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Call-Eckdaten
Post-Li-Ionen-Technologien und relevante Fertigungstechniken für Mobilitätsanwendungen (Generation 5) (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D2-02-02
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten Verbesserungen bei der Konstruktion nachhaltiger Materialien zum Gegenstand haben, um die Herstellbarkeit und hohe Sicherheit der ausgewählten Technologie zu erreichen.
Call-Ziele
Von erfolgreichen Projekten wird erwartet, dass sie mindestens drei der folgenden Punkte abdecken:
- Verbesserung von Werkstoffen:
- Skalierbare und herstellbare Oberflächenbeschichtungsmaterialien für den Schutz und/oder die Aktivierung von Metallanoden (z. B. CVD, PLD, ALD...) zur Erhöhung der Sicherheit und Lebensdauer.
- Bindemittel mit hoher chemischer und thermischer Stabilität zur Verringerung der Toxizität und zur Ermöglichung des Einsatzes von wasserbasierten Herstellungsverfahren.
- Entwurf und Entwicklung neuer Zelltechnologien mit höheren Kapazitäten im Vergleich zu Li-Ionen-Zellen.
- Verbesserung und Erhöhung der Elektroden-Elektrolyt-Kompatibilität mit Zusatzstoffen zur Verlängerung der Zelllebensdauer.
- Verbesserung des Verständnisses der chemischen und/oder elektrochemischen Reaktionsmechanismen unter Verwendung fortschrittlicher Techniken in den Zellen für die entwickelten Gen5-Technologien.
- Verbesserung der Einlegekathode mit hoher Ladungsspeicherkapazität.
- Verwendung von sicheren und ungiftigen Materialien.
- Neue effiziente und nachhaltige Katalysatoren, die die Polysulfidumwandlung in Metall-S-Batterien oder die Sauerstoffentwicklungs-/Reduktionsreaktionen in wiederaufladbaren Metall-Luft-Batterien fördern können.
- Entwurf und Herstellung:
- Innovatives Zellendesign, das hohe Leistungen, niedrige Kosten und Recyclingfähigkeit gewährleistet.
- Entwicklung relevanter Herstellungsverfahren und Bewertung der möglichen Kompatibilität der Herstellung mit der bestehenden Lithium-Ionen-Produktionsinfrastruktur und den Produktionslinien.
- Nachweis des Konzepts möglicherweise im Maßstab einer kleinen Pilotlinie.
- Entwurf einer Produktion mit geringen Umweltauswirkungen, sicherer und gesunder Umgebung für die Arbeiter und geringem Energieverbrauch.
Die Projekte sollten auch die technisch-wirtschaftliche Eignung der Lösung für andere aufstrebende Märkte aufzeigen, wie z. B. Antriebskraft für Off-Road-Anwendungen oder Energiespeicheranwendungen.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz umfassen (Machbarkeitsstudie, Geschäftsplan).
Von den Projekten wird erwartet, dass sie mit den Aktivitäten der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion unter dem Thema HORIZON-CL5-2022-D2-01-08 zusammenarbeiten und einen Beitrag dazu leisten, einschließlich der Definition eines langfristigen Forschungsplans für dieses Thema.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Bei der Umsetzung der Ergebnisse in indikative KPIs zur Steuerung der F&I-Bemühungen wird von den Projekten erwartet, dass sie einen glaubwürdigen technischen Weg zur Erreichung aller folgenden Ziele bis 2030 und darüber hinaus aufzeigen:
- Ein sicheres Verhalten auf Zellebene: erwartete EUCAR-Gefahrenstufe unter 4 für Kraftfahrzeuge; Stufe 2 für die Luftfahrt und wassergebundene Anwendungen;
- Spezifische Energie auf Zellebene mit dem Ziel von 500 Wh/kg und volumetrische Energiedichte auf Zellebene mit dem Ziel von 600 Wh/l;
- Ladung und Entladung mit einer C-Rate zwischen 2 und 10;
- 800+ Zyklen bei 50%DoD oder 400 Zyklen bei >80%DoD;
- Kosten auf Zellebene < 75 Euro/kWh.
Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema zielt auf die Entwicklung ab:
- Technologien der Generation 5 für Mobilitätsanwendungen;
- die einschlägigen Fertigungstechniken, die sich auf Leistung, Sicherheit und Kosten auswirken;
- Zellkonzepte, die eine vollständige und einfache Wiederverwertbarkeit am Ende ihrer Lebensdauer ermöglichen.
Dieses Thema zielt auch darauf ab, die mögliche Herstellungskompatibilität mit der bestehenden Lithium-Ionen-Produktionsinfrastruktur zu bewerten.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu mindestens einem der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Konversionssysteme auf der Grundlage metallischer Anoden mit verbesserter Sicherheit, die Kosten, Leistung, Nachhaltigkeit und Wiederverwertbarkeit bieten, mit klaren Aussichten auf die Durchführbarkeit des Scale-up der Herstellungsprozesse.
- Schutz und/oder Aktivierung von Metallanoden für Konversionssysteme (Polymer-, Keramik- und Hybridelektrolyte) mit erhöhter Sicherheit, Zykluslebensdauer und niedrigen Kosten.
- Post-Lithium-Ionen-Zellen auf der Grundlage anderer Kationen als Lithium mit langer Zykluslebensdauer (Natrium-Ionen sind ausgeschlossen und fallen unter das Thema HORIZON-CL5-2024-D2-01-02).
Darüber hinaus sollen die Projekte dazu beitragen, wiederaufladbare Batterien zu entwickeln, die in realistischen Umgebungen funktionieren, wiederverwertbar sind, geringe Umweltauswirkungen haben und sichere Herstellungsverfahren aufweisen. Die Sicherheit und Nachhaltigkeit der entwickelten Materialien sollte so weit wie möglich in Übereinstimmung mit der Empfehlung der Kommission über sichere und nachhaltige Chemikalien und Materialien durch Design bewertet werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 4 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(649kB)
Kontakt
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