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Call-Eckdaten
Neues Wissen und Innovationen für eine klimagerechte Landwirtschaft - Vernetzung von Forschungsstationen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-02-1
Termine
Öffnung
08.05.2024
Deadline
24.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Gewinnung neuen Wissens und innovativer klimafreundlicher Praktiken sowie deren durchgängige Nutzung wurde auf globaler Ebene, auch von der G-20, als Priorität anerkannt. Das durchzuführende Projekt soll daher Forschungs- und Innovationstätigkeiten für eine klimafreundliche Landwirtschaft durchführen, die zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran beiträgt.
Call-Ziele
Das Gesamtziel ist der schrittweise Aufbau eines dreistufigen Netzwerks über die Cluster 6-Arbeitsprogramme 2021-2022 und 2023-2024. Bei der ersten Ebene handelt es sich um ein Netzwerk, das Landwirt*innen, die Vorreiter bei der Einführung von Versuchen und der Demonstration klimafreundlicher Innovationen auf dem Bauernhof sind, unter Nutzung des vorhandenen Wissens einbindet (Projekt "Climate Farm Demo"). Die zweite Ebene ist ein Netzwerk, das alle Berater*innen zu diesem Thema in den Mitgliedstaaten miteinander verbindet, aufbauend auf den Errungenschaften der Horizont-2020-Projekte, der operativen EIP-AGRI-Gruppen und der Entwicklung der AKIS der Mitgliedstaaten, um die Bereitstellung gezielter Beratung zu gewährleisten (Projekt ClimateSmartAdvisors"). Die dritte Ebene des Netzwerks - das vorliegende Thema - wird die Kapazitäten der experimentellen Forschungsstationen einbeziehen und stärken und neues Wissen und innovative Lösungen für eine klimasmarte Landwirtschaft entwickeln.
Die Vorschläge sollten:
- Unter Verwendung eines Multi-Akteur-Ansatzes praxisorientiertes neues Wissen, Fähigkeiten und Innovationen für die Anpassung an den Klimawandel und/oder die Abschwächung des Klimawandels in der Landwirtschaft entwickeln, wobei eine Reihe von landwirtschaftlichen Systemen, Landnutzungen und pedoklimatischen Bedingungen in der EU und den assoziierten Ländern berücksichtigt werden;
- Sammlung und Vergleich von Instrumenten zur Bewertung von Treibhausgasbilanzen auf Betriebsebene, Überwachung der Leistung bei der Emissionsreduzierung, Entscheidungshilfen, Klimadienstleistungen usw. für den möglichen Einsatz auch in durchschnittlichen Betrieben;
- Systematische Berücksichtigung der Synergien und Kompromisse, die zwischen Produktivität, Anpassung und Emissionsminderung sowie zwischen der Minderung verschiedener Treibhausgase bestehen;
- Förderung der Rolle von Ökosystemen, wo dies angebracht ist, insbesondere derjenigen, die das größte Potenzial haben, Kohlenstoff zu binden und zu speichern und die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu verhindern oder zu verringern;
- Aufnahme einer Aufgabe und Bereitstellung angemessener Ressourcen für eine enge Zusammenarbeit mit den Projekten "Climate Farm Demo", das unter dem Thema HORIZON-CL6-2021-CLIMATE-01-04 finanziert wird, und "ClimateSmartAdvisors", das unter dem Thema HORIZON-CL6-2022-CLIMATE-01-03 finanziert wird, um das neue Wissen und die innovativen Lösungen, die im Rahmen des Projekts entwickelt wurden, unter realen Bedingungen in den Netzwerken von Pilotbetrieben und Beratern zu testen und zu bewerten und den Beitrag der Praktiken, die aus diesen Netzwerken hervorgehen, zur Abschwächung des Klimawandels oder zur Anpassung an ihn wissenschaftlich zu validieren;
- Förderung der Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Forschungsstationen und ähnlich ausgerichteten Forschungsprojekten, einschließlich derjenigen, die im Rahmen der Mission "A Soil Deal for Europe" und des EJP SOIL finanziert werden, um Überschneidungen zu vermeiden und die gegenseitige Befruchtung zu unterstützen;
- Förderung des Wissensaustauschs innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen und Herstellung von Verbindungen mit dem EIP-AGRI-Stand des EU-GAP-Netzwerks und den AKIS-Netzwerken und Koordinierungsstellen der Mitgliedstaaten.
Das Projekt sollte eine Laufzeit von mindestens vier Jahren haben und auf den Ergebnissen der klimabezogenen Projekte aus verschiedenen Finanzierungsquellen aufbauen.
Das Projekt muss den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und kann soziale Innovationen beinhalten.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der Europäische Green Deal räumt Forschung und Innovation (F&I) eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen ein, die das Erreichen der Klimaziele der EU gewährleisten. Die Entwicklung und Übernahme von neuem Wissen und Innovationen, die zur Eindämmung des Klimawandels durch Landwirt*innen beitragen, ist eine Priorität, um sicherzustellen, dass die Ziele des europäischen Klimagesetzes (Klimaneutralität bis 2050), das EU-Ziel der Nullverschmutzung und der Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erreicht werden. Die Landwirtschaft ist auch anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels; daher sind Forschung und Innovation im Bereich der Anpassungsmöglichkeiten im Einklang mit der EU-Anpassungsstrategie von größter Bedeutung.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Die Wissensbasis zu klimafreundlichen landwirtschaftlichen Praktiken wird über den Stand der Technik hinaus deutlich erweitert;
- Zusätzliche wirksame und innovative Ansätze für eine klimagerechte Landwirtschaft in der Pflanzen- und Tierproduktion werden entwickelt und unter realen Bedingungen mit allen relevanten Akteuren bewertet;
- Die breite Übernahme neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und innovativer landwirtschaftlicher Praktiken durch die Landwirt*innen, die den Ausstoß von Treibhausgasen (insbesondereCO2, Methan und Distickstoffoxid) verringern und die Anpassung des Sektors an den Klimawandel fördern, wird beschleunigt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
min. 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 6 2024-2025Horizon Cluster 6 2024-2025(4585kB)
Kontakt
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