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Call-Eckdaten
Ausschöpfung des Potenzials sekundärer biobasierter Produkte
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-NEB-01-01
Termine
Öffnung
07.05.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten das Potenzial innovativer biobasierter Produkte erhöhen, die Materialien aus sekundären Quellen für Bauanwendungen nutzen, und so die biobasierte Kreislaufwirtschaft im Bausektor im Einklang mit den NEB-Werten und den Kaskadenprinzipien fördern. Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Lieferkette des Bausektors, einschließlich Architekten, Bauunternehmern und anderen Akteuren des Bausektors, über die Verfügbarkeit, das Potenzial und den Mehrwert von biobasierten Materialien aus sekundären Quellen für neue Bau- und Renovierungsprojekte zu informieren.
Call-Ziele
Obwohl sich die NEB für biobasierte Materialien für die gebaute Umwelt einsetzt, sind weitere Forschungen zu Produkten erforderlich, die sekundäre biobasierte Baumaterialien verwenden, z. B. aus Nebenprodukten oder Abfällen aus anderen Industrien oder Prozessen, einschließlich biobasierter Verbundwerkstoffe und Rückstände/Nebenprodukte aus der Landwirtschaft oder aus der Fischerei, Aquakultur und Agro-Lebensmittelindustrie, im Einklang mit dem Kaskadenprinzip. Die Verwendung solcher Produkte im Bausektor wird die Abhängigkeit von Primärressourcen verringern und somit die mit ihrer Gewinnung und Verarbeitung verbundenen Umweltauswirkungen minimieren.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie für jedes behandelte sekundäre biobasierte Produkt
- Bewertung der Eigenschaften, Vorteile, Design- und Konstruktionsmöglichkeiten sowie der Ästhetik. Dies sollte zumindest die strukturellen, thermischen, akustischen, gesundheitsbezogenen und dauerhaften Eigenschaften sowie die Lebenszyklusleistung und die Umweltauswirkungen abdecken. Dies sollte auch das Potenzial für den Rückbau, die Wiederverwendung und das Recycling umfassen, wenn Gebäude/öffentliche Räume verändert werden;
- Validierung des Produkts in einer relevanten Umgebung;
- Identifizierung der Sektoren und Anwendungen, in denen die gewählten sekundären biobasierten Materialien in Bauprozesse und -praktiken eingebettet werden könnten;
- Bewertung der wirtschaftlichen Skalierbarkeit, einschließlich der Möglichkeiten zur Einrichtung einer effizienten zirkulären Wertschöpfungskette für die Sammlung der sekundären Rohstoffe.
- Beitrag zur Entwicklung einschlägiger europäischer Normen.
Die sektor- und fachübergreifende Zusammenarbeit von Architekt*innen, Künstler*innen, Designer*innen, Ingenieur*innen, Biolog*innen, Stadtplane*innen, Umweltschützer*innen, Sozialwissenschaftler*innen und dem breiteren Kultur- und Kreativsektor wird gefördert.
Es wird nachdrücklich empfohlen, mit der einschlägigen Forschung zusammenzuarbeiten und auf ihr aufzubauen, einschließlich der auf nationaler oder europäischer Ebene finanzierten Forschung. Die Aktionen werden auch ermutigt, ihre Ergebnisse zu berücksichtigen und zu künftigen Arbeiten auf dem Gebiet des regenerativen Designs in der Architektur beizutragen.
Die Projekte teilen ihre Zwischen- und Endergebnisse und Erkenntnisse mit dem neu einzurichtenden "New European Bauhaus hub for results and impacts". Sie werden auch kooperieren, interagieren und sich an dessen Aktivitäten beteiligen, wenn dies für die Erreichung seiner Ziele relevant ist. Es sollten Ressourcen für diese Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme bereitgestellt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Besseres Verständnis der Eigenschaften von Produkten, die biobasierte Materialien aus sekundären Quellen verwenden, durch die Akteure des Bausektors;
- Fahrpläne für die industrielle Produktion oder Wiederverwendung (über den etablierten Stand der Technik hinaus) von mindestens vier verschiedenen Arten von Produkten, die sekundäre biobasierte Materialien verwenden, um das volle Potenzial und die Vorteile der biobasierten Kreislaufwirtschaft zu erschließen und zu demonstrieren;
- Verbesserte Umweltleistung der Bauprodukte, einschließlich verbesserter Ressourceneffizienz und potenzieller langfristiger Kohlenstoffabscheidung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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