Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Systemische und sektorübergreifende Lösungen für die Klimaresilienz, die auf die lokalen Bedürfnisse der Regionen und lokalen Behörden zugeschnitten sind
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-09
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 27.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der Anpassungsstrategie und der Mission zur Anpassung an den Klimawandel werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Anpassung an den Klimawandel systematischer zu gestalten.
Call-Ziele
Die zunehmende Komplexität, die gegenseitigen Abhängigkeiten und die Vernetzung moderner Gesellschaften und Volkswirtschaften machen es erforderlich, dass Klimaschutzmaßnahmen mit einem systemischen Ansatz angegangen werden. Eine wirksame Anpassung an den Klimawandel erfordert sektorübergreifende Ansätze, die das System als Ganzes betrachten, und die Einbeziehung einer Vielzahl von Akteuren.
Die Vorschläge sollten vielschichtige technologische, digitale, unternehmerische, Governance- und Umweltaspekte sowie soziale Innovationen in die Entwicklung von Lösungen einbeziehen, die dazu beitragen, dass bestimmte Regionen, Städte oder lokale Gemeinschaften besser auf den Klimawandel vorbereitet sind. So sollten sie beispielsweise Managementlösungen bewerten und ermitteln, die den Verlust von Ökosystemleistungen (z. B. Wasserkreislauf und Kühlung, die früher von Böden und Bäumen bereitgestellt wurden) am besten minimieren und kompensieren und gleichzeitig die Klimavorbereitung verbessern. Die vorgeschlagene Lösung sollte sich mit Klimarisiken befassen, die auf regionaler und lokaler Ebene als relevant eingestuft wurden, mit maßgeschneiderten Antworten und Maßnahmen, die ortsbezogene Daten, sozioökonomische und identitätsbezogene Merkmale, die lokale Verwaltung und die regionalen Strategien für Nachhaltigkeit und intelligente Spezialisierung, sofern vorhanden, berücksichtigen.
Der vorgeschlagene Lösungsansatz sollte "weit über die Behandlung eines bestimmten Sektors hinausgehen" und weitreichende Auswirkungen berücksichtigen und angehen. Es sollte ein systemischer Ansatz verfolgt werden, der die Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen berücksichtigt. So könnten beispielsweise Lösungen für die Zusammenhänge zwischen Klima, Wasser, Nahrung, Boden, Verlust der biologischen Vielfalt und anderen Bereichen vorgeschlagen werden, die einen Nexus bilden, bei dem Ressourcennutzung und -verfügbarkeit stark voneinander abhängen. In Anbetracht des aktuellen Trends zur Wasserknappheit (auf Dürreperioden folgen Stürme und Überschwemmungen, während die jährlichen Gesamtniederschläge abnehmen) wäre es wichtig, das Problem der Verschmutzung im Zusammenhang mit diesen extremen Klimaereignissen anzugehen. Ein weiteres Beispiel für einen systemischen Ansatz kann sich auf die Integration der Planung auf mehreren Ebenen beziehen, die die Raum- und Stadtplanung mit der Gestaltung verschiedener Dienstleistungen wie Verkehr, Mobilität, Energie und Konnektivität in einer Stadt verbindet. Interessante Beispiele in diesem Sinne sind z. B. die Neue Europäische Bauhaus-Initiative, die den grünen Übergang beschleunigen will, indem sie Nachhaltigkeit mit Integration und Ästhetik/Erlebnisqualität verbindet.
Zusammenhänge und Abhängigkeiten müssen gut verstanden werden und werden noch komplizierter, da das Ausmaß des Klimawandels in der Zukunft ungewiss ist. Mittel- und langfristig wissen wir beispielsweise, dass der Klimawandel die Wasserverfügbarkeit und die Ernteerträge mit weitreichenden Folgen beeinträchtigen wird und dass bestimmte Anpassungsoptionen (wie die verstärkte Nutzung von Entsalzungsanlagen für die Trinkwasserversorgung zur Bewältigung von Wasserknappheit) energieintensiv sein können, was das Problem der globalen Erwärmung noch verschärft, lokale Auswirkungen auf Küsten- und Meeresökosysteme haben und Nebeneffekte haben, die sich auf die Umwelt auswirken (wie im Fall der Salzlake aus Entsalzungsanlagen oder der Wasserentnahme zur Wasserstofferzeugung). Darüber hinaus ist nicht bekannt, inwieweit diese Anpassungsoptionen je nach Relevanz der erwarteten Auswirkungen lokal umgesetzt werden könnten oder ob sie verdrängt würden.
Die Vorschläge sollten sich mit der Frage befassen, wie Kompromisse angegangen und möglicherweise minimiert werden können, wie der Zusatznutzen maximiert werden kann und wie die Möglichkeiten genutzt werden können, die ein systemischer Ansatz bietet, um die Herausforderungen eines sich verändernden Klimas im spezifischen lokalen Kontext zu bewältigen. Dabei sollten sie in einem multidisziplinären Ansatz, der sich mit der Verknüpfung von Wissenschaft und Politik befasst, Analysen auf dem neuesten Stand der Technik erstellen; sie sollten über theoretische Forschung und/oder theoretische Diskussionen oder das reine Verständnis und die Quantifizierung der Verbindungen zwischen den verschiedenen Elementen und Sektoren hinausgehen. Vielmehr sollten die Vorschläge zu operationellen und praktischen Erkenntnissen und greifbaren Lösungen führen, die auf regionaler und lokaler Ebene erprobt werden, wobei Kompromisse und Zusatznutzen eindeutig zu berücksichtigen sind, um optimale Ergebnisse zu erzielen. In den Vorschlägen sollte auch geprüft werden, wie die vorgeschlagenen Lösungen in neue Standards umgewandelt werden können, um eine schnellere Einführung in großem Maßstab zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge alle Akteure der Wertschöpfungskette mobilisieren und einbeziehen und sorgfältig darauf achten, Innovatoren und Lösungsanbieter mit Endnutzern/Regionen zusammenzubringen, die an der Erprobung und Weiterentwicklung der vorgeschlagenen Lösungen vor Ort interessiert sind; sie sollten auch die Entwicklung von Geschäftsmodellen fördern, die die Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Lösungen unterstützen können.
Im Rahmen des Missionskonzepts wird die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Erprobung wirksamer Lösungen zwischen Regionen/Kommunen/Gemeinschaften, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, stark gefördert und als Mittel zur Erzielung einer größeren Wirkung betrachtet. Zu diesem Zweck sollte die geforderte Demonstration zwar in mindestens drei Regionen stattfinden, doch sollten in den Vorschlägen bereits andere Regionen/Kommunen/Gemeinden genannt werden, in denen eine erneute Anwendung des vorgeschlagenen Konzepts sinnvoll ist, da sie vor den gleichen Herausforderungen des Klimawandels stehen. Es müssen bereits im Vorschlag mindestens drei "Nachahmer"-Regionen/kommunale Behörden/Gemeinden genannt werden, die daran interessiert sind, die gewonnenen Erkenntnisse (vollständig, teilweise oder mit den erforderlichen Anpassungen) in ihrem Gebiet anzuwenden; dies könnte in Form der Aufnahme eines oder mehrerer Partner in das Konsortium erfolgen, die den technischen Austausch und die Wissensaufnahme in den "Nachahmer"-Regionen unterstützen. Von den Nachbauregionen wird nicht erwartet, dass sie im Laufe des Projekts ebenfalls eine Demonstration durchführen oder Aktivitäten vor Ort durchführen, aber sie sollten im Laufe des Projekts zumindest den theoretischen Rahmen für die Umsetzung der Nachbauprojekte durch die mit den Demonstrationsregionen ausgetauschten Erfahrungen vorbereiten.
Die Vorschläge sollten (soweit relevant) auf bereits entwickeltem oder vorhandenem Wissen und Anpassungslösungen aufbauen, die im Rahmen früherer Projekte - auch außerhalb der EU - entwickelt wurden, die sich mit der Anpassung an den Klimawandel befassen und durch EU- und nationale Programme finanziert werden, insbesondere durch die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation (wie Horizont 2020 und Horizont Europa unter ihren verschiedenen Säulen und Clustern) sowie das LIFE-Programm. Es sollten Synergien mit anderen (EU- und nationalen) Finanzierungsquellen angestrebt werden, um ein gemeinsames Konzept für die Anpassung an den Klimawandel, die Nachhaltigkeit, den Wissenstransfer und innovative Lösungen zu unterstützen und auch Möglichkeiten zu ermitteln, um die aufgezeigten Lösungen zu erweitern und ihre breite Anwendung in ganz Europa durch andere Programme wie das LIFE-Programm und insbesondere seine integrierten Projekte, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder den Fonds für gerechte Übergänge zu fördern.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für die Herstellung operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit der Mission Implementation Platform und Climate-ADAPT (. Die Vorschläge sollten auch Synergien mit den Projekten untersuchen, die unter dem Thema "HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-04: Erforschung des komplexen Zusammenspiels zwischen der Klima- und der Biodiversitätskrise im Hinblick auf systemischere Ansätze und Lösungen" dieser Aufforderung.
Projekte, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, erhalten direkten Zugang zur Teilnahme an der Community of Practice der Mission und zu den Vernetzungsaktivitäten, die von der Implementierungsplattform der Mission unterstützt werden. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Praktiken oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. In diesem Sinne sollten die Vorschläge entsprechende Aktivitäten vorsehen und entsprechende Ressourcen bereitstellen.
Darüber hinaus wird von den Projekten verlangt, dass sie Ergebnisse und Beiträge zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele der Plattform für die Umsetzung der Missionen liefern, die die zentrale Maßnahme der Mission zur Überwachung, Unterstützung und Visualisierung der Fortschritte der Missionen in den Regionen der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder darstellt. Die an den Projekten teilnehmenden Regionen müssen ihre Ergebnisse auch in die Klima-ADAPT- und EUA-Bewertungen einfließen lassen.
Die Antragstellenden sollten diese Aufforderung zur Kenntnis nehmen und diesen Verpflichtungen bereits in ihrem Vorschlag Rechnung tragen, indem sie angemessene Ressourcen und Haushaltsmittel für die Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Missionsleitung vorsehen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Regionen und Gemeinden sind befähigt und haben aktiv an der Entwicklung und Erprobung einer Reihe von transformativen Lösungen mitgewirkt, die geeignet sind, lokale Anfälligkeiten und Risiken zu bewältigen.
- Die regionalen und lokalen öffentlichen Verwaltungen verbessern ihre Fähigkeit zur Vorausschau und können sich besser auf klimatische Störungen vorbereiten.
- sektorübergreifende Lösungen für die Klimaresilienz, die unsere Gesellschaft systemisch verändern und ihre Vorbereitung auf den Klimawandel unterstützen können, wurden entwickelt, getestet und dem Markt näher gebracht.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Förderkriterien: Die Vorschläge müssen Demonstrationsaktivitäten beinhalten, die in drei verschiedenen Regionen/Orten/Gemeinden in drei verschiedenen Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern durchgeführt werden und an denen juristische Personen mit Sitz in diesen drei Ländern beteiligt sind und als Begünstigte des Konsortiums auftreten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren