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Call-Eckdaten
Politische Maßnahmen und Governance zur Gestaltung der künftigen Verkehrs- und Mobilitätssysteme
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-09
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Projekten sollte untersucht werden, wie politische Maßnahmen und Vorschriften am besten eingesetzt werden können, um die Verkehrs- und Mobilitätssysteme in die gewünschte Richtung zu lenken, so dass sie nachhaltiger und gerechter werden, z. B. im Hinblick auf das Geschlecht, den Ort oder einkommensschwache Haushalte, sowie auf ihre steuerlichen Auswirkungen.
Call-Ziele
Governance, Politik und Anreize spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen und beeinflussen die Entwicklung und Umsetzung verschiedener Technologien und Verkehrsträger (z. B. Gehen, Radfahren, öffentlicher Verkehr und Bahn). Daher ist es wichtig zu untersuchen, wie politische Maßnahmen und Vorschriften am besten eingesetzt werden können, um die Verkehrs- und Mobilitätssysteme in die gewünschte Richtung zu lenken, damit sie nachhaltiger und gerechter werden, z. B. im Hinblick auf Geschlecht, Ort oder einkommensschwache Haushalte, sowie auf ihre steuerlichen Auswirkungen.
Darüber hinaus hat die COVID-19-Krise die Pendlergewohnheiten erheblich verändert; Fern- und Telearbeit sowie andere flexible Arbeitsregelungen sind weit verbreitet. Die tatsächlichen Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Gasemissionen und auf das Wohlbefinden der Menschen sowie auf den Immobilienmarkt (Büros) sind nicht bekannt. Dies ist nun eine Gelegenheit, eine laufende Änderung der Gewohnheiten zu nutzen, die zu einer erheblichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen führen könnte.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Analyse des Einflusses von Politikern auf die Gestaltung nachhaltiger und nicht nachhaltiger Verkehrspolitiken sowie der Auswirkungen ihrer Gestaltung auf die Zugänglichkeit in Randgebieten, Ermittlung von Synergien mit der Reform der Governance-Instrumente der Europäischen Union (z. B. Transeuropäisches Verkehrsnetz, Rahmen für die Mobilität in der Stadt), um den allmählichen politischen Ausstieg aus dem privaten Pkw-Besitz zu fördern.
- Vorschläge für Konzepte, die die Mobilitätspolitik besser mit der Politik in anderen Sektoren (z. B. Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Gender Mainstreaming, Gesundheitswesen, Einzelhandel und Bekämpfung von Armut und einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen) verbinden.
- Überlegungen zu den Vorteilen öffentlich-privater Partnerschaften im Hinblick auf das künftige Verkehrs- und Mobilitätssystem, um lokale Anpassungen und Lösungen zu gewährleisten, die für die privaten Akteure effektiv und wirtschaftlich sind und der Gesellschaft einen langfristigen, nachhaltigen Horizont bieten.
- Identifizierung und Bewertung des Potenzials von (gemeinsam genutzten) Mobilitätsknotenpunkten auf Stadtteilebene und Definition der Rolle von organisatorischen Innovationen bei deren Unterstützung.
- Untersuchung der Frage, wie kleine, mittelgroße und große Städte mit dem Aufkommen der Mikromobilität umgehen und wie sich fahrerlose Fahrzeuge voraussichtlich auf städtische Gebiete und die Flächennutzung auswirken werden (z. B. gemischte Nutzung des städtischen Raums, dynamisches Parken).
- Identifizierung der größten Schwachstellen bei den nationalen Verkehrs- und Mobilitätsvorschriften in den EU-Ländern und Abgabe von Empfehlungen, wie diese länderübergreifend besser harmonisiert werden können (z. B. Anreize für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen usw.).
- Ermittlung von Vorschriften und Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht, um sicherzustellen, dass Mobilitätsdaten bestmöglich für das Gemeinwohl genutzt werden, z. B. durch die Nutzung des Datenpotenzials zur Förderung von Innovationen für nachhaltigere Mobilitätsverhaltensmuster und zur Steuerung der Stadtplanung bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen.
- Analyse der Triebkräfte für die öffentliche Akzeptanz strenger und verbindlicher verkehrspolitischer Maßnahmen (z. B. Kohlenstoffsteuern, städtische Verkehrsverbote).
- Untersuchung der wirksamsten Strategien zur Förderung des Übergangs zu einem nachhaltigeren Güterverkehr in Europa angesichts der jüngsten und noch andauernden Veränderungen in der Verbraucherkultur, z. B. der Zunahme des elektronischen Handels und des Online-Handels.
Ein "soziales Optimum" sollte in die Entwicklung von Forschungsergebnissen im Rahmen neuer Governance-Modelle unter verschiedenen Gesichtspunkten (z. B. sozioökonomische, ökologische, gesundheitliche, Zugänglichkeits-, Gleichstellungs- und Integrations- sowie Sicherheitsaspekte) einbezogen werden. Dieses Konzept ergänzt die im Rahmen der Cities Mission eingeleiteten Arbeiten zu MaaR (Mobility as a Right). Synergien mit den Projekten GECKO, ACCTING und SHARED GREEN DEAL sollten erforscht werden, da das Mobilitätsverhalten und die Rolle der Städte als Akteure des Wandels die politischen Entscheidungsträger bei der Ermöglichung anpassungsfähiger und vorausschauender Regulierungssysteme und Governance mit neuartigen Strategien beeinflussen werden, die zu den Zielen der nachhaltigen Mobilität beitragen.
Zusätzlich zu den Forschungsaktivitäten wird erwartet, dass die Maßnahmen Bürger*innen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlicher Herkunft in die politische Analyse einbeziehen, um ihr Verständnis, ihre Wahrnehmungen, Meinungen und Positionen zu erfassen und zu untersuchen und so zur Mitgestaltung und Mitbewertung der am besten geeigneten politischen Empfehlungen beizutragen. Auch die Ansichten von Kindern können in die Studie einbezogen werden. Falls vorhanden, können Bürgerplattformen zu diesem Zweck genutzt werden.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen und die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschung zu erhöhen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Besseres Verständnis der Auswirkungen von Governance, Politik und Anreizen, aber auch von Flächennutzung und Raumplanung auf die Entscheidung von Einzelpersonen, Familien oder sozialen Gruppen unterschiedlicher Art, einen bestimmten Verkehrs- und/oder Mobilitätsmodus zu nutzen.
- Verstärktes öffentliches Engagement bei der Gestaltung der gemeinsam erarbeiteten Verkehrs- und Mobilitätspolitik.
- Wirksame politische Maßnahmen, die gemeinsam mit den Zielgruppen entwickelt werden und auf einer qualitativ hochwertigen Politik aufbauen; Stärkung von Kooperationsmodellen zwischen Forschung und Politik, um die Wirkung und das Vertrauen in die Wissenschaft zu stärken.
- Effektivere und nachhaltigere nationale, regionale und transnationale Verkehrs- und Mobilitätspolitiken, die sich an akzeptierten Ansätzen orientieren und auf einer systemorientierten Perspektive basieren.
- Bessere Nutzung des Potenzials digitalisierter Mobilitätsdaten bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen.
- Bereitstellung von Konzepten und politischen Empfehlungen zur nachhaltigen Integration von Personen- und Güterverkehr, um ein zukunftsfähiges ganzheitliches Mobilitätssystem zu schaffen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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