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Call-Eckdaten
Linderung der Energiearmut von Haushalten in Europa
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-ENERPOV
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen sollten zur aktiven Bekämpfung der Energiearmut beitragen und auf den Instrumenten, Indikatoren und Ressourcen bestehender Initiativen wie der Beratungsstelle für Energiearmut oder der Säule Energiearmut des Konvents der Bürgermeister*innen aufbauen.
Call-Ziele
In den letzten Jahren mussten die europäischen Haushalte einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Energie ausgeben, was zu einem Anstieg der Energiearmut führte und die Lebensbedingungen, das Wohlbefinden und die Gesundheit negativ beeinflusste. Jüngsten Schätzungen zufolge sind 9,3 % der Europäer*innen nicht in der Lage, ihre Wohnungen angemessen zu heizen. Nach dem jüngsten Anstieg der Energiepreise wird die Zahl der energiearmen Haushalte, die durch ihre Energiekosten übermäßig belastet sind, wahrscheinlich weiter ansteigen. Diese höheren Preise in Verbindung mit niedrigen Einkommen und schlechter Energieeffizienz von Gebäuden und Geräten sind die Hauptursachen für Energiearmut. Das Phänomen ist nicht nur multidimensional und hat viele Ursachen, sondern betrifft auch andere Politikbereiche als den Energiesektor, z. B. die Gesundheits-, Wohnungs- und Sozialpolitik, und erfordert koordinierte, ganzheitliche Anstrengungen auf allen Verwaltungsebenen und die Einbeziehung verschiedener sektoraler Akteure. Während die verstärkte Durchführung von Gebäudesanierungsmaßnahmen energiearmen Haushalten langfristig erhebliche Vorteile bringen kann, sind Energieeffizienzmaßnahmen auf Haushaltsebene und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ebenfalls wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Energiearmut und können zu niedrigeren Energierechnungen und besseren Lebensbedingungen führen.
Der Europäische Grüne Deal zielt darauf ab, eine sozial gerechte und integrative Energiewende zu gewährleisten. Im Einklang mit dem Fit-for-55-Paket und insbesondere der Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorrangig bei von Energiearmut betroffenen Menschen, schutzbedürftigen Kund*innen, Menschen in einkommensschwachen Haushalten und gegebenenfalls Menschen, die in Sozialwohnungen leben, durchführen. Diese Haushalte sollten bei der Umsetzung von Energieeinsparverpflichtungen vorrangig behandelt werden, wobei die Verpflichteten verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Energieeinsparverpflichtungen bei schutzbedürftigen Kunden zu erreichen und dabei mit den lokalen Behörden zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus unterstreicht die EED (Neufassung) die Notwendigkeit, das Dilemma der gespaltenen Anreize anzugehen und Hindernisse für Energieeffizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern zu beseitigen. Um ein koordinierteres Vorgehen gegen Energiearmut zu gewährleisten, wurde in einer Empfehlung der Europäischen Kommission zur Energiearmut und in einem begleitenden Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen eine Reihe von Maßnahmen und Politiken dargelegt, die angenommen werden können.
In diesem Zusammenhang sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen für die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen in Gebäuden mit mehreren Wohnungen zu bieten, die ein koordiniertes Vorgehen der Hauseigentümer*innen erfordern, sowie die einschlägigen Akteure, einschließlich der Behörden, bei der Ausarbeitung längerfristiger Strategien und Koordinierungsrahmen zu unterstützen, um die Energiearmut auf den verschiedenen Verwaltungsebenen zu verringern, einschließlich spezieller Finanzierungsregelungen für die Verbesserung der Energieeffizienz für energiearme Haushalte. Da die im Rahmen von Energieeffizienzverpflichtungen Verpflichteten potenziell über die notwendigen Daten und Mittel verfügen, um Energiearmut und Anfälligkeit bei ihren Kunden zu ermitteln, ist eine Unterstützung der Verpflichteten erforderlich, um solche Programme in der gesamten EU zu verbreiten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten aufzeigen, wie sie zur Verringerung der Energiearmut der Zielhaushalte und zur Entwicklung erfolgreicher Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energielösungen beitragen, die in anderen Regionen oder Mitgliedstaaten nachgeahmt werden können. Vorlauf- und Rücklaufeffekte sollten berücksichtigt und ggf. berichtet werden.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, wenn diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden. Es wird erwartet, dass die Auswirkungen unter diesem Thema speziell für energiearme Haushalte nachgewiesen werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der energiearmen Haushalte mit reduzierten Energiekosten.
- Anzahl der renovierten Mehrfamilienhäuser.
- Anzahl der Führungs- und Entscheidungsstrukturen, die für Mehrfamilienhäuser angepasst wurden.
- Anzahl der eingerichteten Beobachtungsstellen für Energiearmut, Koordinierungsstrukturen oder Programme zur Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten.
- Quantifizierter Mehrfachnutzen für energiearme Haushalte, z. B. Verbesserung der körperlichen und geistigen Gesundheit, des Komforts und des Raumklimas, Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen, Verbesserung der sozialen Eingliederung, Verringerung der öffentlichen Gesundheitsausgaben.
- Anzahl der energiearmen Verbraucher*innen, die von den Maßnahmen profitieren.
- Anzahl der Rechtsakte oder Durchführungsbestimmungen, Politiken oder Strategien, die zur Bekämpfung der Energiearmut geschaffen/angepasst wurden.
- Andere Umweltauswirkungen wie die Verringerung der Produktion von Schadstoffen oder die Verringerung der CO2-Emissionen.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagene Maßnahme sollte höchstens zwei der folgenden Aufzählungspunkte abdecken:
- Unterstützung der Renovierung privater Mehrfamilienhäuser mit energiearmen Bewohner*innen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Stärkung und Anpassung der Führungs- und Entscheidungsstrukturen der Gebäudeverwaltung und der Hausbesitzer*innen- oder Mieter*innenvereinigungen, der Beseitigung damit verbundener rechtlicher Hindernisse (z. B. Eigentums- und/oder Mietgesetze), der Aufteilung von Anreizen (sofern relevant) und der Einrichtung und Koordinierung einschlägiger Unterstützungsdienste. Bei den geförderten Renovierungsmaßnahmen sollte berücksichtigt werden, dass die Bewohner*innen in ihren Häusern bleiben können, um eine Gentrifizierung zu vermeiden.
- Unterstützung der nationalen Behörden bei ihrer Verpflichtung, energiearme Haushalte zu stärken und zu schützen, indem sie die einschlägigen Bestimmungen der EED (Neufassung) umsetzen. Diese Unterstützung sollte dazu beitragen, den nationalen Policy-Mix zu analysieren und die verschiedenen energiearmutsbezogenen Bestimmungen zu kombinieren und zusammenzuführen, um eine wirksame und kohärente Anwendung der Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ermöglichen. Dabei sollte die Aktion auch die zuständigen Behörden dabei unterstützen, die Auswirkungen verschiedener Umsetzungsoptionen zu bewerten, wobei die spezifischen nationalen Bedürfnisse und der Kontext der Energiearmut berücksichtigt werden.
- Die Maßnahmen sollten den Aufbau von Kapazitäten für nationale, regionale und/oder lokale Behörden und gesellschaftliche Mittler erleichtern und diese Akteure bei der Einrichtung langfristiger, sektorübergreifender Koordinierungsstrukturen zur Bekämpfung der Energiearmut unterstützen. Zu diesen Strukturen könnte die Einrichtung nationaler Beobachtungsstellen für Energiearmut gehören. Von den beteiligten Akteuren wird erwartet, dass sie alle relevanten Sektoren (z. B. Energie, Soziales, Gesundheit und Wohnen) vertreten, um einen ganzheitlichen partizipatorischen Ansatz zur langfristigen Bekämpfung der Energiearmut und zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts zu gewährleisten. Dieser Kapazitätsaufbau sollte letztendlich dazu führen, dass die relevanten Akteure integrierte Maßnahmen und Unterstützungsprogramme zugunsten energiearmer Haushalte mitgestalten und einführen; es wird jedoch nicht erwartet, dass solche Maßnahmen oder Unterstützungsprogramme im Rahmen der Aktion durchgeführt werden.
- Unterstützung der verpflichteten Parteien bei der Einrichtung und Erprobung von Programmen für Energieeffizienzmaßnahmen zugunsten von Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, schutzbedürftigen Kunden, Menschen in einkommensschwachen Haushalten und gegebenenfalls Menschen, die in Sozialwohnungen leben, im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungsprogramme der EED (Neufassung), gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden oder Gemeinden und/oder einschlägigen Netzwerken wie dem Konvent der Bürgermeister*innen. Es wird erwartet, dass insbesondere die verpflichteten Parteien entweder direkt beteiligt sind oder ihre Unterstützung in dem Vorschlag deutlich zum Ausdruck kommt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten den vielfältigen Nutzen der Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Maßnahmen für die verschiedenen energiearmen Zielgruppen berücksichtigen, wie z. B. verbesserte Gesundheit, Komfort, Luftqualität, bessere soziale Eingliederung usw. Besonderes Augenmerk könnte auf bestimmte Gruppen gelegt werden, die stärker gefährdet sind, von Energiearmut betroffen zu sein, oder die anfälliger für die negativen Auswirkungen von Energiearmut sind, wobei gegebenenfalls auch das Geschlecht zu berücksichtigen ist.
An den vorgeschlagenen Maßnahmen sollten lokale Behörden und Vermittler wie Verbraucher*innen- oder Sozialorganisationen, Energieversorgungsunternehmen, Gesundheitsdienstleister, Hausbesitzer*innen- oder Mieter*innenvereinigungen und Energiegemeinschaften beteiligt werden, soweit dies relevant ist.
Die Vorschläge sollten die Notwendigkeit der Entwicklung von Instrumenten, Datenbanken oder Plattformen unter Berücksichtigung ihres Mehrwerts im Vergleich zu bestehenden Instrumenten begründen. Falls sie einbezogen werden, sollten die Antragsteller*innen sorgfältig prüfen, wie sie verfügbar gemacht werden können, um ihre Wiederverwendung durch andere Initiativen zu erleichtern.
Die Behandlung von mehr als einem Aufzählungspunkt erhöht nicht unbedingt die Relevanz des Vorschlags.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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