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Call-Eckdaten
Europäisches Ökosystem für digitale Identität und Vertrauen (Standards und Implementierungsbeispiele)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-BESTUSE-TECH-06-TRUST
Termine
Öffnung
14.05.2024
Deadline
24.09.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, die Umsetzung des europäischen Ökosystems für digitale Identität und Vertrauen zu unterstützen und den Übergang zwischen dem derzeitigen und dem künftigen Rahmen zu bewältigen, der die derzeitige Infrastruktur für digitale Identität (eID) durch den EU-Rahmen für die digitale Identitätsbörse ergänzt oder ersetzt. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten und andere Teilnehmer am europäischen Ökosystem für digitale Identitäten in die Lage versetzt werden, sich auf eine Reihe von Spezifikationen und Werkzeugen zu stützen, die die Umsetzung der Brieftasche, anderer Identitätsmittel und Vertrauensdienste unterstützen.
Call-Ziele
Dieses Thema konzentriert sich auf Pilotimplementierungen des EU-Ökosystems für digitale Identität und Vertrauen durch öffentliche und private Stellen, die technische Referenzen, Standards, Komponenten, Infrastrukturen und Lösungen für digitale Signaturen zum Austausch von Daten zur Personenidentifizierung und (qualifizierte) Bescheinigungen von Attributen mittels einer personalisierten digitalen Brieftasche validieren.
Alle Pilotprojekte müssen die rechtliche Übereinstimmung mit der geänderten Verordnung und den Durchführungsrechtsakten gewährleisten. Die Vorschläge sollten mit der neuesten veröffentlichten Version des Architektur- und Referenzrahmens (ARF) übereinstimmen, um die Interoperabilität zu gewährleisten und die Standardisierung innerhalb des europäischen Rahmens für digitale Identitäten zu fördern.
Alle Projekte müssen ihre Konformität mit den technischen Spezifikationen und Standards, die für die europäische digitale Identitätsbörse festgelegt wurden, durch Konformitätstests mit einer von der Kommission bereitgestellten Testinfrastruktur nachweisen. Dies muss für die verschiedenen Funktionen und Rollen erfolgen, die im EU-Ökosystem für digitale Identität und Vertrauen festgelegt sind.
Die Projekte werden ermutigt, die Referenzimplementierung für ihre Vorschläge zu verwenden. Alle Projekte müssen sich während der gesamten Projektdurchführung in die iterative Entwicklung der Referenzimplementierung der Brieftasche integrieren, um der Kommission und dem Entwickler der Brieftasche Feedback zu geben.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge auf bereits bestehenden Arbeiten aufbauen und die vorhandenen Infrastrukturen nutzen. Die Antragsteller sollten auch für eine Abstimmung mit anderen laufenden grenzüberschreitenden Initiativen sorgen und Synergien nutzen, die sich mit Aktivitäten ergeben könnten, die durch andere Finanzhilfen im selben Bereich finanziert werden. Außerdem sollten sie angeben, welche Interessengruppen während der Durchführung des vorgeschlagenen Projekts konsultiert werden sollen.
Darüber hinaus müssen die Vorschläge Folgendes umfassen:
- Die Implementierung von Onboarding-Verfahren für Wallet-Nutzende, Anbieter von Personenidentifizierungsdaten (PID), elektronische Bescheinigungen von Attributen (EAA), qualifizierte elektronische Bescheinigungen von Attributen (QEAA) und vertrauende Parteien;
- Die Integration der Schnittstellen von vertrauenden Parteien und PID-, EAA- und QEAA-Anbietern zur Wallet in ihre Vorproduktionssysteme;
- die Erprobung von Benutzerabläufen, die relevante Kernfunktionalitäten der Wallet beinhalten;
- Umfassende Tests der grenzüberschreitenden Funktionalität der Wallets, die zeigen, dass sie bereit sind, in die Produktion mit tatsächlichen Wallet-Nutzenden überzugehen;
- Zusammenarbeit mit der Kommission, um die iterative Entwicklung der Referenzimplementierung der Geldbörse zu integrieren, einschließlich der erfolgreichen Integration neuer Versionen von APIs für:
- Beantragung von PID, EAAs und QEAAs, Präsentation und Validierung von Diensten (einschließlich Konnektivitäts- und Konformitätstests)
- Bereitstellung von PID, EAAs und QEAAs (einschließlich Konnektivitäts- und Konformitätstests).
- Abschluss einer ausreichend großen Zahl nationaler und grenzüberschreitender Transaktionen (d. h. mit Anbietern und Inhabern von PID, EAA und QEAA, Wallet-Anbietern und vertrauenden Parteien aus mindestens drei verschiedenen in Frage kommenden Ländern), um die Funktionalitäten der Wallet zu demonstrieren.
- Ein Fahrplan für die Umsetzung und Empfehlungen für die weitere Entwicklung des Ökosystems und eine Nachhaltigkeitsstrategie (wie in Abschnitt 10 beschrieben).
Die Projekte sollten sicherstellen, dass die Hauptrollen im Wallet-Ökosystem und die jeweiligen Anwendungsfälle von Organisationen besetzt werden, die rechtlich zu der von ihnen wahrgenommenen Rolle berechtigt sind und über die technischen Kapazitäten verfügen, um zum Projekt beizutragen. Das Projekt sollte die Rollen, die jede Organisation in Übereinstimmung mit den im ARF definierten Rollen (Wallet-Provider, PID/EAA/QEAA-Provider, Relying Party) erfüllt, klar darlegen. Für die Rolle des Wallet-Anbieters sollten an den Projekten Organisationen beteiligt sein, die gemäß Artikel 5a Absatz 2 der geänderten Verordnung eine europäische Geldbörse für digitale Identitäten ausstellen.
Die Projekte sollten am Ende der Implementierung (oder kurz danach) die Produktionsumgebung erreichen können.
Die Vorschläge sollten die Nutzung in mindestens einem der vier thematischen Anwendungsbereiche abdecken:
- Wallets für Unternehmen - Die Wallet umfasst geschäftsrelevante Funktionen, Anpassungen und Entwicklungen, die es Wallet-Benutzenden ermöglichen, die Wallet in einer Reihe von Business-to-Business- und Business-to-Government-Szenarien zu nutzen, wie z. B. Einhaltung von Vorschriften, Unternehmensregistrierung und Vollmachten;
- Wallet für Reisen - Die Wallet umfasst reiserelevante Funktionalitäten, Anpassungen und Entwicklungen, die es dem Wallet-Nutzer ermöglichen, die Wallet in einer Reihe von nationalen und grenzüberschreitenden Reiseszenarien zu nutzen, einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs (U-Bahn/Bus), Fernreisen (Flugzeug/Bahn/Schiff/Bus), geteilter Mobilität (z. B. Carsharing/Verleih, Bike-Sharing), Grenzkontrollen und Hotel-Check-in, um nur einige zu nennen;
- Wallets für Zahlungen und Bankgeschäfte - Die Wallet befasst sich mit zahlungs- und bankrelevanten Funktionen, Anpassungen und Entwicklungen, die ein standardisiertes Verfahren für die Verwendung der Wallet zur Abwicklung von Know-Your-Customer, starker Kundenauthentifizierung und Offline-Transaktionen und -Prozessen in der gesamten EU bieten;
- Geldbörsen für die Altersverifizierung - Die Geldbörse bietet für die Altersverifizierung relevante Funktionen, Anpassungen und Entwicklungen, die es dem Nutzer der Geldbörse ermöglichen, die Geldbörse in einer Reihe von Altersverifizierungsszenarien zu verwenden, einschließlich der Ausstellung pseudonymer Bescheinigungen, die lediglich eine Altersverifizierung durch eine vertrauenswürdige Drittpartei enthalten.
Die Vorschläge können auch andere Anwendungsfälle abdecken.
Wird mehr als ein Anwendungsfall durch den Vorschlag abgedeckt, sollte in den Vorschlägen der Ansatz für die Umsetzung jedes Anwendungsfalls klar dargestellt werden. Jeder Anwendungsfall sollte in separaten Arbeitspaketen vorgelegt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Maßnahme wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihrer Verpflichtung gemäß der bevorstehenden Verordnung nachzukommen und den Bürger*innen und Unternehmen bis Ende 2026 eine europäische Geldbörse für digitale Identitäten zur Verfügung zu stellen. Sie wird dazu beitragen, die Bereitstellung von EAA/QEAAs für die Brieftasche voranzutreiben, indem sie die Einrichtungen der Mitgliedstaaten unterstützt, die die Rolle von EAA/QEAA-Anbietern übernehmen. Sie wird öffentliche und private Antwortgeber bei der Anpassung an die Europäische Digitale Identitätsbörse als Mittel zur Authentifizierung der Nutzenden für den Zugang zu einer Reihe öffentlicher und privater Dienste unterstützen.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten die Mitgliedstaaten bei der Einführung einer europäischen digitalen Brieftasche und der zugehörigen Infrastruktur innerhalb der in der Verordnung festgelegten Frist unterstützen. Bis zum Abschluss der Projekte sollten sie Folgendes liefern
- Eine europäische digitale Identitätsbörse für Bürger*innen und Unternehmen
- Einführung von nationalen und grenzüberschreitenden Anwendungsfällen, indem sie zur Weiterentwicklung, Erprobung und operativen Nutzung der vorrangigen Anwendungsfälle beitragen
- Akzeptanz der europäischen digitalen Geldbörse für Identitäten
- Beiträge zur technischen Entwicklung und Pflege des europäischen Ökosystems für digitale Identitäten und Vertrauen
Alle Projekte sollten sich mit der Frage befassen, wie der Identitätsabgleich im Zusammenhang mit der Europäischen Geldbörse für digitale Identitäten und den erprobten Anwendungsfällen zu bewerkstelligen ist, und zu den technischen Diskussionen darüber beitragen.
Die Projekte werden ermutigt, zur Entwicklung und Erprobung der Sicherheitsmerkmale beizutragen, die den erprobten Anwendungsfällen zugrunde liegen. Dies würde typischerweise die Entwicklung von Lösungen für die Zertifizierung und den Zugriff auf den sicheren Hardware-Chip oder die eSIM auf einem mobilen Gerät zum Zweck der Speicherung von kryptografischem Material umfassen.
Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen sollten alle Projekte Empfehlungen für die weitere Entwicklung des europäischen Ökosystems für digitale Identität und Vertrauen aussprechen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- andere Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind(Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen dargelegt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- andere Anhänge
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2024-BESTUSE-TECH-06Call document DIGITAL-2024-BESTUSE-TECH-06(502kB)
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Website
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