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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen für ADR-Stellen und qualifizierte RAD-Stellen
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-CONS-2024-ADR-RAD
Termine
Öffnung
26.03.2024
Deadline
06.06.2024 17:00
Förderquote
75%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, den Verbraucher*innen den Zugang zu wirksamen und effizienten alternativen Streitbeilegungsstellen zu erleichtern, die mit der Richtlinie 2013/11/EU im Einklang stehen, und die Kapazitäten qualifizierter Einrichtungen für den wirksamen Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher*innen gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1828 aufzubauen.
Call-Ziele
Die Aufforderung zielt darauf ab, konkrete Verbesserungen in den folgenden Bereichen zu unterstützen:
- Sensibilisierung für ADR und/oder repräsentative Maßnahmen.
- Schutz von schutzbedürftigen Verbraucher*innen.
- Vernetzung von alternativen Streitbeilegungsstellen und/oder qualifizierten Einrichtungen auf nationaler und EU-weiter Ebene.
- Aufbau von Kapazitäten und Fachwissen der Mitarbeiter*innen.
- Einsatz transparenter und innovativer digitaler Instrumente, effiziente Fallbearbeitung und gute Verwaltung.
'Qualifizierte Einrichtungen', die sich im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bewerben, müssen EC-REACT zur Zusammenarbeit nutzen, um die Ergebnisse der im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen mit einigen oder allen anderen qualifizierten Einrichtungen zu erörtern und auszutauschen.
Die Maßnahmen der qualifizierten Einrichtungen sollten so konzipiert sein, dass sie die künftige Weiterverwendung der Ergebnisse durch andere bereits benannte oder künftige qualifizierte Einrichtungen fördern.
Antragsteller, die bereits im Rahmen früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, u. a. im Rahmen des Verbraucher*innenprogramms (Arbeitsprogramme 2018, 2019, 2020) und der Verbraucher*innensäule des Binnenmarktprogramms (Arbeitsprogramme 2021, 2022 und 2023), Finanzmittel erhalten haben und sich im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erneut bewerben möchten, müssen in ihrem Vorschlag deutlich erläutern, wie die vorgeschlagene Maßnahme auf der/den im Rahmen der früheren Aufforderung(en) finanzierten Maßnahme(n) aufbaut und sich von diesen unterscheidet.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen hat einen breiten Anwendungsbereich. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse zu konkreten Verbesserungen in den folgenden Bereichen führen werden:
- Sensibilisierung von Verbraucher*innen und Gewerbetreibenden und Stärkung des Vertrauens der Verbraucher*innen in ADR- und Vertretungsmaßnahmen.
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen alternativen Streitbeilegungsverfahren und/oder qualifizierten Einrichtungen auf nationaler, regionaler und EU-Ebene.
- Verbesserung der Zugänglichkeit von alternativen Streitbeilegungsverfahren, repräsentativen Maßnahmen und qualifizierten Einrichtungen für Verbraucher*innen, auch im grenzüberschreitenden Kontext.
- Verbesserung der operationellen Kapazität und des Fachwissens der alternativen Streitbeilegungsverfahren bei der Beilegung von Verbraucher*innenrechtsstreitigkeiten und der qualifizierten Einrichtungen bei der Erhebung von Verbandsklagen.
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Erwartete Ergebnisse
Ein breites Spektrum von Aktivitäten ist förderfähig, sofern sie mit den oben genannten erwarteten Ergebnissen in Verbindung gebracht werden können. Solche Aktivitäten können zum Beispiel sein (nicht vollständige Liste):
- Sensibilisierungskampagnen, Kommunikationsmaßnahmen und Übersetzungen.
- Aufbau und Unterstützung von Netzwerken zwischen AS-Stellen und/oder qualifizierten Einrichtungen.
- Entwicklung/Beschaffung von Instrumenten zur Fallbearbeitung.
- Buchhaltungsinstrumente und -dienste.
- Schulungen für Mitarbeitende.
- Studienbesuche bei anderen AS-Stellen oder qualifizierten Einrichtungen.
- Organisation von Seminaren zum Austausch bewährter Verfahren.
- Statistische Analyse von Verbraucher*innenbeschwerden.
- Studien oder Schulungen (auch im Wege der Auftragsvergabe) zur Ermittlung von Massenschäden, zur Erstellung einschlägiger rechtlicher und wirtschaftlicher Analysen im Zusammenhang mit repräsentativen Klagen und zur Quantifizierung von Verbraucher*innenschäden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- Erfüllen Sie eine der folgenden Bedingungen:
- zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags eine alternative Streitbeilegungsstelle, die der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung für Verbraucher gemeldet ist. Den Antragstellern wird empfohlen, ihren Status anhand des öffentlichen Verzeichnisses der auf der europäischen Plattform für alternative Streitbeilegung registrierten AS-Stellen zu überprüfen und sich an ihre zuständigen nationalen Behörden zu wenden, falls sie nicht auf der Plattform aufgeführt sind oder ihre Angaben nicht korrekt sind
- zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags eine qualifizierte Einrichtung, die von dem EU-Mitgliedstaat im Voraus für bestimmte repräsentative Maßnahmen gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2020/1828 benannt wurde. Die Antragsteller müssen den Nachweis ihrer Benennung als qualifizierte Einrichtung vorlegen, der von der zuständigen nationalen Behörde oder öffentlichen Stelle gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 in dem Land ihrer Benennung ausgestellt wurde
- Stellen, die in Ländern ansässig sind, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, das die Säule "Verbraucher" abdeckt, und für die die zuständige nationale Behörde schriftlich bestätigt, dass sie die in der ADR-Richtlinie 2013/11/EU festgelegten Qualitätskriterien sinngemäß erfüllen
- Einrichtungen, die in Ländern ansässig sind, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, das die Verbrauchersäule abdeckt, und für die die zuständige nationale Behörde die sinngemäße Benennung gemäß Artikel 4 der Richtlinie über repräsentative Maßnahmen (EU) 2020/1828 schriftlich bestätigt
- ausnahmsweise und nur in EU-Mitgliedstaaten, in denen eine Ad-hoc-Benennung zulässig ist, Einrichtungen, die die in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2020/1828 über repräsentative Maßnahmen festgelegten Kriterien erfüllen, um auf Ad-hoc-Basis benannt zu werden. Die Bewerber müssen den von der zuständigen nationalen Behörde oder öffentlichen Einrichtung ausgestellten Nachweis vorlegen, dass sie diese Kriterien erfüllen.
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
weitere Förderkriterien
Vorschläge können sowohl von einem einzelnen Antragsteller als auch von einem Konsortium eingereicht werden. Im Falle einer Finanzhilfe für mehrere Begünstigte muss jede der begünstigten Einrichtungen innerhalb des Konsortiums gemäß den oben genannten Bedingungen förderfähig sein. Die Einrichtungen können aus demselben oder aus verschiedenen förderfähigen Ländern stammen.
Antragsteller können mehr als einen Antrag einreichen. Antragsteller, die mehrere Anträge einreichen, müssen deutlich erklären, wie sich die einzelnen Vorschläge von den anderen unterscheiden. ABER: Wenn es Vorschläge für sehr ähnliche Projekte gibt, wird nur ein Antrag angenommen und bewertet; die Antragsteller werden aufgefordert, den anderen zurückzuziehen, oder der Antrag/die Anträge werden abgelehnt.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage, die im Einreichungssystem verfügbar ist)
- Nachweis der Benennung als RAD-qualifizierte Einrichtung, falls zutreffend.
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Zusätzliche Seiten werden von den Bewertern nicht berücksichtigt.
Call-Dokumente
SMP-CONS-2024-ADR-RAD Call documentSMP-CONS-2024-ADR-RAD Call document(819kB)
Kontakt
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