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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: Aufrechterhaltung und Verbesserung der Vorbereitungsarbeiten für eine kofinanzierte europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-17-01
Termine
Öffnung
25.04.2024
Deadline
30.05.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Partnerschaft wird zum Aufbau eines kohärenten Europäischen Forschungsraums (EFR) beitragen, der es den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern und der Europäischen Kommission ermöglicht, Forschung und Innovation im Bereich der Pandemievorsorge rasch und gemeinsam zu unterstützen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft weiterhin auf bestehenden Netzwerken und Forschungsinfrastrukturen zur Pandemievorsorge aufbaut und in Synergie mit der Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) arbeitet.
Call-Ziele
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie einseitige Forschungsinitiativen zu einer zersplitterten Forschungslandschaft führen können, in der erheblicher Spielraum für Effizienzsteigerungen bei der Entwicklung der dringend benötigten Erkenntnisse besteht, die als Grundlage für politische Maßnahmen in Notfällen dienen können. Eine Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme zielt darauf ab, die Bereitschaft der EU zur Vorhersage und Reaktion auf neu auftretende infektiöse Gesundheitsbedrohungen zu verbessern, indem die Finanzierung von Forschung und Innovation auf EU-, nationaler (und regionaler) Ebene im Hinblick auf gemeinsame Ziele und eine vereinbarte strategische Forschungs- und Innovationsagenda besser koordiniert wird. Ergänzt werden sollten diese Arbeiten durch Bemühungen um den Aufbau, die Aufrechterhaltung und den Ausbau eines Netzes ständig einsatzbereiter klinischer Prüfzentren und Infrastrukturen für die klinische Forschung, die im Falle einer Pandemie oder Epidemie einsatzbereit sind. Darüber hinaus sollte diese Arbeit auf zusätzliche Partner*innen, vor allem aus der EU und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern, ausgeweitet werden. Die Beteiligung einer größeren Zahl von Ländern sollte sichergestellt werden, um einen integrativen Ansatz bei der Gestaltung und Leitung der Partnerschaft zu fördern.
Die Vorschläge sollten alle der folgenden Aktivitäten umfassen:
- Bereitstellung administrativer und organisatorischer Unterstützung für die Vorbereitung, die Gewährleistung eines reibungslosen Starts und den Übergang zur europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge, die diese Aufgaben schließlich übernehmen wird;
- Aktive Beteiligung an den einschlägigen Akteuren und Initiativen im Bereich der Pandemievorsorge, Gewährleistung der Zusammenarbeit und Koordinierung und Vermeidung von Überschneidungen, z. B. das gemeinsame Unternehmen Global Health EDCTP3, GloPID-R, der F&E-Plan der WHO, ACT Accelerator, usw.;
- Durchführung intensiver Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zu Zweck, Aktivitäten und Ergebnissen der europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge, um einen kontinuierlichen Dialog sowohl außerhalb als auch während Epidemien/Pandemien zu gewährleisten;
- Gegebenenfalls Anwendung eines bereichsübergreifenden, interdisziplinären One-Health-Ansatzes.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
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Erwartete Ergebnisse
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen. Zu diesem Zweck sollten Vorschläge zu diesem Thema darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Die Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich der Pandemievorsorge sind ausgewogen und werden entlang des gesamten Forschungskontinuums von der Grundlagenforschung über die vorklinische Forschung bis hin zur klinischen Forschung besser koordiniert;
- Forschungsförderer*innen, politische Entscheidungsträger*innen und die Forschungsgemeinschaft verfügen über einen verbesserten Forschungs- und Innovationsrahmen für die europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge, einschließlich der Ziele, der Leitung und der Arbeitsweise/des Aufbaus der Partnerschaft;
- Forschungsförderer*innen, politische Entscheidungsträger*innen und die Forschungsgemeinschaft sind auf gemeinsame Ziele ausgerichtet und haben ein gemeinsames Verständnis der langfristigen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für die Partnerschaft;
- Forschungsförderer*innen, politische Entscheidungsträger*innen und die Forschungsgemeinschaft arbeiten auf ein wertvolles Netz klinischer Prüfzentren hin, das in der Lage ist, gut koordinierte, groß angelegte, länderübergreifende Qualitätsprüfungen in verschiedenen Zielgruppen durchzuführen, die nahtlos in Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens übergehen können, die für grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen als Reaktion auf einen Notfall im öffentlichen Gesundheitswesen relevant sind;
- Gesundheitsdienstleister, europäische und internationale Akteure arbeiten über den Forschungs- und Innovationsrahmen für die Partnerschaft mit einer größeren Zahl geeigneter EU-weiter Partner*innen zusammen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Finanzierung durch die Union erhalten. Die Projektkoordinatoren müssen juristische Personen mit Sitz in einem EU Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land ansässig sein.
Die Schwellenwerte für die einzelnen Kriterien sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Cluster 1 2024-2024 WPHorizon Cluster 1 2024-2024 WP(1908kB)
Kontakt
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