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    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Strategische integrierte Projekte - Klimamaßnahmen

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"

Call Nummer

LIFE-2024-STRAT-CLIMA-SIP-two-stage

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
05.09.2024 17:00

Förderquote

60%

Budget des Calls

€ 30.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Antragstellenden sollten die Umsetzung von Plänen/Strategien im Zusammenhang mit dem Klimawandel anstreben.

 

Call-Ziele

Die Antragstellenden sollten die Umsetzung eines oder mehrerer der folgenden Pläne/Strategien anstreben:

  • Nationale Energie- und Klimapläne (NECP) einschließlich langfristiger Strategien (LTS).
  • Verordnung über die Governance der Energieunion und des Klimaschutzes (EU)2018/1999.
  • Nationale Anpassungsstrategien und -pläne gemäß Artikel 5 der Verordnung 2021/1119 ("Europäisches Klimagesetz") oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne.
  • Städtische oder kommunale Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben, einschließlich Plänen und Maßnahmen für klimaneutrale Städte, z. B. im Rahmen der EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität.
  • Nationale, regionale oder branchen-/sektorspezifische Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen oder Fahrpläne für eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie.
  • Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans/Aktionspläne.

In Phase 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (KPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.

Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.

Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.

Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.

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Erwartete Ergebnisse

Die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel sollten dazu beitragen, die Ziele von Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes oder der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erreichen.

Um dies zu erreichen, sollten die SIPs die Umsetzung nationaler Strategien oder Pläne zur Anpassung an den Klimawandel, wie im Europäischen Klimagesetz gefordert, oder vergleichbarer regionaler, multiregionaler oder transnationaler Strategien und Pläne unterstützen.

Insbesondere wird erwartet, dass sie in der entsprechenden Anpassungsstrategie oder dem entsprechenden Anpassungsplan eine Reihe klar definierter Maßnahmen auswählen und umsetzen, die durch LIFE finanziert werden sollen. Die Antragstellenden sollten erläutern, wie und in welchem Umfang diese Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans beitragen werden.

Um einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieser Strategie bzw. dieses Plans zu leisten, sollten die SIPs außerdem Folgendes angeben

  • zusätzliche, ergänzende Anpassungsmaßnahmen, die aus anderen EU-, nationalen oder privaten Finanzierungsquellen finanziert werden sollen;
  • wie das Projekt ergänzende Mittel mobilisieren wird, mit denen Maßnahmen finanziert werden können, die über den Umfang und den Zeitrahmen der LIFE-Finanzierung hinausgehen, z. B. Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaanpassungszielen in private Investitionsentscheidungen;
  • Hilfsmaßnahmen, die die Umsetzung der Gesamtstrategie oder des Plans erleichtern, wie z. B. der Aufbau von Kapazitäten;
  • wie das Projekt die Einbeziehung und Koordinierung aller relevanten Regierungsebenen gewährleistet.

Darüber hinaus sollte der Vorschlag klare und quantifizierbare Informationen enthalten über:

  • das erwartete Ausmaß der Umsetzung der Anpassungsstrategie oder des Anpassungsplans als unmittelbare Folge (a) der im SIP vorgesehenen Maßnahmen und (b) der ergänzenden Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
  • das von diesen Maßnahmen abgedeckte geografische Gebiet (das sich über nationale Grenzen hinweg erstrecken kann, wenn die Klimarisiken und Anfälligkeiten ähnlich sind, z. B. in Flusseinzugsgebieten);
  • die spezifischen Klimarisiken und -anfälligkeiten, die angegangen werden sollen (auch unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen über die voraussichtlichen künftigen klimatischen Bedingungen) und wie die Projektmaßnahmen dazu beitragen, diese zu minimieren;
  • das Ausmaß der Beteiligung und des Engagements der zuständigen Behörden und Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
  • der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Sektoren.

Schließlich sollten die SIPs zur Anpassung an den Klimawandel Synergien mit anderen Umwelt- und Klimapolitiken (z. B. Klimaschutz, Katastrophenvorsorge, Biodiversität und Wasserpolitik) entwickeln und werden ermutigt, Synergien mit der EU-Mission "Anpassung an den Klimawandel" zu entwickeln, wo immer dies relevant ist. Die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten SIPs zur Anpassung an den Klimawandel werden zur Teilnahme an der Community of Practice dieser Mission eingeladen.

SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten:

Die SIPs in dieser Kategorie unterstützen die Umsetzung von städtischen Aktionsplänen, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorbereiten. Die Projekte sollten sich mit den folgenden Themen befassen:

  • Die Umsetzung von städtischen Anpassungs- und/oder Minderungsstrategien und Aktionsplänen, z. B. im Zusammenhang mit dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie;
  • die Entwicklung und Einführung innovativer Anpassungslösungen in städtischen Gebieten, auch in den Bereichen Wasser, Energie und Bauwesen, die Förderung und Entwicklung blauer und grüner Infrastrukturen, die zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt in städtischen Gebieten beitragen, sowie die Umsetzung öffentlich-privater Partnerschaften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;
  • Umsetzung städtischer und/oder ländlicher kohlenstoffarmer, emissionsarmer Strategien, einschließlich Verkehr und Mobilität, Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien (Strom und/oder Wärme) im Stadtgebiet, Fernwärme, Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude, emissionsarme Stadtbeleuchtung, Kohlenstoffabbau durch naturbasierte Lösungen und biobasierte Kohlenstoffspeicherprodukte.

Städtische Aktionspläne sollten gleichzeitig Ziele zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beinhalten.

Ein SIP in dieser Kategorie muss mehrere Städte abdecken und sollte die Umsetzung der gesamten Strategie oder des Aktionsplans unterstützen.

Er muss auch Maßnahmen zur Einbeziehung von Klimaüberlegungen in private Investitionsentscheidungen enthalten.

SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten werden ermutigt, Synergien mit den EU-Missionen "Anpassung an den Klimawandel" und "Klimaneutrale und intelligente Städte" zu entwickeln.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollte der Vorschlag daher Informationen enthalten über:

  • den voraussichtlichen Grad der Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung und/oder Abschwächung des Klimawandels als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden,
  • das geografische Gebiet, auf das sich die Maßnahmen erstrecken, und die Bürger, die mit den Anpassungs- und/oder Minderungsaktionsplänen erreicht werden,
  • der erwartete Beitrag zu einer Umstellung auf eine emissionsarme und klimaresistente Wirtschaft in den Städten/Gemeinden, auf die die im Rahmen des SIP und ergänzender Projekte finanzierten Maßnahmen abzielen,
  • die erwartete Zunahme der Zahl der Städte/Gemeinden, die mit Unterstützung des IP integrierte Konzepte anwenden oder die Ergebnisse des SIP nachahmen,
  • den Beitrag zur Stärkung der Anpassung an den Klimawandel und/oder der Eindämmung des Klimawandels sowie der Verwaltung, einschließlich des Umfangs der Beteiligung und des Engagements der einschlägigen zuständigen Behörden und der Akteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene,
  • der Beitrag zum Mainstreaming von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Politikbereichen.

SIPs zur Eindämmung des Klimawandels:

SIPs, die in den Bereich der Eindämmung des Klimawandels fallen, müssen die Umsetzung von Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen, Aktionsplänen oder Fahrplänen für eine kohlenstoffarme Wirtschaft unterstützen und betreffen:

  • bestimmte Gemeinden oder Regionen (z. B. im Sinne des Globalen Bürgermeisterkonvents);
  • Industriesektoren;
  • Land- und Forstwirtschaft und andere Landnutzungen (z. B. Wiedervernässung von Torfgebieten);
  • andere Wirtschaftssektoren (z. B. Seeverkehr, Luftfahrt, Finanzwesen) durch Förderung und Umsetzung nachhaltiger Technologien und Dienstleistungen.

Die SIPs sollten zur Umsetzung und Entwicklung der aktuellen und künftigen Klimaschutzpolitik und -gesetzgebung der Union in ihrer jeweils gültigen Fassung beitragen, wozu Folgendes gehören könnte

  • das Europäische Klimagesetz (EU) 2021/1119;
  • die Governance der Energieunion und Klimamaßnahmen (EU) 2018/1999;
  • die EU-EHS-Richtlinie (2003/87/EG);
  • die Effort-Sharing-Verordnung (EU) 2018/842;
  • die LULUCF-Verordnung (EU) 2018/841;
  • die Richtlinie über erneuerbare Energien (EU) 2018/2001;
  • die Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2018/2002;
  • die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU 2018/844);
  • den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines EU-Zertifizierungsrahmens für dauerhaften Kohlenstoffabbau, Kohlenstoffbewirtschaftung und Kohlenstoffspeicherung in Produkten (COM/2022/672 final);
  • die Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (EU) 2024/590;
  • die Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) 2024/573;
  • die Richtlinie über die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (2009/31/EG);
  • die EU-Initiativen zur nachhaltigen Finanzierung, einschließlich der Übernahme der Taxonomie, der Unternehmensberichterstattung und der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht.

Zu den potenziell zu beteiligenden Akteuren könnten Industrieverbände, Unternehmen entlang der Lieferkette, Forschungseinrichtungen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen gehören. Bewerbungen für die Umsetzung auf regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene sind willkommen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
  • die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.

weitere Förderkriterien

Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in den Aufforderungsunterlagen auf den Seiten 35-39:

  • Anforderungen in Bezug auf die Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
  • Plattform-Sitzungen
  • Einbeziehung von Interessenvertretern
  • Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
  • Replizierbarkeit und Übertragbarkeit
  • Verursacherprinzip & Förderungswürdigkeit von Maßnahmen
  • Erwerb von Land

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 60 und 120 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
    • für Concept Notes (Stufe 1):
      • detaillierte Budgettabelle: nicht anwendbar
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan.
    • für Vollanträge (Stufe 2):
      • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Informationen zu den Teilnehmern
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan
      • Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
  • fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
    • für Stufe 1: nicht zutreffend
    • für Stufe 2:
      • Unterstützungsbekundungen
      • Erklärungen über die Kofinanzierung
      • sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)

Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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