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Call-Eckdaten
Crowding in privater Finanzierung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-PRIVAFIN
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 5.250.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, den Umfang der privaten Finanzmittel für Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energiequellen zu erhöhen, indem innovative Finanzierungssysteme für Investitionen in nachhaltige Energie geschaffen werden.
Call-Ziele
Es müssen erhebliche Investitionen in Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien mobilisiert werden, um die ehrgeizigen Ziele des Europäischen Green Deal und das im REPowerEU-Plan festgelegte Ziel, die Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe zu verringern, zu erreichen. Um das erforderliche Investitionsniveau zu erreichen, muss die Mobilisierung von privatem Kapital schrittweise maximiert werden, wobei öffentliche Mittel als Katalysator dienen, und es muss ein günstiger Rechtsrahmen geschaffen werden. Dies stand im Mittelpunkt der Arbeiten der Energy Efficiency Financial Institutions Group (EEFIG) und wird auch ein zentrales Ziel der kürzlich gegründeten European Energy Efficiency Financing Coalition bleiben. Darüber hinaus zielen die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden darauf ab, die Kosteneffizienz der öffentlichen Finanzierung und die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, auch durch die Förderung innovativer Finanzierungsmechanismen. Die nationalen Energie- und Klimapläne bieten einen soliden Rahmen für die Mitgliedstaaten, um den Investitionsbedarf und die Lücken zu bewerten und darüber zu berichten, damit sie ihre nationalen Energie- und Klimaziele für 2030 erreichen können, auch was die Mobilisierung privater Investitionen angeht. Der "Smart Cities Marketplace" bietet eine Plattform zur Vermittlung von Investoren für Investitionen in saubere Energie, IKT-Lösungen und nachhaltige Mobilität.
Zwar werden erhebliche öffentliche Mittel bereitgestellt, um private Finanzmittel für Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien zu mobilisieren (z. B. durch die InvestEU-Fazilität), doch halten die meisten privaten Investoren diese Art von Investitionen immer noch für riskant, komplex und/oder unzureichend rentabel. Dies ist auf die begrenzte Verfügbarkeit von Investitionsmöglichkeiten zurückzuführen, die den Anforderungen der Finanzinstitute in Bezug auf Größe, Umfang, Standardisierung und Transaktionskosten entsprechen. Es besteht die Notwendigkeit, private Finanzierungssysteme einzurichten und einzuführen, die ausgeweitet und/oder in großem Maßstab repliziert werden können und einen Beitrag zu den nationalen Strategien zur Erreichung der 2030-Energieeffizienzziele und der Ziele der Gebäudesanierungspolitik leisten. Diese Systeme müssen an die Besonderheiten der Investitionsprofile im Bereich der Energieeffizienz und der kleinen erneuerbaren Energien in Gebäuden, KMU, Fernwärme und anderen relevanten Sektoren angepasst werden.
Die Finanzierungsprogramme können von Akteuren des Privatsektors oder von lokalen und regionalen Behörden sowie von anderen Akteuren initiiert werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten aufzeigen, wie sie dazu beitragen werden, angemessen zugeschnittene innovative Finanzierungssysteme bereitzustellen, die funktionsfähig und zur Finanzierung von Investitionen bereit sind, und welche Auswirkungen dies auf Investitionen in Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien haben wird.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Investor*innen und Projektentwickler*innen, die das Finanzierungssystem nutzen.
- Anzahl der Investitionsprojekte, die durch das Finanzierungssystem bearbeitet/abgedeckt werden.
- Volumen der Investitionen, die über das Finanzierungssystem abgewickelt/abgedeckt wurden.
- Anzahl der Haushalte und/oder Unternehmen, die von dem Finanzierungssystem profitieren.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden (kumulativ, in Mio. Euro).
- Durchschnittlicher Prozentsatz der durch die Investitionsprojekte angestrebten Energieeinsparungen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten sich eindeutig auf maßgeschneiderte, marktorientierte Lösungen konzentrieren, um private Finanzmittel in großem Umfang für Investitionen in nachhaltige Energie zu mobilisieren, d. h. für Investitionen in Energieeffizienz und/oder kleine erneuerbare Energiequellen und deren Speicherung.
Die Vorschläge sollten innovative Finanzierungssysteme zur Mobilisierung privater Finanzmittel für Investitionen in nachhaltige Energie mit einem eindeutigen Schwerpunkt auf Energieeffizienz in mindestens einem förderfähigen Land einrichten, wobei eine Ausweitung auf weitere förderfähige Länder angestrebt wird. Das Finanzierungssystem sollte bis zum Ende des Projekts einsatzbereit sein, während die entsprechenden Investitionen nach Abschluss des Projekts durchgeführt werden können.
Die Finanzierungspläne können beispielsweise Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt:
- Eigenkapital, Fremdkapital, Mezzanine-Finanzierung, möglicherweise in Kombination mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen ("Blending").
- Lokale oder regionale Investitionsfonds, einschließlich Mischfinanzierungen. Garantien, Risikoteilung, Versicherungen oder andere Instrumente zur Risikominderung.
- Energiedienstleistungen wie Energieleistungsverträge, Effizienz als Dienstleistung und Varianten davon, wenn sie zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt werden.
- Finanzierung auf der Grundlage von Rechnungen, Steuern und Gebäuden, bei denen die Schulden an den Energiezähler oder das Gebäude und nicht an den Haushalt oder das Unternehmen gebunden sind.
- Programme, die mit einer speziellen Finanzierungskomponente bereits bestehende lokale und regionale Einrichtungen für technische Hilfe ergänzen, insbesondere integrierte Dienste für die Renovierung von Wohnungen.
- Programme, die auf den Sekundärmarkt abzielen, einschließlich Refinanzierungsmechanismen, spezielle Verbriefungsinstrumente und grüne Anleihen.
- Lokale Investitionsstrukturen, einschließlich Bürger*innenfinanzierung (z. B. Crowdfunding) für Energieeffizienz.
- Marktbasierte Instrumente, die für nachhaltige Energie relevant sind (z. B. Kohlenstofffinanzierungsinstrumente, Energieeffizienzverpflichtungen usw.).
- Makler-, Aggregations- oder Clearingstellen, die die Abstimmung von Angebot und Nachfrage bei der Finanzierung nachhaltiger Energie erleichtern.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Elemente berücksichtigen:
- Einrichtung eines innovativen, funktionierenden Finanzierungssystems für Energieeffizienz und/oder integrierte erneuerbare Energien in mindestens einem förderfähigen Land. Die Vorschläge können auf zuvor erfolgreich getesteten innovativen Finanzierungssystemen aufbauen und/oder diese aufwerten.
- Sie müssen sich mit der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Strukturierung der Nachfrage, insbesondere auf regionaler und nationaler Ebene, befassen.
- Definieren Sie die Zielregion(en) und den/die Sektor(en) und begründen Sie, inwiefern das vorgeschlagene System innovativ ist und die vorhandenen Finanzierungssysteme ergänzt.
- Legen Sie den Business Case und die finanzielle Tragfähigkeit des vorgeschlagenen Systems klar dar (einschließlich z. B. Marktanalyse, angestrebte Investitionsgrößen, Transaktions- und Verwaltungskosten, erwartete Energie-/Kosteneinsparungen und andere Erträge usw.).
- Planen Sie die Nachahmung und/oder Einführung des Systems über die für die Einrichtung vorgesehene(n) Region(en) hinaus, einschließlich einer Analyse der rechtlichen und marktbezogenen Bedingungen für die Nachahmung.
Die Vorschläge sollten die Unterstützung der angesprochenen Interessengruppen nachweisen und detailliert darlegen, wie diese während des gesamten Projekts einbezogen werden sollen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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