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Call-Eckdaten
Erforschung des komplexen Zusammenspiels zwischen der Klima- und der Biodiversitätskrise im Hinblick auf systemischere Ansätze und Lösungen
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-04
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der Anpassungsstrategie, der Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Mission zur Anpassung an den Klimawandel sowie des Globalen Rahmens für die biologische Vielfalt werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Klima- und Biodiversitätskrise systematischer anzugehen.
Call-Ziele
Der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt sind zwei voneinander abhängige Krisen, die komplex sind, sich kaskadenartig auswirken und sich gegenseitig verstärken. Ihre wirksame Bewältigung muss sich auf einen viel systemischeren Ansatz stützen als bisher, was ein besseres Verständnis ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten und Rückkopplungsschleifen erfordert.
Dieses Thema zielt darauf ab:
- Besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen der Klima- und der Biodiversitätskrise, ihrer gegenseitigen Verstärkung und der Frage, wie sie am besten gemeinsam angegangen werden können.
- Entwicklung von Instrumenten und Lösungen, um Silos zu durchbrechen und die vielfältigen Risiken, die sich aus der Klima- und der Biodiversitätskrise ergeben, auf systemische Weise anzugehen, um die Synergien zu maximieren und die Kompromisse zwischen beiden Krisen zu minimieren.
Um diese Ziele zu erreichen, sollten die Vorschläge alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Untersuchung von Fallstudien über kaskadierende, zusammengesetzte Klimarisiken, die durch extreme Wetter- und Klimaereignisse ausgelöst werden, sowie über langsam eintretende Ereignisse im Zusammenhang mit Veränderungen der biologischen Vielfalt, der Ökosystemleistungen, der Ernährungssicherheit, der natürlichen Ressourcen und der Wassersysteme.
- Untersuchung von Fallstudien darüber, wie der Verlust der biologischen Vielfalt den Klimawandel beschleunigt oder die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel verringert (durch erhöhte Anfälligkeit und Exposition).
- Identifizierung von Co-Benefits der Umsetzung von naturbasierten Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.
- Identifizierung und Bewertung von Fehlanpassungsmaßnahmen oder negativen Auswirkungen von Klimaanpassungsoptionen auf andere Aspekte oder Sektoren, insbesondere auf die biologische Vielfalt, und umgekehrt Identifizierung und Bewertung, wie sich Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt negativ auf die Klimaanpassungskapazität auswirken könnten.
- Untersuchen Sie, wie die Kombination von Klimaanpassungs- und Biodiversitätsmaßnahmen sich gegenseitig verstärken oder schwächen und wie sich die kombinierte Wirkung von Anpassungs- und Biodiversitätsmaßnahmen von der Summe der Einzelmaßnahmen unterscheidet.
- All dies sollte zur Ermittlung von Maßnahmen führen, die gleichzeitig den Verlust der biologischen Vielfalt aufhalten und wiederherstellen und die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaften und Ökosystemen in einem sich verändernden Klima verbessern. Mit anderen Worten, die Vorschläge sollten konkrete politische Empfehlungen enthalten (z. B. für die Bereiche Landnutzung, Raum- und Stadtplanung usw.), die die Krise der biologischen Vielfalt und des Klimas auf eine systemischere Weise angehen und die Kompromisse zwischen verschiedenen Risiken minimieren.
Um sicherzustellen, dass das im Rahmen der Projekte gewonnene Wissen für die politischen Entscheidungsträger*innen von Nutzen ist, sollten die Vorschläge einen glaubwürdigen Plan für die Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen auf verschiedenen Ebenen, einschließlich regionaler/lokaler Behörden, und für die Weitergabe der Informationen an diese vorlegen.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für den Aufbau operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit der Mission Implementation Platform, der Climate-ADAPT-Plattform und dem Risk Data Hub der Gemeinsamen Forschungsstelle enthalten.
Eine Verknüpfung des Projekts mit der zweiten europäischen Bewertung des Klimarisikos, sofern bestätigt, oder mit anderen relevanten Projekten von Horizont Europa wird empfohlen.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge auf anderen relevanten Projekten aufbauen, die von Horizon Europe finanziert werden, insbesondere auf den Projekten CLIMAAX, MYRIAD-EU, ACCREU, SPARCCLE sowie auf den Projekten, die im Rahmen des Programms "HORIZON-CL4-2023-SPACE-01-31: Copernicus for Atmosphere and Climate Change, including CO2", und Horizon Europe Cluster 6-Projekte zur biologischen Vielfalt, einschließlich der Europäischen Partnerschaft für biologische Vielfalt (Biodiversa+), und zu naturbasierten Lösungen.
Schließlich sollten die Vorschläge Synergien mit den Projekten untersuchen, die unter dem Thema "HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-09: Systemische und sektorübergreifende Lösungen für die Klimaresilienz, zugeschnitten auf die spezifischen Bedürfnisse von Regionen und lokalen Behörden" dieser Aufforderung.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Verbesserung der Fähigkeit der Forschungsgemeinschaft, die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrisen auf die im Umsetzungsplan der Mission berücksichtigten wichtigen Gemeinschaftssysteme und ihre gegenseitigen Abhängigkeiten auf systemische Weise zu bewerten und zu modellieren.
- Öffentliche Verwaltungen von der nationalen bis zur lokalen Ebene nutzen die im Rahmen des Projekts bereitgestellten evidenzbasierten Informationen, um Maßnahmen zu priorisieren, die sich mit den kaskadenartig auftretenden, sich gegenseitig verstärkenden Risiken beider Krisen befassen, die Klimaresilienz erhöhen und gleichzeitig die biologische Vielfalt erhalten und wiederherstellen.
- Öffentliche regionale und lokale Behörden sind besser in der Lage, Prioritäten für Investitionen zu setzen und wirksame Optionen auszuwählen, die es ermöglichen, das Risiko und die Auswirkungen beider Krisen auf die wichtigsten Gemeinschaftssysteme, die im Umsetzungsplan der Mission berücksichtigt werden, zu verringern/zu bewältigen;
- verbesserte Regional- und Risikobewertungen, die die Interdependenzen zwischen den beiden Krisen sowie kaskadierende, zusammengesetzte Risiken und Kipppunkte besser erfassen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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