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Call-Eckdaten
Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) - Einheitsbeitrag (Kohäsionsländer)
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2022-SIMOBCOEN-ERTMS-UNITS
Termine
Öffnung
13.09.2022
Deadline
18.01.2023 17:00
Budget des Calls
€ 150.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V.
Call-Ziele
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer ii) der CEF-Verordnung werden die folgenden Arbeiten unterstützt:
- Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) an Bord und auf der Strecke, wobei die Einführung von ERTMS auf dem gesamten Kernnetz Vorrang hat. Die Projekte müssen:
- im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/919 der Kommission (Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission vom 27. Mai 2016 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme "Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (ABl. L 158 vom 15.6.2016, S. 1)), geändert durch die Durchführungsverordnung 2019/776 der Kommission (Durchführungsverordnung (EU) 2019/776 der Kommission vom 16. Mai 2019 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 321/2013, (EU) Nr. 1299/2014, (EU) Nr. 1301/2014, (EU) Nr. 1302/2014, (EU) Nr. 1303/2014 und (EU) 2016/919 sowie des Durchführungsbeschlusses 2011/665/EU der Kommission im Hinblick auf die Angleichung an die Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Umsetzung der im Delegierten Beschluss (EU) 2017/1474 der Kommission festgelegten spezifischen Ziele (ABl. L 139 I vom 27. 5.2019, S. 108)) oder späteren Fassungen und mit der Richtlinie (EU) 2016/797 (Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44)) und der Richtlinie (EU) 2016/798 (Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnsicherheit (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 102)) oder späteren Fassungen;
- Baseline 3 (B3) konform - der Satz von Spezifikationen #2 oder #3 in Tabelle A2.2 oder A2. 3 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 2016/919 der Kommission, geändert durch die Durchführungsverordnung 2019/776 der Kommission (Durchführungsverordnung (EU) 2019/776 der Kommission vom 16. Mai 2019 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 321/2013, (EU) Nr. 1299/2014, (EU) Nr. 1301/2014, (EU) Nr. 1302/2014, (EU) Nr. 1303/2014 und (EU) 2016/919 sowie des Durchführungsbeschlusses 2011/665/EU der Kommission im Hinblick auf die Angleichung an die Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Umsetzung der im Delegierten Beschluss (EU) 2017/1474 der Kommission festgelegten spezifischen Ziele (ABl. L 139 I vom 27. 5.2019, S. 108), oder spätere Fassungen;
- in Form von Beiträgen pro Einheit gemäß dem Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Einheitskosten zur Unterstützung der Einführung von ERTMS im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) - Verkehr (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/cef/guidance/unit-cost-decision-cef-ertms-afif-evri-rfn_en.pdf).
Gegebenenfalls werden die ERTMS-Projekte mit der Einführung von 5G-Korridoren koordiniert.
Bei den oben genannten Projekten werden gegebenenfalls die innovativen neuen Technologien und Lösungen im Bereich der intelligenten Anwendungen für den Verkehr berücksichtigt, die sich aus den Aktivitäten von Horizont Europa ergeben.
Die Unterstützung für Nachrüstungen ist auf Lokomotiven beschränkt, die vor dem 31.12.2020 in Betrieb genommen wurden.
Die Umrüstung neuer Fahrzeuge wird nicht unterstützt.
Die im Rahmen der CEF geförderten digitalen Plattformen müssen von allen Betreibern diskriminierungsfrei genutzt werden können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
max. 4-5 Jahre (Enddatum nicht später als der 31.12.2027)
Zusätzliche Informationen
Das vorläufige Budget der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zur intelligenten und interoperablen Mobilität - Finanzrahmen für Kohäsionsländer (CEF-T-2022-SIMOBCOEN) beträgt EUR 150.000.000.
Abhängig von den eingegangenen Vorschlägen und den Ergebnissen der Bewertung behält sich die Europäische Kommission das Recht vor:
- die im Arbeitsprogramm 2021-2027 vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um das vorläufige Budget der Aufforderung zu überschreiten, oder;
- nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben oder sie auf die Themen der Aufforderung umzuverteilen.
Der Zuschuss wird als Einheitszuschuss gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag pro Einheit auf der Grundlage der Kosten pro Einheit, der Beiträge pro Einheit oder der nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Vollständiger Bericht über die Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) und Vorlage für den KNA-Cashflow - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) von über EUR 10.000.000.
- vereinfachter KNA-Rechner - nur für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Kosten) unter EUR 10.000.000
- Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
Call document CEF-T-2022-SIMOBCOENCall document CEF-T-2022-SIMOBCOEN(501kB)
Kontakt
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