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Call-Eckdaten
Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Behörden in ganz Europa bei der Vorbereitung auf den Übergang zur Klimaneutralität in Städten
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CIT-02-01
Termine
Öffnung
16.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, die bestehenden nationalen Netzwerke in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zu stärken sowie die Schaffung solcher Strukturen in Ländern, in denen dies noch nicht geschehen ist, zu fördern und zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, als klar erkennbare nationale Ansprechpartner zu fungieren, um die Städte bei der Verfolgung ihrer Klimaneutralitäts- und damit verbundenen Ziele zu unterstützen.
Call-Ziele
Die Städte übernehmen zunehmend eine führende Rolle bei der grünen und digitalen Transformation. 100 EU-Städte und 12 Städte aus Ländern, die mit Horizont Europa assoziiert sind, haben ihren Ehrgeiz geweckt, indem sie sich der Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" angeschlossen haben und ihren Übergang zur Klimaneutralität bis 2030 aktiv vorantreiben. Viele weitere Städte in ganz Europa haben ihre Bereitschaft bekundet, sich auf dem Weg zur Klimaneutralität zu engagieren und sich aktiv an der Mission zu beteiligen. Den nationalen und regionalen Behörden kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, die Ambitionen der Städte zu unterstützen und den Prozess zu erleichtern.
Derartige Netzwerke, die relevante institutionelle Kompetenzen auf mehreren Ebenen (z. B. auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) sowie die Kapazitäten, das Fachwissen und die Zuständigkeiten verschiedener Akteure bündeln, würden die Kohärenz der für die Städte relevanten Politik-, Finanzierungs- und Regulierungsrahmen gewährleisten und eine höhere Effizienz und Wirkung der durchgeführten Aktionspläne fördern.
Das Projekt sollte auf den im Rahmen des CapaCITIES-Projekts entwickelten Aktivitäten, Instrumenten, Methoden und Ansätzen aufbauen, diese erweitern und weiter ausbauen und dabei seinen geografischen Geltungsbereich auf möglichst die gesamte EU ausdehnen, die institutionelle Kompetenz durch Einbeziehung aller relevanten Akteure stärken und eng mit der Cities Mission Platform zusammenarbeiten und diese ergänzen.
Die Vorschläge sollten:
- Unterstützung der Einrichtung spezieller nationaler Netze in Ländern, in denen solche Netze noch nicht eingerichtet wurden, vorzugsweise für die gesamte EU, um die Städte bei ihrem Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen und die Zusammenarbeit, den Aufbau von Kapazitäten und die Kohärenz von Politik, Regulierung und Finanzierungsrahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern.
- Förderung des transnationalen Lernens, des Austauschs und der Ausbildung, um die Nachahmung und das Upscaling bewährter Verfahren in ganz Europa für wirksame nationale Unterstützungsmechanismen zu fördern, die die Städte bei ihrem Übergang zur Klimaneutralität unterstützen.
- Stärkung der Kapazitäten und Kompetenzen bestehender nationaler Netzwerke durch Einbindung aller relevanten institutionellen Akteure mit Zuständigkeiten in stadtrelevanten Angelegenheiten und Erleichterung des Austauschs über die nationale, regionale und lokale Ebene hinweg im Hinblick auf politische Kohärenz, bessere Koordinierung und größere Wirkung stadtrelevanter Politiken, Programme, Initiativen, rechtlicher Rahmenbedingungen und Finanzierung.
- Mobilisierung und Unterstützung einer großen Anzahl von stadtrelevanten Behörden aus verschiedenen Ministerien und Durchführungsstellen, um gemeinsam mit den Städten den Übergang zur Klimaneutralität im Einklang mit den übergreifenden Zielen des Europäischen Green Deal und der einschlägigen EU-Politik voranzutreiben;
- Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von lokalen Behörden und Multi-Level-Governance-Strukturen für den Übergang zur Klimaneutralität durch gezielte Aktivitäten wie z.B. Schulungen, Webinare, Kapazitätsaufbau, Länderbesuche und bi- oder multilaterale Austauschprogramme sowie Peer-Exchange.
- Identifizierung spezifischer Herausforderungen, bewährter Praktiken und Möglichkeiten, um die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierung und die Multi-Level-Governance-Strukturen so zu gestalten, dass sie für die Klimaneutralität in Städten am besten geeignet sind.
Um einen unnötigen Wildwuchs an nationalen Netzwerken mit sich überschneidenden Zuständigkeiten, Doppelarbeit und die Unsicherheit der Städte zu vermeiden, an welche relevanten "Gesprächspartner" sie sich wenden sollen, müssen die Antragstellenden bestehende, geplante oder laufende relevante nationale, regionale oder lokale Aktivitäten und Strukturen zur Förderung der Klimaneutralität in Städten berücksichtigen und darauf aufbauen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Erhöhte Bereitschaft und Kapazität der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern, sich für den Übergang der Städte zur Klimaneutralität einzusetzen.
- Identifizierung von länderspezifischen Herausforderungen und Hindernissen für Städte bei der Erreichung von Klimaneutralität in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung und Governance-Strukturen sowie Förderung von Best-Practice-Beispielen durch transnationalen Austausch und gemeinsame Nutzung von Erfahrungen.
- Verstärkte Synergien mit nationalen/internationalen F&I-Gemeinschaften, einschlägigen Initiativen und Partnerschaften wie der Horizon Europe-Partnerschaft "Driving Urban Transitions to a Sustainable Future" und der Missionsplattform für die Umsetzung der Mission für klimaneutrale und intelligente Städte.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind an die folgende(n) Aktion(en) gebunden: HORIZON-MISS-2021-CIT-02-03
Die Zusammenarbeit mit der Cities Mission Platform ist von grundlegender Bedeutung, und die Projekte müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplan des Vorschlags angemessene Bestimmungen für Aktivitäten und Ressourcen zur Durchsetzung dieser Zusammenarbeit enthält. Die Zusammenarbeit mit der Missionsplattform muss durch ein Memorandum of Understanding formalisiert werden, das so bald wie möglich nach dem Start des Projekts abgeschlossen werden muss.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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