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Call-Eckdaten
Interreg Italien-Österreich Zweiter Aufruf
Förderprogramm
Interreg Italien-Österreich
Termine
Öffnung
23.02.2024
Deadline
23.05.2024 12:00
Förderquote
80%
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Zweiter Aufruf fördert Initiativen im Rahmen von drei thematischen Zielen, nämlich Projekte in den Bereichen Klimawandel und biologische Vielfalt (Priorität 2), nachhaltiger und kultureller Tourismus (Priorität 3) und Abbau von grenzüberschreitenden Verwaltungshindernissen (Priorität 5).
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Klimawandel und Biodiversität
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen.
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
- P3: Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus
- SO 3.1: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.
- P5: Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen
- SO 5.1: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innenn, der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
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Erwartete Ergebnisse
Das Programm schlägt folgende Maßnahmentypen vor:
P2 Klimawandel und Biodiversität konzentriert sich auf Katastrophenschutz, Risikoprävention, Ökosysteme, Umweltschutz und Biodiversität:
- Katastrophenschutzmaßnahmen für das Risikomanagement
- Systeme zur Anpassung an den Klimawandel
- Sensibilisierungsmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
- Naturschutz und Stärkung der Biodiversität
P3 Nachhaltiger Tourismus und Kulturtourismus fördert nachhaltige Tourismusmodelle:
- Intelligenter und nachhaltiger Tourismus (Ökotourismus)
- Saisonale Anpassung des touristischen Angebots
- Digitalisierung des kulturellen und touristischen Angebots
- Förderung der Kultur- und Kreativunternehmen
P5 Abbau von grenzüberschreitenden Hindernisse unterstützt digitale Lösungen, die von der öffentlichen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt wurden, nachhaltige Mobilität, die Bekämpfung des „Brain-Drain“, die Förderung der Beschäftigung, die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdiensten und den Abbau grenzüberschreitender Hindernisse:
- Ermittlung grenzüberschreitender Hindernisse durch Anhörung der in den Gebieten tätigen Akteure
- Mögliche Interventionsbereiche: (1) IKT und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, (2) Gesundheit und Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, (3) Mobilität
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Gemäß Art. 23 VO (EU) Nr. 2021/1059 ist mindestens ein Partner aus beiden Mitgliedsstaaten notwendig; eine Ausnahme stellen die EVTZ dar.
Alle im Rahmen des Interreg VI-A Programms Italien-Österreich geförderten Projekte müssen einen Lead Partner (LP) haben, der die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung und Umsetzung des Projekts im Namen aller anderen Projektpartner übernimmt und als Bindeglied zwischen den Projektpartnern (PP) und den Programmbehörden sowie innerhalb der Partnerschaft fungiert.
Die Zusammenarbeit aller an dem Projekt beteiligten Begünstigten ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Projektidee und den Erfolg des Projekts. In diesem Zusammenhang wird dringend empfohlen, dass alle Projektpartner ihre Zusammenarbeit auf die folgenden Kriterien stützen:
- Gemeinsame Ausarbeitung
- Gemeinsame Durchführung
- Gemeinsames Personal
- Gemeinsame Finanzierung
weitere Förderkriterien
Programmgebiet:
Italien
- Südtirol: Bolzano-Bozen
- Venetien: Belluno, Vicenza, Treviso
- Friaul-Julisch Venetien: Pordenone, Udine, Görz, Triest
Österreich
- Kärnten: Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten
- Salzburg: Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg und Umgebung
- Tirol: Tiroler Unterland, Innsbruck, Tiroler Oberland, Außerfern, Osttirol.
Das maximale Projektbudget (EFRE-Betrag) wird auf Grundlage der Zahl der Herkunftsregionen der beteiligten Begünstigten festgelegt:
- 500.000 Euro bei 2 beteiligten Regionen
- 750.000 Euro bei 3 beteiligten Regionen
- bis zu 1 Million Euro bei mehr als 3 beteiligten Regionen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung möglich und wird vom Lenkungsausschuss genehmigt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Den Antragstellern, sowohl den Lead Partnern als auch den Partnern, wird empfohlen, rechtzeitig ihren eGov-Account zu erstellen, um den Zugang zum Onlinesystem coheMON zu ermöglichen (https://interreg.civis.bz.it).
Die zeichnungsberechtigten Personen von italienischen Antragstellern müssen entweder über einen SPID-Account oder über eine Bürgerkarte verfügen, um den eGov-Dienst coheMON nutzen zu können. Ohne SPID-Account oder Bürgerkarte können zeichnungsberechtigte Personen von Antragstellern aus Italien den Projektantrag nicht abschließen. Zeichnungsberechtigte Personen von Antragstellern aus Österreich müssen den Zugang über coheMON beantragen. Mitarbeiter*innen der Antragsteller können sog. einfache Zugänge über coheMON beantragen und dann von den zeichnungsberechtigten Personen zur Einrichtung hinzugefügt werden.
Der Lead Partner reicht den Projektantrag in italienischer und deutscher Sprache zusammen mit dem Partnerschaftsvertrag über das Online-System coheMON ein.
Call-Dokumente
Interreg IT-AT Zweiter AufrufInterreg IT-AT Zweiter Aufruf(590kB)
Interreg IT-AT 2021-2027 KooperationsprogrammInterreg IT-AT 2021-2027 Kooperationsprogramm(1564kB)
Kontakt
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