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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für die Landwirtschaft von Daten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-02-01
Termine
Öffnung
02.05.2024
Deadline
25.06.2024 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 90.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 30.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Partnerschaft ist es, die klimatische, ökologische und sozioökonomische Nachhaltigkeit sowie die Produktivität der Landwirtschaft zu verbessern und die Kapazitäten für die Überwachung und Bewertung der Politik zu stärken, indem das Potenzial der Erd- und Umweltbeobachtung und anderer Daten in Kombination mit innovativen Datentechnologien genutzt wird.
Call-Ziele
Eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen politischen Überwachungserfordernisse können durch die Bereitstellung maßgeschneiderter Daten und datengestützter Lösungen unterstützt werden, insbesondere durch Erdbeobachtung und in Kombination mit anderen Daten und Datentechnologien. Gleichzeitig produziert der Agrarsektor auf Betriebsebene im Zuge der Digitalisierung der landwirtschaftlichen Praktiken Daten, ebenso wie die öffentliche Verwaltung. Diese Daten können genutzt werden, um die Kapazitäten des Agrarsektors im öffentlichen und im privaten Bereich zu stärken. Die Integration verschiedener Datenquellen, z. B. Copernicus-Daten, Precision-Farming-Daten, Daten des Integrierten Verwaltungskontrollsystems (InVeKoS) und anderer Referenzdaten, würde in diesem Zusammenhang zu noch mehr relevanten Informationen führen und Spielraum für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Diensten der Agrardigitalisierung, wie z. B. Systemen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung, schaffen.
Die Ziele, die Interventionslogik, die Governance-Strukturen, die Argumentation und die grundlegenden Leitprinzipien für die Funktionsweise der Partnerschaft sind im "Partnerschaftsdokument" dargelegt, und es wird erwartet, dass sich der Vorschlag an den darin enthaltenen Vorgaben orientiert. Die Vorschläge sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu einer finanziellen Unterstützung Dritter (FSTP) führen. Die Planung dieser Aktivitäten muss sich auf den Entwurf der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) stützen, der von den Vertretern der Kerngruppe aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern ausgearbeitet wurde.
Die Partnerschaft sollte Forschungsprogramme und -aktivitäten zu digitalen und Datentechnologien, Erdbeobachtung und anderen Umwelt- und Agrardaten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern koordinieren und kohärente und kombinierte Maßnahmen auslösen.
Es wird zwar nicht erwartet, dass privatwirtschaftliche Akteure dem Konsortium angehören, das diese Partnerschaft bildet, aber es wird erwartet, dass Nichtregierungsorganisationen, die verschiedene relevante Interessengruppen vertreten, und Unternehmen bei der Umsetzung der Partnerschaft durch die Leitungsstrukturen oder den FSTP berücksichtigt werden (siehe Partnerschaftsdokument).
In der Umsetzungsphase sollte die Partnerschaft Strategien ausarbeiten, um ihre Aktivitäten und Netzwerke über die Laufzeit der kofinanzierten Partnerschaft hinaus aufrechtzuerhalten und auszubauen.
Darüber hinaus sollte die Partnerschaft Aktivitäten entwickeln, um die genannten Ergebnisse zu erreichen, die Folgendes umfassen müssen:
- Ermöglichung der Nutzung des Potenzials öffentlicher und privater Daten, auch in Kombination mit Datentechnologien (einschließlich KI) für den Agrarsektor im öffentlichen und privaten Bereich;
- Bereitstellung der erforderlichen technischen Elemente, z. B. in Bezug auf die digitale und Dateninfrastruktur und die Interoperabilität, für die Entwicklung datengestützter Lösungen und digitaler Anwendungen in einer systemischen und systematischen Weise;
- Förderung der Nachhaltigkeit und des EU-weiten Up-Scaling oder der Replikation von Lösungen und Anwendungen, die kurz vor der Einführung stehen; Nachweis, wie die erwarteten Ergebnisse zu den Zielen des europäischen Green Deal und zu einer besseren Politikgestaltung beitragen.
Die Partnerschaftsaktivitäten sollten auf den Ergebnissen bestehender (laufender oder abgeschlossener) Initiativen und Projekte aufbauen; insbesondere sollten sie sich an die laufenden Arbeiten der im Rahmen der Aufforderung HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-11 bewilligten Projekte anpassen. Es wird auch erwartet, dass das Potenzial für die Erzielung von Synergien mit relevanten Themen/Projekten, Partnerschaften und/oder Missionen, insbesondere innerhalb der Cluster 6 und 4 des Programms Horizont Europa, sowie mit dem Programm Digitales Europa, dem EU-Weltraumprogramm und der Gemeinsamen Agrarpolitik untersucht wird. Gegebenenfalls sollte die Partnerschaft zur Entwicklung und/oder Umsetzung von europäischen Initiativen und Prozessen beitragen. Dies kann z. B. die Information über Prozesse und Ansätze im Bereich der Politiküberwachung und -bewertung oder die Ermittlung von Nutzungsoptionen für gemeinsame europäische Datenräume umfassen.
Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiterhin zu unterstützen. Mit der aktuellen Aktion sollen die Aktivitäten finanziert werden, die unter die ersten beiden Jahresarbeitsprogramme der Partnerschaft fallen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten der Partnerschaft (von denen ein Teil durch finanzielle Beiträge an Dritte durchgeführt wird) sollen insgesamt zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Steigerung der ökologischen, klimatischen und sozioökonomischen Nachhaltigkeitsleistung des Agrarsektors;
- Stärkung der Kapazitäten zur Bewertung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen (in Bezug auf landwirtschaftliche, umwelt- und marktbezogene Maßnahmen und die kombinierten potenziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen);
- Verstärkte gemeinsame Nutzung und Harmonisierung von Daten zwischen Ländern und verschiedenen Akteuren (z. B. Wissenschaftler*innen, politischen Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen, Unternehmen, Landwirt*innen und anderen Endnutzenden) auf der Grundlage der FAIR-Datengrundsätze, soweit dies möglich ist; die Nutzung von Synergien durch eine bessere Integration von Umwelt-, Weltraum- und In-situ-Beobachtungen innerhalb Europas und die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kapazitäten der verschiedenen Akteure sollten Leitprinzipien sein;
- Beschleunigung der Bereitstellung von mehr und besseren datengestützten Lösungen für die Endnutzenden, insbesondere Landwirt*innen, die öffentliche Verwaltung und politische Entscheidungsträger*innen;
- Verstärkter Beitrag des Agrarsektors zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Luftqualität, zur Eindämmung und, wenn möglich, zur Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt in Europa sowie zur Verringerung der Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft;
- Befähigung des Sektors und Stärkung seiner Fähigkeit, sich an den Klimawandel anzupassen und die Ziele der Nachhaltigkeitspolitik zu erreichen, z. B. unter Berücksichtigung von Risikoanalysen/-indikatoren, wie z. B. ökologische, technische, wirtschaftliche oder soziale Risiken;
- Aufbau der erforderlichen Strukturen, Systeme und Konzepte, einschließlich der Dateninfrastrukturen, die für die Entwicklung innovativer datengestützter Lösungen sowohl für die Politik als auch für den Agrarsektor erforderlich sind (einschließlich der Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Sektors), und Ermittlung von Möglichkeiten für die längerfristige Bereitstellung anerkannter datengestützter Lösungen unter Berücksichtigung möglicher Synergien mit anderen Initiativen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Es gelten folgende Ausnahmen: vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Der Bewertungsausschuss setzt sich zum Teil aus Vertretern der EU-Institutionen zusammen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer eine der Hauptaktivitäten dieser Aktion ist, um ihre Ziele zu erreichen, gilt der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR nicht.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 6 2024-2025Horizon Cluster 6 2024-2025(4585kB)
Kontakt
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