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Call-Eckdaten
Projektentwicklungshilfe für Investitionen in nachhaltige Energie
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-PDA
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektentwicklungshilfe (Project Development Assistance, PDA) bietet öffentlichen und privaten Projektentwickler*innen technische Unterstützung bei der Durchführung von ehrgeizigen und umfangreichen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Call-Ziele
Das Thema PDA zielt darauf ab, Projektentwickler in ganz Europa dabei zu unterstützen, eine sehr ehrgeizige Pipeline nachhaltiger Energieprojekte zu entwickeln. Von den Projekten in diesem Bereich wird erwartet, dass sie replizierbare Lösungen entwickeln, die privates Kapital mobilisieren, öffentliche und private Finanzierung kombinieren, langfristige und skalierbare Finanzinstrumente einrichten und gleichzeitig rechtliche und strukturelle Hindernisse überwinden. Die Projekte müssen einen innovativen Ansatz aufweisen, z. B. bei der Weiterentwicklung bestehender Beschaffungsverfahren, bei der Bündelung und Strukturierung von Investitionsprojekten, bei der Überwindung von Marktgrenzen, bei der Verbesserung von Organisations- und Regulierungsstrukturen oder bei der Erzielung hoher Energieeinsparungen und letztlich der Dekarbonisierung.
PDA-Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zu den europäischen Green-Deal-Zielen und werden helfen, den Weg für ein dekarbonisiertes und sauberes Energiesystem zu ebnen. Es wird erwartet, dass die PDA-Maßnahmen in den nächsten Jahren erheblich zur Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie beitragen werden, wie im REPowerEU-Plan zur schrittweisen Beendigung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe dargelegt, und dass sie einen Beitrag zum Green-Deal-Investitionsplan leisten werden, indem sie die Marktnachfrage nach Net-Zero-Technologien anregen und deren Einführung unterstützen. In vergangenen PDA-Projekten (z. B. im Rahmen von Horizont 2020) wurde eine Reihe sehr innovativer Lösungen für die Finanzierung und Mobilisierung von Investitionen demonstriert, die dazu beitrugen, die Marktgrenzen zu verschieben und die praktische Anwendung inspirierender Lösungen zu demonstrieren. Beispiele hierfür sind die Entwicklung eines revolvierenden Darlehensfonds, der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zinsgünstige Darlehen und Drittfinanzierungen durch Energiedienstleistungsunternehmen (ESCOs) kombiniert, um Krankenhäuser in einer Region umfassend zu sanieren, die Entwicklung eines Forfaitierungsfonds unter Verwendung privater Investitionen oder die Entwicklung eines nachhaltigen öffentlichen Immobilienmanagements und anschließende Energieeffizienzinvestitionen in kommunale Anlagen. PDA-Projekte können auch zur Umsetzung von Investitionskonzepten beitragen, die im Rahmen der Europäischen Städtefazilität entwickelt wurden.
Von den PDA-Projekten wird erwartet, dass sie private Investitionen mobilisieren und die Kosteneffizienz der öffentlichen Haushaltsmittel der Mitgliedstaaten und der Union erhöhen, indem sie finanzierungsfähige und bankfähige Projekte entwickeln.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe gut begründeter Annahmen umfassen und klare Kausalzusammenhänge zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten zur Einführung eines Investitionsprogramms für Energieeffizienz und/oder erneuerbare Energien sowie zur Bereitstellung skalierbarer Finanzierungslösungen für Investitionsprojekte im Bereich der nachhaltigen Energie führen, wobei der Schwerpunkt auf dem privaten Sektor liegen sollte. Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten nachweisen, dass jede Million EUR an EU-Unterstützung mindestens 15 Millionen EUR an Investitionen in nachhaltige Energie in Form von unterzeichneten Arbeits- oder Investitionsverträgen auslösen wird. Bei Projekten, die ausschließlich Investitionen in Wohngebäude betreffen, sollten die ausgelösten Investitionen mindestens 10 Mio. EUR pro Million EUR EU-Unterstützung betragen. Die Vorschläge sollten auch zum Ausbau von Fähigkeiten und Kapazitäten beitragen, um weitere Investitionen in nachhaltige Energie zu ermöglichen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Mitarbeiter mit verbesserten Fähigkeiten innerhalb der Projektträgerorganisationen.
- Anzahl der Organisationen mit verbesserten Kapazitäten zur Durchführung von Investitionen und/oder Organisationsstrukturen.
- Anzahl der direkt und indirekt geschaffenen Arbeitsplätze.
Alle zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektentwicklungshilfe (Project Development Assistance - PDA) wird Projektträger bei der Vorbereitung und dem Start von Investitionsvorhaben im Bereich der nachhaltigen Energie unterstützen. Das Thema der Aufforderung zielt auf den Aufbau von technischem, wirtschaftlichem und rechtlichem Fachwissen bei den Projektträgern ab, das für eine erfolgreiche Projektentwicklung und -durchführung erforderlich ist. Die Projekte müssen ihren Mehrwert nachweisen und innerhalb der Projektlaufzeit zu konkreten Investitionen in nachhaltige Energie führen.
Vorschläge zu diesem Thema können von öffentlichen oder privaten Projektträgern eingereicht werden, z. B. von Behörden oder ihren Zusammenschlüssen, öffentlichen/privaten Infrastrukturbetreibern und -einrichtungen, Energieagenturen, Energiedienstleistungsunternehmen, Einzelhandelsketten, großen Immobilieneigentümer*innen, Dienstleistungsunternehmen oder der Industrie.
Die Vorschläge sollten eine eindeutige Vorzeigedimension bei der Bereitstellung replizierbarer Lösungen für die Beschleunigung von Investitionen in nachhaltige Energie in ganz Europa aufweisen, und zwar in Bezug auf
- organisatorische Innovationen für die Mobilisierung des Investitionsprogramms, wie z. B. die Einrichtung von Projektentwicklungseinheiten oder die Einführung effizienter Beschaffungsverfahren für die groß angelegte Bündelung und das Pooling von (gemischten) Vermögenswerten; und/oder
- Finanz-Engineering mit besonderem Schwerpunkt auf der Mobilisierung höherer privater Investitionen und einer besseren Kombination vorhandener Mittel. Dies könnte Energieleistungsverträge, Finanzinstrumente, gemischte Fonds, innovative Rechnungs- und Steuerzahlungssysteme, gemeinschaftsbasierte Finanzierungssysteme usw. umfassen.
Die Vorschläge sollten auf ehrgeizige Energieeinsparungen und Dekarbonisierung abzielen, wie z. B. tiefgreifende Renovierungen, Niedrigstenergiegebäude (nZEB) oder Null-Emissions-Gebäudestandards (ZEB), einschließlich gebäudeintegrierter erneuerbarer Energien, Positiv-Energie-Gebäude oder -Stadtteile und/oder hoch energieeffiziente Infrastruktur.
Die Vorschläge könnten unter anderem auf folgende Sektoren abzielen:
- Gebäude
- Bestehende Wohngebäude, einschließlich großer Betreibe*innenr von Sozialwohnungen oder Sanierungskonzepte auf Stadtteilebene.
- Bestehende Nichtwohngebäude wie Gebäude öffentlicher Einrichtungen, Krankenhäuser, Akademien, Verteidigungseinrichtungen wie deren Büros und Geschäftsgebäude.
- Fernwärme-/Fernkühlungsnetze
- Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärme-/Fernkältenetze, einschließlich der Erweiterung bestehender Netze, sofern die erweiterten Netze vollständig auf erneuerbarer Niedertemperaturenergie oder Abwärme basieren.
- Infrastruktur
- Bestehende öffentliche Infrastruktur wie Wasser-/Abwasserleitungen oder Beleuchtung.
- Unternehmen
- Verbesserung der Energieeffizienz in der Industrie und im Dienstleistungssektor, einschließlich KMU, z. B. durch Marktförderer, die Investitionsprojekte unterstützen.
- Erneuerbare Energien
- Erzeugung erneuerbarer Energien durch Energiegemeinschaften und andere bürger*innengeführte Initiativen.
- Mobilität
- Saubere und energieeffiziente städtische Verkehrsinfrastruktur.
- Emissionsarme städtische Mobilitätslösungen, einschließlich der Umstellung städtischer Gebiete auf sanfte Mobilität oder nicht motorisierten Verkehr.
- Integration intelligenter Ladeinfrastrukturen in Gebäuden, auch in Mehrfamilienhäusern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge können von einem einzigen Antragsteller oder von Antragstellern aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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