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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Eindämmung des Klimawandels
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2024-SAP-CLIMA-CCM
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
17.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 28.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte im Rahmen des Schwerpunktbereichs Klimaschutz sollten zum sozial gerechten und nachhaltigen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung des EU-Ziels für die Emissionsreduzierung bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 beitragen.
Call-Ziele
Die Klimapolitik und die Rechtsvorschriften der Union zur Verringerung der Treibhausgasemissionen konzentrieren sich insbesondere auf:
- Anstrengungen aller Bereiche der Gesellschaft und der Wirtschaft zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, einschließlich öffentlicher Einrichtungen (nationale, regionale und lokale Behörden), privater kommerzieller Einrichtungen oder nichtkommerzieller Organisationen (Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen, Verbrauchergruppen), und
- nachhaltige erneuerbare Energien,
- Energieeffizienz,
- das EU-Emissionshandelssystem,
- energie- und treibhausgasintensive Industrieproduktion,
- Landnutzung, Land- und Forstwirtschaft,
- Erhöhung der Kohlenstoffbindung in Ökosystemen,
- emissionsfreie und nahezu emissionsfreie Verkehrslösungen und Kraftstoff-/Energieoptionen,
- fluorierte Treibhausgase und ozonabbauende Stoffe,
- Kohlenstoffabscheidung und -nutzung, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie Kohlenstoffabbau
- Überwachung von und Berichterstattung über Treibhausgase.
Bereiche der Intervention:
- Rückgewinnung, Recycling und Aufarbeitung von ozonabbauenden Stoffen in Schaumstoffen und Eignung von Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen sowie deren Rückgewinnung, Aufarbeitung und Recycling;
- Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs zu einer emissionsfreien Mobilität im Straßenverkehr;
- Dekarbonisierung der nicht straßengebundenen Verkehrsträger, Förderung der Intermodalität und Verlagerung auf andere Verkehrsträger;
- Steigerung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz (soweit nicht durch spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Teilprogramms Clean Energy Transition abgedeckt);
- Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der industriellen Produktion und der Abfallwirtschaft;
- Entwicklung und Umsetzung von Praktiken der Land- und Küstenbewirtschaftung, die sich auf die Emissionen und den Kohlenstoffabbau auswirken, einschließlich der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Kohlenstoffsenken in Böden und Wäldern und der Speicherung von Kohlenstoff in langlebigen Produkten.
- Entwicklung und Umsetzung industrieller Lösungen für Kohlenstoffabbau, -abscheidung und -nutzung und/oder -speicherung.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die erwarteten Auswirkungen, wie im Vergabekriterium "Auswirkungen" beschrieben, definieren, berechnen, erklären und erreichen.
Alle LIFE-Projekte müssen über die erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPIs) berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Projekts auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Bitte prüfen Sie die Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe und ergänzen Sie diese mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts. Ausführlichere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
2 bis 5 Jahre (max. 10 Jahre)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen zu den Teilnehmern
- fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
- Unterstützungsbekundungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- Karten
- Beschreibung der Standort
- sonstige Anhänge (zum Beispiel: Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge dürfen höchstens 120 Seiten (Teil B) umfassen. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call Document Climate Change Mitigation and Adaptation Standard Action Projects (SAP)Call Document Climate Change Mitigation and Adaptation Standard Action Projects (SAP)(1243kB)
Kontakt
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