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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einer wirksamen Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-POLICY
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, die Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie zu unterstützen, insbesondere der Energieeffizienzrichtlinie (Scope A), der Richtlinie über erneuerbare Energien (Scope B) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Scope C).
Call-Ziele
Im Rahmen der Aufforderung 2024 werden Vorschläge für die Bereiche A, B und C erbeten, d. h. Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von:
- der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A).
- der Richtlinie über erneuerbare Energien (Geltungsbereich B).
- der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Anwendungsbereich C).
Die Vorschläge sollten sich auf einen der 3 Bereiche konzentrieren. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags angegeben werden. Falls ein Vorschlag Elemente aus mehr als einem Bereich betrifft, sollte der Mehrwert eines bereichsübergreifenden Ansatzes angemessen erläutert werden.
Von Maßnahmen zu diesem Thema wird erwartet, dass sie:
- Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und der gemeinsamen Nutzung bewährter Verfahren innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten.
- Unterstützung, technische Beratung und Instrumente für die Kontextualisierung und Spezifizierung von Anforderungen im Allgemeinen und in Bezug auf den nationalen und regionalen Kontext bereitstellen.
- Untersuchung, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen zur Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften, um so zur Gestaltung wirksamerer politischer Maßnahmen beizutragen.
- Unterstützung bei der Überwachung und Bewertung der Politikumsetzung.
- Entwicklung und Anwendung von Methoden zur genaueren Messung, Berechnung und Abrechnung der Beiträge, die im Rahmen der spezifischen politischen Maßnahmen und Programme geleistet werden.
- Entwicklung und Unterstützung integrierter Methoden für Bereiche und Sektoren, die von verschiedenen Politiken und Rechtsvorschriften abgedeckt werden, insbesondere Ansätze für die integrierte Sammlung von Daten, Berechnung/Buchführung, Überprüfung, Überwachung, Bewertung und Berichterstattung.
- Überwachung und Modellierung der energetischen und nicht-energetischen Auswirkungen integrierter Lösungen; Sammlung von Daten für den Energie- und Gebäudesektor.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zu Folgendem beitragen werden
- Verbesserung des Verständnisses und der Kenntnisse in den öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des europäischen Energierechts zuständig sind; verbesserte Zusammenarbeit der für die Umsetzung zuständigen Stellen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.
- Effektivere Umsetzung der Bestimmungen, einschließlich besserer Planung, Gestaltung und Bewertung politischer Maßnahmen; kohärentere Umsetzung der Rechtsvorschriften in allen Bereichen der Energiegesetzgebung, Energiepolitik und Energiesektoren.
- Verwendung geeigneter Instrumente und Methoden, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern; verbesserte Datenqualität und bessere Überwachung; Verwendung genauerer Berechnungs- und Mess- und Prüfmethoden, auch für die sektorübergreifende Nutzung von Energie; verbesserte Qualität der Berichterstattung; besseres Verständnis und Messung der Auswirkungen und der nicht energetischen Vorteile, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft.
- Verbessertes Verständnis der Potenziale und Markthindernisse.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der beiden für das Thema vorgesehenen Indikatorensätze (siehe unten) quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren berücksichtigen. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Behörden, die über größere Kapazitäten und einen besseren Zugang zu Informationen und Daten verfügen.
- Anzahl der Behörden und Interessenvertreter, die die im Rahmen der Aktivität geschaffenen und bereitgestellten Instrumente, Ressourcen, Informationen und Daten nutzen.
- Anzahl der politischen Maßnahmen, Durchführungsbestimmungen und zugehörigen Dokumente, die durch die Aktivität verbessert wurden.
- Anzahl der Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente und -dokumente, die durch die Maßnahme verbessert wurden.
- Anzahl der Verweise in politikrelevanten Dokumenten, wie Folgenabschätzungen, Leitfäden usw.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Bereich A: Unterstützung bei der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen im Rahmen von Bereich A die wichtigsten Bestimmungen und Aspekte der Energieeffizienz-Richtlinie betreffen, insbesondere diejenigen, die mit der Neufassung verschärft oder neu eingeführt wurden, vor allem
- das Prinzip "Energieeffizienz zuerst", die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der praktischen Umsetzung der Bestimmungen und die Unterstützung bei der Entwicklung entsprechender Bewertungsmethoden, Instrumente und Benchmarks, auch für die Anwendung des Prinzips bei Planungs- und Investitionsentscheidungen in Energienetzen sowie bei Planungs- und Investitionsentscheidungen auf regionaler und lokaler Ebene oder bei Projekten unterhalb der in der Energieeffizienzrichtlinie festgelegten Schwellenwerte.
- die Energieeffizienzziele, einschließlich neuer Methoden zur Sammlung und Integration verschiedener Datenquellen, zur Vorhersage von Trends und zur Bewertung von Strategien und Maßnahmen.
- die Rolle des öffentlichen Sektors bei der Verwirklichung der für den öffentlichen Sektor festgelegten spezifischen Ziele, z. B. durch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Strategien, der Kartierung öffentlicher Gebäude und der Sammlung und Berechnung von Daten öffentlicher Einrichtungen.
- die Energieeinsparverpflichtungen und Energieeffizienzverpflichtungsprogramme, indem die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Umsetzung der Programme sowie bei der Berechnung der Beiträge und der Bewertung der Maßnahmen unterstützt werden.
- Vertragliche Rechte der Verbraucher im Bereich Heizung und Kühlung, Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden bei der Einführung von Bestimmungen und Standards, die den Anforderungen und dem Informationsbedarf der Verbraucher entsprechen und die Umsetzung der entsprechenden Artikel ergänzen.
- Energiedienstleistungen: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einführung von Standardverträgen und Qualitätskontrollsystemen sowie von Plattformen/Datenbanken, die den Zugang zu qualifizierten und zertifizierten Energiedienstleistern erleichtern.
- Umfassende Bewertungen für Heizung und Kühlung: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung der erforderlichen Daten und der Bewertung des nationalen Wärme- und Kühlungspotenzials sowie bei der Einführung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass die ermittelten Potenziale im Einklang mit Artikel 25 der Energieeffizienzrichtlinie ausgeschöpft werden.
Bereich B: Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien
Von den Maßnahmen im Rahmen von Scope B wird erwartet, dass sie sich mit zentralen Bestimmungen und Aspekten der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) befassen, insbesondere mit denjenigen, die im Rahmen des Fit for 55-Pakets und des REPowerEU-Plans durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2023/2413 eingeführt oder verstärkt wurden.
Insbesondere sollten die Vorschläge die für die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie zuständigen Behörden unterstützen, indem sie nur einen der unten aufgeführten Bereiche betreffen:
- Bestimmungen im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen. Die Vorschläge sollten die gemeinsame Entwicklung neuer Instrumente, den Austausch bewährter Verfahren und Schulungsprogramme zur Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren durch eine EU-Gemeinschaft von Praktikern im Bereich der EE-Genehmigung unterstützen, die aus den gemäß Art. 16 der RED eingerichteten Kontaktstellen und anderen Genehmigungsbehörden, auch auf regionaler und lokaler Ebene.
- Bestimmungen zur Entwicklung von Plänen zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien für eine oder mehrere Arten von erneuerbaren Energiequellen, z. B. a) Windkraft, b) Solarthermie, c) Photovoltaik, d) Geothermie, e) Umweltenergie, f) Gezeiten-, Wellen- und andere Meeresenergie, g) Biogas, einschließlich wirksamer Maßnahmen zur Minderung der Umweltauswirkungen.
- Bestimmungen über die Entwicklung von Rahmenbedingungen zur Förderung und Erleichterung der Entwicklung des Selbstverbrauchs erneuerbarer Energien, auch für gemeinsam handelnde Selbstverbraucher erneuerbarer Energien. Die Vorschläge sollten nationale oder regionale Behörden bei der Aktualisierung, Überwachung und/oder Bewertung der Umsetzung der nationalen/regionalen/lokalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der oben genannten Bestimmungen unterstützen und auf diese abzielen. Insbesondere sollten sich die Vorschläge mit der praktischen Umsetzung der gemeinsamen Nutzung von Energie durch Selbstverbraucher von erneuerbaren Energien im selben Gebäude oder Mehrfamilienhaus oder in einem größeren geografischen Gebiet (ohne dass unbedingt eine Energiegemeinschaft gebildet werden muss) und mit Maßnahmen zu deren Förderung in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren befassen.
Bereich C: Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Von den Maßnahmen im Rahmen von Scope C wird erwartet, dass sie sich mit den zentralen Bestimmungen und Aspekten der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) befassen, insbesondere mit denjenigen, die im Rahmen der Neufassung der EPBD wesentlichen Änderungen unterworfen sind.
Die Maßnahmen sollten insbesondere Aspekte in einem der drei unten aufgeführten Schwerpunktbereiche behandeln, auch wenn sie nicht auf diese beschränkt sind:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Kohärenz von Instrumenten zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch eine höhere Anzahl und tiefgreifendere Renovierungen, insbesondere:
- in Bezug auf Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz: Unterstützung bei der Entwicklung der Normen auf Ebene der Mitgliedstaaten und bei der Entwicklung der erforderlichen Überwachungsinstrumente; Unterstützung bei der Entwicklung eines Rahmens, der die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz als Teil der nationalen Gebäudesanierungspläne begleitet, einschließlich technischer Hilfe und finanzieller Maßnahmen.
- im Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und auf Null-Emissions-Gebäude Unterstützung bei der Aktualisierung der Berechnungen und der Methoden zur Kostenoptimierung, einschließlich der Aktualisierung der Software.
- Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, insbesondere:
- in Bezug auf Null-Emissions-Gebäude (ZEB): Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Benchmarks und der Verfeinerung und Umsetzung des Konzepts im nationalen Kontext, z. B. durch Ermittlung von Kriterien, Schwellenwerten und anderen Parametern und Rahmenbedingungen, die für die Festlegung und Umsetzung von ZEB-Standards auf nationaler Ebene für neue und bestehende Gebäude relevant sind.
- in Bezug auf das Treibhauspotenzial von Gebäuden: Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Berechnungen des Treibhauspotenzials über den gesamten Lebenszyklus im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Rahmens für die Verringerung des Kohlenstoffausstoßes über die gesamte Lebensdauer, insbesondere durch den Ausbau bestehender Initiativen auf nationaler Ebene und die Suche nach den wirksamsten Praktiken sowie durch die Unterstützung bei der Integration der Berechnungen in die nationalen politischen Rahmenwerke und die Förderung des politikübergreifenden Austauschs.
- Maßnahmen zur Unterstützung einer optimalen Einführung von Gebäudedaten und Informationsinstrumenten, insbesondere:
- in Bezug auf Informationsinstrumente: Unterstützung bei der Neuskalierung der EPCs, einschließlich der Ermittlung der Gebäude mit den schlechtesten Werten; Verfeinerung und Aktualisierung der Methoden zur Berechnung der Energieeffizienzklassen und zur Bereitstellung anderer obligatorischer und freiwilliger Indikatoren, die in die EPCs aufgenommen werden sollen; Integration und methodische Koordinierung der EPCs mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) und mit anderen Offenlegungs- und Planungsinstrumenten wie Gebäudesanierungspässen.
- in Bezug auf Gebäudedaten: Verbesserung der Methoden zur Sammlung, Aggregation und Meldung von Daten; Unterstützung der nationalen Behörden in Fragen der Datenverwaltung; Unterstützung bei der Gestaltung und Definition von Funktionen für nationale Datenbanken, wie sie im Vorschlag für eine Überarbeitung der EPBD festgelegt sind, einschließlich der Methoden zur Sammlung und Integration von Daten aus verschiedenen Quellen wie EPCs, Inspektionen, Gebäuderenovierungspässen, SRI und berechneten oder gemessenen Energieverbräuchen; Darüber hinaus Unterstützung der nationalen Behörden bei der Sicherstellung eines effektiven Transfers der Informationen aus der nationalen Datenbank an die EU-Gebäudebestandsbeobachtungsstelle (BSO); Unterstützung der nationalen Behörden bei der Sicherstellung der Konsistenz zwischen den Gebäudedaten der EU-BSO und den offiziellen Daten auf nationaler Ebene.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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