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Call-Eckdaten
Thematisches Programm zu Menschenrechten und Demokratie 2023
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/180625/DD/ACT/ME
Termine
Öffnung
28.02.2024
Deadline
28.05.2024 14:00
Förderquote
60-95%
Budget des Calls
€ 1.045.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, zivilgesellschaftliche Organisationen zu stärken und ihre Bemühungen um die Förderung, den Ausbau und die Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie in Montenegro zu unterstützen.
Call-Ziele
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden drei spezifische Ziele verfolgt: Erstens sollen zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt werden, die im Bereich des Schutzes der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte tätig sind, insbesondere für besonders diskriminierungsgefährdete Gruppen. Zweitens sollen zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Förderung einer aktiven Bürger*innenbeteiligung am öffentlichen und politischen Leben und bei der Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft in Aufsichts- und Rechenschaftsmechanismen im Bereich Justiz und Rechtsstaatlichkeit unterstützt werden. Drittens sucht sie nach Vorschlägen, die darauf abzielen, die Chancen der digitalen Kommunikationstechnologien zu nutzen und die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Technologien die Menschen befähigen und den Zugang zu Informationen und Wissen erweitern können, gleichzeitig aber auch in einer Weise genutzt werden können, die die Menschenrechte verletzt.
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Erwartete Ergebnisse
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist in drei Bereiche unterteilt, von denen jedes seine eigenen spezifischen Ziele und Prioritäten hat, wie unter 2.1.3 angegeben. Im Rahmen des allgemeinen Ziels eines jeden Bereichs können die vorgeschlagenen Maßnahmen eines oder mehrere der spezifischen Ziele des Bereichs betreffen.
Bereich 1: Schutz der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte, insbesondere für besonders diskriminierungsgefährdete Gruppen:
- Unterstützung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen (Beschäftigung, Gesundheit, Bildung usw.) für gefährdete, marginalisierte, exponierte oder diskriminierte Gruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen, Roma, LGBTIQ, Minderheiten, Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt sind)
- Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten durch nicht-formales Lernen: digitale Kompetenz, interkulturelles Lernen, berufliche Bildung, kritisches Denken, Achtung der Vielfalt und der Werte der Solidarität, Chancengleichheit und Menschenrechte u. a.
- Aufbau von Partnerschaften zwischen lokalen/regionalen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zur Entwicklung maßgeschneiderter Beschäftigungsmaßnahmen für benachteiligte Gruppen
- Schaffung von Möglichkeiten zur Selbstständigkeit für gefährdete, marginalisierte, exponierte oder diskriminierte Gruppen
- Unterstützung nationaler und lokaler Institutionen und Stakeholder beim Schutz und bei der Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte der am meisten gefährdeten, marginalisierten, exponierten oder diskriminierten Gruppen
- Verbesserung der Eingliederung von Menschen, die Minderheiten angehören und/oder sich in einer Randlage befinden, in alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens, z. B. Menschen, die ethnischen oder sexuellen Minderheiten angehören, Menschen, die durch Armut und/oder mangelnde Bildungschancen an den Rand gedrängt werden, Menschen in prekären Situationen, Opfer von sozialer Diskriminierung, Migrant*innen und Flüchtlinge
- Förderung der sozialen Eingliederung durch: Abbau von Ungleichheiten; Bekämpfung von Diskriminierung; Bekämpfung von Hassreden; Förderung des Rechtsbewusstseins; Förderung digitaler Kompetenzen.
NB: Für alle oben genannten Aktivitäten sollten die Vorschläge ihren Mehrwert in Bezug auf bestehende staatliche Dienstleistungen (Sozialdienste, Beschäftigung, Bildung usw.) nachweisen, indem sie entweder den Zugang zu diesen Dienstleistungen verbessern oder sie innovativ gestalten. Die im Rahmen des Projekts durchgeführten Aktivitäten sollten als Pilotprojekte betrachtet werden, die Erfahrungen generieren, die ebenfalls im Rahmen der Projektaktivitäten analysiert und ausgetauscht werden sollten, um weitere Innovationen und die Einbeziehung in relevante Sektorreformen zu ermöglichen.
Bereich 2: Förderung der aktiven Bürger*innenschaft im öffentlichen und politischen Leben:
- Verstärkte Beteiligung der Bürger*innen an öffentlichen Konsultationen durch stärkere Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit dem Ziel, die Öffentlichkeit und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Formulierung öffentlicher Politiken einzubinden
- Förderung innovativer bürgergeführter Initiativen zur Verbesserung der Regierungsführung, der Transparenz, der Integrität, der Effizienz, der Inklusivität und der Dienstleistungsorientierung der öffentlichen Verwaltung
- Erleichterung der Schaffung von Mechanismen für die aktive Überwachung der Politik, der Dienstleistungen und der Berichterstattung durch die Bürger*innen(z. B. Fälle von Missständen in der Verwaltung, Korruption usw.) sowie des politischen Dialogs durch die wirksame Wahrnehmung der Rechte auf öffentliche Konsultationen
- Stärkung der Advocacy-/Lobbyarbeit von Organisationen auf Gemeindeebene
- Sensibilisierung der Bürger*innen für die wichtigsten Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt, auch durch staatsbürgerliche und rechtliche Aufklärung
- Unterstützung von Aktivitäten, Projekten und Ideen von informellen Gruppen, Netzwerken und Aktivist*innen, insbesondere auf lokaler Ebene, zu wichtigen EU-bezogenen Reformen im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Justiz
- Förderung des Aufbaus von Netzwerken unter Einbeziehung von Jugendlichen, Frauen und gefährdeten Gruppen
Bereich 3: Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Kommunikationstechnologien, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden:
- Beitrag zur Bekämpfung von Desinformation, Einmischung in demokratische Prozesse und Hassreden bei gleichzeitiger Wahrung der vollen Ausübung der Grundfreiheiten
- Unterstützung zivilgesellschaftlicher Maßnahmen zur Förderung der Online-Medienkompetenz und digitaler Fähigkeiten sowie zur Förderung eines offenen, freien und sicheren Internets, das für alle gleichermaßen zugänglich ist
- Verbesserung der allgemeinen Kenntnisse und des Verständnisses der neuen Medien/Kommunikationstechnologien und ihrer Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Unterstützung junger Menschen dabei, den Wert und die Risiken des offenen Internets zu verstehen, fundierte Entscheidungen bei der Nutzung des Internets und digitaler Technologien zu treffen und mögliche Missbräuche in Form von Hassreden, Fake News und Cyber-Belästigung zu verstehen und ihnen entgegenzuwirken
- Verbreitung von Wissen, Aufbau oder Stärkung von Fähigkeiten, auch in Fragen der digitalen Sicherheit, für deren strategische Nutzung an der Basis und Förderung einer engen Zusammenarbeit mit Expert*innen, um schädliche Auswirkungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, die Privatsphäre und die Sicherheit zu antizipieren und zu bekämpfen.
- Förderung von Partnerschaften mit und Unterstützung der Arbeit von Blogger*innen, Filmemacher*innen, Fotograf*innen, Künstler*innen und anderen Kommunikationsspezialist*innen in wichtigen Bereichen der Reformpolitik, um positive Verhaltensänderungen in der Gesellschaft in den von diesem Bereich betroffenen Bereichen zu bewirken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Montenegro (Црна Гора)
förderfähige Einrichtungen
Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Der Hauptantragsteller muss mit einem oder mehreren Mitantragstellern (siehe unten) zusammenarbeiten.
Die Mitantragsteller müssen die für den Hauptantragsteller geltenden Förderkriterien erfüllen, mit der Ausnahme, dass der Mitantragsteller seinen Sitz in Montenegro oder in einem EU-Mitgliedstaat haben kann.
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, müssen der Hauptantragsteller (und ggf. die Mitantragsteller):
- eine juristische Person sein und
- nicht gewinnorientiert sein und
- in Montenegro oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem beliebigen Land ansässig sein, da alle für die Teilnahme an Verträgen, die im Rahmen dieses Instruments finanziert werden, in Frage kommen, unbeschadet der Einschränkungen, die sich aus der Art und den Zielen der Maßnahme ergeben, und
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den verbundenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren und
- falls der federführende Antragsteller nicht in Montenegro ansässig ist, muss er mit mindestens einem Mitantragsteller zusammenarbeiten, der in Montenegro ansässig ist und
- mindestens 24 Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen registriert sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für Dritte beträgt ≤ 20 000 EUR. Ausführliche Informationen zu den Regeln für die finanzielle Unterstützung Dritter finden Sie auf den Seiten 13-15 des Aufrufs.
Die Antragsteller müssen finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) vorschlagen, um zur Erreichung der Ziele der Aktion beizutragen - für die verschiedenen Bereiche gelten jedoch unterschiedliche Mindestanforderungen.
Bereich 1: Mindestens 70% des Budgets sollten für FSTP verwendet werden.
Bereich 2: Mindestens 50% des Budgets sollten für FSTP verwendet werden.
Bereich 3: Mindestens 30 % des Budgets sollten für FSTP verwendet werden.
Vorläufige Aufteilung der Mittel nach Bereichen:
- Bereich 1: 570.000 EUR
- Bereich 2: 220.000 EUR
- Bereich 3: 255.000 EUR
Falls die für ein bestimmtes Los angegebene Zuweisung aufgrund unzureichender Qualität oder Anzahl der eingegangenen Vorschläge nicht verwendet werden kann, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die verbleibenden Mittel für (ein) andere(s) Los(e) neu zuzuweisen]. Jeder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beantragte Zuschuss muss zwischen den folgenden Mindest- und Höchstbeträgen liegen:
Bereich 1:
- Mindestbetrag: 500.000 EUR
- Höchstbetrag: 570.000 EUR
Bereich 2:
- Mindestbetrag: 200.000 EUR
- Höchstbetrag: 220.000 EUR
Bereich 3:
- Mindestbetrag: 200.000 EUR
- Höchstbetrag: 255.000 EUR
Laufzeit
Bereich 1:
Die ursprüngliche geplante Laufzeit einer Aktion darf nicht weniger als 36 Monate und nicht mehr als 40 Monate betragen.
Bereich 2 und 3:
Die ursprüngliche Laufzeit einer Maßnahme darf nicht weniger als 24 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Um sich für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu bewerben, müssen die Hauptantragsteller
- Informationen über die an der Maßnahme beteiligten Organisationen vorlegen. Zu diesem Zweck müssen sich Hauptantragsteller, Mitantragsteller und angeschlossene Einrichtungen in PADOR registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung dieser Daten in PADOR für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen obligatorisch ist.
- Die Anträge müssen online über PROSPECT https://webgate.ec.europa.eu/prospect gemäß den Anweisungen im PROSPECT-Benutzerhandbuch eingereicht werden.
- Die Anträge sind in englischer Sprache einzureichen.
Call-Dokumente
Call document EuropeAid/180625/DD/ACT/MECall document EuropeAid/180625/DD/ACT/ME(427kB)
Kontakt
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