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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

BUILD UP Skills - Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung für die Dekarbonisierung von Gebäuden

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2024-CET-BUILDSKILLS

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
19.09.2024 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 6.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die 2011 ins Leben gerufene Initiative BUILD UP Skills unterstützt die Qualifizierung von Baufachleuten in ganz Europa, um Gebäudesanierungen mit hoher Energieeffizienz sowie neue, nahezu energiefreie Gebäude (nZEBs) zu realisieren. Diese Bemühungen müssen durch die Einführung ehrgeiziger Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fortgesetzt werden, die auf den EU Green Deal, die EU-Klimaziele für 2030 und die langfristige Strategie der EU zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 abgestimmt sind.

Call-Ziele

Das erste Ziel des Themas (Bereich A) besteht darin, die Zahl der qualifizierten Baufachleute auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette von Gebäudeplanung, -betrieb und -instandhaltung zu erhöhen. Der Schwerpunkt liegt auf den Qualifikationen, die für die Umstellung auf saubere Energie benötigt werden, insbesondere auf der EU-Renovierungswelle, der EU-Solarenergiestrategie, der Mitteilung über die Digitalisierung des Energiesystems - EU-Aktionsplan sowie der Umsetzung der Bestimmungen über Qualifikationen als Teil der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED).

Das zweite Ziel des Themas (Bereich B) besteht darin, eine florierende Gemeinschaft von Fachleuten zu schaffen, die sich aktiv an Weiterbildungsmaßnahmen für Baufachleute beteiligen und die groß angelegte Einführung erfolgreicher Ansätze in ganz Europa unterstützen.

Das Thema unterstützt die groß angelegte Partnerschaft für das Bauwesen im Rahmen des Pakts für Kompetenzen, die vorsieht, in den nächsten fünf Jahren mindestens 25 % der Arbeitskräfte des Baugewerbes weiterzubilden und umzuschulen, um die Zielvorgabe von 3 Millionen Arbeitnehmer*innen zu erreichen, sowie die groß angelegte Partnerschaft für Kompetenzen im Bereich der erneuerbaren Energien und geht darüber hinaus. Darüber hinaus zielt das Thema darauf ab, Synergien mit den Initiativen zu digitalen Kompetenzen für die Energiewende zu nutzen, die im Rahmen der Mitteilung zur Digitalisierung des Energiesystems behandelt werden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.

Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.

Auswirkungen für Bereich A:

Vorschläge, die im Rahmen von Scope A eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie durch die Entwicklung von Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen, die auf die Besonderheiten der anvisierten nationalen Märkte zugeschnitten sind, und durch die Aufwertung bestehender Programme zu einer verstärkten Verbreitung von Fertigkeiten im Bereich der nachhaltigen Energie entlang der Wertschöpfungskette im Bauwesen beitragen werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der entwickelten oder verbesserten und getesteten Qualifizierungsprogramme.
  • Anzahl der ausgebildeten Fachleute.
  • Anzahl der ausgebildeten Ausbilder*innen.
  • Anzahl der Fachleute mit erhöhten Qualifikationen oder umqualifizierten Fachleuten und das Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR).
  • Grad der Zufriedenheit der geschulten Fachkräfte, wie in Feedback-Umfragen dokumentiert.

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).

Auswirkungen für Bereich B

Vorschläge, die unter Scope B eingereicht werden, sollten Folgendes bewirken:

  • Die Einrichtung einer europäischen Praxisgemeinschaft, die relevante Stakeholder versammelt und aktiv an der laufenden Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen für Baufachleute beteiligt ist.
  • Öffentlich zugängliche Leitlinien, um die Nutzung von Kompetenzen in der EU und den nationalen Wertschöpfungsketten im Bauwesen zu erleichtern. Nachweis, dass der Wert von Qualifikationen vom Markt anerkannt wird.

Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich B eingereicht werden, sollten ihre Auswirkungen anhand der unten aufgeführten Indikatoren, sofern relevant, sowie anderer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:

  • Anzahl, Vielfalt und Qualität der aktiv an der Gemeinschaft beteiligten Stakeholder. Dazu können u. a. (aber nicht nur) Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Universitäten, Bauunternehmen, Produkthersteller, Berufsverbände, Behörden, Sozialpartner usw. gehören.
  • Anzahl, Art und Qualität der geplanten gemeinsamen Ergebnisse.
  • Anzahl und Art der auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten, Partnerschaften und Peer-to-Peer-Learning.
  • Anzahl, Art und Zielpublikum der Kommunikationsmaterialien.

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Endenergieeinsparungen in GWh/Jahr.
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).

Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während der Projektlaufzeit und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.

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Erwartete Ergebnisse

Die Vorschläge sollten nur einen der beiden nachstehenden Bereiche abdecken. Welcher Bereich angesprochen wird, sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.

Bereich A - Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung für einen dekarbonisierten Gebäudebestand und die Integration von Energiesystemen

Vorschläge im Rahmen von Scope A sollten die Einführung neuer und/oder die Verbesserung bestehender Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme für alle Arten von Fachleuten, die an der Wertschöpfungskette im Bauwesen beteiligt sind ("blue collars" und/oder "white collars"), sowie für Fachleute, die in anderen Sektoren als dem Baugewerbe und der Gebäudesanierung tätig sind, entwickeln, testen, validieren und vorbereiten. Um eine erfolgreiche Einführungsphase zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme auf die Besonderheiten der anvisierten nationalen Märkte zugeschnitten sein; die Vorschläge sollten einen klaren Plan für die Einführung nach Projektabschluss enthalten.

Der Schwerpunkt der Vorschläge sollte auf der beruflichen Weiterbildung (oder Berufsausbildung) von Fachkräften liegen, d. h. nach ihrem Eintritt ins Berufsleben. Dies kann auch die Umschulung von Fachkräften aus anderen Sektoren umfassen, deren Fähigkeiten auf das Baugewerbe und die Gebäudesanierung übertragbar sind. Darüber hinaus können sich die Vorschläge auch auf andere Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung beziehen (z. B. Erstausbildung, Hochschulbildung), sofern dies aufgrund des in den Zielländern festgestellten Bedarfs gerechtfertigt ist.

Alle Berufsprofile, die an der Wertschöpfungskette im Baugewerbe beteiligt sind, können in Betracht gezogen werden. Die Vorschläge sollten die Wahl des Profils/der Profile und des Niveaus/der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) klar begründen.

Die vorgeschlagene Maßnahme sollte einen der folgenden Themenbereiche betreffen:

  • Entwicklung und Einsatz von Qualifikationen zur Unterstützung der Umsetzung der Kernbestimmungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
  • Entwicklung und Einsatz von Qualifikationen zur Unterstützung der Dekarbonisierung des Gebäudebestands
  • Entwicklung von Qualifikationen für die Nutzung von Solarenergie und die Integration von Energiesystemen
  • Entwicklung von Qualifikationen für den Einsatz von Wärmepumpen
  • Entwicklung und Bereitstellung innovativer Vor-Ort-Schulungsmethoden (insbesondere für Arbeiter*innen/Handwerker*innen vor Ort) als Teil von Renovierungsprojekten in Zusammenarbeit mit Produkthersteller*innen. Die Maßnahmen sollten sich auf die Fähigkeiten konzentrieren, die für die Durchführung von tiefgreifenden Renovierungen erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Methoden sollten dazu beitragen, eines der Haupthindernisse für die Fortbildung zu beseitigen, nämlich den Zeitmangel von Unternehmen und Fachleuten für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Die vorgeschlagene Ausbildung sollte letztlich die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen verschiedenen Handwerken und Berufen erleichtern und eine ganzheitliche Sichtweise des Gebäudes und der Renovierungsarbeiten unterstützen.
  • Entwicklung und Einsatz von Qualifikationen für die Umsetzung und den effektiven Betrieb integrierter Renovierungsdienste (oder One-Stop-Shops), die koordinierte und kohärente Antworten auf die Bedürfnisse von Gebäudeeigentümern bei jedem Schritt ihrer Renovierung bieten: von der technischen und sozialen Diagnose, dem technischen Angebot, der Einholung von Genehmigungen, der Suche nach qualifizierten Fachleuten, der Auftragsvergabe für die Arbeiten, der Strukturierung und Bereitstellung von Finanzmitteln (z. B. Darlehen), der Erleichterung des Zugangs zu verfügbaren Subventionen oder anderen Förderprogrammen bis hin zur Überwachung der Arbeiten und der Qualitätssicherung.

Unabhängig vom behandelten Themenbereich sollten die Vorschläge:

  • auf die Besonderheiten der anvisierten nationalen Märkte zugeschnitten sein und ihre Komplementarität mit und ihren Mehrwert gegenüber bereits bestehenden Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen nachweisen.
  • Angaben zum tatsächlichen Umfang und Inhalt der zu entwickelnden/verbessernden Ausbildungs- und Qualifizierungssysteme machen, d. h. zu den angestrebten Berufsprofilen und Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens; Einzelheiten zur thematischen Abdeckung; Dauer der Ausbildungskurse; Einbeziehung der Interessengruppen in die Validierung der Inhalte der Systeme; Mechanismen für die Validierung der erworbenen Kompetenzen und künftige Einsatzperspektiven.
  • Aktivitäten, die die Anerkennung (z. B. Zertifizierung, Kompetenzpässe, Kompetenzregister usw.) von ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften sicherstellen.
  • Aktivitäten zur Ausbildung von Ausbilder*innen umfassen.
  • eine Test- und Validierungsphase für die neu entwickelten oder verbesserten Qualifizierungssysteme vorsehen; diese Test- und Validierungsphase sollte während der Projektlaufzeit stattfinden. Diese Test- und Validierungsphase sollte während der Projektlaufzeit stattfinden. Sie sollte in Form von Schulungssitzungen für Baufachleute stattfinden, bei denen die Teilnehmer den Entwurf des Qualifizierungssystems, den Lehrplan, die Schulungsmaterialien sowie die im Rahmen des Projekts entwickelten Anerkennungsmechanismen erproben und testen. An der Test- und Validierungsphase sollte eine repräsentative Anzahl von Auszubildenden teilnehmen, die sich an der Größe der Zielbranche(n) in den beteiligten Ländern orientiert. Nach den Schulungen sollte das von den Auszubildenden gesammelte Feedback zur Validierung und/oder weiteren Verbesserung der im Rahmen der Aktion entwickelten Qualifizierungs- und Schulungsprogramme genutzt werden. Infrastrukturkosten für die Entwicklung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungseinrichtungen werden nicht als förderfähig angesehen.
  • Die Vorschläge müssen Aktivitäten zur Entwicklung einer Strategie beinhalten, die sicherstellt, dass die vorgeschlagenen Programme nach dem Ende des Projekts ausgeweitet und fortgeführt werden, wobei eine Verbindung zu den verfügbaren Finanzierungsquellen auf nationaler und EU-Ebene hergestellt und die nationalen Ausbildungsanbieter und die nationalen Qualifikationsbehörden proaktiv einbezogen werden.

Es wird erwartet, dass die Vorschläge auch Aktivitäten zur Einbindung relevanter Institutionen in den Bereichen Energie, Klima, Bildung, Beschäftigung, Sozial- und Industriepolitik beinhalten. Die Antragsteller*innen sollten insbesondere Aktivitäten zur Einbindung von Arbeitgebern, Gewerkschaften sowie Bildungs- und Ausbildungsanbieter*innen vorsehen, um sicherzustellen, dass Ausbildungsprogramme und Lehrpläne arbeitsmarktrelevant sind und neu entstehende Fähigkeiten proaktiv integrieren.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die im Rahmen des europäischen Bauprogramms entwickelten Arbeiten nutzen, die sich auf die berufliche Aus- und Weiterbildung vor allem von Fachkräften aus dem Baugewerbe bis zur Stufe 5 des europäischen Qualifikationsrahmens konzentrieren.

Bereich B - BUILD UP Skills - Gemeinschaft der Praxis

Die BUILD UP Skills-Initiative hat seit ihrer Gründung mehr als 90 Projekte in 32 Ländern finanziert. Im Rahmen dieser Projekte wurde eine ganze Reihe von Lösungen und Instrumenten für die Kompetenzerfassung, die Kompetenzentwicklung und den Kompetenzerwerb in der Wertschöpfungskette des Bauwesens entwickelt und getestet.

Von den Vorschlägen im Rahmen von Scope B wird erwartet, dass sie eine EU-Gemeinschaft von Praktikern mit nachgewiesener Erfahrung in der Entwicklung und Förderung von Kompetenzen im Bereich nachhaltige Energie für Baufachleute in den EU-Mitgliedstaaten und den mit LIFE assoziierten Ländern aufbauen.

Die Gemeinschaft der Praktiker sollte sowohl innerhalb der Gruppe der BUILD UP Skills-Projekte (vergangene, laufende und neue, die während des Projekts beginnen) als auch mit anderen verwandten Projekten und Initiativen Brücken schlagen.

Die Gemeinschaft sollte die gesamteuropäische Zusammenarbeit und den Dialog über Querschnittsthemen fördern, kollektives Wissen aufbauen und einsetzen, den Aufbau von Kapazitäten unterstützen und einführen, die Anerkennung auf dem Markt erhöhen, die Konvergenz in Bezug auf bewährte Verfahren fördern und zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen wichtigen Akteuren beitragen.

Die Arbeit der Gemeinschaft soll sich auf mehrere Arbeitsgruppen stützen, die sich zu bestimmten Themen austauschen und entsprechende Ergebnisse vorlegen werden. Es wird erwartet, dass die Arbeitsgruppen regelmäßig zusammentreffen (je nach Bedarf online und/oder vor Ort). Zu den von den Arbeitsgruppen zu behandelnden Themen gehören unter anderem

  • Sektoraler Qualifikationsbedarf: z. B. Kreislaufwirtschaft, digitale Kompetenzen, intelligente Gebäude, Wärmepumpen und innovative Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnologien, qualifizierte Energieauditor*innen, neue Generation von Elektriker*innen usw.
  • Anerkennung von Qualifikationen: Mechanismen und Ansätze, die sicherstellen, dass ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte von den zuständigen Behörden und der Industrie anerkannt werden.
  • Innovative Ausbildungsmethoden: Verringerung der dem Ausbildungsprozess innewohnenden Zwänge und Förderung eines besseren Verständnisses zwischen Handwerk und Beruf. Kartierung bestehender E-Learning-Tools und mögliche Interoperabilität.
  • Mechanismen auf der Nachfrageseite: insbesondere die Frage, wie das öffentliche Beschaffungswesen die Nachfrage nach Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energie im Bausektor steigern kann.
  • Nationale Einführung von Qualifikationen: Beschleunigung der groß angelegten Einführung von Qualifikationsinterventionen. Insbesondere Weiterverfolgung der Umsetzung der nationalen Fahrpläne, die im Anschluss an die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE CET 2021 und 2022 entwickelt wurden, und Förderung des Netzwerks der nationalen Qualifikationsplattformen BUILD UP Skills.
  • Finanzierungsquellen: Kartierung der verfügbaren EU- und nationalen Finanzierungsquellen für den Einsatz von Kompetenzen im Bausektor und deren effektive Nutzung.
  • Synergien mit anderen einschlägigen Projekten und Initiativen: insbesondere mit der Arbeit des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), der Europäischen Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO), der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), der groß angelegten Partnerschaft für das Ökosystem Bauwesen und der groß angelegten Partnerschaft für Kompetenzen im Bereich erneuerbare Energien im Rahmen des Pakts für Kompetenzen sowie mit einschlägigen Projekten, die im Rahmen des Programms Erasmus+ finanziert werden, wie z. B. dem EU-Bauplan.

Die Vorschläge sollten den Aufbau von Kapazitäten, Partnerschaften und Peer-to-Peer-Learning-Aktivitäten auf nationaler und EU-Ebene umfassen, die sich auf die praktische Umsetzung bewährter Ansätze konzentrieren. Dies kann sich insbesondere an relevante Akteure wie Behörden, Energieagenturen, Schulungsanbieter*innen, Unternehmen der Wertschöpfungskette im Bauwesen, Sozialpartner usw. richten.

Die Gemeinschaft sollte auch wirksame Kommunikationsmaßnahmen entwickeln, um den politischen Entscheidungsträgern und Interessenträgern auf allen Verwaltungsebenen (EU, national, regional, lokal) die wichtigsten bewährten Verfahren vorzustellen und insbesondere die nationalen Fahrpläne zu fördern, die im Rahmen der im Rahmen der Aufforderungen LIFE-CET-2021 und LIFE-CET-2022 finanzierten Projekte entwickelt wurden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Unter Anwendungsbereich A:

Vorschläge für den Anwendungsbereich A können von einem einzigen Antragsteller aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich A eingereicht werden und einen EU-Beitrag in Höhe von 1 bis 1,5 Mio. EUR beantragen, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.

Unter Anwendungsbereich B:

Vorschläge, die von einem einzigen Antragsteller eingereicht werden, oder Vorschläge, die sich auf ein einziges förderfähiges Land beziehen, werden für den Anwendungsbereich B nicht als geeignet angesehen. Die zu schaffende Praxisgemeinschaft muss länderübergreifend sein und eine Vielzahl von Akteuren aus verschiedenen förderfähigen Ländern aktiv einbeziehen. Daher hält es die Kommission für wichtig, dass die Konsortien mindestens drei Antragsteller aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern umfassen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich B eingereicht werden und einen EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragen, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

weitere Förderkriterien

Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LIFE-2024-CET nicht zulässig, außer für das Thema LIFE-2024-CET-SAP.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen) - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
    • für das Thema LIFE-2024-CET-PDA: Investitionstabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • fakultative Anhänge: Unterstützungsschreiben

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Call-Dokumente

LIFE-2024-CETLIFE-2024-CET(1462kB)

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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