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Call-Eckdaten
Aufbau von Kapazitäten und Sensibilisierung für die EU-Charta der Grundrechte
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-CHAR-LITI-CHARTER
Termine
Öffnung
23.04.2024
Deadline
18.09.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.100.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 75.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dient der Förderung von Rechten und Werten durch den Aufbau von Kapazitäten und die Sensibilisierung von Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta und durch die Durchführung von Aktivitäten, die die Einhaltung der Charta gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau von Kapazitäten und der Sensibilisierung für die EU-Charta der Grundrechte.
Call-Ziele
Die Charta-Strategie unterstreicht, wie wichtig es ist, die Anwendung der Charta in den Mitgliedstaaten durch Initiativen zur Sensibilisierung und zum Kapazitätsaufbau zu stärken. Dementsprechend sollen Projekte im Rahmen dieser Priorität das Wissen der relevanten Akteure über die Grundrechte verbessern. Ausgehend von der zentralen Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsverteidiger könnten die geförderten Projekte nationale, regionale und lokale Behörden als Partner (Mitantragsteller) einbeziehen, um den gemeinsamen Kapazitätsaufbau und die Sensibilisierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Die im Rahmen dieser Priorität finanzierten Projekte könnten sich mit dem Kapazitätsaufbau und der Sensibilisierung für die Charta im Allgemeinen befassen oder sich auf eines oder mehrere der nachstehenden Themen konzentrieren:
In der Charta verankerte Rechte und Sensibilisierung für den Anwendungsbereich der Charta.
Gemäß Artikel 51 der Charta gilt die Charta für die Mitgliedstaaten nur, wenn sie EU-Recht umsetzen. In Anbetracht des spezifischen Anwendungsbereichs dieses Instruments, der sich von dem internationaler Menschenrechtsabkommen unterscheidet, und angesichts der zunehmenden Zahl von Verweisen auf die Charta in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht ein besonderer Bedarf, das Verständnis dafür zu fördern, wann die Charta anwendbar ist, d. h. wenn EU-Recht umgesetzt wird, und für die in der Charta verankerten Grundrechte. Einschlägige Projekte könnten sich daher auf den Anwendungsbereich der Charta und/oder auf den Inhalt eines einzelnen Charta-Rechts und/oder mehrerer Rechte konzentrieren.
Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter.
Als Folgemaßnahme zum Charta-Jahresbericht 2021 über die Grundrechte im digitalen Zeitalter zielt diese Priorität darauf ab, die Grundrechte zu schützen, indem die Rechenschaftspflicht für den Einsatz der Automatisierung gestärkt wird, wenn Rechte auf dem Spiel stehen. Dazu gehören Ansätze für den Umgang mit und die Bekämpfung von Voreingenommenheit und Mehrfachdiskriminierung bzw. intersektioneller Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und anderer Gründe, einschließlich ethnischer und rassischer Herkunft, die durch den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz verursacht oder verstärkt werden. Die Projekte könnten darauf abzielen, Leitlinien (einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung einer geschlechtersensiblen Umsetzung), technische Benchmarks und Instrumente, auch für Algorithmus-Audits, zu entwickeln. Von den Projekten wird erwartet, dass sie ein konkretes Instrument oder einen Benchmark-Prozess in einem Bereich der Wahl des Antragstellers mit nachgewiesener Relevanz für die Grundrechte entwickeln, ohne den Bereich oder die Art des Instruments vorzuschreiben (z. B. könnte es sich um Software, einen Benchmark-Datensatz, eine Simulationsumgebung oder ein Verfahren handeln).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkere Sensibilisierung für die Charta und die darin verankerten Grundrechte durch zivilgesellschaftliche Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsstellen, andere Menschenrechtsverteidiger*innen und andere relevante Partner*innen, einschließlich Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; Stärkung der Fähigkeit der oben genannten Akteure, die Charta und die darin verankerten Grundrechte in der täglichen Arbeit anzuwenden, beispielsweise durch Folgenabschätzungen für Grundrechte und partizipative Mechanismen zur Stärkung der Anwendung der Grundrechte;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, NMRI, Gleichbehandlungsstellen, Ombudsstellen, anderen Menschenrechtsverteidigern und Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in Grundrechtsfragen;
- Verstärkte Vorbeugung von Grundrechtsverletzungen und verbesserte Kenntnisse über verfügbare Rechtsbehelfsmechanismen, einschließlich - soweit relevant - des Vorabentscheidungsverfahrens nach nationalem und EU-Recht, und darüber, wie diese zum Nutzen verschiedener Rechteinhaber*innen und Gruppen von Rechteinhaber*innen, einschließlich Menschen und Gruppen in gefährdeten Situationen, genutzt werden können;
- Verbesserte Rechenschaftspflicht bei der Entwicklung und Nutzung automatisierter Systeme, einschließlich spezifischer Algorithmen und ihrer Ergebnisse;
- Ausbau der Kapazitäten zur Abschwächung oder anderweitigen Beseitigung diskriminierender Vorurteile in automatisierten Systemen;
- Verbesserte Kenntnisse der Grundrechte, einschließlich der Gleichstellungs- und Nichtdiskriminierungsgesetze, der rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Nutzung automatisierter Systeme und der praktischen Ansätze zur Gewährleistung der Einhaltung.
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Erwartete Ergebnisse
- Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, um insbesondere die Organisationen der Zivilgesellschaft, aber auch Menschenrechtsverteidiger*innen und andere wichtige Partner*innen über die Anwendung der Charta, insbesondere über ihren Anwendungsbereich und die darin enthaltenen Rechte, aufzuklären;
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen wichtigen Akteuren bei der Durchsetzung der Charta, z. B. NMRI, Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen und Behörden der Mitgliedstaaten (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene);
- Schulung und Ausbildung von Fachleuten (z. B. Expert*innen , Anwälte und Anwältinnen und Rechtsberater*innen , Kommunikator*innen , Berater*innen für Politik und Interessenvertretung, Fachleute aus nationalen, regionalen und lokalen Behörden), u. a. durch operative Leitlinien und Lerninstrumente;
- Gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, einschließlich Mentoring-Programmen, die auf andere Länder übertragbar sind, Methoden für Grundrechtsfolgenabschätzungen und für die Konsultation von Interessengruppen;
- Analysetätigkeiten wie geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Datenerhebung und Forschung sowie die Schaffung von Instrumenten oder Datenbanken zu Grundrechten (z. B. Datenbanken mit Rechtsprechung);
- Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung für die in der Charta verankerten Grundrechte und Rechtsbehelfsmechanismen, die für die Prioritäten der Aufforderung relevant sind;
- Entwicklung von Verfahren, Leitlinien, technischen Maßstäben und Instrumenten, auch für die Prüfung von Algorithmen, um zum Schutz der Grundrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung, beizutragen, wenn Automatisierung eingesetzt wird.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens einem Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bewerben
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Weitere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder (EU-Mitgliedstaaten) durchgeführt werden;
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 75 000 EUR betragen;
- Es kann sich um ein nationales oder transnationales Projekt handeln; am Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller und Mitantragsteller). Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Rechner: nicht anwendbar
- Belegdokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams;
- die Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- eine Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen);
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt .
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
CERV-2024-CHAR-LITI call documentCERV-2024-CHAR-LITI call document(556kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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