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Call-Eckdaten
Sektorübergreifende Partnerschaft für erschwinglichen Wohnraum
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2023-HOUS-01
Termine
Öffnung
07.02.2024
Deadline
09.04.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, die Erneuerung von Stadtvierteln in ganz Europa zu fördern, die Energiearmut zu bekämpfen, die soziale Eingliederung zu fördern und sicherzustellen, dass neu gebaute und renovierte Wohneinheiten in den geförderten Stadtvierteln erschwinglich, innovativ und integrativ bleiben.
Call-Ziele
Vor diesem Hintergrund zielt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, die Europäische Partnerschaft für bezahlbaren Wohnraum ("AHI-Partnerschaft") einzurichten, um Organisationen zu unterstützen, die im Bereich der Renovierung und des Baus von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen tätig sind, sowie lokale Industriepartnerschaften (LIPs) in ganz Europa. Einerseits wird die AHI-Partnerschaft als Pool für Fachwissen auf EU-Ebene fungieren und allen interessierten Organisationen, die in der Konzeption, Planung, Finanzierung oder Umsetzung eines Bau- oder Renovierungsprojekts für sozialen und erschwinglichen Wohnraum tätig sind, Fachwissen, bewährte Verfahren und Möglichkeiten zum Wissenstransfer zur Verfügung stellen. Andererseits wird die AHI-Partnerschaft den Mitgliedern von (mindestens) 35 ausgewählten LIPs maßgeschneiderte Unterstützung und maßgeschneiderte Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau bieten. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt und auf die Umsetzung eines Leuchtturmviertels hingearbeitet, wodurch ein Beitrag zum Gesamtziel der Initiative für bezahlbares Wohnen geleistet wird, 100 Leuchtturmviertel in ihrer Entwicklung zu unterstützen, wie es in der Renovierungswelle festgelegt wurde. Die AHI-Partnerschaft wird darauf abzielen, das Replikationspotenzial identifizierter und entwickelter erfolgreicher Praktiken zu erhöhen und nicht nach einem Einheitsansatz vorzugehen, der die Besonderheiten des Projekts berücksichtigt.
Die Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl von Organisationen ist erforderlich, um die soziale und wirtschaftliche Wiederbelebung von Stadtvierteln im Rahmen von Renovierungs- und Bauprojekten für Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnraum auf Stadtteilebene anzustreben. Daher wird die AHI-Partnerschaft darauf abzielen, Multi-Stakeholder- und öffentlich-private Partnerschaften einzugehen. Sie wird KMU, die im Bereich des erschwinglichen und sozialen Wohnungsbaus tätig sind (z. B. öffentliche, nicht oder nur beschränkt gewinnorientierte Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, soziale Vermietungsagenturen und -unternehmen, Mieter*innen- und Anwohner*innenvereinigungen, private Sozialvermieter*innen) und im Baugewerbe (einschließlich der energetischen Sanierung, des Rückbaus und der Entsorgung von Bauabfällen) unterstützen, um mit anderen KMU (z. B. Architekt*innen, Energieauditanbieter*innen, Energiedienstleistungsunternehmen, Stadtplaner*innen und -gestalter*innen, Sozial- und Gesundheitsdienstleistern), lokalen Behörden und Einrichtungen (z. B. bei der Erteilung von Baugenehmigungen, bei der Erteilung von Baugenehmigungen, bei der z. B. bei der Erteilung von Baugenehmigungen, als Beschaffungsstellen für Renovierungsprojekte) und anderen relevanten Organisationen wie Impact-Investoren und Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen (z. B. Inkubatoren, Beschleuniger, Handelskammern), Technologiezentren, Wissenschaftsparks, Forschungsinstitute, Innovationszentren (z. B. Cluster für soziale und ökologische Innovation), dritte Orte (z. B. Fab Labs, Living Labs, Gemeinschaftszentren), Anbietende von Berufsausbildung, soziale Unternehmen und Genossenschaften zur Arbeitsintegration.
Die AHI-Partnerschaft wird auch darauf abzielen, die Arbeitskräfte relevanter Parteien, die an solchen Projekten beteiligt sind, weiterzubilden und neu zu qualifizieren. So sollen beispielsweise digitale, ökologische und soziale innovative Lösungen für Leuchtturmprojekte integriert und erforderliche Entwicklungen (z. B. in den Bereichen Regulierung, Finanzierung, Planung, Management, Technik und Soziales) für den sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau ermittelt werden.
Die AHI-Partnerschaft wird den Wissenstransfer und den Austausch von Best Practices erleichtern, die auf andere Bezirke in Europa übertragen werden können, und Einblicke in die Faktoren geben, die eine erfolgreiche Übertragung von Best Practices auf andere Projekte ermöglichen.
Die AHI-Partnerschaft wird erfolgreiche Praktiken verbreiten und dabei helfen, Chancen zu erkennen und Herausforderungen bei der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen zu überwinden. Sie wird Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung, eine bessere Regulierung und den Zugang zu Technologien für die Einführung solcher Projekte geben.
Von der AHI-Partnerschaft wird erwartet, dass sie andere EU-Initiativen und -Projekte abbildet und mit ihnen in Verbindung steht. In dieser Hinsicht sollte sie Synergien mit Initiativen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses schaffen und das volle Potenzial der öffentlich zugänglichen technischen Module und der vom "European Affordable Housing Consortium" entwickelten Materialien für den Kapazitätsaufbau (z. B. Entwürfe, Mentoring-Programm, Handbücher, Aufzeichnungen von Schulungen) in der Startphase der Initiative für erschwinglichen Wohnraum nutzen.
Die Unterstützungsaktivitäten der AHI-Partnerschaft lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Einerseits Aktivitäten im Zusammenhang mit der maßgeschneiderten Unterstützung für die (mindestens) 35 ausgewählten LIPs, die auf die Umsetzung eines Leuchtturmviertels hinarbeiten. Andererseits Aktivitäten im Zusammenhang mit allgemeiner Unterstützung, die allen interessierten Organisationen zur Verfügung steht, die sich mit Renovierungs- und Bauprojekten für Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnraum befassen, die auf die Erneuerung von Stadtteilen abzielen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die erwartete Gesamtwirkung der Aktion besteht darin, einen Beitrag zur Verringerung der Unbezahlbarkeit von Wohnraum, der mit Wohngebäuden verbundenen Treibhausgasemissionen, der Energiearmut und der sozialen Ausgrenzung in Europa zu leisten. Sie soll die Anwendung eines integrierten Ansatzes bei Renovierungs- und Bauprojekten für Sozialwohnungen und erschwingliche Wohnungen in Stadtvierteln fördern, die auf die Erneuerung der Nachbarschaft ausgerichtet sind. Es zielt darauf ab, die Mitglieder der LIPs und alle interessierten Organisationen zu unterstützen, die an der Konzeption, Planung, Finanzierung oder Umsetzung eines Bau- oder Renovierungsprojekts für Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnraum auf Stadtteilebene beteiligt sind. Dies geschieht zum einen durch die direkte Unterstützung von 35 ausgewählten Projekten vor Ort und zum anderen durch die Förderung des integrierten Ansatzes bei gleichzeitiger Verbesserung des Fachwissens und des Wissensaustauschs mit den relevanten Organisationen auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
Für die Berichterstattung und die Überwachung muss ein solider Satz von Leistungsindikatoren mit einer ordnungsgemäß begründeten Methodik verwendet werden. Die Vorschläge müssen eine Überwachungs- und Berichterstattungsstrategie mit geeigneten Indikatoren zur Messung von Outputs, Ergebnissen und längerfristigen Auswirkungen vorlegen und erläutern, die dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket entsprechen. Zentrale Leistungsindikatoren für die Berichterstattung und das Monitoring: Die nachstehende Liste ist nicht erschöpfend und gibt das Minimum der zu verwendenden Indikatoren an. Zusätzliche Leistungsindikatoren können vorgeschlagen werden):
- Anzahl und geografische Verteilung der LIPs, die eine maßgeschneiderte Unterstützung als Leuchtturmdistrikt im Rahmen der Initiative für erschwinglichen Wohnraum beantragen;
- Anzahl und geografische Verteilung der LIPs, die maßgeschneiderte Unterstützung erhalten;
- Vielfalt der Partner innerhalb der ausgewählten LIPs, die maßgeschneiderte Unterstützung erhalten;
- Vielfalt der Aktivitäten und Bereiche, in denen ausgewählte LIPs Unterstützung erhalten;
- Anzahl und geografische Verteilung der KMU, die von den Dienstleistungen (sowohl maßgeschneiderte als auch allgemeine Unterstützung) der AHI-Partnerschaft profitieren, mit dem Ziel von insgesamt 2000 unterstützten KMU;
- Anzahl und geografische Verteilung der KMU, die direkt im Wohnungsbau tätig sind, und der KMU, die nicht im Wohnungsbau tätig sind, die sowohl von der maßgeschneiderten als auch von der allgemeinen Unterstützung durch die AHI-Partnerschaft profitieren;
- Anzahl und Umfang der ermittelten bewährten Verfahren und der formulierten Empfehlungen;
- Anzahl der identifizierten möglichen zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Produkte oder Dienstleistungen, die auf den sozialen und erschwinglichen Wohnungsbau ausgerichtet sind;
- Anzahl der organisierten Seminare, Schulungen, Workshops, Fokusgruppen und anderen Veranstaltungen;
- Anzahl der Teilnehmer*innen von KMU, die nicht im Wohnungssektor tätig sind, lokalen Behörden, Anbietenden von sozialem und erschwinglichem Wohnraum und anderen relevanten Einrichtungen (z. B. Energieauditanbietende, Energiedienstleistungsunternehmen, Stadtplaner*innen und -gestalter*innen, nationale und regionale Entwicklungsbanken, Berufsbildungsanbieter*innen, Stiftungen, Architekt*innen, lokale Sozialdienste, Energiedienstleistungsunternehmen, Energieauditunternehmen, Cluster für soziale und ökologische Innovation, Forschungszentren) an Seminaren, Schulungen, Workshops, Fokusgruppen und anderen Veranstaltungen und Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau.
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Erwartete Ergebnisse
Die Initiative für erschwinglichen Wohnraum und diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützen Projekte mit integrierten Ansätzen, die als Renovierungs- oder Bauprojekte definiert sind, die auf Nachbarschaftsebene stattfinden und verschiedene Organisationen und lokale Stakeholder mobilisieren. Solche Projekte betreffen mehrere Gebäude und Wohneinheiten, haben als Voraussetzung einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz und zielen hauptsächlich auf sozialen und erschwinglichen Wohnraum ab.
Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingerichtete europäische AHI-Partnerschaft soll die folgenden 4 Hauptprioritäten erfüllen:
- Priorität 1: EU-weite Förderung des Einsatzes integrierter Konzepte für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen auf Stadtteilebene unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen (z. B. in Bezug auf Erschwinglichkeit, Wohnqualität, Engagement und Zugehörigkeitsgefühl);
- Priorität 2: Ermittlung des Unterstützungsbedarfs von (mindestens) 35 ausgewählten LIPs, die ein lokales Renovierungs- oder Bauprojekt für einen Leuchtturmbezirk durchführen. Bereitstellung von Kapazitäten und maßgeschneiderter technischer Unterstützung für die Mitglieder, um eine effiziente Projektdurchführung zu ermöglichen und die Projekte zu motivieren, weitere Aspekte integrierter Ansätze zu erkunden, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden;
- Priorität 3: Als Projektkatalysator und Zentrum für Fachwissen, Vernetzung und Wissenstransfer für alle interessierten und/oder beteiligten Organisationen fungieren, die sich mit der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen mit dem Ziel der Erneuerung von Stadtvierteln beschäftigen;
- Priorität 4: Zusammenstellung und Verbreitung bewährter Praktiken, die in ganz Europa nachgeahmt werden können, sowie Förderung und Bereitstellung der entwickelten Materialien (z. B. Entwürfe, Lehrpläne für den Kapazitätsaufbau, bewährte Praktiken, Finanzierungspläne)
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, muss die AHI-Partnerschaft die folgenden obligatorischen Aktivitäten durchführen:
- Auswahl von (mindestens) 35 LIPs über ein transparentes und offenes Auswahlverfahren
- Maßgeschneiderte Unterstützung und Kapazitätsaufbau für die Mitglieder der (mindestens) 35 ausgewählten LIPs, die Leuchtturmdistrikte umsetzen
- Allgemeine Unterstützung für alle interessierten und/oder beteiligten Organisationen, die sich mit der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen befassen, die auf die Erneuerung von Stadtteilen abzielen
- Maßgeschneiderte Unterstützung für die (mindestens) 35 ausgewählten LIPs und allgemeine Unterstützung für alle interessierten und/oder beteiligten Organisationen, die sich mit der Renovierung und dem Bau von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen auf Bezirksebene befassen, um Zugang zu Finanzierung und finanzieller Unterstützung zu erhalten
- Entwicklung einer umfassenden Kommunikations- und Verbreitungsstrategie, die die Gemeinschaft der Initiative für erschwinglichen Wohnraum einrichtet, Kommunikationsinstrumente entwickelt (z. B. Newsletter, Werbevideos) und sicherstellt, dass einschlägige Experten auf dem Gebiet und EU-finanzierte Projekte, die für die ausgewählten LIPs relevant sind, sowie alle anderen relevanten Organisationen erreicht werden.
Ausführlichere Informationen zu den Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 12-16 des Aufrufs.
Auf den Seiten 10-12 des Aufforderungsdokuments sind die folgenden Begriffe definiert:
- Sozialer und erschwinglicher Wohnungsbau
- Energetische Sanierung und energieeffiziente Bauprojekte
- Integrierter Ansatz
- Angepasste Technologien und technische Innovation
- Umweltfreundliche Innovation
- Soziale Innovation und auf den Menschen ausgerichtete Interventionsmodelle
- Partnerschaften, Multi-Stakeholder und sektorübergreifendes Engagement
- Lokale Industriepartnerschaften (LIPs)
- Leuchtturm-Distrikte
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von Konsortien eingereicht werden, die sich aus mindestens vier und höchstens sechs Partnern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) zusammensetzen und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 3 Konsortialpartner müssen jeweils Mitglieder mit Sitz in mindestens 10 verschiedenen förderfähigen Ländern haben und/oder diese vertreten;
- Mindestens ein Konsortialpartner muss im sozialen Wohnungsbau tätig sein (oder Mitglieder haben) (z. B. Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Anbieter von Sozialwohnungen, repräsentative Organisationen oder Verbände von Anbietern von Sozialwohnungen).
- Mindestens 1 Konsortialpartner muss im Bausektor tätig sein (oder Mitglieder haben).
- Mindestens 1 Konsortialpartner muss auf intelligente, energieeffiziente und energiesparende Lösungen, Fernheizung/-kühlung und die Substitution thermischer Energiesysteme spezialisiert sein (oder Mitglieder haben).
- Mindestens 1 Konsortialpartner muss im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sein (oder Mitglieder haben)
- Mindestens 1 Konsortialpartner muss ein Finanzinstitut oder ein Vertreter von Finanzinstituten, Finanzberatungsdiensten oder Investmentfonds sein. Dieser Partner muss Mitglieder haben, die in mindestens 5 verschiedenen förderfähigen Ländern ansässig sind und/oder diese vertreten und/oder dort tätig sind. Sind mehrere dieser Finanzinstitute an dem Konsortium beteiligt, gilt diese Anforderung für alle zusammen.
Ein und dieselbe Partnerorganisation des Konsortiums (Begünstigter; nicht angeschlossen) kann mehr als eine der oben genannten Anforderungen erfüllen.
Die Vorschläge müssen sich auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
Mindestens 30 % des Zuschussbetrags müssen für die maßgeschneiderte Unterstützung und die maßgeschneiderten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für die (mindestens) 35 ausgewählten LIPs verwendet werden, die auf die Umsetzung von Leuchtturmdistrikten hinarbeiten.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- gelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
-
detaillierte Budgettabelle/-berechnung (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
-
Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams (freies Format - es wird keine Vorlage bereitgestellt.)
-
Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
-
Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
-
kurze Beschreibung jedes Konsortialteilnehmers (einschließlich der angeschlossenen Unternehmen), um nachzuweisen, dass er alle Förder- und Auswahlkriterien erfüllt (freies Format - es wird keine Vorlage bereitgestellt).
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP-COSME-2023-HOUS Call documentSMP-COSME-2023-HOUS Call document(636kB)
Kontakt
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