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Call-Eckdaten
Interreg LIT-PL: Aufruf zu Operationen von strategischer Bedeutung
Förderprogramm
Interreg Litauen-Polen
Termine
Öffnung
01.03.2024
Deadline
31.05.2024 15:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 34.840.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die beschränkte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vorhaben von strategischer Bedeutung (OSI) im Rahmen des Interreg VI-A-Programms Litauen-Polen 2021-2027 ist auf sechs OSI-Vorschläge beschränkt, die der für die Neuprogrammierung des Programms eingerichteten Task Force vorgelegt und anschließend dem Begleitausschuss präsentiert werden, da sie für die weitere Entwicklung des grenzüberschreitenden Gebiets von strategischer Bedeutung sind.
Call-Ziele
Die OSIs sind:
- RSO2.7 - Zusammenarbeit bei der Brandbekämpfung (federführender Partner: Regionales Hauptquartier der staatlichen Feuerwehr in Kaunas der Abteilung Feuerwehr und Rettungswesen des Innenministeriums der Republik Litauen);
- RSO3.2 - Modernisierung von Straßen (federführender Partner: Bezirksamt Sejny);
- RSO4.6 - Schaffung einer gemeinsamen Marke für das grenzüberschreitende Gebiet als attraktives Ziel für nachhaltigen Tourismus (Hauptpartner: Gemeinde Giżycko; Gemeinde Gołdap; Verband Euroregion Niemen);
- ISO7.4 - Zusammenarbeit der Grenzschutzdienste (Hauptpartner: Litauischer Grenzschutzdienst des Innenministeriums).
Im Rahmen dieser beschränkten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für OSI müssen die vollständigen Anträge für die oben genannten 6 OSI vollständig ausgearbeitet und über das entsprechende Online-System (JEMS) im Rahmen der folgenden 4 spezifischen Ziele unter 4 Prioritäten eingereicht werden:
- Prioritätsachse 1: Förderung des Wohlbefindens der Umwelt und Stärkung des Krisenmanagements
- PO 2: Ein grüneres, kohlenstoffarmes, auf eine kohlenstofffreie Wirtschaft und ein widerstandsfähiges Europa ausgerichtetes Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, grüner und blauer Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität
- Einzelziel 1.1: RSO2.7. Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Priorität: 2 Förderung des körperlichen, emotionalen und kulturellen Wohlbefindens
- PO 4. Ein sozialeres und integrativeres Europa - Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte
- Einzelziel 2.2: RSO4.6. Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation
- Priorität: 3 Stärkung der Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Akteuren
- ISO2: Ein sichereres und geschütztes Europa
- Einzelziel 3.3: ISO7.4. Weitere Maßnahmen als Beitrag zu einem sichereren und geschützteren Europa
- Prioritätsachse: 4 Verbesserung der Konnektivität
- PO3: Ein besser vernetztes Europa durch Verbesserung der Mobilität
- Einzelziel 4.1: RSO3.2. Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilität
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für jede Priorität gibt es mehrere Output- und Ergebnisindikatoren. Die Beschreibung aller Indikatoren ist in Anhang 1 zu diesem Handbuch enthalten. Bei jedem Projekt muss mindestens ein Output- und ein Ergebnisindikator verwendet werden.
Output-Indikatoren:
- Länge der instandgesetzten oder modernisierten Straßen - nicht TEN-T
- Anzahl der unterstützten Kultur- und Tourismusstätten
- Organisationen, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten
- Gemeinsam entwickelte Lösungen
Ergebnisindikatoren:
- Jährliche Nutzer von neu gebauten, instand gesetzten, ausgebauten oder modernisierten Straßen
- Zeitersparnis durch verbesserte Straßeninfrastrukturen
- Unterstützte Besuchende von Kultur- und Tourismusstätten
- Organisationen, die nach Projektabschluss grenzüberschreitend zusammenarbeiten
- Bevölkerung, die von Schutzmaßnahmen gegen nicht klimabedingte natürliche Risiken und Risiken im Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten profitiert
- Lösungen, die von Organisationen übernommen oder weiterentwickelt wurden
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt die folgenden Maßnahmen vor (nicht vollständige Liste):
P1: Förderung des Wohlbefindens der Umwelt und Stärkung des Krisenmanagements
- SO 1.1: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Erfahrungsaustausch über politische Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Verringerung der Umweltverschmutzung, Entwicklung grüner Infrastrukturen, Umweltauswirkungen auf das Naturkapital, Ökosystemleistungen;
- Gemeinsame Aktionen und Zusammenarbeit bei der Umwelterziehung und Bewusstseinsbildung;
- Pflege und Verbesserung von öffentlichen Grünflächen;
- Gemeinsame Maßnahmen zur Verringerung der Wasserverschmutzung (Pestizide, Schwermetalle, andere Schadstoffe), einschließlich der Wasserverschmutzung in Flusseinzugsgebieten;
- Gemeinsame Entwicklung von Wasser- und Abwasserlösungen, Nutzung von Regenwasser;
- Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen zur Identifizierung und Stärkung funktionaler Verbindungen und/oder Gebiete im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes im Programmgebiet und in dessen nächster Umgebung, wodurch die Möglichkeiten für positive Umweltauswirkungen im grenzüberschreitenden Gebiet verbessert werden;
- Austausch von Praktiken zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (RES) durch Haushalte, Gemeinden und Institutionen, d.h. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime usw.
- Entwicklung oder Verbesserung von öffentlichen Grünflächen und grüner Infrastruktur (Parks mit großer biologischer Vielfalt, grüne Wände, grüne Dächer, grüne Schulhöfe usw.);
- Investitionen in neue oder verbesserte Systeme zur Überwachung von Krisensituationen, zur Bereitschaft, Warnung und Reaktion auf nicht klimabedingte natürliche Risiken und Risiken im Zusammenhang mit menschlichen Tätigkeiten;
P2: Förderung des körperlichen, emotionalen und kulturellen Wohlbefindens
- SO 2.2: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Entwicklung von gemeinsamen Marketingstrategien und deren Umsetzung;
- Entwicklung von gemeinsamen Tourismus- und Kulturrouten, Produkten und Dienstleistungen;
- Gemeinsame kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten, einschließlich der Suche nach Partnern auf der anderen Seite der Grenze mit entsprechenden Aktivitäten; Förderung des Ökotourismus und Lösungen für Verhaltensänderungen in Bezug auf die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes;
- Nachhaltige Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes, einschließlich immaterieller Güter, für nachhaltigen Tourismus, Kultur und Bedürfnisse der Gemeinschaft (Soziales, Bildung);
- Gemeinsame Initiativen im Bereich der Erhaltung und Restaurierung von Kultur- und Naturerbestätten;
- Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen zur Umsetzung der Konzepte des grenzüberschreitenden funktionalen Tourismusgebiets, die in der EG-Studie "Identifizierung von Schlüsselelementen für die Schaffung eines grenzüberschreitenden funktionalen Tourismusgebiets an der litauisch-polnischen Grenze" vorgeschlagen wurden;
- Gemeinsame Lösungen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Kultursektors, Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs für gefährdete Gruppen, mit Schwerpunkt auf Inklusion und Zugänglichkeit;
- Einführung neuer Technologien für die Erhaltung natürlicher Ressourcen und des kulturellen Erbes, Nutzung der Digitalisierung für die Überwachung von Besucherströmen und den Datenaustausch zwischen den Partnern (z. B. digitale Erhaltung digitalisierter Kulturgüter; digitale Strategie für die Erhaltung des kulturellen Erbes; Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen im Hinblick auf technologische Möglichkeiten; Erleichterung des Zugangs zu digitalen Ressourcen des kulturellen Erbes);
- Gemeinsame Initiativen zur Erforschung alternativer und noch nicht vollständig erforschter Kultur- und Tourismuskonzepte (z. B. Pilztourismus, Dark Tourism, Ökotourismus, Gastronomietourismus usw.);
- Investitionen in die Zugänglichkeit von Tourismus- oder Kulturstätten (Parkplätze, Rad- und Fußwege, andere Zugänglichkeitsmaßnahmen usw.) als Teil gemeinsamer Tourismus- und Kulturprojekte.
P3: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Akteuren
- SSO 3.3: Verwaltung der Grenzübergänge
- Stärkung der Fähigkeiten der Grenzschutzbeamten für gemeinsame Operationen;
- Verbesserung der Grenzverwaltungseinrichtungen und -ausrüstung.
P4: Verbesserung der Konnektivität
- SO 4.1: Entwicklung und Verbesserung nachhaltiger, klimaresistenter, intelligenter und intermodaler nationaler, regionaler und lokaler Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu TEN-V und grenzüberschreitender Mobilität
- Modernisierung und Instandsetzung von Nicht-TEN-V-Straßen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An jedem Projekt muss mindestens ein Partner aus jedem Land (Litauen und Polen) beteiligt sein. Ausnahmsweise kann es in einem Projekt nur einen Partner geben, wenn der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit der einzige Antragsteller ist.
Um grenzüberschreitende Wirkung zu haben, müssen die Projekte der offenen Ausschreibung mindestens drei obligatorische Kooperationskriterien zwischen den Projektpartnern erfüllen:
- Gemeinsame Entwicklung des Projekts (obligatorisch) - der Projektantrag wird von den Vertretern aller Partnerorganisationen gemeinsam erstellt. Ideen, Prioritäten, Bedürfnisse und Erwartungen sowie Beiträge aller Partner müssen in den Projektvorschlag integriert werden.
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch) - jede Projektaktivität wird in enger Zusammenarbeit zwischen allen Partnern durchgeführt und es muss eine ausgewogene Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen den Partnern geben.
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch) - das Projektbudget ist gut strukturiert und mit den Projektaktivitäten klar verknüpft.
- Gemeinsame Personalausstattung - das Projekt verfügt über Personal mit klarer Aufgabenteilung zwischen den Partnern und seine Struktur sollte keine Doppelfunktionen aufweisen.
Partner, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind, können ebenfalls eine Finanzierung als federführender Partner/Projektpartner beantragen; diese Partner müssen jedoch einen klaren Nutzen für das Programm erbringen.
Die wichtigsten Arten von Partnern, die an dem Programm teilnehmen können, sind
- lokale, regionale und nationale Behörden;
- öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
- Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit (z. B. Vereine, Stiftungen, Unterstützungsfonds, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), öffentliche Organisationen)
- Definitionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden Sie hier: https://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_en - nur als Projektpartner für Priorität 2, Spezifisches Ziel 2.2/RSO4.6.
- KMU können als Projektpartner nur an Anträgen teilnehmen, die für das spezifische Ziel 2.2/RSO4.6 des Schwerpunkts 2 eingereicht werden.
- KMU können nicht als federführende Partner auftreten.
- Jede Organisation, die ein KMU vertritt, sollte mindestens drei volle Kalenderjahre vor der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gegründet worden sein.
- Wie alle anderen Projektpartner muss auch der KMU-Projektpartner in Abschnitt B.1 des Antrags beschrieben werden und die gleichen Unterlagen wie alle anderen Partner gemäß den Anforderungen von Abschnitt III.2.2 des Programmhandbuchs vorlegen. Um seine Fähigkeit zur Teilnahme am Projekt zu bestätigen, muss ein KMU-Projektpartner zusätzlich die Erklärung des KMU-Projektpartners ausfüllen und einreichen (Anhang 8, nähere Informationen finden Sie in Abschnitt III.2.2 dieses Programmhandbuchs).
- Die Teilnahme von KMU an einem Projekt muss im Interesse der Allgemeinheit und zum Nutzen der Allgemeinheit erfolgen.
- Die KMU-Partner dürfen sich nicht in einem Konkursverfahren oder einem Verfahren wegen Wirtschaftsbetrugs befinden, müssen voll geschäftsfähig und finanziell zuverlässig sein, und ihre Gründung und Tätigkeit muss mit den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften in Einklang stehen.
- Die Beteiligung von KMU an Projekten als Projektpartner sollte in den entsprechenden Abschnitten des Antrags als zusätzlicher Nutzen begründet und als relevant und notwendig für die Erreichung der Projektleistungen und -ergebnisse nachgewiesen werden. Die Relevanz der einzelnen KMU wird bei der Qualitätsbewertung beurteilt.
- Eine KMU-Organisation kann nicht als Projektpartner an einer Partnerschaft teilnehmen, wenn ihre einzige oder hauptsächliche Tätigkeit im Rahmen ihres Geschäftsprofils und/oder ihre Hauptrolle im Projekt die Projektentwicklung, die Koordination, das Management, die Projektkommunikation und die Beratung betrifft! Solche Partner können nicht als sinnvoller Beitrag oder Mehrwert für die Erreichung der Projektleistungen und -ergebnisse bewertet werden und sind daher für das Projekt nicht erforderlich.
weitere Förderkriterien
Auf litauischer Seite gibt es fünf Kreise, die im Rahmen des Programms förderfähig sind:
- Landkreis Alytus: Stadtgemeinde Alytus, Kreisgemeinde Alytus, Kreisgemeinde Lazdijai, Kreisgemeinde Varėna, Kreisgemeinde Druskininkai;
- Kreis Marijampolė: Gemeinde Marijampolė, Gemeinde Kalvarija, Gemeinde Kazlų Rūda, Gemeinde des Bezirks Vilkaviškis, Gemeinde des Bezirks Šakiai;
- Landkreis Tauragė: Gemeinde des Bezirks Tauragė, Gemeinde des Bezirks Šilalė, Gemeinde des Bezirks Jurbarkas, Gemeinde des Bezirks Pagėgiai;
- Kreis Kaunas: Stadtgemeinde Kaunas, Kreisgemeinde Kaunas, Kreisgemeinde Kaišiadorys, Kreisgemeinde Prienai, Kreisgemeinde Jonava, Kreisgemeinde Kėdainiai, Kreisgemeinde Raseiniai, Kreisgemeinde Birštonas;
- Bezirk Vilnius (die Stadt Vilnius ist nicht enthalten): Kreisgemeinde Šalčininkai, Kreisgemeinde Širvintos, Kreisgemeinde Švenčionys, Kreisgemeinde Trakai, Kreisgemeinde Ukmergė, Kreisgemeinde Vilnius, Kreisgemeinde Elektrėnai.
Auf polnischer Seite gibt es 5 Teilregionen, die im Rahmen des Programms förderfähig sind:
- Teilregion Ełcki (Teil der Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie): Kreis ełcki, Kreis giżycki, Kreis gołdapski, Kreis olecki, Kreis piski, Kreis węgorzewski;
- Subregion Olsztyński (Teil der Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie): Kreis Bartoszycki, Kreis Kętrzyński, Kreis Lidzbarski, Kreis Mrągowski, Kreis Nidzicki, Kreis Olsztyński, Kreis Szczycieński, Stadt Olsztyn;
- Subregion Suwalski (Teil der Woiwodschaft Podlachien): Kreis Augustowski, Kreis Grajewski, Kreis Moniecki, Kreis Sejneński, Kreis Suwalski, Stadt Suwałki;
- Subregion Łomżyński (Teil der Woiwodschaft Podlachien): Kreis Bielski, Kreis Hajnowski, Kreis Kolneński, Kreis łomżyński, Kreis Siemiatycki, Kreis Wysokomazowiecki, Kreis Zambrowski, Stadt Łomża;
- Subregion Białostocki (Teil der Woiwodschaft Podlachien): Kreis Białostocki, Kreis Sokólski, Stadt Białystok.
Budget:
Wie vom Begleitausschuss des Programms vorab vereinbart, beträgt die maximale EFRE-Zuweisung für Projekte, die im Rahmen bestimmter SOs eingereicht werden:
- RSO2.7. - € 5,600,000.00
- RSO4.6. - € 14,240,000.00
- RSO3.2. - € 10,341,965.00
- ISO7.4. - € 4,658,035.00
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Das Programm verwendet ein Online-Überwachungssystem namens JEMS (Joint Electronic Monitoring System), um Projektanträge zu erhalten. Das System kann unter jems.lietuva-polska.eu aufgerufen werden. JEMS deckt die vorvertraglichen (Anträge auf Projektfinanzierung) und die nachvertraglichen Beziehungen (nach Projektgenehmigung und Unterzeichnung des Subventionsvertrags) zwischen dem Projekt und den Programmstellen ab. Der JEMS-Benutzerleitfaden ist Anhang 2 des PM.
Das Programmantragsformular (AF) basiert auf der harmonisierten Vorlage, die von der Gemeinschaft der Interreg-Programme unter dem Dach von Interact entwickelt wurde. Der Projektantrag wird über JEMS vorbereitet und eingereicht. Auf der Programm-Website steht jedoch ein inoffizielles Offline-AF zum Herunterladen zur Verfügung - bitte beachten Sie, dass es sich um ein inoffizielles Dokument handelt, das Antragstellern bei der Vorbereitung ihrer Projektvorschläge helfen soll, die über JEMS eingereicht werden müssen.
In der Online-AF werden einige Felder/Unterabschnitte automatisch vom System generiert und zeigen bereits eingegebene Daten an. Das AF ist in die folgenden Teile gegliedert:
- Projektidentifizierung
- Projektpartner
- Projektbeschreibung
- Projektbudget
- Pauschalbeträge
- Antragsanhänge (im Programmhandbuch ist angegeben, welche Anhänge mit dem Antrag einzureichen sind)
Call-Dokumente
Interreg Lithuania – Poland OSI Programme ManualInterreg Lithuania – Poland OSI Programme Manual(1192kB)
Kontakt
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