Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Grenzüberschreitende Projekte für erneuerbare Energien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Energie
Call Nummer
CEF-E-2022-CBRENEW-PREPSTUDIES
Termine
Öffnung
20.09.2022
Deadline
10.01.2023 17:00
Förderquote
50 %
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, vorbereitende Studien gemäß Artikel 7 Absatz 3 der CEF-Verordnung zu unterstützen, z. B. zur Entwicklung und Identifizierung von CB RES-Projekten. Solche Studien können den Projektträgern bei der Auswahl des besten Projektkonzepts und der Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung helfen, so dass Projekte unterstützt werden können, bevor sie den offiziellen Status eines CB-RES-Projekts (CB-RES-Status) erhalten haben.
Call-Ziele
Vorbereitende Studien im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der CEF-Verordnung ermöglichen die Unterstützung sowohl der EU-Mitgliedstaaten als auch privater Projektträger, um Kooperationsideen voranzutreiben, eine Dynamik unter den beteiligten Akteuren zu schaffen und damit eine Pipeline von CB-RES-Projekten zu erzeugen. Sie bieten eine spezielle Unterstützung für das Projekt, bevor es den CB RES-Status erlangt.
Der Zweck der Unterstützung für vorbereitende Studien ist es, die Hindernisse zu überwinden, die in der Vergangenheit die Durchführung von Kooperationsprojekten verhindert haben, wie z. B. die Ungewissheit über die Aufteilung von Kosten und Nutzen zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten oder die zusätzliche Komplexität der Einrichtung einer grenzüberschreitenden Förderung.
Anträge, die sich auf vorbereitende Studien beziehen, müssen der CEF-Verordnung und den in dieser Aufforderung genannten besonderen Bedingungen entsprechen.
Förderfähig sind Vorschläge, die zur Entwicklung der künftigen CB EE-Projekterzeugung beitragen und eine der in Artikel 2 der RED II-Richtlinie definierten EE-Technologien betreffen.
Projekte, die zu den Zielen von REPowerEU und den im Rahmen des REPowerEU-Plans ab Mai 2022 angekündigten Initiativen beitragen, sind für diese Aufforderung besonders relevant. Dies gilt für Projekte, die im Einklang mit der EU-Solarstrategie und der Europäischen Solardach-Initiative stehen und zur Erreichung des REPowerEU-Ziels beitragen, bis 2025 mehr als 320 GW und bis 2030 fast 600 GW an Photovoltaik-Anlagen neu zu installieren. Relevant wären auch Projekte, die den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff als Ersatz für Erdgas, Kohle und Öl in schwer zu dekarbonisierenden Industrien und im Verkehrswesen beschleunigen und zum REPowerEU-Ziel von 10 Millionen Tonnen inländischer erneuerbarer Wasserstoffproduktion beitragen.
Eine Studie im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 kann als Vor-Machbarkeitsstudie konzipiert werden. Die Förderung kann auch für die technische, wirtschaftliche oder rechtliche Unterstützung beim Aufbau oder der Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Ziel der Auswahl des besten Projektkonzepts verwendet werden. Im Rahmen einer solchen vorbereitenden Studie ist es möglich, auch einige umfassendere systembezogene Aspekte abzudecken, z. B. die Integration zusätzlicher Speicherinvestitionen oder verkehrs- und/oder digitalbezogener Investitionen für synergetische Elemente.
Eine Studie kann dazu dienen, die möglichen Standorte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (und gegebenenfalls in Drittländern) zu erkunden (hauptsächlich durch Desktop-Studien), um die aufnehmenden und abnehmenden (beitragenden) Länder zu bestimmen, sowie andere Sondierungsaufgaben durchzuführen, die zur Bewertung der Gesamtkosten und des Nutzens des Projekts erforderlich sind. Sie sollte es ermöglichen, den zugrundeliegenden Kooperationsmechanismus zu ermitteln und zu formalisieren, und kann damit zusammenhängende Kommunikationsmaßnahmen und die Einbeziehung von Interessengruppen umfassen.
In einer Studie können auch die beste Form der Förderung, wie z. B. Versteigerungen und Ausschreibungen, sowie alle Aspekte untersucht werden, bei denen sich die nationalen Netz-, Markt- und sonstigen Regeln in den teilnehmenden Mitgliedstaaten unterscheiden und über die eine Einigung erzielt werden müsste, damit ein CB-Energieprojekt durchgeführt werden kann.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte finanziert werden, die zu den Zielen des Europäischen Green Deals sowie zum Pariser Abkommen und den Klima- und Energiezielen für 2030 und den mittel- und langfristigen Zielen der EU in Bezug auf die Dekarbonisierung gemäß den Erwägungsgründen 5 und 30 der CEF-Verordnung und im Einklang mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm beitragen.
Es wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Aufforderung zur weiteren Identifizierung und Entwicklung der geplanten grenzüberschreitenden EE-Projekte beiträgt. Es wird erwartet, dass grenzüberschreitende EE-Projekte zu einer kosteneffizienten Erreichung des Ziels für erneuerbare Energien bis 2030 in der EU (gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2018/2001/EG) und zur strategischen Einführung von Technologien für erneuerbare Energien beitragen und ein integraler Bestandteil des Rahmens für die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energien sind.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Beispiele für Aktivitäten, die Teil von Studien gemäß Artikel 7 (3) sein könnten, sind
- Vor-Machbarkeitsstudien, die dazu dienen, die möglichen geografischen Standorte zu erkunden (hauptsächlich durch Desktop-Studien);
- Sondierungsaufgaben zur Bewertung der Gesamtkosten und des Nutzens des Projekts; erste Bewertung der Gesamtkosten und des Nutzens des Projekts, einschließlich der Kosten der Energieerzeugung, der Systemintegration, der Kosten der Unterstützung, der Treibhausgasemissionen, der Versorgungssicherheit, der Luftverschmutzung und anderer lokaler Verschmutzungen sowie der Innovation;
- Analyse umfassenderer systembezogener Aspekte, z. B. Aspekte der Markt- und Netzintegration, Aspekte der Netzfinanzierung, der Integration zusätzlicher Investitionen in die Speicherung oder von Investitionen im Zusammenhang mit dem Verkehr und/oder der Digitalisierung für synergetische Elemente;
- Identifizierung möglicher Finanzierungsquellen, Bewertung des Potenzials für Stromabnahmeverträge (PPA);
- Kommunikation und Einbeziehung von Interessengruppen;
- Kooperationsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Bewertung der Kosten-Nutzen-Teilung.
Bezieht sich der Vorschlag auf die Entwicklung von Kooperationsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, müssen sich die Antragsteller gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats in Verbindung setzen. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, sich so früh wie möglich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Die Kontaktstellen der CB RES-Mitgliedstaaten sind auf der Website des Programms zu finden.
Die Vorschläge können aus einem einzelnen Antragsteller oder einem Konsortium bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Teilnehmer aus allen betroffenen Ländern kommen, in denen das Projekt durchgeführt werden soll. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Antragsteller und hängt von den Zielen, Aktivitäten und erwarteten Auswirkungen der Vorschläge ab.
In Übereinstimmung mit Art. 11 der Verordnung (EU) 2021/1153 müssen die Vorschläge entweder von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden oder die Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten haben, die in einem Unterstützungsschreiben zum Ausdruck gebracht wird, um förderfähig zu sein.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
bis zu 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- jährliche Tätigkeitsberichte
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- KNA-bezogene Berechnung, falls zutreffen
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call document CEF-E-2022-CBRENEW-PREPSTUDIESCall document CEF-E-2022-CBRENEW-PREPSTUDIES(509kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren