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Call-Eckdaten
Größen- und Gewichtsreduzierung von Zellen und Verpackungen von Batteriesystemen, Integration von leichten und funktionellen Materialien, innovatives Wärmemanagement und ein sicheres und nachhaltiges Designkonzept (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D2-02-03
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Mittelpunkt dieses Themas steht die Entwicklung eines sicheren und nachhaltigen Konzepts für Batterien mit geringerer Größe und geringerem Gewicht, die die für mobile Anwendungen erforderliche Leistung erbringen. Ziel ist es, die Energiespeicher durch die Erweiterung der Umwelt- und Betriebsbedingungen, unter denen sie betrieben werden können, robuster zu machen, während gleichzeitig ein hohes Leistungsniveau beibehalten und eine Verringerung der Größe und des Gewichts des Batteriespeichers erreicht wird.
Call-Ziele
Die Projekte sollten eine Größen- und Gewichtsreduzierung durch die Integration verschiedener Technologien erreichen, wie z. B.:
- Integration von fortgeschrittenen Zelltechnologien/-generationen, Sensortechnologien,
- Verwendung von leichten und multifunktionalen Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Nanomaterialien), die sicher und nachhaltig konstruiert sind, in Übereinstimmung mit der Empfehlung der Kommission (EU/2022/2510) und leichten Strukturen für Batteriegehäuse.
- Verbesserung des Verhältnisses zwischen Zelle und System durch innovative Verpackungsansätze, um intelligente Batteriezellenkonzepte zu ermöglichen. Ansätze zur Verringerung der Komplexität der HV- und BMS-Architektur und Substitution durch Alternativen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden Verbesserungen sowohl bei den Komponenten in der Zelle als auch im Pack in Betracht gezogen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie sich auch mit Innovationen bei den Herstellungsprozessen befassen, die zu einer Größen- und Gewichtsreduzierung der Akkus führen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Projekte die Batterieleistung und -sicherheit verbessern, indem sie innovative Wärmemanagementsysteme demonstrieren, die die Schnellladefähigkeit oder die Anwendung hoher Leistungen während der Betriebsdauer (Heizung und Kühlung) verbessern.
Schließlich sollen die Projekte die Sicherheit während der gesamten Batterielebensdauer und im Falle von Ausfällen durch die Entwicklung und Demonstration von Maßnahmen für eine sichere Konstruktion verbessern, wie z. B.:
- Maßnahmen gegen die Wärmeausbreitung.
- Feuerhemmende Eigenschaften.
- Verbesserung der mechanischen Eigenschaften.
- Zuverlässigkeit, Modellierung und Simulation der Standardausbreitung/des thermischen Durchgehens.
Die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen sollte durch Simulation auf Packungsebene nachgewiesen werden.
Die Projekte sollen sich auf die Batteriesystemebene konzentrieren, d. h. auf die Integration von Batteriezellen in ein Batteriesystem (z. B. ein Batteriepack) unter Berücksichtigung mechanischer, elektrischer und thermischer Aspekte.
Die Integration von Batteriesystemen in größere Anwendungssysteme (z. B. in die Fahrzeugstruktur) kann Teil des Anwendungsbereichs sein (z. B. Integration von Zellen in das Gehäuse), solange dies als Möglichkeit zur Verringerung des Bauraums, des Batteriegewichts und zur Verbesserung der Batterieleistung nachgewiesen werden kann.
Von allen Lösungen wird erwartet, dass sie ein optimales Design für die Herstellung, das End-of-Life-Management und die LCA-Analyse und Demontage berücksichtigen.
Die Initiative der Kommission für sicheres und nachhaltiges Design wird einen Rahmen für die Bewertung der Sicherheit und Nachhaltigkeit von Chemikalien und Werkstoffen schaffen, der in dem Vorschlag als Referenz herangezogen werden sollte.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein überzeugendes Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, in denen die möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere der Innovationsfonds) angegeben sind.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den USA, gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Die weit verbreitete Elektrifizierung mobiler Anwendungen ist notwendig, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen. Eine wettbewerbsfähige europäische Batteriewertschöpfungskette muss hochleistungsfähige und sichere Batteriesysteme liefern, um die notwendige Akzeptanz elektrifizierter Mobilitätsanwendungen zu ermöglichen.
Von erfolgreichen Projekten wird erwartet, dass sie die beiden folgenden Punkte erfüllen:
- Eine Erhöhung der Nettonutzmasse und der volumetrischen Energiedichte des Batteriesystems zwischen 10 und 30 % im Vergleich zu den modernsten Batteriesystemen.
- Die Verbesserung der Sicherheit durch konstruktive Maßnahmen während der gesamten Lebensdauer der Batterie und während des Betriebs.
Von den Projekten wird außerdem erwartet, dass sie ein innovatives Wärmemanagement bieten, um
- Erhöhung der Leistung über die gesamten Betriebsbedingungen
- Ermöglichung von Schnellladeanforderungen von 10-80% in maximal 10 Minuten.
Die Lösungen sollten auf Anwendungsebene demonstriert und validiert werden und allen einschlägigen Normen (Leistung und Sicherheit) entsprechen. Sie sollen auch zur Standardisierung von Maßnahmen für ein sicheres Wärmemanagement beitragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(646kB)
Kontakt
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