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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung über Betriebskostenzuschüsse (2025-2026) für Nichtregierungsorganisationen
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2024-OG-FPA
Termine
Öffnung
14.03.2024
Deadline
13.06.2024 17:00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, einen Partnerschaftsrahmenvertrag mit förderfähigen NRO zu schließen, um deren Arbeit in den Jahren 2025 und 2026 zu finanzieren.
Call-Ziele
Im Rahmen ihrer operativen Kerntätigkeiten werden die NRO des Gesundheitswesens die Gesundheitskompetenz und -förderung, den Aufbau von Kapazitäten und die Vernetzung fördern und durch Rückmeldungen der Patient*innen und die Erleichterung der Kommunikation mit den Patient*innen zur Optimierung der Gesundheitsversorgung und der Verfahren beitragen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Begünstigten wird erwartet, dass sie in ihren Vorschlägen den unionsweiten Mehrwert ihrer Aktivitäten weiter aufzeigen und sich verpflichten, konkrete Ergebnisse zu liefern, wie z. B.: Online-Materialien, Webseiten, Handbücher und Instrumente zu Fallstudien zur Förderung der Gesundheit in Schulen, Informationsblätter und einschlägige Literatur, Materialien für Lehrkräfte zur Gesundheitskompetenz sowie Unterstützung und Förderung von Partnerschaften mit anderen Schulen in der Union Kapazitätsaufbau und Schulungsmaßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von Risikofaktoren für nicht übertragbare Krankheiten; neue Ansätze zur Förderung gesunder und nachhaltiger Ernährung; Beratung durch Experten und Peer-to-Peer-Verbindungen; Zusammenarbeit in gemeinsamen Tätigkeitsbereichen.
Es wird erwartet, dass einige der Aktivitäten der Begünstigten zur Umsetzung nicht-legislativer politischer Initiativen und/oder zur Umsetzung der einschlägigen Gesundheitsvorschriften der Union beitragen werden. Diese Aktivitäten werden die Umsetzung der überarbeiteten Empfehlung des Rates für eine rauchfreie Umwelt und der Schlüsselaktionen in diesem Zusammenhang unterstützen.
Die Begünstigten werden den Austausch von Wissen und den Aufbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit ihrem Fachwissen erleichtern und sollten mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen (z. B. der WHO und anderen Organisationen) zusammenarbeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (Einzelbegünstigte).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Weitere Kriterien für die Förderfähigkeit von NRO, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig sind, sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf den Seiten 9-11 beschrieben.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
-
Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
-
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
-
Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams; die Lebensläufe können in einem freien Format zur Verfügung gestellt werden. Die Lebensläufe können zusammengefügt und in einem einzigen PDF-Dokument hochgeladen werden;
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
-
Statuten der NRO;
-
Auszug aus dem Vereinsregister oder der zuständigen Registrierungsbehörde, es sei denn, die Eintragung ist nach nationalem Recht nicht obligatorisch;
-
Erklärung, dass kein Interessenkonflikt mit der Industrie besteht (freies Format);
-
Jährliche Finanzberichte der letzten zwei Jahre;
-
Jährliche Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre;
-
Protokolle der letzten Generalversammlungen der letzten zwei Jahre;
-
Liste der Mitglieder der NRO;
-
Selbstbeurteilung der Wirksamkeit früherer Maßnahmen der NRO, die eine wirksame Rolle auf Unionsebene spielen (freies Format);
-
Von der antragstellenden Organisation vorgelegte Begründung (freies Format) des Bedarfs an finanzieller Unterstützung für die Umsetzung eines oder mehrerer spezifischer Ziele der Verordnung (EU) 2021/522 entsprechend dem Inhalt des eingereichten Vorschlags.
-
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
Call document EU4H-2024-OG-FPACall document EU4H-2024-OG-FPA(839kB)
Kontakt
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