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Call-Eckdaten
Mobilitätsprogramm für die westlichen Balkanstaaten
Förderprogramm
Infodrehscheibe Westbalkan
Termine
Öffnung
28.03.2024
Deadline
31.05.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 100.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses von POLICY ANSWERS ins Leben gerufene Pilotprojekt zur regionalen Mobilität verfügt über ein Budget von 100.000 EUR. Es soll die Grundlage für eine Folgemaßnahme bilden, die von regionalen, wirtschaftlichen oder internationalen Akteuren finanziert werden soll.
Call-Ziele
Ziel dieses Programms ist es, die regionale Zusammenarbeit und die nachhaltige Unterstützung mobilitätsorientierter F&I zu verbessern und - durch die Förderung der Vernetzung der WB - ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, einen gemeinsamen regionalen Markt, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft und die Konvergenz der WB mit der EU zu unterstützen. Eine verstärkte Zusammenarbeit und eine nachhaltige Unterstützung mobilitätsorientierter F&I sind auch von zentraler Bedeutung, um die WB mit den erforderlichen Instrumenten und Kenntnissen auszustatten, um gemeinsame Herausforderungen wie den Klimawandel und die digitale Transformation zu bewältigen und gleichzeitig eine Generation von Innovator*innen zu fördern, die die Zukunft der Region umgestalten können.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass die Zirkulation von Wissenschaftler*innen gefördert wird und die Wissenschaftler*innen bereits in einem frühen Stadium ihrer Laufbahn in der WB gehalten werden. Die jungen Forscher*innen werden neue Kontakte und Netzwerke knüpfen, um die Verbindungen zwischen den Volkswirtschaften der Regionen zu stärken und neue Brücken zwischen ihnen zu bauen. Darüber hinaus wird dieses Programm Spitzenleistungen in der Forschung in der WB unterstützen. Darüber hinaus wird es die Open-Access-Nutzung der enormen Menge an ungenutzter Forschungsinfrastruktur (Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleistungen) in der WB fördern und unterstützen. Dieses Mobilitätsprogramm wird von der Donaurektorenkonferenz (DRC, https://www.drc-danube.org) und dem Rektorenforum für Südosteuropa und den westlichen Balkan (RF SEEWB, https://www.uni-lj.si/study/rectors-forum-SEE-WB) unterstützt.
Erwartete Ergebnisse
Ein Projekt im Rahmen dieser Regelung muss jedes dieser drei Kriterien erfüllen: Es muss (1) eine kurzfristige Mobilität innerhalb der WB und (2) spezielle Ausrüstung oder Einrichtungen (Forschungsinfrastrukturen) in einer anderen WB-Wirtschaft nutzen, um (3) Forschung zu betreiben. Es werden nur Mobilitätsprojekte im Bereich der Forschung gefördert.
Die Mobilität muss die physische Anwesenheit eines Nachwuchswissenschaftlers oder einer Nachwuchswissenschaftlerin - als Empfänger der finanziellen Unterstützung - für eine Dauer von zwei Wochen bis zwei Monaten an einem Ort in einer anderen WB-Wirtschaft umfassen, der Zugang zu einer Forschungsinfrastruktur ermöglicht. Die Gesamtdauer des Projekts muss zwischen zwei Wochen und sechs Monaten liegen, so dass genügend Zeit für die Verwertung der Mobilitätsergebnisse bleibt. Während des Projekts sind mehrere Besuche in derselben RI förderfähig, jedoch nicht in einer anderen RI in derselben oder in einer anderen WB-Wirtschaft.
Dieses Programm richtet sich ausschließlich an Nachwuchswissenschaftler*innen (ECR), d. h. nur Doktoranden und Postdocs, deren Promotion nicht länger als sieben Jahre vor Ablauf der Frist für diese Aufforderung zurückliegt, sind als Antragsteller zugelassen. Die ECR müssen einer Heimatinstitution angegliedert sein, die sich in der WB befinden muss. Bei der Heimatinstitution muss es sich um eine (öffentliche oder private) Forschungseinrichtung oder eine (öffentliche oder private) Hochschuleinrichtung handeln, die in der WB registriert und akkreditiert sein muss. Unternehmen sind als Heimatinstitution nicht förderfähig. Um eine nachhaltige und langfristige Zusammenarbeit zwischen der Heimat- und der Gasteinrichtung zu initiieren, wird empfohlen, dass das ECR in begleitende Aktivitäten an der Gasteinrichtung wie Schulung, Kapazitätsaufbau, Entwicklung von Soft Skills usw. eingebunden wird.
Per Definition ist eine Forschungsinfrastruktur eine Reihe von Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleistungen, die von den Forschungsgemeinschaften genutzt werden, um Forschung zu betreiben und Innovationen in ihren jeweiligen Bereichen zu fördern. Dazu gehören: wissenschaftliche Großgeräte (oder Instrumentensätze), wissensbasierte Ressourcen wie Sammlungen, Archive und wissenschaftliche Daten, e-Infrastrukturen wie Daten- und Computersysteme und Kommunikationsnetze sowie alle anderen Instrumente, die für Spitzenleistungen in Forschung und Innovation unerlässlich sind.
Alle öffentlichen oder privaten RPOs oder Hochschulen in der WB, die in einer WB-Wirtschaft nach dem entsprechenden Gesetz registriert sind und Forschungsinfrastrukturen (wie oben definiert) zur Verfügung stellen, kommen als Gastinstitution für den Empfänger in Frage; dies schließt virtuelle Forschungsinfrastrukturen ein, wenn ein Mehrwert der Mobilität offensichtlich ist. Die aufnehmende Einrichtung ist verpflichtet, einen Berater (z. B. einen Mentor oder einen Peer) als zentralen Ansprechpartner für das ECR zu benennen.
Um die regionale Zusammenarbeit zu fördern, sind alle thematischen Forschungsbereiche förderfähig (einschließlich Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und kunstbasierte Forschung). Anträge, die sich mit dem doppelten Übergang (grün und digital) der WB und den in den Forschungsstrategien der WB-Volkswirtschaften (jeweilige Smart Specialisation Strategies/S3) genannten Prioritäten befassen, sind besonders willkommen. Das Projekt muss einen zivilen Zweck verfolgen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Natürliche Person
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss mit einem Höchstbetrag von 5 000 EUR pro Projekt gewährt. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in zwei Tranchen gewährt, wobei ein erster Teil als Vorfinanzierung (75 %) und ein zweiter Teil nach Genehmigung des Abschlussberichts (25 %) gewährt wird.
Die förderfähigen Kosten werden unterstützt durch:
- eine "Kostenpauschale" von 75 EUR pro Tag des Aufenthalts - also 2.250 EUR pro Monat (30 Tage) - zum Ausgleich aller Reisekosten und Lebenshaltungskosten des Empfängers (einschließlich der Kosten für Visa usw.);
- alle Kosten, die in der Gasteinrichtung anfallen, wie Beitrittsgebühren, Verbrauchsmaterialien usw;
- Kosten für die Verwertung der Projektergebnisse (Sichtbarkeit, Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Artikels usw.);
Kosten der Kategorien (2) und (3) werden nur als direkte Kosten (mit Mehrwertsteuer) verbucht, die tatsächlich, wirtschaftlich und notwendig sein müssen.
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen für die Zeit der Mobilität müssen von den Begünstigten auf eigene Kosten abgeschlossen werden.
Die finanzielle Unterstützung darf nicht zur Deckung von Kosten verwendet werden, die bereits durch andere Quellen gedeckt sind. Die finanzielle Unterstützung ist nicht verlängerbar.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 6 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen müssen vom ECR ausschließlich über das webbasierte Call Management System PT-Outline(https://ptoutline.eu/app/wbms) eingereicht werden und erfolgen in einem einstufigen Verfahren. Die Anträge müssen in englischer Sprache abgefasst und vom ECR und dem Berater der Gasteinrichtung unterzeichnet sein.
Hauptelemente der Anträge sind Informationen über (a) die Grundlagen des Projekts, (b) die Heimatinstitution und den ECR, (c) die Gastinstitution und den Berater, (d) die Ziele des Projekts und seinen Arbeitsplan und (e) die beantragten Mittel. Darüber hinaus müssen die Lebensläufe des ECR und des Beraters (im EUROPASS-Format) hochgeladen werden. Die Anträge müssen in englischer Sprache abgefasst und von der ECR und dem Berater unterzeichnet sein. Ein Scan der Seiten mit den Unterschriften ist ausreichend. Weitere Informationen sind im "Leitfaden für Antragsteller" enthalten.
Alle Teammitglieder des POLICY ANSWERS-Projekts sind nicht antragsberechtigt.
Call-Dokumente
Western Balkans Mobility Scheme Call textWestern Balkans Mobility Scheme Call text(173kB)
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