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Call-Eckdaten
Cluster-Partnerschaftsprogramm EU-Ukraine
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2024-CLUSTERUA-01
Termine
Öffnung
19.03.2024
Deadline
04.06.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion wird die Integration ukrainischer Unternehmen in die EU-Wertschöpfungsketten und die Entwicklung von Kooperationsprojekten und Partnerschaften zwischen europäischen und ukrainischen Clustern und Unternehmensnetzwerken unterstützen. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass die Förderung von Clustern und die Stärkung und Schaffung neuer Clusterorganisationen in der Ukraine äußerst wirksame Mittel sind, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und den industriellen Wandel zum Nutzen der gesamten Wertschöpfungskette zu erleichtern. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Clustern erfolgreich zu mehr Handel, Investitionen und Partnerschaftsprojekten zwischen den Teilnehmern führen wird. Im Einklang mit der EU-Industriestrategie und den Empfehlungen der Expert*innengruppe für EU-Cluster sollten die Partnerschaften den Übergang ukrainischer Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit fördern.
Call-Ziele
Bestimmte industrielle Ökosysteme wurden durch die russische Invasion in der Ukraine erheblich beeinträchtigt. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Wiederaufbau der Ukraine und bieten ein erhebliches Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen europäischen und ukrainischen Clusterorganisationen und Unternehmen. Daher sollten sich die Vorschläge nur auf eines der unten aufgeführten industriellen Ökosysteme konzentrieren:
- Luft- und Raumfahrt & Verteidigung
- Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Bauwesen
- Digitales
- Elektronik
- Gesundheit
- Mobilität-Verkehr-Automobilwesen
- Erneuerbare Energie
Der in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verwendete Begriff "Clusterpartnerschaften" (nachstehend "Partnerschaften" genannt) bezieht sich auf Konsortien von Clusterorganisationen oder Unternehmensnetzwerken, die gemeinsame Aktivitäten verwalten, die Vernetzung erleichtern und ihren Mitgliedern und verwandten Akteuren spezialisierte und maßgeschneiderte Unterstützungsdienste für Unternehmen anbieten oder vermitteln.
In der Praxis werden die Aktivitäten von Konsortien von Organisationen durchgeführt, die daran interessiert sind, eine Clusterpartnerschaft zu gründen und zu betreiben (nachstehend "Partnerschaften" genannt).
Die Partnerschaften werden durch diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gebildet, die Clusterorganisationen und andere Unternehmensnetzwerke aus den EU-Mitgliedstaaten oder anderen Ländern, die an der KMU-Säule des Binnenmarktprogramms (SMP) teilnehmen, sowie aus der Ukraine, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, zusammenbringen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein qualitativ hochwertiges Management von Clusterorganisationen hilft bei der Bereitstellung professioneller Dienstleistungen für ihre Mitglieder, insbesondere für KMU. Sie helfen ihren Unternehmen, einen Mehrwert zu schaffen, innovativ zu werden oder erfolgreich Zugang zu globalen Märkten zu erhalten und die strategische Zusammenarbeit, die Vernetzung und das Lernen zu verbessern. Ein professionelles Clustermanagement trägt dazu bei, die Innovationskapazität und die Wettbewerbsfähigkeit von Clusterunternehmen im weiteren Sinne zu steigern.
Es wird erwartet, dass europäische Cluster und Unternehmen von diesen Partnerschaften mit den ukrainischen Clustern profitieren, indem sie neue Geschäftsbeziehungen zu ukrainischen Partnern aufbauen und durch den Wiederaufbau von Liefer- und Wertschöpfungsketten, die durch den Krieg unterbrochen wurden.
Dies bedeutet, dass die Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten die Fähigkeiten der Clustermanager und die von den Clusterorganisationen angebotenen Unterstützungsdienste verbessern und Strategien entwickeln werden, die die Clusterinitiativen zur Selbstständigkeit und zu einer größeren wirtschaftlichen Wirkung führen.
Auf ukrainischer Seite wird eine stärkere Integration ukrainischer Unternehmen in den EU-Binnenmarkt und in die EU-Wertschöpfungsketten erwartet, indem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern von Clustern und/oder zwischen Cluster-Organisationen oder Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen angebahnt und ausgebaut wird.
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Erwartete Ergebnisse
Der Vorschlag muss auf beide spezifischen Ziele ausgerichtet sein:
1. Entwicklung von Wertschöpfungsketten zwischen EU- und ukrainischen Unternehmen (Vernetzung)
Ziel ist es, Unternehmen aus der EU und der Ukraine miteinander zu vernetzen, um die Fähigkeit der Wertschöpfungsketten zu stärken, Herausforderungen zu bewältigen und einen umweltfreundlichen, digitalen und widerstandsfähigen Wandel zu vollziehen. Dies wird durch die Integration verschiedener Akteure, Kompetenzen und Lösungen ermöglicht. Die Partnerschaften werden zur Stärkung der Resilienz beitragen, indem sie verschiedene Akteure aus der EU und der Ukraine mobilisieren, die über komplementäre und verwandte Ressourcen und Talente verfügen.
Diese Partnerschaften sollten ein starkes, ergebnisorientiertes Netzwerk schaffen, um beispielsweise Folgendes zu gewährleisten: die Diversifizierung der Produktionsmittel in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und der Ukraine; eine Vergrößerung des Kundenstamms von Unternehmen aus der EU und der Ukraine innerhalb der Ökosysteme und darüber hinaus; die Bündelung von Angebot und Nachfrage; die Mobilisierung gemeinsamer Investitionen und Produktionsanlagen; die Entwicklung von Technologien, insbesondere zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und der strategischen Autonomie der Volkswirtschaften der EU und der Ukraine; die Höherqualifizierung der Arbeitskräfte und gegebenenfalls die Zusammenarbeit zur Erschließung internationaler Märkte.
2. Förderung des Aufbaus von Clusterkapazitäten und der Professionalisierung der Unterstützung für KMU in der EU und der Ukraine.
Ziel ist es, den Kapazitätsaufbau von Clusterorganisationen in der EU und der Ukraine zu fördern und das clusterübergreifende Lernen zu unterstützen, damit Clustermanager, Clusterorganisationen und ihre Mitglieder die erforderlichen Fähigkeiten erwerben und Maßnahmen ergreifen können, um neue Lösungen zu erkunden und zu übernehmen. Dies sollte Schulungen entlang der Wertschöpfungskette umfassen, die die Fähigkeiten von Clustermanagern verbessern, ein umfassendes Portfolio neuer Dienstleistungen für Unternehmen entwickeln und umsetzen, Partnerschafts- und Lernaktivitäten organisieren und angemessene Unterstützung für die mögliche Umsetzung bieten, um das clusterübergreifende Lernen zu fördern.
Von den EU-Partnern der Partnerschaft wird erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei der Analyse, Gestaltung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie und/oder eines Umsetzungsfahrplans für die Kompetenzen der Cluster einbringen. Von den ukrainischen Partnern wird erwartet, dass sie ihr Dienstleistungsportfolio weiterentwickeln und gemeinsame Maßnahmen durchführen, um ihre Ausbildungsinfrastrukturen, ihr Wissen und ihre Kapazitäten auszubauen, um die Höherqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte zu erleichtern, um die qualifikationsbezogenen Dienstleistungen, die sie ihren Mitgliedern anbieten können, zu verbessern, um sich in nationalen und regionalen Qualifikationsökosystemen zu engagieren und um mit Berufsbildungsorganisationen zusammenzuarbeiten.
Es wird den Aufbau von Clusterkapazitäten und die Professionalisierung der Unterstützung für Unternehmen, insbesondere für KMU, fördern und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen europäischen und ukrainischen Ökosystemen, Regionen und Städten stärken.
Um die oben genannten allgemeinen und spezifischen Ziele zu erreichen, können die Partnerschaften zum Beispiel folgende Aktivitäten durchführen:
- Organisation von Partnerschafts-, Vernetzungs- und Lernaktivitäten sowie von Projekten, die auf die Zusammenarbeit und den Aufbau von Kapazitäten abzielen. Die Aktivitäten können unter anderem Bemühungen zur Förderung der Internationalisierung, Marktforschung, Vorausschau und Trendanalysen, Kartierung gemeinsamer Aktivitäten, Technologie-/Wissenstransfer und die Förderung der Übernahme von Innovation, Digitalisierung und ressourceneffizienten und kohlenstoffneutralen Lösungen durch Unternehmen umfassen. Dies kann beispielsweise Workshops, Studienreisen sowie Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Clusterorganisationen, Organisationen zur Unterstützung von Unternehmensnetzwerken, KMU sowie Behörden und Innovationsagenturen, die mit Clustern arbeiten, umfassen.
- Unterstützung der Entwicklung einer umfassenden Clusterstrategie für die einzelnen Cluster, einschließlich Aktivitäten zur Stärkung der Zusammenarbeit und der Entwicklung von Partnerschaften entlang und über die Wertschöpfungsketten zwischen der EU und der Ukraine hinweg.
- Ausbau der Kapazitäten von Clustern zur Bereitstellung hochwertiger Unterstützungsdienste mit Mehrwert für Unternehmen, insbesondere KMU.
- Organisation und Durchführung eines Mobilitätsprogramms für die Mitarbeiter der Begünstigten. Dies umfasst die Förderung des Programms, die Anwerbung, das Matching und die Nachbereitung von Kurzzeitbesuchen oder Austauschmaßnahmen für Fachkräfte.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium (Partnerschaft) von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
- mindestens ein Begünstigter muss eine Clusterorganisation sein, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags auf dem Gebiet der ukrainischen Regierung ansässig ist
- mindestens eine muss eine Clusterorganisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat sein
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Binnenmarktprogramm assoziierte Länder(Liste der teilnehmenden Länder)
- sein oder berechtigt sein, zu vertreten:
- eine Clusterorganisation
- Organisationen von Unternehmensnetzwerken, die gemeinsame Aktivitäten verwalten, die Vernetzung erleichtern und ihren Mitgliedern und verwandten Akteuren spezialisierte und maßgeschneiderte Unterstützungsdienste für Unternehmen anbieten oder vermitteln
- andere Arten von "Unterstützungsorganisationen", die den umweltfreundlichen und digitalen Wandel unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der EU in dem Land stärken, das im Rahmen des Binnenmarktprogramms förderfähig ist. Zu diesen Unterstützungsorganisationen können Technologiezentren, Forschungsinstitute, Fab Labs, (digitale) Innovationszentren, Kreativzentren, Dienstleister für Ressourceneffizienz, Inkubatoren und Beschleuniger sowie öffentliche Behörden auf regionaler oder städtischer Ebene und Innovationsagenturen gehören.
Außerdem: Antragsteller können nicht an mehreren Partnerschaften im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen. Wird ein solcher Fall von der Fördereinrichtung festgestellt, führt dies zur Nichtzulassung und zum Ausschluss der betreffenden Organisation. Die jeweiligen Konsortien, die vom Ausschluss eines Partners/einer Partnerin betroffen sind, müssen weiterhin alle Förderkriterien erfüllen.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Checkliste für die Förderfähigkeit und die Auswahl des Ökosystems "Anhang 5 zu Teil B", der von der EISMEA-Aufrufseite heruntergeladen werden kann und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zusammen (als ein einziges Dokument) mit dem technischen Anhang des Vorschlags mit dem Titel Antragsformular Teil B (SMP COSME) hochgeladen werden muss. (Bitte prüfen Sie sorgfältig Abschnitt 6 "Förderfähigkeit" dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP-COSME-2024-CLUSTERUA call documentSMP-COSME-2024-CLUSTERUA call document(527kB)
Kontakt
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