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Call-Eckdaten
Erasmus für Jungunternehmer*innen - Aufruf für junge Unternehmer*innen
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2024-EYEJR-01
Termine
Öffnung
10.04.2024
Deadline
27.06.2024 17:00
Förderquote
75-100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erasmus für Jungunternehmer*innen ist ein grenzüberschreitendes Austauschprogramm, das neuen oder angehenden Unternehmer*innen die Möglichkeit gibt, von erfahrenen Unternehmer*innen zu lernen, die in anderen teilnehmenden Ländern kleine Unternehmen führen, während erfahrene Unternehmer*innen Zugang zu innovativen Ideen und neuen Partnermärkten erhalten.
Call-Ziele
Das allgemeine Ziel des Programms "Erasmus für Jungunternehmer*innen" besteht darin, den Unternehmergeist zu stärken, einschließlich potenzieller Existenzgründer*innen, internationale Perspektiven und Partnerschaften zu entwickeln und die Innovationsfähigkeit von KMU zu fördern. Auf diese Weise unterstützt es die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen zwischengeschaltete Organisationen (IO) ausgewählt werden, die das Programm "Erasmus für Jungunternehmer*innen" auf lokaler Ebene durchführen. Sie werden insbesondere die Unternehmer*innen anwerben und sie dabei unterstützen, das Programm zu nutzen. Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen daher Maßnahmen von Organisationen unterstützt werden, die den Austausch zwischen Jungunternehmer*innen und Gastunternehmer*innen fördern und erleichtern.
Die Aufforderung richtet sich nicht direkt an Unternehmer*innen, die an einem EYE-Austausch teilnehmen möchten. Interessierte Unternehmer*innen müssen sich an die ausgewählten IO wenden, die das Programm derzeit durchführen.
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
- Ausbildung am Arbeitsplatz für neue Unternehmer*innen aus den am SMP teilnehmenden Ländern mit etablierten Gastunternehmer*innen in kleinen und mittleren Unternehmen im Ausland in den teilnehmenden Ländern, um einen erfolgreichen Start und die Entwicklung ihrer Geschäftsideen zu erleichtern
- Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustauschs zwischen Unternehmern über die Hindernisse und Herausforderungen bei der Gründung und Entwicklung ihrer Unternehmen
- Verbesserung des Marktzugangs und Ermittlung potenzieller Partner*innen für neue und etablierte Unternehmer*innen in anderen Teilnehmerländern
- Unterstützung der Vernetzung zwischen Unternehmer*innen aus verschiedenen Teilnehmerländern durch den Aufbau von Wissen und Erfahrung
- Beitrag zur Förderung der Gründung nachhaltiger, digitaler und widerstandsfähiger Unternehmen
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Gemäß dem SMP-Arbeitsprogramm 2024-27 müssen die nachstehenden Ergebnisse bis Januar 2028 erreicht werden, d. h. bis zum Ende der im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kofinanzierten Projekte:
- Zwischen 2.000 und 2.500 Unternehmer*innen werden zusammengebracht;
- Rund 2.000 registrierte Unternehmer*innen ;
- Zwischen 30 und 50 zwischengeschaltete Organisationen, die an der Durchführung des Programms beteiligt sind;
- Etwa 20 Länder abgedeckt;
- Quote erfolgreicher Vermittlungen über 90 % (Feedback der Unternehmer*innen ).
Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge müssen sich darauf konzentrieren, neue Unternehmer*innen mit Gastunternehmer*innen zusammenzubringen. Unternehmer*innen aus allen Wirtschaftszweigen sind von vornherein zur Teilnahme eingeladen. Die im "Qualitätshandbuch" festgelegten Förderkriterien für neue Unternehmer*innen und Gastunternehmer*innen müssen beachtet werden.
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind spezifische Ziele erforderlich:
- In den Vorschlägen muss die Zahl der Unternehmer*innen angegeben werden, die an erfolgreichen Beziehungen (Austauschmaßnahmen) beteiligt sind. Dies ist der wichtigste Leistungsindikator, der im Laufe der Projektdurchführung überwacht wird. Die Mindestanforderungen sind in Abschnitt 2 und dort unter "Erwartete Ergebnisse auf Einzelprojektebene" festgelegt, wobei die Ziele für jeden Projektpartner/jede angeschlossene Einrichtung, einschließlich des Koordinators, angegeben werden müssen.
- In den Vorschlägen muss die Anzahl der Teilnehmer pro spezifischer unternehmerischer Zielgruppe im Vergleich zum Gesamtziel des Vorschlags angegeben werden (siehe Anhang 5 - ein obligatorischer Anhang, der zusammen mit der Vorlage für die Einreichung von Vorschlägen einzureichen ist).
Die Antragsteller müssen auch die ungefähre Anzahl der Unternehmer*innen angeben, die pro Zielgruppe (obligatorische und fakultative Zielgruppen, siehe unten) angeworben werden sollen.
Im Vorschlag sollte auch angegeben werden, wie dieses spezifische Ziel erreicht werden soll.
Wenn ein Vorschlag zum Beispiel neue Unternehmer*innen anwerben möchte, die in Nicht-MSM-Länder vermittelt werden sollen, muss er Folgendes enthalten
- eine ungefähre Anzahl der zu vermittelnden Unternehmer*innen
- eine ungefähre Anzahl von Unternehmer*innen, die zu diesem Zweck angeworben werden, und
- eine Beschreibung, wie dies erreicht werden soll.
Diese Angaben müssen im Antragsformular - Teil B - Anhang 5 gemacht werden.
Es gelten die folgenden Regeln:
- Obligatorische Zielgruppen: Die Vorschläge müssen Unternehmer*innen, die "nachhaltige/grüne" und "digitale" Geschäftsmodelle vorschlagen, in ihre Zielgruppen aufnehmen. Die Vorschläge müssen auch darauf abzielen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern der angeworbenen Unternehmer*innen, sowohl der neuen als auch der Gastunternehmer*innen, zu gewährleisten.
- Optionale Zielgruppen: In den Vorschlägen können auch Unternehmer*innen aus unterrepräsentierten Ländern genannt werden, die zusammengeführt werden sollen. Vorschläge können auch neue Unternehmer*innen aus SMP-Teilnehmerländern mit etablierten Unternehmern in Nicht-SMP-Ländern (Kanada, Singapur, Großbritannien und USA) zusammenbringen.
Auf den Seiten 9-16 der Aufforderung werden die Aktivitäten beschrieben, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 5 bis höchstens 8 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) zusammensetzt und die folgenden Bedingungen erfüllt:
- aus mindestens 4 verschiedenen förderfähigen Ländern
- maximal 2 Antragsteller können aus demselben Land stammen
- der Leiter des Konsortiums muss über mindestens 2 Jahre Erfahrung mit der Durchführung des EYE-Programms verfügen.
- Zum Zeitpunkt des Projektbeginns dürfen die Antragsteller nicht mehr als zwei (2) EYE-Zuschüsse im Rahmen verschiedener Zyklen gleichzeitig durchführen. Daher kann eine Organisation, die derzeit zwei (2) EYE-Projekte mit einem Durchführungsdatum nach dem 01.02.2025 durchführt, keinen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung stellen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
- Antragsteller können z. B. sein:
- Öffentliche Einrichtungen, die für die Bereiche Wirtschaft, Unternehmen, Unternehmensförderung oder damit zusammenhängende Fragen zuständig oder in diesen Bereichen tätig sind
- Industrie- und Handelskammern, (Handwerks-)Kammern oder ähnliche Einrichtungen
- Organisationen zur Unternehmensförderung, Gründerzentren, Inkubatoren, Technologieparks usw.
- Unternehmensverbände und Netzwerke zur Unternehmensförderung
- Öffentliche und private Einrichtungen, die Unterstützungsdienste für Unternehmen anbieten
- Einrichtungen der (höheren) Bildung wie Universitäten oder Berufsbildungseinrichtungen.
Besondere Fälle:
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte:
Mindestens 50 % des geschätzten Höchstbetrags der Finanzhilfe müssen für die finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP), d. h. neuer Unternehmer*innen, reserviert sein.
FSTP ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter müssen Teil der Projektkosten sein und sind unter der entsprechenden Kostenposition auszuweisen.
- Sie kann nur die finanzielle Unterstützung abdecken, die neuen Unternehmer*innen zur Deckung ihrer Ausgaben für Reise, Unterkunft, Verpflegung und sonstige Ausgaben während eines Aufenthalts beim Gastunternehmer*innen in einem anderen teilnehmenden Land oder in Kanada, Singapur, dem Vereinigten Königreich und den USA gezahlt wird.
- Die Beträge pro Unternehmer*in sind in der Übersicht über die monatliche finanzielle Unterstützung, die von zwischengeschalteten Organisationen an Dritte (neue Unternehmer) gezahlt wird, in Anhang 1 des Qualitätshandbuchs festgelegt. Die Antragsteller müssen darlegen, wie die finanzielle Unterstützung für Dritte verwaltet wird und wie die Aktivitäten der neuen Unternehmer*innen im Ausland mit den Programmvorschriften in Einklang stehen.
- Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
- Wenn der Antragsteller vorschlägt, dass neue Unternehmer*innen von einem Austausch im Vereinigten Königreich, den USA, Kanada oder Singapur profitieren sollen, müssen auch das vorläufige Ziel und der geschätzte Betrag angegeben werden. Darüber hinaus wird von den Antragstellern erwartet, dass sie den Betrag angeben, den sie zu verwenden beabsichtigen, um die Werbung vor Ort und die Unterstützung bei der Rekrutierung und Nachbereitung des Austauschs in diesen Zielländern sicherzustellen. Geografischer Standort (Zielländer) Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) sowie in Kanada, Singapur, dem Vereinigten Königreich und den USA stattfinden.
Dauer:
Die Dauer der Projekte beträgt voraussichtlich 36 Monate. Sie müssen am 01.02.2025 beginnen und werden voraussichtlich am 31.01.2028 enden. Verlängerungen sind nur möglich, wenn sie hinreichend begründet werden und durch einen Änderungsantrag.
Fördersatz:
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (100 % für die Kosten für die finanzielle Unterstützung von Dritten, d. h. neuen Unternehmer*innen, und 75 % für alle anderen Kostenkategorien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung (obligatorische Excel-Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (keine spezielle Vorlage verfügbar; die Berichte sind unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen oder der Link zu einem Bericht ist am Ende des Antragsformulars Teil B anzugeben)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 2 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Anhang 5 - Zusätzliche Informationen zu Teil B (verfügbar auf der EISMEA-Webseite hier). In diesem obligatorischen Anhang werden ergänzend zum Antragsformular Teil B wichtige Informationen abgefragt (technische Beschreibung des Projekts und spezifische Ziele für EYE-Projekte) und müssen unter "Sonstige Anhänge" hochgeladen werden.
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP-COSME-2024-EYEJR Call documentSMP-COSME-2024-EYEJR Call document(1014kB)
Kontakt
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