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Call-Eckdaten
Gewährleistung der Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Gefahrenabwehr von digitalen Systemen auf dem Wasser
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D6-01-10
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
05.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten intelligente digitale und vernetzte Systeme entwickeln, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
Call-Ziele
Die moderne Schifffahrt stützt sich zunehmend auf intelligente digitale und vernetzte Systeme, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Auf großen, komplexen Schiffen werden System-of-Systems-Ansätze zusammen mit Ansätzen des Internets der Dinge und der künstlichen Intelligenz verwendet, um verschiedene Systeme wie Sensoren, Geschäfts- und Frachtmanagementsysteme, Energie- und Motormanagement, elektronische Navigation und Situationsbewusstsein zu integrieren. Die Systemintegration von Systemen mit proprietären digitalen Kontrollsystemen wird immer wichtiger, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Die Komplexität und die Grundlage der Software machen die Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit solcher Systeme zu einer Herausforderung und erfordern eine andere Vorgehensweise als bei hardwarebasierten Systemen. Digitale Systeme auf dem Wasser können sowohl für böswillige Eingriffe als auch für die Folgen eines Systemausfalls anfällig sein. Zu den Beispielen gehören das Spoofing von GPS-Navigationssignalen, Ransomware-Angriffe auf integrierte Containerverwaltungssysteme, die vollständige Abschaltung der Stromversorgung und die Evakuierung eines großen Passagierschiffs per Hubschrauber, als die Maschinenschutzsysteme einen gemeinsamen Fehler in allen wassergestützten Maschinensystemen feststellten. Die Herausforderung, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme zu gewährleisten, ist besonders wichtig auf großen, komplexen Schiffen, wo der Grad der Integration und Konnektivität hoch ist und wo die Folgen eines Ausfalls besonders schwerwiegend sein können.
Im Bereich der Energieerzeugung und des Energiemanagements stellt die Vielzahl neuer technologischer Lösungen, die oft durch Umweltvorschriften vorangetrieben werden, neue Herausforderungen für die Konstruktion und das Management von Schiffen dar, bei denen die Notwendigkeit der Integration verschiedener Energiewandler (Verbrennungsmotoren, Batterien, Brennstoffzellen, Windkraftanlagen, Kondensatoren usw.) die Konstrukteure und Betreiber mit Systemen konfrontiert, die auf völlig unterschiedlichen Funktionsprinzipien beruhen und mit unterschiedlichen Anforderungen und Kontroll- und Digitalsystemen zusammenkommen. Die Integration zur Nutzung des vollen Potenzials in einem sicheren Rahmen ist der Schlüssel zu ihrer Umsetzung.
Die Fähigkeit zur Integration verschiedener Systeme (und ihrer Dynamik) bringt außerdem eine immer größere Anzahl von Sensoren mit sich, deren fusionierte Daten für die Optimierung und das erhöhte Bewusstsein während des normalen und sicheren kritischen Betriebs zur Verfügung stehen sollten.
Umfassende HAZOP-Studien (Hazard Operability) sind für solche Schiffe unerlässlich, doch sind die Methoden im Wasserfahrtsektor kaum etabliert, während andere Sektoren, die sicherheitskritische digitale Systeme betreiben (Luft- und Raumfahrt, Nuklearindustrie, Medizintechnik, Automobilindustrie usw.), über gut etablierte Verfahren verfügen. Darüber hinaus hängt die Anwendung von "Hardware in the loop" zur Simulation und Validierung digitaler Systeme von der Qualität des digitalen Simulationsmodells ab. Dies kann bei der Schifffahrt aufgrund der Variabilität der Schiffskonstruktionen, der Komplexität und des Mangels an relevanten Daten über die integrierten Komponenten schwierig sein. Tests vor der Auslieferung und Seeerprobungen könnten Fehlersimulationen und digitale Tests umfassen, die auf der Identifizierung kritischer digitaler Systeme beruhen, die im HAZOP identifiziert wurden, doch konzentrieren sich solche Tests auf Hardware oder Teilsysteme wie die Rudersteuerung und nicht auf die gesamte Integration. Für sicherheitskritische Systeme müssen Zuverlässigkeitsregelungen festgelegt werden, um den sicheren Standardzustand im Falle eines Systemausfalls oder eines bösartigen Eingriffs zu ermitteln. In dieser Hinsicht könnte der beste Systemzustand sein: "Ausfallsicher", "Ausfallsanft", "Ausfallsicher", "Ausfallsicher", "Ausfallsicher", "Fehlertolerant" sein.
Die Tätigkeiten betreffen die Entwicklung einer HAZOP-Methode für die Bewertung des gesamten Systems hoch digitalisierter, miteinander verbundener komplexer Schiffe. Die Methodik sollte ein System, ein System von Systemen, die für eine bestimmte Funktion oder eine Reihe von Funktionen ausgelegt sind, und/oder eine Methodik für das gesamte Schiff umfassen, auch wenn die Anwendung von Algorithmen der künstlichen Intelligenz vorgesehen ist. Die Methodik wird in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessengruppen entwickelt, darunter Schiffsbauer*innen, Systementwickler*innen und Ausrüstungsanbieter*innen, IT-Fachleute, Betreibende, Klassifikationsgesellschaften und Regulierungsbehörden. Die Akzeptanz der Methodik bei allen Beteiligten wird bewertet, und es wird ein Umsetzungsfahrplan entwickelt, der alle ermittelten Hindernisse berücksichtigt. Die Arbeiten werden sich auf das Fachwissen anderer Sektoren stützen, die über besser entwickelte Verfahren für die Bewertung und Gewährleistung der digitalen Sicherheit verfügen.
Für die Prüfung und den Nachweis der Sicherheit der Anwendungen sollten bordeigene Systeme und Funktionen verwendet werden, die von vornherein für einen sicheren Betrieb integriert sind.
Die entwickelte Methodik wird auf ein repräsentatives komplexes hochdigitalisiertes Schiff angewandt, sicherheitskritische Systeme und Funktionen werden identifiziert, und es werden geeignete Zuverlässigkeitsregelungen und Abhilfemaßnahmen festgelegt, wobei sowohl böswillige Eingriffe als auch Systemausfälle berücksichtigt werden.
Es werden kosteneffiziente Methoden zur Validierung der Sicherheit, Belastbarkeit und korrekten Funktion digitaler und vernetzter sicherheitskritischer Schiffssysteme, einschließlich System von Systemen, entwickelt und demonstriert.
- Bei einer Validierung auf der Grundlage theoretischer digitaler Modelle und/oder digitaler Partnerschaften (z. B. Hardware in the Loop) sollte die Gültigkeit des Modells sowie seine Flexibilität bei der Anwendung auf eine Reihe von Schiffskonstruktionen nachgewiesen werden.
- Im Falle einer Validierung auf der Grundlage physischer Tests der Reaktionen des endgültigen Systems auf eine Reihe von Fehlerbedingungen und böswilligen Eingriffen während der endgültigen Versuche sollte sichergestellt werden, dass die Testbedingungen für die ermittelten Risiken repräsentativ sind.
Es sollten Leitlinien für die empfohlene Methodik zur Gewährleistung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit komplexer digitalisierter und vernetzter Schifffahrtssysteme erstellt und verbreitet werden.
Die Sicherheitsbewertung sollte anhand von Methoden erfolgen, die für eine Bewertung in internationalen Gremien wie der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation geeignet sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektoutputs und -ergebnisse sollen zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Erhöhte Sicherheit und Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme auf dem Wasser, einschließlich System von Systemen und deren Funktionen und unter Berücksichtigung sowohl böswilliger Eingriffe als auch von Systemausfällen unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung von Methoden der künstlichen Intelligenz, von Sensornetzen und der bordseitigen Kommunikation an Land.
- Verbesserter Systementwurf unter Berücksichtigung menschlicher Faktoren bei den sich verändernden Interaktionen zwischen Mensch und automatisiertem System
- Die Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Gefahrenabwehr von digitalen und vernetzten Systemen auf dem Wasser erfolgt auf der Grundlage robuster Methoden nach einem ähnlichen Standard wie in anderen Sektoren, die sicherheitskritische digitale Technologien und deren Anwendung unter sicherheitskritischen Bedingungen, einschließlich der Sicherheit der Schifffahrt und ihrer Systeme, einsetzen.
- Robuste Auslegung digitaler und vernetzter Systeme auf dem Wasser im Hinblick auf Sicherheit und Widerstandsfähigkeit (einschließlich Zuverlässigkeitsregelungen wie Fail Safe, Fail Secure, Fail to Operation usw., HAZOP, System of Systems, Sicherheit, Hardware- und Ausrüstungsdaten usw.)
- Es werden Methoden entwickelt und verbreitet, die eine wirksame HAZOP-Analyse und Validierung digitaler Systeme auf dem Wasser ermöglichen, wobei verstärkt gemeinsame Ansätze verwendet werden, auch bei der Verwendung von Anwendungen der künstlichen Intelligenz.
- Erhöhte Software-Sicherheit (einschließlich Funktionsanalyse und Zuverlässigkeitsbewertung).
- Erhöhte Cybersicherheit für Betrieb und Wartung (einschließlich Softwarewartung).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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