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Call-Eckdaten
Netzwerke der europäischen Kinos
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2024-CINNET
Termine
Öffnung
04.04.2024
Deadline
16.07.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion wird ein Netz europäischer Kinobetreiber mit breiter geografischer Abdeckung unterstützen, die einen erheblichen Anteil nicht-nationaler europäischer Filme vorführen, um ein größeres Publikum und ein neues Kinoerlebnis zu erreichen und die Rolle der europäischen Kinos bei der Verbreitung europäischer Werke zu fördern.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA wird die folgende Maßnahme unterstützt: Ein europäisches Netz von Kinobetreibern mit breiter geografischer Abdeckung, in dem ein erheblicher Anteil nicht-nationaler europäischer Filme gezeigt wird und das die Rolle der europäischen Kinos bei der Verbreitung europäischer Werke stärkt.
Ziel der Förderung ist die Schaffung und der Betrieb eines Kinonetzes mit folgenden Zielen:
- Kinobetreiber durch Anreize und Kooperationsprojekte zu ermutigen, einen bedeutenden Anteil an nicht nationalen europäischen Filmen zu zeigen;
- dazu beizutragen, das Interesse des Publikums an nicht-nationalen Filmen zu wecken und zu steigern, auch durch die Entwicklung von Aktivitäten für junge Kinobesuchende;
- Unterstützung der Kinos bei der Anpassung ihrer Strategie an das sich wandelnde Umfeld, u. a. durch die Förderung innovativer Ansätze in Bezug auf die Erreichung des Publikums und die Einbindung des Publikums sowie durch Partnerschaften mit anderen Akteuren der Filmindustrie und mit lokalen Kultureinrichtungen;
- Förderung des Austauschs bewährter Verfahren, des Wissensaustauschs und anderer Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Netzwerks;
- Beitrag zum politischen Dialog über die Filmindustrie durch Sammlung von Daten und Verbreitung der Ergebnisse der Aktivitäten des Netzwerks über seine Mitglieder hinaus.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Steigerung des Publikums für nicht-nationale europäische Filme auf dem europäischen Markt;
- Erreichen eines neuen Publikums für europäische Filme, einschließlich junger Kinobesuchende;
- Verstärkung und Erneuerung des kontinuierlichen Kinoerlebnisses;
- Anpassung der Geschäftspraktiken der europäischen Kinosäle im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Integration;
- Förderung des Innovationspotenzials der europäischen Kinos durch verstärkte Zusammenarbeit.
Erwartete Ergebnisse
Mit der Aktion wird ein Netz europäischer Kinobetreiber mit breiter geografischer Abdeckung unterstützt, die einen erheblichen Anteil nicht-nationaler europäischer Filme vorführen, um ein größeres Publikum und ein neues Kinoerlebnis zu erreichen und die Rolle der europäischen Kinos bei der Verbreitung europäischer Werke zu fördern.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: teilnehmende Länder von Creative Europe, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm Creative Europe assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
Die Aktion steht den europäischen Kinonetzwerken offen. Ein Kinonetzwerk ist eine Gruppe unabhängiger europäischer Kinos, die über eine rechtlich konstituierte Koordinierungsstelle gemeinsame Aktivitäten im Bereich der Vorführung und Förderung europäischer Filme entwickelt.
Um förderfähig zu sein, muss das Kinonetzwerk mindestens 400 Kinos in mindestens 20 Ländern vertreten, die am MEDIA-Programm teilnehmen.
Ein unabhängiges europäisches Kino ist ein Unternehmen, eine Vereinigung oder eine Organisation mit einem oder mehreren Kinosälen in den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern.
Die Vorführung von Filmen muss die Haupttätigkeit des Teilnehmers oder einer Abteilung seiner Organisation sein.
Die teilnehmenden Kinos müssen in einem der am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Länder registriert sein.
In den Leitlinien des Koordinators muss die Methode zur Bewertung der Kinos und ihrer Leistungen auf der Grundlage präziser und objektiver Kriterien festgelegt sein.
Es sind nur Bewerbungen von Einzelbewerbern zulässig (Einzelbegünstigte).
weitere Förderkriterien
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die Kinos bei der Durchführung der oben genannten förderfähigen Aktivitäten unterstützen.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
21 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und das zusammengefasste Budget für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)
- Leitlinien, in denen die Methode zur Bewertung von Kinosälen und deren Leistung beschrieben wird
- Statistiken und Einzelheiten über das europäische Kinonetz.
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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