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Call-Eckdaten
One-Stop-Shops - Integrierte Dienstleistungen für den Übergang zu sauberer Energie in Gebäuden und Unternehmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2024-CET-OSS
Termine
Öffnung
18.04.2024
Deadline
19.09.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die Einrichtung oder Nachbildung von One-Stop-Shops zu unterstützen, die integrierte Dienstleistungen für den Übergang zu sauberer Energie in Gebäuden und Unternehmen anbieten.
Call-Ziele
Wie in der "Renovation Wave"-Initiative des Europäischen Green Deal und im REPowerEU-Plan hervorgehoben wurde, besteht die dringende Notwendigkeit, die Zahl der ehrgeizigen Gebäuderenovierungen in der gesamten EU zu erhöhen und die Umstellung auf effizientes Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien als integralen Bestandteil von Gebäuderenovierungen besser zu integrieren. Die Unternehmen sind einer der Hauptakteure bei der Umstellung auf saubere Energie. Vielen Hausbesitzer*innen, Gebäudeeigentümer*innen oder kleinen Unternehmen fehlen jedoch die Fähigkeiten und Kapazitäten, um komplexe und ehrgeizige Projekte zur Umstellung auf saubere Energie zu konzipieren, umzusetzen und zu finanzieren. Darüber hinaus sehen sich viele Projektentwickler*innen angesichts des relativ geringen Umfangs der Investitionen und des Mangels an schlüsselfertigen Lösungen mit hohen Umsetzungskosten konfrontiert und haben nur begrenzten Zugang zu angemessenen und attraktiven Finanzierungslösungen auf dem Markt.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden (je nach spezifischem Umfang), sollen unter anderem die folgenden Aspekte behandeln
- Verbesserung der Marktbedingungen und Entwicklung integrierter Dienstleistungsangebote für die Gebäudesanierung, um:
- Verringerung der Komplexität, Vereinfachung der Entscheidungsfindung und Stimulierung der Nachfrage nach Investitionen in die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz und Dekarbonisierung.
- alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette (z. B. Bauunternehmen, Architekt*innen, Ingenieur*innen, Stadtplaner*innen, Finanziers usw.) zu verbinden.
- Vereinfachung des Zugangs zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere dort, wo es Unterstützung für bestimmte Zielgruppen gibt (z. B. energiearme Haushalte).
- Verbesserung des Bewusstseins und des Vertrauens in solche integrierten Dienstleistungen durch klare Rechenschaftspflicht, Qualitätssicherung und/oder spezielle Verbraucher*innenschutzmaßnahmen.
- Entwicklung einer soliden Investitionspipeline für Gebäuderenovierungen, die das Interesse und die Beteiligung von Finanzinstituten steigern und Synergien auf dem Markt nutzen kann, z. B. durch die Entwicklung spezieller Finanzprodukte für Gebäuderenovierungen, die durch One-Stop-Shops vermittelt werden.
- Bereitstellung von Methoden und Unterstützung:
- Implementierung, Operationalisierung und Erprobung integrierter Dienstleistungen.
- Aufbau von Fachwissen und organisatorischen Innovationen, die für die Projektentwicklung erforderlich sind.
- Reduzierung der Kosten und des Zeitaufwands vor Ort durch standardisierte Ansätze (z. B. optimierte Geschäftsprozesse, standardisierte vertragliche Vereinbarungen, Branding der vorgeschlagenen Dienstleistungen, Stadtteilkonzepte usw.).
- Gewährleistung der Kosteneffizienz und Preistransparenz der für die Endbegünstigten erbrachten Dienstleistungen.
- Anstreben eines sich selbst tragenden Geschäftsmodells unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
- Die Integration von Diensten kann durch spezielle Betreiber und/oder durch eine verbesserte Koordinierung zwischen bestehenden lokalen Akteuren entwickelt werden.
- Es wird erwartet, dass wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickelt werden, die sich mittel- bis langfristig selbst tragen, d. h. letztlich ohne Zuschüsse zur Deckung der laufenden Kosten auskommen.
- Ergebnisse kommunizieren:
- Verbreitung innovativer Lösungen (z. B. organisatorischer und vertraglicher Art), die auf den jeweiligen Kontext abgestimmt sind.
- Beitrag zur Verbesserung des rechtlichen und regulatorischen Umfelds: Mitteilung der Projektergebnisse an die zuständigen Behörden und Einrichtungen.
- Nachweis eines hohen Maßes an Replizierbarkeit und ein klarer Aktionsplan zur Weitergabe von Erfahrungen und Ergebnissen an potenzielle Nachahmer*innen in der gesamten EU.
Die Vorschläge sollten sich gut in den lokalen und nationalen Kontext einfügen und die lokalen Gegebenheiten, insbesondere die lokalen Marktbedingungen und öffentlichen Förderprogramme, bestmöglich nutzen und zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen lokalen Behörden und den relevanten Marktteilnehmer*innen in den Bereichen Bauwesen, Heizung und Kühlung sowie im Energiesektor allgemein beitragen. Die Zielgebiete und/oder -sektoren sollten klar identifiziert und begründet werden, insbesondere durch die Segmentierung und Quantifizierung der potenziellen Zielnutzer, und der Vorschlag sollte ein erstes detailliertes Konzept für die Dienstleistungen enthalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die Vorschläge sollten nachweisen, wie sie (je nach spezifischem Anwendungsbereich) zu Folgendem beitragen werden
- Integrierte Dienste, die am Ende der Aktion implementiert, betriebsbereit und getestet sind. Die Projekte sollten die Dienste unbedingt in einer Pilotphase einrichten und einführen, auch wenn die Ausweitung nach Abschluss des Projekts erfolgen kann.
- Starke und vertrauenswürdige Partnerschaften mit lokalen Akteuren (z. B. KMU, Architekt*innen, Ingenieur*innen, ESCOs, Finanzinstitute, Handelskammern, Berufsverbände und -netze, lokale und regionale Behörden, Energieagenturen, NROs).
- Aussicht auf wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle, die mittel- bis langfristig ohne öffentliche Zuschüsse zur Deckung der Betriebskosten auskommen.
- Stärkung des Bewusstseins und des Vertrauens der Endverbraucher*innen durch klare Rechenschaftspflicht, Qualitätssicherung und/oder spezielle Verbraucher*innenschutzmechanismen.
- Öffentlich zugängliche Daten und Anleitungen, um die Nachahmung des Ansatzes durch andere Marktteilnehmenden zu erleichtern. Nachweis, dass der Wert der angebotenen Dienstleistungen vom Markt anerkannt wird.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören (je nach dem spezifischen Umfang):
- Anzahl der vom integrierten Dienstleister hergestellten Erstkontakte (Haushalte, private Unternehmen).
- Anzahl der tatsächlich durchgeführten Investitionsprojekte (Anzahl der Wohneinheiten)
- Durchschnittliche Umwandlungsrate von Erstkontakten in tatsächliche Investitionen, was den Wert der angebotenen Dienstleistungen zeigt.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in die energetische Gebäudesanierung (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durchschnittlicher Prozentsatz der Energieeinsparungen pro Investitionsprojekt.
Alle zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
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Erwartete Ergebnisse
Auf der Grundlage des oben dargelegten allgemeinen Konzepts und der gemeinsamen Ziele sollten sich die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge auf einen der nachstehend aufgeführten Bereiche konzentrieren. Der betreffende Bereich sollte in der Einleitung des Vorschlags angegeben werden. Auch wenn dies nicht ausschließt, dass zusätzlich einige Aspekte der anderen Bereiche behandelt werden, muss aus den Vorschlägen klar hervorgehen, worauf der Schwerpunkt des Konzepts liegt und wer die Hauptnutznießenden sein werden.
Bereich A: Integrierte Wohnungsrenovierungsdienste
Im Rahmen von Scope A sollten sich die Maßnahmen eindeutig auf die energieeffiziente Renovierung bestehender Ein- oder Mehrfamilienhäuser im privaten Wohnungssektor konzentrieren. Maßnahmen in "komplexen Gebäuden" (z. B. Nebeneinander von Eigentums- und Mietwohnungen, Nebeneinander von Privat- und Sozialwohnungen, Nebeneinander von Wohn- und Geschäftsräumen, typischerweise im Erdgeschoss, usw.) können in diesen Bereich aufgenommen werden. Spezifische Ansätze für Teilbereiche des Wohnungssektors (z. B. Schwerpunkt auf Eigentumswohnungen, Schwerpunkt auf energiearmen Haushalten usw.) sind ebenfalls willkommen, solange der Schwerpunkt auf privaten, nicht-professionellen Hauseigentümer*innen liegt (einschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften im Eigentumswohnungssektor).
Über die oben genannten gemeinsamen Ziele hinaus sollten die im Rahmen dieses Bereichs vorgelegten Vorschläge die folgenden spezifischen Ziele erfüllen:
Die im Rahmen von Scope A entwickelten Dienstleistungen sollten die gesamte "Customer Journey" der Hauseigentümer*innen abdecken, die ihr Haus renovieren wollen. Spezielle Strukturen (juristische Personen oder Konsortien von Organisationen) sollten integrierte Wohnungsrenovierungsdienstleistungen anbieten, mit der ausdrücklichen Absicht, Dienstleistungen zu erbringen, die in den Wettbewerbssektor gehören. Insbesondere wird erwartet, dass die Vorschläge proaktive Unterstützung für Hausbesitzer*innen bieten, die von der technischen Planung, der Einholung von Genehmigungen, der Auswahl von qualifizierten Fachleuten, der Auftragsvergabe für die Arbeiten, der Strukturierung und/oder Bereitstellung von Finanzmitteln (z. B. Darlehen) bis hin zur Überwachung der Auftragnehmer*innen für die Durchführung der Renovierungsarbeiten und der Qualitätssicherung reicht. Diese Dienstleistungen können von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erbracht werden, entweder auf gemeinnütziger oder auf gewinnorientierter Basis. Vorschläge, die sich nur auf die Bereitstellung allgemeiner Informationen und Diagnosen beziehen und/oder auf Internetplattformen ohne Interaktion vor Ort beschränkt sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich. Vorschläge, die Regionen abdecken, in denen integrierte Dienstleistungen für die Renovierung von Wohngebäuden bisher nur wenig entwickelt sind, werden mit höherer Priorität behandelt.
Bereich B: Integrierte Dienstleistungen für die energetische Sanierung von privaten Mietwohnungen
Im Rahmen von Anwendungsbereich B sollten sich die Maßnahmen eindeutig auf die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude konzentrieren, die sich im Besitz privater gewerblicher Unternehmen befinden, die nach privatem Recht tätig sind, wobei der Schwerpunkt auf Mietwohnungen liegt. Beispiele für Akteure, an die sich die im Rahmen von Scope B entwickelten Dienstleistungen richten könnten, sind u. a.: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Immobilieninvestoren, Hausverwaltungen (im Auftrag von Mehrpersonenhaushalten oder Immobilieninvestoren), Gebäudeverwaltungen, gemeinnützige Organisationen usw.
Über die oben genannten gemeinsamen Ziele hinaus sollten die im Rahmen dieses Bereichs vorgelegten Vorschläge die folgenden spezifischen Ziele erfüllen:
Die Art der entwickelten integrierten Lösungen muss besonders auf die Besonderheiten des Mietwohnungsbaus im lokalen Kontext zugeschnitten sein, insbesondere aus der Perspektive des Immobilienportfolio-Managements und der Vermögensbewertung. Die im Rahmen von Scope B entwickelten Dienstleistungen sollten sich nicht auf Erstinformationen und allgemeine Diagnosen beschränken, sondern auch die Entwicklung strategischer Partnerschaften mit Bauunternehmen und/oder Finanzinstituten (insbesondere im Zusammenhang mit der EU-Taxonomieverordnung, siehe 2020/852/EU), die Entwicklung spezieller finanzieller und/oder steuerlicher Regelungen sowie die Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftsmodells umfassen. Die Vorschläge sollten auch Fragen der Governance besondere Aufmerksamkeit schenken, z. B. die Entwicklung eines Rahmens zur Erleichterung der Entscheidungsfindung und der Konfliktlösung unter den Miteigentümern oder die Entwicklung eines Rahmens, der es den Mietern ermöglicht, an den Entscheidungen teilzuhaben und Risiken und Nutzen teilweise zu teilen usw. Vorschläge, die sich nur auf die Bereitstellung allgemeiner Informationen und Diagnosen beziehen und/oder sich auf Internetplattformen ohne Interaktion vor Ort beschränken, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Vorschläge für die Bereiche A und B können von einem einzigen Antragsteller aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)
Kontakt
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