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Call-Eckdaten
Partnerschaftsrahmenvereinbarung über einen Europäischen vernetzten Katalysatorfonds für soziale Innovation zur Unterstützung der Missionen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CROSS-01-02
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
25.09.2024 17:00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion zielt darauf ab, die EU-Missionen in die Lage zu versetzen, ihre Ziele für den gesellschaftlichen und ökologischen Wandel besser zu erreichen, indem sie das Finanzierungsumfeld für die Verbreitung sozialer Innovationen in der EU und den assoziierten Ländern verbessert.
Call-Ziele
Die Nutzung sozialer Innovationen führt zu Lösungen, die sich auf lokaler und regionaler Ebene als besser an die Gesellschaft angepasst und robuster erweisen. Kurz gesagt, soziale Innovationen sind "Innovationen, die in Bezug auf Zweck und Mittel sozial sind". Sie entstehen als neue Produkte, Dienstleistungen und Modelle, die gleichzeitig soziale Bedürfnisse besser erfüllen als Alternativen und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen. Soziale Innovationen beziehen nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Behörden, Wirtschaft und Industrie sowie die Wissenschaft in die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Innovationen ein. Soziale Innovation ist nicht nur gut für die Gesellschaft, sondern stärkt auch deren Handlungsfähigkeit. Soziale Innovation bindet die Bürger*innen ein und befähigt sie, führt zu einem größeren Handlungsbewusstsein und einer stärkeren Beteiligung von Bürger*innen, Unternehmen und Behörden, zu demokratischer Teilhabe, stärkt die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften, erhöht die Relevanz, Akzeptanz und Übernahme von Innovationen und trägt zu dauerhaften Veränderungen im Verhalten des Einzelnen, in der sozialen Praxis und in den Governance-Modellen bei. Kurz gesagt, soziale Innovation wirkt als Systemveränderer.
Als solche sind soziale Innovationsprozesse für alle EU-Missionen relevant. Die Kommission erwartet, dass die soziale Innovation zusätzliche Interessengruppen und Interessengemeinschaften wie philanthropische Geldgeber auf europäischer Ebene zum Nutzen der EU-Missionen mobilisiert.
Die Verfügbarkeit von philanthropischen und anderen Finanzmitteln für soziale Innovationen ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der mit Horizont Europa assoziierten Länder stark verzerrt, und philanthropische und gemeinnützige Geldgeber*innen stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn sie "grenzüberschreitend" investieren wollen. Die EU möchte zur Schaffung eines besseren Finanzierungsumfelds für soziale Innovationen im Rahmen von Missionen in der gesamten EU und in den assoziierten Ländern beitragen, indem sie die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch von Geldgeber*innen fördert (insbesondere durch die unter dem Thema HORIZON-MISS-2024-CROSS-01-01 beschriebene Aktion), und strebt zu diesem Zweck eine Zusammenarbeit mit interessierten Geldgeber*innen durch den Aufbau langfristiger Partnerschaften (Partnerschaftsrahmenvereinbarung / FPA) an.
Artikel 130(2) der EU-Haushaltsordnung sieht vor: "Der Zweck einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung besteht darin, die Verwirklichung der politischen Ziele der Union zu erleichtern, indem die vertraglichen Bedingungen der Zusammenarbeit stabilisiert werden. In der Partnerschaftsrahmenvereinbarung werden die Formen der finanziellen Zusammenarbeit festgelegt und die Verpflichtung aufgenommen, in den im Rahmen der Partnerschaftsrahmenvereinbarung unterzeichneten spezifischen Vereinbarungen die Modalitäten für die Überwachung der Verwirklichung der spezifischen Ziele festzulegen."
Die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPAs) werden durch spezifische Finanzhilfevereinbarungen (SGAs) umgesetzt. Auf der Grundlage einer FPA wird im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung einer SGA (in diesem Teil des Arbeitsprogramms als "Specific Grant Agreements for a European Networked Catalyst Fund for Social Innovation in Support of the Missions" (Spezielle Finanzhilfevereinbarungen für einen europäischen vernetzten Katalysatorfonds für soziale Innovation zur Unterstützung der Missionen) ein EU-Zuschuss im Einklang mit dem vorgelegten Aktionsplan zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele gewährt. Dieser EU-Zuschuss in Höhe von 2 Mio. EUR soll die Eigenmittel des einzelnen oder der Gruppe von Geldgeber*innen um mindestens 4 Mio. EUR aufstocken. Das FPA-Vergabeverfahren, wie es hier vorgestellt wird, hat kein Budget. Das Budget und die Regeln für die Finanzierung sind in den einzelnen SGAs festgelegt und hängen von der jeweiligen Art der Maßnahme ab.
Die Kommission plant die Einrichtung von fünf FPA, um eine möglichst breite geografische Abdeckung zu gewährleisten und die Finanzierung sozialer Innovationen in der EU und den assoziierten Ländern bekannter und leichter zugänglich zu machen.
Dievoraussichtliche Laufzeit der FPA beträgt vier Jahre. Der Abschluss eines FPA berechtigt nicht zum Erhalt einer SGA.
Die Aufforderung richtet sich an Förderer sozialer Innovation. Zu den Förderern sozialer Innovation können Stiftungen, Philanthrop*innen, nationale Forschungs- und Innovationsfördereinrichtungen, andere öffentliche Einrichtungen oder private Investoren gehören.
Um sich für die Aktion zu bewerben, sollten interessierte einzelne förderfähige Einrichtungen oder Gruppen von ihnen nachweisen, dass sie nachweislich in soziale Innovationen investieren/finanzieren oder dass sie Projekte der sozialen Innovation finanziert haben. Die Antragsteller müssen nicht an der CSA HORIZON-MISS-2024-CROSS-01-01 beteiligt sein.
Um sich für die Aktion zu bewerben, müssen interessierte einzelne förderfähige Einrichtungen oder Gruppen von ihnen den einzigartigen Beitrag beschreiben, den die Partnerschaft zu (1) den in diesem Thema genannten Ergebnissen und (2) den längerfristig weiterreichenden Auswirkungen, die in den jeweiligen Zielen des Arbeitsprogramms genannt werden, leisten würde, und einen Aktionsplan vorlegen, der den oben genannten Zielen dient - nämlich die Förderung der EU-Missionen durch die Finanzierung der Ausweitung von Projekten der sozialen Innovation und die Steigerung der Wirkung der Horizont-Europa-Finanzierung durch die Einwerbung zusätzlicher Nicht-EU-Mittel in Form von privaten und öffentlichen Beiträgen - für die Verwendung des Zuschusses, den die Kommission ihnen über eine SGA gewähren könnte. Der Aktionsplan sollte Folgendes umfassen:
- Ermittlung und Auswahl von Interessenten und Investitionsentscheidungen: wie sie planen, vielversprechende Projekte zu ermitteln und diejenigen auszuwählen, in die sie investieren; die Kommission fordert die Antragsteller auf, sich bei der Entwicklung von Kriterien für die Ermittlung und Auswahl von Interessenten und für Investitionsentscheidungen auf die Durchführungspläne für die Mission zu beziehen;
- Finanzierungsstrategien und -praktiken, einschließlich der Auswahl- und Vergabeverfahren, die für die Gewährung von Finanzhilfen an Endbegünstigte, die soziale Innovationen in größerem Umfang umsetzen, bereits bestehen oder eingeführt werden sollen: wie sie soziale Innovationen finanzieren wollen. Die vorgestellte Finanzierungsstrategie basiert auf einem beispielhaften EU-Zuschuss von bis zu 2 Mio. EUR, der Eigenmittel und andere Mittel (siehe unten) ergänzt und in erster Linie an Dritte über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren (die maximale Laufzeit des Partnerschaftsrahmenvertrags) vergeben wird. Der hier beschriebene Betrag dient lediglich als Begründung für die Strategie und stellt keinen formellen Finanzierungsvorschlag dar.
- Finanzarchitektur: Wie wollen sie die Ausweitung sozialer Innovationen finanzieren, einschließlich der Hebelwirkung, die sie mit dem von Horizont Europa über die SGA gewährten Zuschuss erzielen können; die Kommission erwartet von den Antragstellern, dass sie jedem von der EU gewährten Betrag von 1 EUR mindestens 2 EUR aus Nicht-EU-Quellen gegenüberstellen.
- Überwachung und Berichterstattung: Wie planen sie, die Ausweitung von Projekten der sozialen Innovation zu überwachen und darüber zu berichten?
- Messung und Kommunikation der Auswirkungen: Wie sollen die erzielten Auswirkungen gemessen und kommuniziert werden?
Die Kommission fordert die Antragsteller*innen auf, das Pilotprojekt des Europäischen Sozialkatalysatorfonds für Horizont 2020 zu konsultieren. Einrichtungen, denen ein FPA gewährt wird, könnten eine Zusammenarbeit mit der Vernetzungs-, Kapazitätsaufbau- und Lernstruktur vorsehen, die von der HORIZON-MISS-2024-CROSS-01-01 CSA eingerichtet wurde: "A European Social Innovation Networking and Capacity Building Action for a European Social Innovation Networked Fund".
Die Kombination von Horizon Europe und Nicht-EU-Ressourcen wäre eine sinnvolle Innovation in Bezug auf EU-Koinvestitionsprogramme für soziale und ökologische Zwecke.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktion soll das Engagement von Akteuren der sozialen Innovation, einschließlich der Philanthropie, bei den Missionen stärken.
Erfolgreiche Projekte der sozialen Innovation, die ein echtes Skalierungspotenzial haben, um die EU-Missionen voranzubringen, werden von einem strukturierten und vernetzten Finanzierungsumfeld profitieren.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Um die Wirkung zu maximieren und den Zugang zur Finanzierung sozialer Innovationen zu verbessern, wird ein ausgewogenes Portfolio von Partnerschaftsrahmenvereinbarungen abgeschlossen, und zwar nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge, sondern auch mit dem Ziel, die geografische Abdeckung der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder durch das Portfolio der Partnerschaftsrahmenvereinbarungen zu maximieren, vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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