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Call-Eckdaten
Lösungen für die Bodengesundheit in Living Labs mitgestalten
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-SOIL-01-01
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
08.10.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 36.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktivitäten in diesem Bereich stehen in direktem Zusammenhang mit dem Ziel der Mission "Ein Bodenabkommen für Europa", 100 lebende Labore und Leuchttürme einzurichten, um den Übergang zu gesunden Böden bis 2030 anzuführen. Sie unterstützen die spezifischen Ziele der Mission "A Soil Deal for Europe", die sich mit den dringenden Herausforderungen der Bodengesundheit befassen (siehe insbesondere die spezifischen Ziele 1 bis 6 und 8 im Umsetzungsplan der Mission). Die Aktivitäten sollten somit dazu beitragen, die Ambitionen und Ziele des Europäischen Green Deals zu erreichen, z. B. in Bezug auf Lebensmittel- und Ernährungssicherheit, Klima, biologische Vielfalt, Umwelt und ländliche Gebiete.
Call-Ziele
Zwar ist mehr Forschung erforderlich, um gesunde Böden in der EU und den assoziierten Ländern wiederherzustellen und zu erhalten, doch ein wichtiges Hindernis für die Beschleunigung des Übergangs zu einer klimaneutralen und "grünen" Europäischen Union ist nach wie vor die Kluft zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen Wissen und Umsetzung. Die Mission "A Soil Deal for Europe" schlägt einen neuartigen Ansatz für Forschung und Innovation im Bereich der Bodengesundheit vor, der auch die Einrichtung von Living Labs vorsieht. Lebendige Labore haben das Potenzial, einen grünen Übergang zu gesunden Böden zu ermöglichen, indem sie Lösungen auf ko-kreative Weise entwickeln und Akteure in realen Situationen auf territorialer Ebene einbeziehen, um eine groß angelegte Wirkung zu erzielen.
Heutzutage gibt es verschiedene Definitionen und Konzeptualisierungen von Living Labs. Im Rahmen des inzwischen gut etablierten Forschungskonzepts der Living Labs sind jedoch drei Komponenten erkennbar: (a) gemeinsame Erarbeitung von Lösungen mit einer großen Zahl von Interessengruppen, (b) Durchführung in realen Umgebungen und (c) Einbeziehung der Endnutzenden. Im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" werden Living Labs für die Bodengesundheit definiert als "nutzerzentrierte, ortsbezogene und transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsökosysteme, die Landbewirtschafter, Wissenschaftler und andere relevante Partner in die systemische Forschung und die Mitgestaltung, Erprobung, Überwachung und Bewertung von Lösungen in realen Umgebungen einbeziehen, um deren Wirksamkeit für die Bodengesundheit zu verbessern und die Übernahme zu beschleunigen".
Lebende Labore sind also Kooperationen zwischen mehreren Akteuren, die an mehreren Standorten auf regionaler oder subregionaler Ebene arbeiten und Experimente durchführen. Bei den einzelnen Standorten kann es sich z. B. um landwirtschaftliche Betriebe, Waldbestände, städtische Grünflächen oder Industriegebiete, Unternehmen und andere Orte handeln, an denen die Arbeit unter realen Bedingungen durchgeführt und überwacht wird.
Leuchttürme hingegen sind definiert als "Orte zur Demonstration von Lösungen, zur Schulung und zur Kommunikation, die in ihrer Leistung zur Verbesserung der Bodengesundheit beispielhaft sind". Es handelt sich dabei um einzelne, lokale Standorte (ein landwirtschaftlicher Betrieb, eine Waldnutzung, ein Industriestandort, eine städtische Grünfläche usw.), die entweder Teil eines Living Labs sein können oder außerhalb eines Living Labs liegen.
Dem Plan zur Umsetzung der Mission zufolge sind an den Living Labs Akteure aus verschiedenen Bereichen, Disziplinen und/oder Sektoren beteiligt, und sie bestehen aus 10 bis 20 Versuchsstandorten. Je nach spezifischem Kontext (z. B. Landnutzung(en), Herausforderung(en) für die Bodengesundheit) können Antragsteller jedoch auch Living Labs mit weniger Versuchsstandorten vorschlagen. Durch die Zusammenarbeit bei Themen von gemeinsamem Interesse können die verschiedenen an einem Living Lab beteiligten Akteure Maßnahmen und Lösungen wiederholen, Ergebnisse vergleichen, bewährte Verfahren austauschen, Methoden validieren und von der gegenseitigen Befruchtung in einem lokalen/regionalen Umfeld profitieren. In der Regel haben die Projekte eine Laufzeit von vier Jahren, die Dauer der Living Labs für Bodengesundheit kann jedoch variieren und länger sein, je nach Schwerpunkt der Arbeit und der behandelten Herausforderung(en) für die Bodengesundheit.
Im Einzelnen sollte jedes der geförderten Projekte:
- Unterstützung der Einrichtung von vier bis fünf Living Labs (oder mehr, je nach Landnutzung(en) und Zweck des Projekts), die gemeinsam an einer oder mehreren Herausforderungen für die Bodengesundheit arbeiten und sich mit der gleichen oder mehreren Landnutzungsarten befassen. Die Living Labs sollten in mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Ländern angesiedelt sein. In den Vorschlägen sollten die Gründe für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Living Labs beschrieben und erläutert werden, wie die durchgeführten Arbeiten zu einem oder mehreren der spezifischen Ziele der Mission beitragen werden. Die Vorschläge sollten eine realistische Kombination einer begrenzten Auswahl von Variablen darstellen (z. B. Anzahl der behandelten Bodengesundheitsprobleme, pädoklimatische Bedingungen, Landnutzung, Ziele der Mission). Living Labs, die sich ausschließlich auf städtische Gebiete konzentrieren, sind von diesem Thema ausgeschlossen, da in diesem Arbeitsprogramm ein eigenes Thema eröffnet wird.
- Auf der Grundlage der Projektziele einen detaillierten Arbeitsplan mit den in den Living Labs interdisziplinär durchzuführenden Aktivitäten aufstellen, um die Mitgestaltung, Mitentwicklung und Mitumsetzung lokal angepasster Lösungen für die ausgewählte(n) Herausforderung(en) der Bodengesundheit sicherzustellen. Suche nach praktischen Lösungen für die ermittelten Probleme im Zusammenhang mit der/den ausgewählten Herausforderung(en) für die Bodengesundheit unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren und Belastungen. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten an die unterschiedlichen ökologischen, sozioökonomischen und kulturellen Gegebenheiten angepasst sein, in denen die Living Labs arbeiten. Darüber hinaus sollten sich die Aktivitäten mit den Herausforderungen der Skalierung und Übertragbarkeit der Lösungen befassen. Von lebenden Labors im Bereich der Landwirtschaft wird erwartet, dass sie nachhaltige Praktiken fördern, die in einer Reihe von landwirtschaftlichen Systemen angewandt werden und sowohl der konventionellen als auch der ökologischen Landwirtschaft zugute kommen. Lebende Labore, die in den Bereichen Forstwirtschaft, Torf und Naturräume arbeiten, sollen sich mit nachhaltigem Management für gesunde Böden in Verbindung mit produktiver Biomasse und anderen Ökosystemleistungen befassen.
- Für jedes Living Lab ist eine Ausgangsbasis für die ausgewählte(n) Herausforderung(en) der Bodengesundheit zu schaffen, um eine genaue Bewertung des Zustands und der Veränderungen der Böden an den verschiedenen Standorten im Laufe der Zeit zu ermöglichen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der jeweiligen Living Labs und des Projekts insgesamt zu überwachen. Gegebenenfalls sind die im Durchführungsplan der Bodenmission dargelegten Indikatoren für die Bodengesundheit und die Deskriptoren des Vorschlags für eine Richtlinie über die Überwachung und Widerstandsfähigkeit des Bodens zu verwenden.
- Überwachung und Bewertung der Auswirkungen der entwickelten innovativen Verfahren oder eingeführten Lösungen auf die Bodengesundheit und die damit verbundenen Ökosystemleistungen. Dies sollte einen Nachweis der Durchführbarkeit (z. B. technisch, wirtschaftlich) der vorgeschlagenen Lösungen und eine Quantifizierung der Auswirkungen der getesteten Verfahren und/oder Lösungen auf relevante Bodengesundheitsindikatoren umfassen.
- Ermittlung von Standorten, die in Bezug auf ihre Maßnahmen und Ergebnisse zur Verbesserung der Bodengesundheit besonders leistungsfähig sind und in Leuchttürme umgewandelt werden können.
- Vorschläge für Strategien (z. B. finanzieller und organisatorischer Art) zur Gewährleistung der langfristigen Nachhaltigkeit und Kontinuität, der Wirkung und des Anspruchs der eingerichteten Living Labs über die Finanzierung durch Horizont Europa hinaus, einschließlich der Ermittlung möglicher Geschäftsmodelle und Maßnahmen unter Einbeziehung von lokalen Behörden, Wirtschaftskreisen, KMU, Investoren und Unternehmern, einschließlich Kofinanzierungsregelungen.
Entsprechend der Art der Living Labs müssen die Vorschläge den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen. Die Liste der Akteure wird je nach den spezifischen Merkmalen jedes Living Labs variieren und kann verschiedene Arten von Akteuren einbeziehen, wie z. B. Forscher*innen, Landeigentümer*innen oder Landverwalter*innen, Industrie (z. B. KMU), öffentliche Verwaltungen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft (z. B. Verbraucher*innen, Umwelt-NRO). Es sollte darauf geachtet werden, die Fähigkeiten und Rollen der verschiedenen beteiligten Partner zu beschreiben, je nach ihrem Fachgebiet. Während einige Partner beispielsweise die konzeptionelle Arbeit leiten und die Arbeit innerhalb und zwischen den Living Labs koordinieren, können sich andere auf die Durchführung von Experimenten, die Beratung, die Erprobung und Validierung innovativer Lösungen konzentrieren oder an der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt sein.
Um die Beteiligung verschiedener Arten von Akteuren an den Living Labs zu fördern und zu erleichtern, werden die Antragsteller auf die verschiedenen Arten der Beteiligung hingewiesen, die im Rahmen von Horizont Europa möglich sind. Dazu gehören nicht nur Begünstigte (oder mit ihnen verbundene Einrichtungen), sondern auch assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer und Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte.
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) zur Erleichterung der aktiven Beteiligung von Akteuren an einem oder mehreren der Living Labs kann im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder in begründeten Fällen auch ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden. Den Antragstellern wird empfohlen, die in Anhang B der Allgemeinen Anlagen aufgeführten Standardbedingungen zu konsultieren, einschließlich derjenigen, die für FSTP gelten.
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie die Dienste von NATI00NS in Anspruch nehmen können, dem Projekt zur Unterstützung potenzieller Antragsteller im Bereich der Living Labs.
Um die Wirkung und Nachhaltigkeit zu erhöhen, werden die Antragsteller ermutigt, neue (oder Kombinationen mit bestehenden) Finanzierungssysteme und Finanzinstrumente zu erforschen und zu erproben, die entweder öffentlich oder privat sind (einschließlich, zum Beispiel, für landwirtschaftliche Flächen, Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik), und dabei gegebenenfalls die Finanzgeber wie öffentliche Behörden oder Finanzinstitute und Investoren einzubeziehen.
Die Projekte sollten mit SOILL, der speziellen Unterstützungsstruktur für lebende Labore, zusammenarbeiten und deren Dienste in Anspruch nehmen. SOILL wurde eingerichtet, um die Teilnehmer an lebenden Laboren und Leuchttürmen bei ihrer täglichen Arbeit zu beraten, ihre Aktivitäten systematisch zu überwachen und über die wichtigsten Ergebnisse und Erfahrungen zu berichten. Die Vorschläge sollten spezielle Aufgaben und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit mit SOILL sowie mit anderen Projekten vorsehen, die für die gewählte(n) Herausforderung(en) im Bereich der Bodengesundheit relevant sind und entweder im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" oder gegebenenfalls im Rahmen anderer Teile und Säulen von Horizont Europa oder anderer EU-Programme finanziert werden. Für letztere würde dies die Vernetzung, die Teilnahme an Sitzungen und die Organisation gemeinsamer Aktivitäten (z. B. Workshops, die Festlegung bewährter Verfahren, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen oder Aktivitäten zur Einbeziehung der Bürger) umfassen. Die Einzelheiten der gemeinsamen Aktivitäten werden in der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung und während der Projektlaufzeit näher definiert.
Darüber hinaus sollten die geförderten Projekte mit BENCHMARKS und AI4SoilHealth zusammenarbeiten, bei denen es sich um Schlüsselprojekte handelt, die sich mit der Probenahme, Überwachung, Validierung und Weiterentwicklung von Indikatoren und Proxy-Messungen für die Bodengesundheit sowie mit der Nutzung von KI-Technologien zur Beschleunigung der Erfassung und Nutzung von Informationen zur Bodengesundheit befassen.
Die Zusammenarbeit mit einschlägigen Netzen, die auf lokaler Ebene tätig sind, wie z. B. den operativen Gruppen des EU-GAP-Netzes für landwirtschaftliche Böden, wird gefördert, um die Einbeziehung wichtiger lokaler Interessengruppen in Living-Labs-Aktivitäten oder in die Verbreitung von Lösungen zu unterstützen. Die Projekte sollten auch auf anderen bestehenden Aktivitäten aufbauen und die Zusammenarbeit mit relevanten Projekten und Partnerschaften sicherstellen, wie z. B. den EIT Wissens- und Innovationsgemeinschaften (EIT KICs), der "Europäischen Partnerschaft zur Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen": Agrarökologische Living Labs und Forschungsinfrastrukturen" oder die "Partnerschaft für nachhaltige Lebensmittelsysteme (SFS) für Menschen, Planeten und Klima", die ebenfalls Living Labs unterstützen wird.
Die Vorschläge sollten einen Weg zu offenem Zugang, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Interoperabilität von Wissen und Ergebnissen durch enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Bodenbeobachtungsstelle (EUSO) und dem Projekt SoilWISE aufzeigen. Insbesondere sollten die Vorschläge sicherstellen, dass relevante Daten, Karten und Informationen potenziell über das EUSO öffentlich zugänglich gemacht werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Ausbau der Kapazitäten für partizipative, interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschung und Entwicklung in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern, um eine wirksame Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Forschung, Praxis und Politik zu ermöglichen und gemeinsam Lösungen für die Bodengesundheit zu entwickeln und zu testen.
- Verbesserung der Bodengesundheit in ländlichen oder städtischen Gebieten, in denen lebende Labore auf der Grundlage eines etablierten Überwachungsrahmens eingesetzt werden.
- Praxisorientierte Kenntnisse und Instrumente sind für Landbewirtschafter leichter verfügbar und tragen dazu bei, dass wirksame Lösungen für die Bodengesundheit und damit verbundene Ökosystemleistungen in den Regionen, in denen die ausgewählten Living Labs betrieben werden, in allen Gebieten und Sektoren besser berücksichtigt und übernommen werden.
- Politische Entscheidungsträger*innen in der EU und den assoziierten Ländern sind sich der lokalen Bedürfnisse und Unterschiede im Hinblick auf die Bodengesundheit stärker bewusst und können dieses Wissen nutzen, um wirksamere politische Maßnahmen zu konzipieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zu diesem Auftrag.
Die Begünstigten können Dritte finanziell unterstützen (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Finanzhilfen gewährt werden (im Anschluss an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder in begründeten Fällen ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen). Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 200 000 EUR, um die aktive Beteiligung von Interessengruppen, einschließlich Landwirten, Unternehmen oder der Zivilgesellschaft, an den Living Labs zu ermöglichen, damit die im Rahmen des Anwendungsbereichs beschriebenen Maßnahmen durchgeführt werden können.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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