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Call-Eckdaten
Demonstration von Lösungen, die speziell für ländliche Gebiete und lokale Gemeinschaften mit kleiner/mittlerer Bevölkerung geeignet sind
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-07
Termine
Öffnung
24.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 22.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden den Europäischen Green Deal, die Anpassungsstrategie, die Mission zur Anpassung an den Klimawandel und die Umsetzung der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU unterstützen.
Call-Ziele
Während viele größere Städte und Regionen die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels in ihrem Gebiet erkannt und in vielen Fällen bereits Anpassungsszenarien entwickelt haben, fehlt es den kleineren und mittelgroßen Städten und Regionen oft an den notwendigen Ressourcen für die Durchführung von Klimarisikoanalysen und -planungen, so dass sie bisher nur begrenzt in der Lage waren, Klimarisiken wirksam zu begegnen. Da es sich bei einer sehr großen Anzahl von Orten um kleine oder mittelgroße Orte mit großen und ländlichen Gebieten handelt, führt ihr Mangel an Bereitschaft zu einer entscheidenden Schwäche der Bereitschaft und Reaktion des gesamten Kontinents auf den Klimawandel. Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und insbesondere an Experten mit Kenntnissen in den Bereichen Klimabewertung und Umweltschutz hindert die meisten Gemeinden daran, lokale Investitionen durchzuführen.
Diese Kapazitätsbeschränkung in Verbindung mit der typischerweise großen territorialen Verantwortung der beteiligten Behörden und den sehr unterschiedlichen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, erschwert in vielen Fällen die Nutzung von Skaleneffekten, wie es in dichter besiedelten Gebieten der Fall ist. Dies hat leider in vielen Fällen dazu geführt, dass die Auswirkungen extremer Wetterereignisse im Verhältnis zur betroffenen Bevölkerung tödlicher sind.
In den Vorschlägen sollten Ansätze und innovative Lösungen aufgezeigt werden, die zu einer Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel führen und sich besonders für die Umsetzung durch kleine und mittlere lokale Behörden und den ländlichen Raum eignen. Diese Lösungen könnten technologische, soziale und unternehmensbezogene Aspekte oder eine Kombination dieser Aspekte umfassen. Naturbasierte Lösungen sollten vorrangig erforscht werden und, wann immer möglich, im Mittelpunkt der Entwicklung stehen. Darüber hinaus sollte dem Potenzial digitaler Lösungen im Kontext ländlicher oder kleiner/mittlerer Bevölkerungseinheiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um auch deren digitalen Übergang zu unterstützen. Die Möglichkeiten der Kreislaufwirtschaft zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und zur Verringerung der Abhängigkeiten sollten genutzt werden.
Die vorgeschlagenen Lösungen sollten speziell auf die dringendsten Klimarisiken eingehen, die auf lokaler Ebene identifiziert wurden, mit maßgeschneiderten Antworten und Maßnahmen, die die lokalen Besonderheiten wie sozioökonomische und identitätsbezogene Merkmale sowie die Governance berücksichtigen. Neben den Lösungen sollte der Vorschlag kleine und mittlere lokale Behörden dabei unterstützen, Qualifikationslücken zu schließen und die internen Fähigkeiten zur Klimaanpassung zu stärken. Um die Ansätze und Lösungen bestmöglich auf die lokalen Herausforderungen auszurichten, wird erwartet, dass der Vorschlag die Art der Akteure, an die er sich richtet, klar benennt, d. h. entweder ländliche Gebiete oder kleine städtische Gebiete.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer lokaler Behörden am Konsortium wird nachdrücklich befürwortet und positiv bewertet, da dies die Entwicklung eigener Kapazitäten und Fähigkeiten unterstützen kann. Da jedoch die Kapazitäten und die Verfügbarkeit für das Engagement kleiner und mittlerer lokaler Gemeinschaften und in ländlichen Gebieten möglicherweise zu begrenzt sind, um direkt am Konsortium teilzunehmen, sollte der Vorschlag zumindest spezifische Überlegungen dazu enthalten, wie ihr Engagement erleichtert werden kann und wie ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Dies könnte beispielsweise in Form eines Gremiums oder eines Konsultationsgremiums geschehen, in dem sie einzeln oder in einem Zusammenschluss und/oder einer Gruppierung untereinander direkt beteiligt sind, falls dies der bevorzugte Ansatz und die bevorzugte Form für die lokalen Behörden zur Übertragung spezifischer lokaler Zuständigkeiten ist, oder es könnte durch die Nutzung der bereits von der Missionsdurchführungsplattform bereitgestellten Unterstützung erreicht werden.
Im Rahmen des Missionskonzepts wird die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Erprobung wirksamer Lösungen zwischen Regionen/Kommunen/Gemeinschaften, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, stark gefördert und als Mittel zur Erzielung einer größeren Wirkung betrachtet. Zu diesem Zweck sollte die geforderte Demonstration zwar an mindestens drei Orten stattfinden, doch sollten in den Vorschlägen bereits andere Regionen/Kommunen/Gemeinden genannt werden, in denen eine erneute Anwendung des vorgeschlagenen Konzepts sinnvoll ist, da sie vor den gleichen Herausforderungen des Klimawandels stehen. Es müssen bereits im Vorschlag mindestens drei "nachahmende" Regionen/Kommunen/Gemeinden genannt werden, die daran interessiert sind, die gewonnenen Erkenntnisse (vollständig, teilweise oder mit den erforderlichen Anpassungen) in ihrem Gebiet anzuwenden; dies könnte in Form der Aufnahme eines oder mehrerer Partner in das Konsortium erfolgen, die den technischen Austausch und die Wissensaufnahme in den "nachahmenden" Regionen unterstützen. Von den Nachbauregionen/Kommunen/Gemeinden wird nicht erwartet, dass sie im Laufe des Projekts auch eine Demonstration durchführen oder Aktivitäten vor Ort durchführen, aber sie sollten zumindest schon den theoretischen Rahmen für die Umsetzung der Nachbauprojekte durch die mit den Demonstrationsregionen ausgetauschten Erfahrungen vorbereiten.
Die Vorschläge sollten (soweit relevant) auf bereits entwickeltem oder vorhandenem Wissen und Anpassungslösungen aufbauen, die im Rahmen früherer Projekte - auch außerhalb der EU - entwickelt wurden, die sich mit der Anpassung an den Klimawandel befassen und durch EU- und nationale Programme finanziert werden, insbesondere durch die Rahmenprogramme der Europäischen Union für Forschung und Innovation (wie Horizont 2020 und Horizont Europa unter ihren verschiedenen Säulen und Clustern) sowie das LIFE-Programm. Es sollten Synergien mit anderen (EU- und nationalen) Finanzierungsquellen angestrebt werden, um ein gemeinsames Konzept für die Klimaanpassung, die Nachhaltigkeit, den Wissenstransfer und innovative Lösungen zu unterstützen und auch Möglichkeiten für die Skalierung der aufgezeigten Lösungen zu ermitteln und ihre breite Anwendung in ganz Europa durch andere Programme wie das LIFE-Programm und insbesondere seine integrierten Projekte, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums oder den Fonds für den gerechten Übergang zu fördern.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge an andere einschlägige Projekte anknüpfen, die von Horizonteuropa finanziert werden, insbesondere an das Projekt HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-05 zum Thema Klimaresilienz und transformative Ansätze: Verbesserung des Designs für transformative Ansätze und Aufbau lokaler Kapazitäten für die Umsetzung verfügbarer Lösungen zur Klimaanpassung. Synergien und Zusammenarbeit könnten auch mit den unter dem Thema HORIZON-CL6-2024-COMMUNITIES-02-1-zweistufig: Innovation für klimaneutrale ländliche Gemeinden bis 2050 finanzierten Projekten von Nutzen sein.
Die Vorschläge sollten einen Mechanismus und die Ressourcen für den Aufbau operativer Verbindungen und die Zusammenarbeit mit den Plattformen Mission Implementation und Climate-ADAPT enthalten.
Projekte, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, erhalten direkten Zugang zur Community of Practice der Mission und zu den Vernetzungsaktivitäten, die von der Plattform zur Umsetzung der Mission unterstützt werden, und es wird erwartet, dass sie einen Beitrag dazu leisten. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Praktiken oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. In diesem Sinne sollten die Vorschläge entsprechende Aktivitäten vorsehen und entsprechende Ressourcen bereitstellen.
Darüber hinaus wird von den Projekten verlangt, dass sie Ergebnisse und einen Beitrag zu den Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele der Plattform für die Umsetzung der Missionen liefern, die die zentrale Maßnahme der Mission zur Überwachung, Unterstützung und Visualisierung der Fortschritte der Missionen in den Regionen der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder darstellt. Die an den Projekten teilnehmenden Regionen müssen ihre Ergebnisse auch in die Klima-ADAPT- und EUA-Bewertungen einfließen lassen. Die Antragsteller sollten diese Aufforderung zur Kenntnis nehmen und diesen Verpflichtungen bereits in ihrem Vorschlag Rechnung tragen, indem sie angemessene Ressourcen und Haushaltsmittel für die Beteiligung und Zusammenarbeit mit der Missionsleitung vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Gemeinden in ländlichen Gebieten liefern Beispiele dafür, wie sie sich besser auf die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten können, da sie Maßnahmen entwickelt und erprobt haben, die die Widerstandsfähigkeit erhöhen.
- Kleine und mittelgroße lokale Gemeinschaften wurden direkt in die Entwicklung und Erprobung von transformativen Lösungen einbezogen, die ihre Fähigkeit zur Ermittlung und Umsetzung von Lösungen zur Verbesserung der Klimaresilienz ihrer Gebiete verbessern und sie zu aktiven Akteuren des Wandels machen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Förderkriterien: Die Vorschläge müssen Demonstrationsaktivitäten beinhalten, die in drei verschiedenen Regionen/Orten/Gemeinden in drei verschiedenen Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern durchgeführt werden und an denen juristische Personen mit Sitz in diesen drei Ländern beteiligt sind und als Begünstigte des Konsortiums auftreten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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