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Call-Eckdaten
Fortschritte bei großen KI-Modellen: Integration neuer Datenmodalitäten und Erweiterung der Fähigkeiten (AI, Data and Robotics Partnership) (RIA)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-HUMAN-03-01
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 25.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Mittelpunkt dieses Themas steht die Entwicklung innovativer multimodaler großer KI-Modelle, die sowohl das Training von Basismodellen als auch deren anschließende Feinabstimmung umfassen. Diese Modelle sollten in einem breiten Spektrum von nachgelagerten Aufgaben überlegene Fähigkeiten aufweisen. Der Schwerpunkt liegt sowohl auf der Integration neuer Eingabedatenmodalitäten in große KI-Modelle als auch auf der Entwicklung multimodaler großer KI-Modelle mit entweder deutlich höheren Fähigkeiten und/oder der Fähigkeit, eine größere Anzahl von Modalitäten zu verarbeiten.
Call-Ziele
Große Modelle der künstlichen Intelligenz (KI) beziehen sich auf eine neue Generation von KI-Modellen für allgemeine Zwecke (d. h. generative KI), die in der Lage sind, sich ohne wesentliche Änderungen an verschiedene Bereiche und Aufgaben anzupassen. Bemerkenswerte Beispiele wie GPT-4V von OpenAI und Llama 2 oder DinoV2 von META haben eine große und wachsende Vielfalt an Fähigkeiten gezeigt.
Die rasche Entwicklung großer KI-Modelle in den letzten Jahren birgt ein immenses Potenzial, verschiedene Branchen zu revolutionieren, da sie sich an unterschiedliche Aufgaben und Bereiche anpassen können. Damit sie ihr Potenzial ausschöpfen können, ist der Zugang zu großen Datenbeständen, umfangreichen Rechenressourcen und qualifizierten Ingenieuren erforderlich. Ein vielversprechender Forschungszweig ist die Entwicklung großer multimodaler KI-Modelle, die mehrere Modalitäten nahtlos integrieren können, darunter Text, strukturierte Daten, Computercode, visuelle oder akustische Medien, Robotik- oder IoT-Sensoren und Fernerkundungsdaten.
Die Projekte sollten zur Stärkung der europäischen Forschungsexzellenz auf dem Gebiet der großen KI-Modelle beitragen, indem sie wesentliche wissenschaftliche Fortschritte und Innovationen in Schlüsselbereichen der großen KI vorantreiben. Dazu gehört die Entwicklung neuartiger Methoden für das Vortraining multimodaler Grundmodelle. Darüber hinaus sollten neue Ansätze für eine effektive und effiziente Feinabstimmung solcher Modelle verfolgt werden.
Im Rahmen der Forschungsaktivitäten sollten innovative Methoden zur Verbesserung der Darstellung, des Abgleichs und der Interaktion zwischen den verschiedenen Datenmodalitäten erforscht werden, um so die Gesamtleistung und die Vertrauenswürdigkeit dieser Modelle erheblich zu verbessern. Fortschritte bei der effizienten Berechnung für das Pre-Training, die Ausführung und die Feinabstimmung von Basismodellen zur Verringerung ihrer Auswirkungen auf den Rechenaufwand und die Umwelt sowie die Erhöhung der Sicherheit von Modellen sind ebenfalls von Interesse.
In den Vorschlägen sollte dargelegt werden, wie die Modelle vertrauenswürdig sind, wobei Faktoren wie Erklärbarkeit, Sicherheit und Datenschutz im Einklang mit den Bestimmungen des kommenden Gesetzes über künstliche Intelligenz berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die Modelle Merkmale enthalten, die mit europäischen Werten übereinstimmen, und gegebenenfalls verbesserte mehrsprachige Fähigkeiten bieten.
Die Vorschläge sollten mindestens einen der folgenden Schwerpunktbereiche behandeln
- die Integration innovativer Datenmodalitäten für große KI-Modelle während des Trainings und der Inferenz. Beispiele für innovative Modalitäten sind Ereignisströme, strukturierte Daten und Sensormessungen. Die Einbeziehung solcher neuen Modalitäten könnte zu unvorhergesehenen Verbesserungen der Modellleistung führen und ihre Anwendung in neuen Bereichen wie Wettervorhersage, Robotik und Fertigung ermöglichen.
- verbesserte multimodale Modelle, die über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen und entweder erheblich verbesserte Fähigkeiten oder die Fähigkeit zur Verarbeitung einer größeren Anzahl von Modalitäten aufweisen. Dieser Schwerpunktbereich umfasst auch Modelle, die eine multimodale Ausgabe erzeugen können. Derzeitige multimodale Großmodelle befassen sich in der Regel nur mit dem Sehen und der Sprache.
Von jedem Vorschlag wird erwartet, dass er alle der folgenden Punkte berücksichtigt:
- Datenerfassung, Verarbeitung und multimodaler Abgleich. Der Vorschlag sollte überzeugend die Eigenschaften und die Verfügbarkeit der großen, vertrauenswürdigen Datenquellen sowie die vertrauenswürdige Datenverarbeitung beschreiben, die im Rahmen des Projekts genutzt werden soll, wobei die Datenverarbeitungsschritte zur Gewährleistung von Zuverlässigkeit, Verantwortlichkeit und Transparenz sowie der Abgleich der Daten zwischen den verschiedenen Modalitäten detailliert dargelegt werden. Ein bescheidener Teil (bis zu 10 %) des Budgets kann für die Datenerhebung verwendet werden; die Vorschläge können gegebenenfalls die jeweiligen Dateneigentümer in diese Aufgabe einbeziehen. Wichtig ist, dass im Vorschlag dargelegt wird, wie potenzielle Fragen des Datenschutzes und der Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Daten gehandhabt und entschärft werden sollen.
- Vortraining des multimodalen Grundmodells. Es wird erwartet, dass das vortrainierte multimodale Basismodell hohe Fähigkeiten in einem breiten Spektrum von Aufgaben zeigt. Die für das Pretraining verwendeten Aufgaben sollten unabhängig von den nachgelagerten Aufgaben sein. Diese Aktivitäten umfassen auch die Entwicklung der Codebasis und die Durchführung von Experimenten in kleinem Maßstab. Ein kleiner Teil (bis zu 10 %) des Budgets kann für die Beschaffung von Rechenressourcen für die Entwicklung der Codebasis und für kleinere Experimente bereitgestellt werden, obwohl die Hauptquelle für die Rechenressourcen für das Pretraining bei externen Hochleistungsrechenanlagen wie EuroHPC oder nationalen Zentren gesucht werden sollte. In dem Vorschlag sollte die Strategie für den Zugang zu diesen Rechenressourcen überzeugend beschrieben werden.
- Feinabstimmung der multimodalen Grundlagenmodelle: In dem Vorschlag sollten die Aktivitäten zur Feinabstimmung des Modells für verschiedene nachgelagerte Aufgaben klar beschrieben werden, um potenzielle Anwendungsfälle zu veranschaulichen. Der Output der Aufgaben kann entweder eine einzige Modalität oder eine Multimodalität sein. Im Rahmen der Forschungsaktivitäten sollten innovative Methoden untersucht werden, die das Zusammenspiel zwischen verschiedenen Datenmodalitäten unterstützen und dadurch die Gesamtleistung dieser Modelle verbessern.
- Erprobung und Bewertung: Der Vorschlag sollte die Entwicklung von Arbeitsabläufen, Benchmarks, Testverfahren und einschlägigen Instrumenten für die Evaluierung sowohl der Grund- als auch der Feinabstimmung der Modelle beschreiben. Das Augenmerk sollte auf die Leistung, Transparenz, Verzerrung, Robustheit, Genauigkeit und Sicherheit der Modelle gelegt werden, und zwar durch geeignete Testverfahren (z. B. Red Teaming für Sicherheit und Gefahrenabwehr) in Übereinstimmung mit dem künftigen KI-Gesetz.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls ein multidisziplinäres Forschungsteam umfassen, um alle oben genannten Aspekte abzudecken.
Die Vorschläge sollten die Leitlinien von Horizon Europe für offene Wissenschaftspraktiken sowie die FAIR-Datengrundsätze einhalten. Forschungsergebnisse - einschließlich Trainingsdatensätzen, Software-Tools, Modellarchitektur und Hyperparametern sowie Modellgewichten - sollten offen zugänglich sein, es sei denn, es bestehen berechtigte Interessen oder Beschränkungen. Darüber hinaus wird den Vorschlägen nahegelegt, die Ergebnisse unter Open-Source-Lizenzen bereitzustellen.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung, einschließlich der Teilnahme an internationalen Bewertungswettbewerben, sowie anschauliche Anwendungsfälle, die einen konkreten potenziellen Mehrwert belegen) enthalten und dass sie über die KI-on-Demand-Plattform, gemeinsame europäische Datenräume und gegebenenfalls andere relevante Plattformen für digitale Ressourcen mit der europäischen FuE-Gemeinschaft kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu verbessern.
Von den Vorschlägen wird auch erwartet, dass sie Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit der offenen Innovationsherausforderung im Rahmen von HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 vorsehen und einen Beitrag dazu leisten. Von den Forschungsteams, die an den Vorschlägen beteiligt sind, wird erwartet, dass sie sich an den jeweiligen Innovationswettbewerben beteiligen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Anwendbarkeit großer KI-Systeme in neuen Bereichen durch die Integration innovativer Datenmodalitäten, wie Sensormessungen (z. B. in der Robotik, IoT) oder Fernerkundung (z. B. Erdbeobachtung), als Input.
- Verbesserung der derzeitigen multimodalen Fähigkeiten großer KI-Systeme und Erweiterung der Anzahl der Datenmodalitäten, die gemeinsam von einem KI-System verarbeitet werden, was zu einem breiteren Anwendungspotenzial und einer besseren KI-Leistung führt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Bei Projekten, die satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen, ist die Teilnahme an diesem Thema auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den OECD- und Mercosur-Ländern, den Ländern, mit denen die EU im Rahmen eines Handels- und Technologierates zusammenarbeitet, und den Ländern, mit denen die EU eine digitale Partnerschaft unterhält, beschränkt. Vorschläge, die Rechtspersonen enthalten, die nicht in diesen Ländern ansässig sind, sind nicht förderfähig.
Diese Entscheidung wurde mit der Begründung getroffen, dass in dem von diesem Thema abgedeckten Forschungsbereich die offene strategische Autonomie der EU besonders gefährdet ist. Es ist wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der die EU dazu zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen aus den im vorstehenden Absatz genannten, hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen Einrichtungen, die in einem der oben aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Einrichtung eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nur dann an der Aktion teilnehmen, wenn durch Garantien des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nachgewiesen werden kann, dass ihre Teilnahme an der Aktion keine nachteiligen Auswirkungen auf die Strategie, das Vermögen, die Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union hätte.
Zu den Teilnehmern, für die diese Fördervoraussetzung unmittelbar gilt, gehören nicht nur Begünstigte, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner, sondern auch Unterauftragnehmer. Ihre Teilnahme unterliegt daher einer Ex-ante-Eigentumskontrollprüfung durch die EG und gegebenenfalls der Anerkennung einer von einem förderfähigen Land genehmigten Garantie durch die EG.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025Horizon Cluster 4 Work Programme 2024-2025(3756kB)
Kontakt
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