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Call-Eckdaten
Leuchtturm im Donaueinzugsgebiet - Schutz und Wiederherstellung der Lebensräume für Wanderfische
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2024-OCEAN-01-02
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.800.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema wird den Europäischen Green Deal und die Europäische Strategie für biologische Vielfalt, insbesondere das Ziel von 25.000 km frei fließenden Flüssen, die Wasserrahmenrichtlinie, die Habitat-Richtlinie und die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) unterstützen und zu den Zielen der Mission beitragen.
Call-Ziele
Wanderfischarten stellen ein wirtschaftliches und natürliches Erbe des Donaubeckens dar und sind Indikatoren für den ökologischen Zustand der aquatischen Ökosysteme, insbesondere für die Funktionalität der ökologischen Korridore. Die Notwendigkeit ihrer Erhaltung wird sowohl von der wissenschaftlichen Gemeinschaft als auch auf hoher politischer und Managementebene anerkannt (EUSDR-Aktionsplan - Prioritätsbereich 04 und 06).
Die Vorschläge sollten auf den Ergebnissen des Interreg-Projekts MEASURES" und der von der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) ins Leben gerufenen WE PASS"-Initiative aufbauen und diese verbessern, da sie Kenntnisse und Anleitungen für die Konzeption wirksamer Maßnahmen und deren anschließende Demonstration auf der Ebene des Flusseinzugsgebiets liefern. Die Aktivitäten sollten zur Durchgängigkeit der Flüsse und Lebensräume sowie zu den Auswirkungen auf die Wasserqualität beitragen, wie sie im Rahmen des Bewirtschaftungsplans für das Donaueinzugsgebiet behandelt werden.
Die Vorschläge sollten auch auf Forschung und Innovation aufbauen, die in den aktuellen und früheren EU-Rahmenprogrammen entwickelt wurden, wie z.B., aber nicht beschränkt auf die Missionen Horizont 2020 und Horizont Europa - Arbeitsprogramm 2023-2024 (insbesondere mit Projekten, die unter den Themen HORIZON-MISS-2021-OCEAN-02-02 und HORIZON-MISS-2021-OCEAN-02-04 ausgewählt wurden; HORIZON-MISS-2022-OCEAN-01-02; HORIZON-MISS-2023-OCEAN-01-02) sowie relevante LIFE-Projekte, EMFAF/EMFF, EU-Überwachungsprogramme und nationale und regionale Programme im Einzugsgebiet der Donau und ihres Deltas (z. B. Interreg, EFREz. B. Interreg, EFRE, makroregionale EU-Strategien).
Von den Vorschlägen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie zeigen, wie ihre Aktivitäten und Ergebnisse das Missionsziel 1 - Schutz und Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und der biologischen Vielfalt - erreichen werden. Die Vorschläge sollten sich auf die Demonstration nachhaltiger und wirksamer Lösungen für die Verbesserung eines geschützten Netzes kritischer Lebensräume konzentrieren, unter Einbeziehung der relevanten Akteure auf transnationaler/nationaler Ebene und in allen relevanten Sektoren, der zuständigen nationalen und regionalen Behörden, der Anrainergemeinden, der Landschaftsplaner*innen, der Ökolog*innen sowie der betroffenen Wirtschaftsakteure, einschließlich der Fischer*innen.
Diese Demonstrationstätigkeiten sollten Maßnahmen, die sich auf die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Vernetzung von Lebensräumen konzentrieren, mit Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung kritischer Lebensräume, wie Laich-, Aufzucht-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiete, angemessen kombinieren. Die Aktivitäten könnten auch darauf abzielen, Belastungen zu beseitigen, um eine natürliche Erholung der Fischlebensräume zu ermöglichen.Der Umfang und die Reichweite des Gebiets für die Demonstrationsmaßnahmen sollten ökologisch relevant und wirkungsvoll sein und auf den Empfehlungen und Ergebnissen der zuvor genannten Projekte basieren.
Die Maßnahmen sollten auf den/die spezifischen Flussabschnitt(e) und die damit verbundenen Lebensräume zugeschnitten sein und zur Verbesserung des guten ökologischen Zustands und der Ökosystemleistungen der wichtigsten Flussökosysteme und Lebensräume beitragen. Naturbasierte Lösungen und Bauen mit der Natur sollten Vorrang haben.
In jedem Vorschlag sollten Schulungs- und Kommunikationsmaßnahmen beschrieben werden, die sich an die Beteiligten, einschließlich der regionalen und lokalen Behörden, sowie an die "assoziierten Regionen" richten. Lokale Akteure, gegebenenfalls einschließlich des Europäischen Solidaritätskorps und der Missionsbürgerversammlungen, sollten in die Demonstrationsmaßnahmen einbezogen werden.
Im Rahmen dieses Themas finanzierte Projekte sollten:
- ein erhebliches Replikationspotenzial aufweisen, indem sie Bereiche und Standorte aufzeigen, in denen die vorgeschlagenen Lösungen replizierbar sein könnten. Bis zum Ende des Projekts sollen ein Aktionsplan und ein Fahrplan für die Nachahmung und Ausweitung der Lösungen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Fischlebensräumen erstellt werden;
- Überwachung der Auswirkungen der Maßnahmen zum Schutz der Fischlebensräume im Einzugsgebiet der Donau, einschließlich ihres Deltas, in Zusammenarbeit mit dem Informationssystem, das im Rahmen früherer Projekte wie MEASURES und der einschlägigen europäischen Forschungsinfrastrukturen eingerichtet wurde. Darüber hinaus wird erwartet, dass das Projekt die Auswirkungen und die Wirksamkeit von Demonstrationsmaßnahmen auf lokaler Ebene überwacht. Das Projekt sollte mit den im Rahmen des Digitalen Zwillingsozeans durchgeführten Aktivitäten verknüpft werden, insbesondere mit denjenigen, die sich mit Süßgewässern befassen, und den Daten- und Wissensaustausch durch das Ocean and Water Knowledge System unterstützen sowie von diesem profitieren, um regionsübergreifende, gesamteuropäische Ansätze zu fördern;
- Bereitstellung von Empfehlungen und Leitlinien, um den Schutz von Wanderfischen im Hinblick auf neue politische Maßnahmen und Infrastrukturprojekte anzugleichen und die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Sektoren (Wasser, Schifffahrt, Fischerei, Wasserkraft und Energie usw.) zu stärken.
Die Projekte sollen auch Maßnahmen zur Unterstützung des sozialen und wirtschaftlichen Übergangs zu einer nachhaltigen, integrativen und langfristigen Bewirtschaftung der wiederhergestellten und geschützten Ökosysteme umfassen, einschließlich natürlicher, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Elemente und Geschäftsmodelle zur Erzielung von Einnahmen aus den wiederhergestellten und geschützten Ökosystemen, und zu diesem Zweck lokale Wirtschaftskreise, insbesondere KMU, Investoren und andere Wirtschaftsbeteiligte einbeziehen.
Das im Rahmen dieses Themas finanzierte Projekt sollte Verbindungen herstellen zu:
- anderen Aktivitäten der Mission und anderen relevanten Aktivitäten innerhalb des Leuchtturms und seines Gebiets, um Synergien zu maximieren, sowie mit anderen Leuchttürmen der Mission und ihren Aktivitäten;
- dem Überwachungssystem für die Umsetzung der Mission, das Teil der Plattform für die Umsetzung der Mission sein wird, und mit der Unterstützungseinrichtung und -plattform für Leuchttürme im Donaubecken für die Berichterstattung, Überwachung und Koordinierung aller relevanten Umsetzungsaktivitäten im Leuchtturmgebiet sowie mit der technischen Unterstützungsplattform für Blue Parks;
- die Aktivitäten der IKSD sowie mit den nationalen und regionalen Behörden, die für die Erhaltung und den Schutz von Fischlebensräumen zuständig sind.
Um dem wirkungsorientierten Ansatz der Mission und der Art der Innovationsmaßnahmen Rechnung zu tragen, wird von den Projekten erwartet, dass sie mit mindestens fünf "assoziierten Regionen" zusammenarbeiten und diese einbeziehen, um die Durchführbarkeit, Replizierbarkeit und Skalierbarkeit der im Rahmen der Projekte entwickelten Lösungen in anderen Gebieten zu demonstrieren. Das Konzept der "assoziierten Regionen" wird durch die finanzielle Unterstützung für Dritte umgesetzt (siehe die Tabelle mit den besonderen Bedingungen zu diesem Thema). Unter "assoziierten Regionen" versteht man Regionen mit Ökosystemen, die von den Demonstrationsmaßnahmen profitieren können, und/oder weniger entwickelte Regionen, in denen Kapazitäten für die Umsetzung der innovativen Lösungen zur Verbesserung der Fischlebensräume aufgebaut werden müssen. Die Projekte sollten sicherstellen, dass die "assoziierten Regionen" nicht bereits an den Demonstrationsstandorten der Projekte beteiligt sind. Die Partner sollten proaktiv auf die "assoziierten Regionen" zugehen, um sie in die Lage zu versetzen, das Projekt und seine Demonstrationsaktivitäten genau zu verfolgen. Die Projekte sollten ihre Ergebnisse und ihr Wissen kontinuierlich an diese "assoziierten Regionen" weitergeben und ihnen technische Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten und bei der Umsetzung eines nachhaltigen, ausgewogenen und wirksamen Schutzes und der Vernetzung von Fischlebensräumen auf der Ebene von Flusseinzugsgebieten in ihrem Gebiet bieten, die zur Erreichung der Ziele der Mission beitragen. In den Vorschlägen muss das Verfahren zur Auswahl der Dritten, denen eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, auf der Grundlage der Grundsätze der Transparenz, Objektivität und Fairness gemäß Teil B der allgemeinen Anhänge zu diesem Arbeitsprogramm dargelegt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Die Umsetzung des Europäischen Green Deals, der Biodiversitätsstrategie, der Wasserrahmen- und Habitat-Richtlinien, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Politiken, die den Schutz von Süßwasser-Ökosystemen betreffen, insbesondere zur Umsetzung des aktualisierten Flussgebietsmanagementplans für die Donau 2021;
- Nachweislich nachhaltige und wirksame Lösungen;
- Verbesserung des Schutzes und der Bewirtschaftung von Wanderfischarten im Einzugsgebiet der Donau und in ihrem Delta, wobei der Schwerpunkt auf gefährdeten Arten liegt, die für das Ökosystem oder für lokale Gemeinschaften von großer Bedeutung sind;
- Messbare Verbesserungen beim Schutz und der Wiederherstellung kritischer Fischlebensräume, ihrer Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Vernetzung im Donaubecken und -delta;
- Verbesserte transnationale und sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen nationalen/lokalen Behörden und anderen Akteuren, die am Schutz und der Wiederherstellung von Fischlebensräumen beteiligt sind;
- Nachweise zur Unterstützung der Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete, die den Bedürfnissen von Wanderfischen Rechnung tragen;
- Aktive Unterstützung des Systems für digitales Meeres- und Wasserwissen der Mission durch Wissensfortschritte im Zusammenhang mit der Süßwasserdimension.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 5-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusätzlich zu den Standard-Förderbedingungen muss das Konsortium als Begünstigte juristische Personen mit Sitz in mindestens drei Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Ländern des Donaubeckens (einschließlich seines Deltas) umfassen, in denen die Demonstrationsaktivitäten stattfinden werden.
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen hinsichtlich offener wissenschaftlicher Praktiken: Wenn im Rahmen der Projekte In-situ-Daten und Meeresbeobachtungen gesammelt werden, müssen die Begünstigten diese über das Europäische Netzwerk für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) auf der Grundlage der FAIR-Grundsätze (auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar) offen zugänglich machen. Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Das Konzept der "assoziierten Regionen" wird durch die finanzielle Unterstützung von Dritten unter den folgenden Bedingungen umgesetzt. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur lokalen und/oder regionalen Behörden in den Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 100.000 EUR, um die Durchführbarkeit, Replizierbarkeit und Skalierbarkeit der im Rahmen des Projekts entwickelten Lösungen in der "assoziierten Region" zu demonstrieren. Die finanzielle Unterstützung für einen Dritten wird nur einmal für die gesamte Laufzeit des Projekts gewährt. Pro "assoziierter Region" wird nur ein Zuschuss für einen Dritten gewährt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
Horizon Missions 2023-2024Horizon Missions 2023-2024(2860kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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