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Call-Eckdaten
Umsetzung einer wirksamen Aufsicht über Nicht-Bank-Finanzinstitute
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/180683/DD/ACT/UA
Termine
Öffnung
12.03.2024
Deadline
07.05.2024 14:30
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten die aufsichtliche Bewertung von NBFI im Einklang mit EU-Standards und die Entwicklung des Modells der wirtschaftlichen Kennzahlen für NBFGs in der Ukraine umsetzen.
Call-Ziele
Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung stabiler, sicherer und effizienter Finanzdienstleistungsmärkte in der Ukraine, um der nationalen Wirtschaft finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die Erholung des Landes nach dem Krieg, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Integration in das globale Finanzumfeld zu unterstützen.
Erwartete Ergebnisse
Das Projekt wird 4 Komponenten umfassen:
Obligatorisches Ergebnis 1 / Komponente A: Einführung der quantitativen Bewertung von Risiken, die eine Bedrohung für den Kapitalverlust darstellen, der Liquidität von NBFIs und des Risikoprofils.
Entwicklung einer Verordnung zur quantitativen Bewertung von Risiken, die eine Bedrohung für Kapitalverluste darstellen, zur Bewertung der Kapitaladäquanz und zur Bestimmung des Risikoprofils von NBFIs; Entwicklung einer "Roadmap", die ein internes Verfahren zur Bewertung der Kapitaladäquanz und ein Verfahren zur Bewertung der Liquiditätsadäquanz durch NBFIs oder andere Ansätze, die auf europäischen Erfahrungen basieren, für bestimmte Marktsegmente einführt, nämlich: Versicherer; Kreditgenossenschaften; gemeinsame Kreditgenossenschaften; Bürgen; Zahlungsdienstleister; Leasinggeber; Factoring-Gesellschaften; NBFIs, die Kredite vergeben.
Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 1 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:
Teilergebnis 1.1: Im Rahmen von Teilergebnis 1.1 wird eine "Roadmap" für die quantitative Bewertung von Risiken, die sich auf die Leistungsfähigkeit von NBFIs auswirken, und entsprechende Entwürfe für regulatorische Anforderungen entwickelt.
- Entwicklung der "Roadmap", die die quantitative Bewertung von Risiken, die eine Gefahr für Kapitalverluste darstellen (Indikatoren, Kriterien), zur Bewertung der Kapital- und Liquiditätsadäquanz und zur Erstellung des Risikoprofils von NBFIs (Versicherer; Kreditgenossenschaften; gemeinsame Kreditgenossenschaften; Bürgen; Zahlungsdienstleister; Leasinggeber; Factoring-Unternehmen; NBFIs, die Kredite vergeben) einführt.
- Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Organisation und das effektive Funktionieren von Risikomanagementsystemen, interner Kontrolle, Corporate Governance und der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Prüfungs-/Bewertungstechniken für Segmente des Nichtbanken-Finanzdienstleistungsmarktes:
- Versicherungsgesellschaften;
- Kreditgenossenschaften;
- Finanzunternehmen (die eine oder mehrere der folgenden Arten von Finanzdienstleistungen anbieten: Kreditvergabe, Factoring, Finanzierungsleasing, Bereitstellung von Garantien);
- Pfandhäuser.
- Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter der NBU in Bezug auf Ansätze zur quantitativen Risikobewertung, zur Erstellung von Risikoprofilen, zur Bewertung der Kapitaladäquanz und der Liquidität sowie zur Anwendung des internen Prozesses zur Bewertung der Kapitaladäquanz und der Liquidität durch die NBFI oder anderer Ansätze, die auf europäischen Erfahrungen in den EU-Mitgliedstaaten beruhen.
Teilergebnis 1.2.
- Entwicklung einer Verordnung ("Zielmodell" des SRM), die eine quantitative Bewertung der Risiken und der Kapitaladäquanz sowie ein Risikoprofil enthält.
- Verbesserung der Verordnung, die Kapitalanforderungen zur Deckung erheblicher Risiken festlegt und dabei die in den Weißbüchern dargelegten Regulierungsansätze für Versicherer, Kreditgenossenschaften, gemeinsame Kreditgenossenschaften, Bürgen, Zahlungsdienstleister, Leasinggeber, Factoring-Unternehmen und NBFI, die Kredite vergeben, berücksichtigt.
- Durchführung von Schulungen für die ukrainischen Marktteilnehmer im Bereich der Nicht-Banken-Finanzdienstleistungen zu den in der europäischen Praxis verwendeten Ansätzen zum Aufbau von SRM.
Teilergebnis 1.3.
- Abhängig von den Teilergebnissen 1.1, 1.2 und dem Studium der europäischen Erfahrungen mit den besten Praktiken bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die interne Bewertung der Kapitaladäquanz durch NBFIs - Entwicklung eines Konzepts und eines "Fahrplans" für die Einführung der internen Bewertung der Kapitaladäquanz und der Liquidität auf dem ukrainischen Markt für Finanzdienstleistungen für Nichtbanken.
- Stärkung der Kompetenzen der NBU-Mitarbeiter in Bezug auf die besten europäischen Praktiken der regulatorischen Anforderungen an die interne Bewertung der Kapitaladäquanz von NBFIs.
Obligatorisches Ergebnis 2/Komponente B: Entwicklung einer risikoorientierten Aufsicht und Einführung einer aufsichtlichen Bewertung von NBFIs.
- Entwicklung neuer Methoden zur Umsetzung der aufsichtlichen Bewertung von NBFIs unter Berücksichtigung ihrer Größe und Merkmale; Strategie und Geschäftsmodelle; Risikomanagementsysteme, interne Kontrolle, Corporate Governance.
- Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 2 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:
Teilergebnis 2.1.
- Entwicklung einer aufsichtlichen Bewertungsmethodik für NBFIs, die die Umsetzung einer risikobasierten Aufsicht gewährleistet, indem sie Institute identifiziert, die einer intensiveren Aufsicht bedürfen (einschließlich Korrektur- und Frühinterventionsmaßnahmen), wobei die Größe des Finanzdienstleisters und seine kumulierten Risiken (einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Finanzgruppe) sowie die Qualität ihres Managements berücksichtigt werden.
- Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter der NBU im Hinblick auf die Erfahrung bei der Erstellung und Anwendung der aufsichtlichen Bewertung von NBFI.
Teilergebnis 2.2.
- Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfs zur Einführung einer aufsichtlichen Bewertung, Verbesserung (falls erforderlich) der Verordnung über die Beaufsichtigung von NBFIs (off-site und on-site), Kriterien für die Risikobewertung, Identifizierung von gesellschaftlich wichtigen / bedeutenden Instituten, Anwendung von Reaktionsmaßnahmen.
- Verbesserung der Kenntnisse der Mitarbeiter der NBU über:
- Interne Verfahren/Regelungen/Instrumente zur Durchführung der aufsichtlichen Bewertung, die von den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten verwendet werden, einschließlich der Kenntnis der einschlägigen Dokumente;
- Erfahrungen mit dem Aufbau einer risikoorientierten Aufsicht, der Dokumentation von Aufsichtsmaßnahmen, der Archivierung von risikoorientierten Aufsichtsergebnissen, einschließlich der Anwendung des Paperless-Prinzips;
- Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen für den Aufbau eines Frühwarnsystems, von Instrumenten und Verfahren für die risikoorientierte Beaufsichtigung von Versicherern, Kreditgenossenschaften, gemeinsamen Kreditgenossenschaften, Bürgen, Zahlungsdienstleistern, Leasinggebern, Factoring-Gesellschaften und NBFI, die Kredite vergeben.
Obligatorisches Ergebnis 3 / Komponente C: Entwicklung eines Modells aufsichtsrechtlicher Anforderungen für NBFGs.
Ein Modell der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für NBFGs (Zusammensetzung der Standards und deren Grenzwerte) ist entwickelt und implementiert.
Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 3 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:
Teilergebnis 3.1.
- Die Zusammensetzung der Standards zur Begrenzung der Risiken, denen eine NBFI durch die Teilnahme an einer NBFG ausgesetzt ist, ist definiert.
- Verbesserung der Fähigkeiten der NBU-Mitarbeiter bei der Regulierung und Beaufsichtigung von NBFGs und NBFIs, die an Bankengruppen beteiligt sind, auf konsolidierter Basis.
Teilergebnis 3.2.
- Die Genehmigung von Standards wurde unter Einbeziehung der ukrainischen NBFG-Teilnehmer durchgeführt, Grenzwerte für Standards wurden festgelegt.
Teilergebnis 3.3.
- Ausarbeitung von Änderungen der Verordnung über die Regulierung von NBFGs, um die festgelegten Standards einzuführen.
Obligatorisches Ergebnis 4/Komponente D: Institutionelle Stärkung der Kapazität der NBU als NBFS
Aufsichtsbehörde im Bereich der europäischen Integration der Ukraine.
Stärkung der Kapazitäten der NBU zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine und zur Vorbereitung des EU-Beitritts, der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten während des europäischen Integrationsprozesses. Dies sollte dazu führen, dass die Ukraine ihre Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine erfüllt, erfolgreich mit der Europäischen Kommission zusammenarbeitet und ihr praktisches Wissen über den Verhandlungsprozess, seine Strategie und Taktik zur Erreichung der EU-Mitgliedschaft erweitert. Die Zusammenarbeit der NBU mit der EIOPA, den NBFS-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten/Zentralbanken und internationalen Organisationen im Nichtbankenbereich soll ebenfalls verbessert werden. Die NBU erwartet auch, dass sie ein System für den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für NBFIs entwickelt, einschließlich der Einrichtung/Beteiligung an Experten- und Schulungsplattformen, Veranstaltungen zum Austausch von Fachwissen und Erfahrungen auf bilateraler und multilateraler Basis.
Im Zusammenhang mit dem Pflichtergebnis 4 werden mindestens die folgenden Teilergebnisse erreicht:
Teilergebnis 4.1. Empfehlungen für effiziente EU-Beitrittsverhandlungen, Vorbereitung von Informationen über die Fortschritte der NBU im Hinblick auf das EU-Erweiterungspaket und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine im Nichtbanken-Finanzbereich.
Teilergebnis 4.2. Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der NBU mit der EIOPA, den NBFS-Aufsichtsbehörden/Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen im Nichtbanken-Finanzbereich und in internationalen Foren, einschließlich der IAIS.
Teilergebnis 4.3. Empfehlungen zur Organisation des Erfahrungsaustauschs und des Systems für Spezialwissen, einschließlich der Einrichtung/Beteiligung an Experten- und Schulungsplattformen/Zentren/Veranstaltungen zum Austausch von Fachwissen und Spezialwissen auf bilateraler und multilateraler Basis zwischen der NBU und den Finanzaufsichtsbehörden von Banken/Nichtbanken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Nur öffentliche Verwaltungen und ermächtigte Einrichtungen gemäß dem Twinning-Handbuch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich über die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewerben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Twinning-Vorschläge müssen von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Nationalen Kontaktstellen für Twinning der EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden, wobei die Anweisungen des Twinning-Handbuchs strikt einzuhalten sind (einschließlich der Verwendung der Vorlage).
Die Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten können dem Auftraggeber innerhalb der Antragsfrist nur einen Twinning-Vorschlag pro Mitgliedstaat vorlegen.
Der MS-Antrag ist über die E-Mail-Adresse der Nationalen Kontaktstellen für Twinning der Mitgliedstaaten an den Auftraggeber zu übermitteln.
Call-Dokumente
EuropeAid/180683/DD/ACT/UA call documentEuropeAid/180683/DD/ACT/UA call document(950kB)
Kontakt
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