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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

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    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Umsetzung einer wirksamen Aufsicht über Nicht-Bank-Finanzinstitute

Förderprogramm

Instrument zur Heranführungshilfe

Call Nummer

EuropeAid/180683/DD/ACT/UA

Termine

Öffnung
12.03.2024

Deadline
07.05.2024 14:30

Budget des Calls

€ 1.500.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 1.500.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Projekte sollten die aufsichtliche Bewertung von NBFI im Einklang mit EU-Standards und die Entwicklung des Modells der wirtschaftlichen Kennzahlen für NBFGs in der Ukraine umsetzen.

Call-Ziele

Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung stabiler, sicherer und effizienter Finanzdienstleistungsmärkte in der Ukraine, um der nationalen Wirtschaft finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Erholung des Landes nach dem Krieg, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Integration in das globale Finanzumfeld zu unterstützen.

Erwartete Ergebnisse

Das Projekt wird 4 Komponenten umfassen:

Obligatorisches Ergebnis 1 / Komponente A: Einführung der quantitativen Bewertung von Risiken, die eine Bedrohung für den Kapitalverlust darstellen, der Liquidität von NBFIs und des Risikoprofils.

Entwicklung einer Verordnung zur quantitativen Bewertung von Risiken, die eine Bedrohung für Kapitalverluste darstellen, zur Bewertung der Kapitaladäquanz und zur Bestimmung des Risikoprofils von NBFIs; Entwicklung einer "Roadmap", die ein internes Verfahren zur Bewertung der Kapitaladäquanz und ein Verfahren zur Bewertung der Liquiditätsadäquanz durch NBFIs oder andere Ansätze, die auf europäischen Erfahrungen basieren, für bestimmte Marktsegmente einführt, nämlich: Versicherer; Kreditgenossenschaften; gemeinsame Kreditgenossenschaften; Bürgen; Zahlungsdienstleister; Leasinggeber; Factoring-Gesellschaften; NBFIs, die Kredite vergeben.

Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 1 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:

Teilergebnis 1.1: Im Rahmen von Teilergebnis 1.1 wird eine "Roadmap" für die quantitative Bewertung von Risiken, die sich auf die Leistungsfähigkeit von NBFIs auswirken, und entsprechende Entwürfe für regulatorische Anforderungen entwickelt.

  • Entwicklung der "Roadmap", die die quantitative Bewertung von Risiken, die eine Gefahr für Kapitalverluste darstellen (Indikatoren, Kriterien), zur Bewertung der Kapital- und Liquiditätsadäquanz und zur Erstellung des Risikoprofils von NBFIs (Versicherer; Kreditgenossenschaften; gemeinsame Kreditgenossenschaften; Bürgen; Zahlungsdienstleister; Leasinggeber; Factoring-Unternehmen; NBFIs, die Kredite vergeben) einführt.
  • Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Organisation und das effektive Funktionieren von Risikomanagementsystemen, interner Kontrolle, Corporate Governance und der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Prüfungs-/Bewertungstechniken für Segmente des Nichtbanken-Finanzdienstleistungsmarktes:
    • Versicherungsgesellschaften;
    • Kreditgenossenschaften;
    • Finanzunternehmen (die eine oder mehrere der folgenden Arten von Finanzdienstleistungen anbieten: Kreditvergabe, Factoring, Finanzierungsleasing, Bereitstellung von Garantien);
    • Pfandhäuser.
  • Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter der NBU in Bezug auf Ansätze zur quantitativen Risikobewertung, zur Erstellung von Risikoprofilen, zur Bewertung der Kapitaladäquanz und der Liquidität sowie zur Anwendung des internen Prozesses zur Bewertung der Kapitaladäquanz und der Liquidität durch die NBFI oder anderer Ansätze, die auf europäischen Erfahrungen in den EU-Mitgliedstaaten beruhen.

Teilergebnis 1.2.

  • Entwicklung einer Verordnung ("Zielmodell" des SRM), die eine quantitative Bewertung der Risiken und der Kapitaladäquanz sowie ein Risikoprofil enthält.
  • Verbesserung der Verordnung, die Kapitalanforderungen zur Deckung erheblicher Risiken festlegt und dabei die in den Weißbüchern dargelegten Regulierungsansätze für Versicherer, Kreditgenossenschaften, gemeinsame Kreditgenossenschaften, Bürgen, Zahlungsdienstleister, Leasinggeber, Factoring-Unternehmen und NBFI, die Kredite vergeben, berücksichtigt.
  • Durchführung von Schulungen für die ukrainischen Marktteilnehmer im Bereich der Nicht-Banken-Finanzdienstleistungen zu den in der europäischen Praxis verwendeten Ansätzen zum Aufbau von SRM.

Teilergebnis 1.3.

  • Abhängig von den Teilergebnissen 1.1, 1.2 und dem Studium der europäischen Erfahrungen mit den besten Praktiken bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die interne Bewertung der Kapitaladäquanz durch NBFIs - Entwicklung eines Konzepts und eines "Fahrplans" für die Einführung der internen Bewertung der Kapitaladäquanz und der Liquidität auf dem ukrainischen Markt für Finanzdienstleistungen für Nichtbanken.
  • Stärkung der Kompetenzen der NBU-Mitarbeiter in Bezug auf die besten europäischen Praktiken der regulatorischen Anforderungen an die interne Bewertung der Kapitaladäquanz von NBFIs.

Obligatorisches Ergebnis 2/Komponente B: Entwicklung einer risikoorientierten Aufsicht und Einführung einer aufsichtlichen Bewertung von NBFIs.

  • Entwicklung neuer Methoden zur Umsetzung der aufsichtlichen Bewertung von NBFIs unter Berücksichtigung ihrer Größe und Merkmale; Strategie und Geschäftsmodelle; Risikomanagementsysteme, interne Kontrolle, Corporate Governance.
  • Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 2 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:

Teilergebnis 2.1.

  • Entwicklung einer aufsichtlichen Bewertungsmethodik für NBFIs, die die Umsetzung einer risikobasierten Aufsicht gewährleistet, indem sie Institute identifiziert, die einer intensiveren Aufsicht bedürfen (einschließlich Korrektur- und Frühinterventionsmaßnahmen), wobei die Größe des Finanzdienstleisters und seine kumulierten Risiken (einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Finanzgruppe) sowie die Qualität ihres Managements berücksichtigt werden.
  • Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter der NBU im Hinblick auf die Erfahrung bei der Erstellung und Anwendung der aufsichtlichen Bewertung von NBFI.

Teilergebnis 2.2.

  • Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfs zur Einführung einer aufsichtlichen Bewertung, Verbesserung (falls erforderlich) der Verordnung über die Beaufsichtigung von NBFIs (off-site und on-site), Kriterien für die Risikobewertung, Identifizierung von gesellschaftlich wichtigen / bedeutenden Instituten, Anwendung von Reaktionsmaßnahmen.
  • Verbesserung der Kenntnisse der Mitarbeiter der NBU über:
    • Interne Verfahren/Regelungen/Instrumente zur Durchführung der aufsichtlichen Bewertung, die von den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten verwendet werden, einschließlich der Kenntnis der einschlägigen Dokumente;
    • Erfahrungen mit dem Aufbau einer risikoorientierten Aufsicht, der Dokumentation von Aufsichtsmaßnahmen, der Archivierung von risikoorientierten Aufsichtsergebnissen, einschließlich der Anwendung des Paperless-Prinzips;
    • Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen für den Aufbau eines Frühwarnsystems, von Instrumenten und Verfahren für die risikoorientierte Beaufsichtigung von Versicherern, Kreditgenossenschaften, gemeinsamen Kreditgenossenschaften, Bürgen, Zahlungsdienstleistern, Leasinggebern, Factoring-Gesellschaften und NBFI, die Kredite vergeben.

Obligatorisches Ergebnis 3 / Komponente C: Entwicklung eines Modells aufsichtsrechtlicher Anforderungen für NBFGs.

Ein Modell der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für NBFGs (Zusammensetzung der Standards und deren Grenzwerte) ist entwickelt und implementiert.

Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 3 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:

Teilergebnis 3.1.

  • Die Zusammensetzung der Standards zur Begrenzung der Risiken, denen eine NBFI durch die Teilnahme an einer NBFG ausgesetzt ist, ist definiert.
  • Verbesserung der Fähigkeiten der NBU-Mitarbeiter bei der Regulierung und Beaufsichtigung von NBFGs und NBFIs, die an Bankengruppen beteiligt sind, auf konsolidierter Basis.

Teilergebnis 3.2.

  • Die Genehmigung von Standards wurde unter Einbeziehung der ukrainischen NBFG-Teilnehmer durchgeführt, Grenzwerte für Standards wurden festgelegt.

Teilergebnis 3.3.

  • Ausarbeitung von Änderungen der Verordnung über die Regulierung von NBFGs, um die festgelegten Standards einzuführen.

Obligatorisches Ergebnis 4/Komponente D: Institutionelle Stärkung der Kapazität der NBU als NBFS

Aufsichtsbehörde im Bereich der europäischen Integration der Ukraine.

Stärkung der Kapazitäten der NBU zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine und zur Vorbereitung des EU-Beitritts, der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten während des europäischen Integrationsprozesses. Dies sollte dazu führen, dass die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine erfüllt, erfolgreich mit der Europäischen Kommission zusammenarbeitet und ihr praktisches Wissen über den Verhandlungsprozess, seine Strategie und Taktik zur Erreichung der EU-Mitgliedschaft erweitert. Die Zusammenarbeit der NBU mit der EIOPA, den NBFS-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten/Zentralbanken und internationalen Organisationen im Nichtbankenbereich soll ebenfalls verbessert werden. Die NBU erwartet auch, dass sie ein System für den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für NBFIs entwickelt, einschließlich der Einrichtung/Beteiligung an Experten- und Schulungsplattformen, Veranstaltungen zum Austausch von Fachwissen und Erfahrungen auf bilateraler und multilateraler Basis.

Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 4 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:

Teilergebnis 4.1. Empfehlungen für effiziente EU-Beitrittsverhandlungen, Vorbereitung von Informationen über die Fortschritte der NBU im Hinblick auf das EU-Erweiterungspaket und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine im Nichtbanken-Finanzbereich.

Teilergebnis 4.2. Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der NBU mit der EIOPA, den NBFS-Aufsichtsbehörden/Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen im Nichtbanken-Finanzbereich und in internationalen Foren, einschließlich der IAIS.

Teilergebnis 4.3. Empfehlungen zur Organisation des Erfahrungsaustauschs und des Systems für Spezialwissen, einschließlich der Einrichtung/Beteiligung an Experten- und Schulungsplattformen/Zentren/Veranstaltungen zum Austausch von Fachwissen und Spezialwissen auf bilateraler und multilateraler Basis zwischen der NBU und den Finanzaufsichtsbehörden von Banken/Nichtbanken.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten

förderfähige Einrichtungen

Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich über die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Twinning-Vorschläge müssen von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Nationalen Kontaktstellen für Twinning der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).

Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.

Der MS-Antrag ist über die E-Mail-Adresse der Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten an den Auftraggeber zu übermitteln.

Kontakt

Twinning NCP Austria
+43 50 1150 3668
winning@bmeia.gv.at
Website

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