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Call-Eckdaten
LIFE Saubere Energiewende - Standard Aktionsprojekte
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-SAP
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die wichtigsten Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) im Rahmen des LIFE-Arbeitsprogramms "Clean Energy Transition" 2024 durch eine Aufforderung zur Einreichung von Aufrufen für LIFE-Standardaktionsprojekte (SAP) zu ergänzen, mit denen Maßnahmen im Bereich der sauberen Energiewende mit bis zu 60 % der förderfähigen Kosten kofinanziert werden, die speziell auf die Unterstützung von Bottom-up-Maßnahmen der Hauptstakeholder der Energiewende in der EU ausgerichtet sind.
Call-Ziele
SAPs sind ein flexibles Instrument zur Unterstützung von Maßnahmen wichtiger kommerzieller und nichtkommerzieller Stakeholder der EU-Energiewende, zu denen Einrichtungen aus allen Sektoren (öffentlich, nichtstaatlich und privat) gehören. Sie sind vorzugsweise marktnah (d. h. sie zielen nicht nur auf die Bereitstellung verbesserter sauberer Energielösungen ab, sondern auch darauf, sicherzustellen, dass diese Lösungen von der Gesellschaft im Allgemeinen und von der Wirtschaft im Besonderen durch einen ausdrücklich marktorientierten Ansatz weitgehend übernommen werden). In diesem Fall müssen die Antragstellenden in ihrem Antrag spezifische marktbezogene Informationen angeben (z. B. geplante Produktionskapazität, Referenzmarkt, wirtschaftliche Machbarkeit usw.).
Maßnahmen im Rahmen dieses Themas sollten zur Umsetzung der EU-Politik und -Gesetzgebung in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien beitragen und ihren positiven Beitrag zu einer insgesamt sauberen und fairen Energiewende nachweisen.
Dieses Thema zielt darauf ab, Maßnahmen der wichtigsten kommerziellen und nichtkommerziellen Stakeholder des Übergangs zu sauberer Energie zu unterstützen, wobei insbesondere lokale und regionale Behörden, Energieagenturen, Energiedienstleistungsunternehmen (ESCOs), Finanzinstitute und EU-Hersteller von Netto-Nullenergie-Technologien einbezogen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In den Vorschlägen sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, dargelegt werden, und es sollte aufgezeigt werden, wie diese Ergebnisse dazu beitragen werden, Auswirkungen auf die relevanten Märkte und Interessengruppen zu erzielen. Diese Wirkung sollte anhand von Indikatoren quantifiziert werden, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Die Vorschläge sollten eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen enthalten und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen (sofern relevant) anhand der folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr)
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Anzahl der Rechtsvorschriften, Politiken oder Strategien, die zur Unterstützung einer nachhaltigen Energiepolitik geschaffen/angepasst wurden.
- Anzahl der Produkte (Waren oder Dienstleistungen), Prozesse und Methoden, die durch das Projekt auf den Markt gebracht wurden.
- Anzahl der im Rahmen des Projekts durchgeführten realen Umsetzungsprojekte.
- Anzahl der durch das Projekt geschulten Marktakteure mit verbesserten Fähigkeiten und Kompetenzen für den Übergang zu sauberer Energie.
- Anzahl der Akteure, die während des Projekts durch Veranstaltungen und Medien erreicht wurden.
- Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
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Erwartete Ergebnisse
Der Schwerpunkt der Maßnahmen im Rahmen dieser Aufforderung sollte auf einem der folgenden Bereiche liegen:
- Unterstützung lokaler und regionaler Behörden bei der Einrichtung neuer Energieagenturen, um die Umsetzung des Übergangs zu sauberer Energie vor Ort zu unterstützen, einschließlich Synergien mit anderen Bereichen des LIFE-Programms und eines Beitrags zu einer kohlenstoffneutralen Zukunft;
- Unterstützung von Energiedienstleistungsunternehmen (ESCOs) bei der Erprobung und Einführung ehrgeiziger Investitions- und Finanzierungslösungen für die tiefgreifende energetische Sanierung von Gebäuden, wie z. B. EnPC oder ähnliche vertragliche Vereinbarungen.
- Unterstützung von Finanzinstituten, Makler*innen, Versicherer*innen und anderen Stakeholder, die im Bereich der Energiefinanzierung tätig sind, sowie von öffentlich-privaten Partnerschaften bei der Entwicklung und Vermarktung von Finanzprodukten und Lösungen zur Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz und integrierte erneuerbare Energien.
- Unterstützung der EU-Hersteller von Netto-Nullenergie-Technologien bei der Einführung innovativer Techniken, einschließlich Aktivitäten wie der Ermittlung des Bedarfs an regulatorischen Aktualisierungen (z. B. regulatorische Sandkästen) sowie der Förderung der Zusammenarbeit mit allen Akteuren in den Wertschöpfungsketten, um die Marktakzeptanz und den großmaßstäblichen Einsatz ihrer sauberen Energielösungen im Einklang mit dem Green-Deal-Industrieplan und dem Net-Zero-Industriegesetz zu steigern.
Die Vorschläge sollten einen der oben genannten Punkte behandeln. Die Berücksichtigung von mehr als einem Punkt erhöht nicht die Relevanz des Vorschlags.
Die Maßnahmen sollten die richtige Mischung von Aktivitäten bieten, die ihre Nachhaltigkeit und Replizierbarkeit nach der Unterstützung durch LIFE CET gewährleisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Vorschläge können von einem einzigen Antragsteller aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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