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Call-Eckdaten
Schwerpunktthema Pflanzenschädlinge: Herbstheerwurm (Spodoptera frugiperda)
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-03-1
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
24.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein erfolgreicher Vorschlag sollte die Strategie "Vom Bauernhof auf den Tisch" für den Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch unterstützen, insbesondere das Ziel, den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide insgesamt um 50 % zu verringern und den Einsatz der gefährlicheren Pestizide um 50 % zu reduzieren, sowie die Biodiversitätsstrategie. Die Aktivitäten unterstützen die Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz gegen Pflanzenschädlinge und die Verordnung (EU) 2023/1134 über Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung, Ansiedlung und Ausbreitung von Spodoptera frugiperda (Smith) im Gebiet der Union.
Call-Ziele
Spodoptera frugiperda, auch bekannt als Herbstheerwurm (FAW), ist ein grenzüberschreitender, hochgradig polyphager Pflanzenschädling mit einer außergewöhnlichen Wanderungsfähigkeit, der die Erträge verschiedener Kulturen wie Mais, Reis, Gemüse und Baumwolle stark beeinträchtigen kann. Der Schädling breitet sich weltweit schnell aus und erreicht auch das Gebiet der Union. Sein Vorkommen wurde im Januar 2023 in Zypern und später im Jahr in Griechenland, Portugal und Rumänien offiziell bestätigt. Darüber hinaus ist die Zahl der Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf das Auftreten des spezifizierten Schädlings bei eingeführten Waren nach wie vor hoch, und die Zahl der Pflanzenarten, bei denen der spezifizierte Schädling festgestellt wird, nimmt zu. Daher wurden Maßnahmen zum Schutz der Union vor diesem Schädling festgelegt. Die schnelle und jüngste globale Invasion des FAW hat zu einem großen Bedarf an Wissen über seine Risiken für die Pflanzengesundheit und die Landwirtschaft sowie über wirksame Bewirtschaftungsmöglichkeiten, insbesondere in der EU, geführt. Es ist notwendig, ein umfassendes Paket von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zu schnüren, das an die landwirtschaftlichen Systeme und Praktiken in der EU angepasst ist, um die Bedrohung zu bewältigen.
Die Vorschläge sollten:
- zum Verständnis des Risikos und der Auswirkungen der Einschleppung dieses neuen Pflanzenschädlings in die EU, seiner Ausbreitung und Etablierung, einschließlich der Biologie des Schädlings und seiner Interaktion mit Wirtspflanzen, des Einflusses des Klimawandels, der Verschlechterung der Ökosysteme und der Globalisierung beitragen;
- Entwicklung effizienter Erhebungsstrategien und integrierter Systeme zur Früherkennung und (Bio-)Bekämpfung des Schädlings/der Schädlinge;
- Erweiterung des Spektrums an Instrumenten und Technologien, die für die Entwicklung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Lösungen für eine wirksame Schädlingsprävention und Ausbruchsbekämpfung zur Verfügung stehen, und gegebenenfalls Verfolgung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes unter Berücksichtigung des Einsatzes nicht chemischer oder biologischer Bekämpfungsmethoden;
- Entwicklung von Züchtungsmaßnahmen für widerstandsfähigere Pflanzensorten;
- Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Landwirte in der EU und andere Wirtschaftsbeteiligte, die von den Ausbrüchen des Pflanzenschädlings betroffen sind, und Entwicklung von Konzepten, mit denen die Betroffenen am besten mit der Situation fertig werden können.
Da sich das Thema ständig weiterentwickelt, sind regelmäßige Aktualisierungen und eine kontinuierliche Überwachung des Forschungsfortschritts unerlässlich, um neue und bestehende Wissenslücken wirksam zu ermitteln und zu schließen. Gemeinsame Anstrengungen von Forschern, politischen Entscheidungsträgern und Praktikern in ganz Europa können ebenfalls dazu beitragen, diese Lücken zu schließen. Daher sollten die Vorschläge eine solide Zusammenarbeit zwischen der Forschung, den Pflanzenschutzbehörden und dem Agrarsektor gewährleisten.
Die internationale Zusammenarbeit mit Ländern, die von Spodoptera frugiperda betroffen oder bedroht sind, wird nachdrücklich empfohlen, insbesondere, um das vorhandene Wissen zu nutzen.
Der Vorschlag sollte Komplementaritäten und Synergien anstreben und gleichzeitig Doppelarbeit und Überschneidungen mit Purpest (Finanzhilfevereinbarung Nr. 101060634) vermeiden. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei Spodoptera frugiperda um einen grenzüberschreitenden Schädling handelt, sollte in den Vorschlägen eine spezielle Aufgabe und entsprechende Ressourcen für den Austausch und die Synergien mit dieser und anderen einschlägigen internationalen Initiativen vorgesehen werden.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Zielen beitragen werden:
- Erweiterung des Wissens über Spodoptera frugiperda im Unionsgebiet, einschließlich des Einflusses des Klimawandels, der Zerstörung von Ökosystemen und der Globalisierung;
- Ausbau der Kapazitäten zur Vorbeugung, Überwachung und (Bio-)Bekämpfung von Spodoptera frugiperda, Entwicklung wirtschaftlicher und umweltverträglicher Lösungen für eine wirksame Schädlingsbekämpfung;
- Unterstützung der entsprechenden Pflanzenschutzpolitik der EU und der assoziierten Länder bei gleichzeitiger Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 6 2024-2025Horizon Cluster 6 2024-2025(4585kB)
Kontakt
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