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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der EU

Förderprogramm

Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

Call Nummer

CERV-2024-CITIZENS-REM-HOLOCAUST

Termine

Öffnung
05.03.2024

Deadline
06.06.2024 17:00

Budget des Calls

€ 8.880.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

min. € 50.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Unterstützung von Projekten, die darauf abzielen, an entscheidende Ereignisse in der modernen europäischen Geschichte zu erinnern, einschließlich der Ursachen und Folgen autoritärer und totalitärer Regime, und die europäischen Bürger*innen für ihre gemeinsame Geschichte, Kultur, ihr kulturelles Erbe und ihre Werte zu sensibilisieren und dadurch ihr Verständnis für die Union, ihre Ursprünge, ihren Zweck, ihre Vielfalt und ihre Errungenschaften sowie für die Bedeutung von gegenseitigem Verständnis und Toleranz zu verbessern.

Call-Ziele

Das europäische Gedenken ist grundlegend mit der Verwirklichung und dem Schutz der heutigen Werte und Rechte der EU verbunden. Die europäischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, einschließlich totalitärer und autoritärer Regime und ihrer Verbrechen, sowie der demokratische Übergang auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, der Migration, der Entkolonialisierung und der europäischen Integration tragen alle dazu bei, die Europäer zu ermutigen, wachsam zu sein und die Grundrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, insbesondere die Rechte von Minderheiten.

Die Vorschläge sollen der Umsetzung der EU-Politik dienen, insbesondere der Umsetzung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens 2021-2030, des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus für 2020-2025, des Strategischen Rahmens der EU für Gleichstellung, Integration und Teilhabe der Roma und von "Kein Platz für Hass: Ein vereintes Europa gegen den Hass".

Ein übergreifendes Ziel der verschiedenen Prioritäten ist die Förderung eines differenzierteren Verständnisses historischer Ereignisse durch die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Untersuchung dieser Ereignisse. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung der Geschichte kann die Rolle, die Vertretung und die Perspektive von Gruppen und Einzelpersonen aller Geschlechter hervorheben und ein ganzheitlicheres und geschlechtersensibleres Verständnis der Geschichte fördern. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, in ihren Vorschlägen zu erläutern, aus wessen Perspektive die Geschichte erzählt wird, wessen Erfahrungen Bedeutung beigemessen wird und wessen Erfahrungen ausgelassen werden. Den Antragstellern wird außerdem empfohlen, für eine sinnvolle Beteiligung ihrer Zielgruppen zu sorgen, wobei geschlechtsspezifische Unterschiede zu berücksichtigen sind, und sicherzustellen, dass sie in ihren Vorschlägen Maßnahmen zur Vermeidung der Reproduktion von Stereotypen und Vorurteilen darlegen.

Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.

CERV-2024-CITIZENS-REM-HOLOCAUST - Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der EU

Das 20. Jahrhundert in Europa war geprägt von schrecklichen Verbrechen wie dem Holocaust und Verbrechen, die von autoritären und totalitären Regimen begangen wurden. Das Erbe dieser Verbrechen erfordert ständiges Teilen und Erinnern sowie Forschung, um Verzerrungen entgegenzuwirken. Die Lehren aus diesen Verbrechen sollten bei der Erziehung aller Generationen zur Wahrung der Demokratie und der Grundrechte berücksichtigt werden.

Junge Menschen sollten in die Lage versetzt werden, zu Botschaftern dieser Erinnerung zu werden, die Geschichte der Überlebenden sowohl offline als auch online in Erinnerung zu rufen, das Bewusstsein für ihre Tragödie zu schärfen und Verbindungen zu Gedenkstätten und Museen herzustellen. Die Aussagen der Zeugen und Zeuginnen dieser Verbrechen sind besonders wertvoll für die Aufklärung junger Menschen, zumal es immer weniger dieser Zeugen und Zeuginnengibt. Dazu gehört auch, der Verzerrung, Verleugnung und Verharmlosung der historischen Fakten entgegenzuwirken. Um die Werte der EU aufrechtzuerhalten, sind die Erinnerung an diese Verbrechen, die Aufklärung über die Grundrechte und das aktive Engagement der Menschen, um aus ihnen zu lernen, notwendig, insbesondere für Stakeholder, die an vorderster Front für die Verteidigung der Rechte eintreten, wie Grundrechtsverteidiger*innen, Beamte, Mitglieder der Justiz, Strafverfolgungsbeamte und politische Entscheidungsträger*innen.

Darüber hinaus ist die Unterdrückung von Grundrechten wie der Rede-, Versammlungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein wesentliches Merkmal totalitärer und autoritärer Regime. Die organisierte Opposition und/oder der Widerstand innerhalb der Gesellschaft spielten eine Schlüsselrolle im Kampf gegen ausländische Besatzer und/oder beim Sturz totalitärer und autoritärer Regime. Es ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, diese Ereignisse als Beispiele für die Verteidigung der Grundrechte für die Gegenwart und die Zukunft in Erinnerung zu rufen und die Stakeholder und Gruppen darüber aufzuklären.

Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten sich auf spezifische Verbrechen wie den Holocaust, totalitäre Verbrechen oder andere Verbrechen des 20. Jahrhunderts wie Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konzentrieren und analysieren, wie diese Verbrechen organisiert waren, welche Stakeholder beteiligt waren und wie sie begangen wurden.

Projekte im Rahmen dieser Priorität werden ermutigt, neue Wege der Erinnerung an diese Verbrechen und der Aufklärung darüber zu finden, um die Gesellschaft vor den wiederauflebenden Bedrohungen durch Hass, Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antiziganismus und LGBTIQ-Phobie zu schützen.

Die Projekte werden ermutigt, nach neuen Lehrmethoden und modernen Formen der Aufklärung über historische Ereignisse, einschließlich des Holocaust, zu suchen. Neue und moderne Ansätze sollten die Inklusion gewährleisten und ein günstiges Lernumfeld für Teilnehmende aller Geschlechter schaffen. Im Einklang mit der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens sowie den anderen wichtigen politischen Initiativen, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden, können sich die Projekte in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung von Netzwerken junger europäischer Botschafter*innen zur Förderung des Gedenkens an den Holocaust konzentrieren. Junge Europäer*innen sollten lernen, wie sie Zugang zu genauen Informationen über den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhalten und diese weitergeben können, und sie sollten in die Lage versetzt werden, sowohl online als auch in der realen Welt zu handeln.

Projekte können sich darauf konzentrieren, der Verzerrung, Verharmlosung und Leugnung des Holocaust entgegenzuwirken sowie historisches Material und Zeugenaussagen zu Bildungs- und Ausbildungszwecken zu digitalisieren. Diese Projekte werden ermutigt, auch mit jungen Menschen und anderen Generationen zu arbeiten, um die Erinnerung an die Ereignisse zu vermitteln.

Die Projekte können sich auch darauf konzentrieren, Neuankömmlinge und Migrant*innen zu erreichen und über die Geschichte des Holocaust, des Völkermords, der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu informieren. Darüber hinaus können Projekte im Rahmen dieser Priorität auch den Widerstand und/oder den organisierten Widerstand gegen totalitäre Herrschaft analysieren und hervorheben.

Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auch auf die Förderung des Bewusstseins und der Erinnerung an den Holocaust an den Roma und die Versöhnungsprozesse in der Gesellschaft konzentrieren, um Vorurteile und Antiziganismus als wichtige Ursachen für Diskriminierung abzubauen und zur Erreichung der Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma im Bereich der Gleichstellung beizutragen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Beitrag zur Umsetzung von EU-Maßnahmen wie der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens, des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus, des strategischen Rahmens der EU für die Roma und der Mitteilung "Kein Platz für Hass".
  • Engagement von Europäer*innen mit unterschiedlichem Hintergrund und Geschlecht - einschließlich junger Menschen und Personen, die als Multiplikatoren fungieren (Lehrende, Journalist*innen, Staatsbedienstete, Strafverfolgungsbeamte, Mitglieder der Justiz, politische Entscheidungsträger*innen, Rechtsverteidiger*innen usw.) - bei der Befürwortung, Stärkung und Unterstützung demokratischer Institutionen und Strukturen, die auf Rechtsstaatlichkeit basieren;
  • Digitalisierung von historischem Material und Zeitzeugenberichten zu Bildungs- und Ausbildungszwecken;
  • Einbeziehung einer europäischen Dimension in relevante nationale und internationale Debatten über wichtige historische Ereignisse und Momente der jüngeren europäischen Geschichte;
  • Identifizierung, Sicherung und Verfügbarkeit, insbesondere online, von Archivmaterial, Zeitzeugenberichten und authentischen Stätten für Bildungszwecke, Gedenken und Forschung;
  • Besseres Bewusstsein für die Rechte und Errungenschaften der europäischen Integration. Verankerung eines Gefühls der Zugehörigkeit der Europäer*innen zum europäischen Projekt;
  • Engagement der Europäer*innen bei der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und allen Arten von Intoleranz; Engagement der Europäer*innen bei der Sicherstellung des Gedenkens an den Holocaust, sowohl offline als auch online;
  • Stärkeres Bewusstsein für die historischen Wurzeln von Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sowie für Kolonialismus und Sklaverei als wichtige Faktoren, die in die europäische Geschichte eingebettet sind und diese geprägt haben;
  • Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag von Minderheiten wie den Roma zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas;
  • Aufbau von transnationalen Koalitionen zur europäischen Erinnerung;
  • Bekämpfung von Geschichtsverzerrung, Revisionismus und Negationismus.

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Erwartete Ergebnisse

Von den Projekten wird erwartet, dass sie folgende Aspekte beinhalten:

  • Verknüpfung verschiedener Arten von Organisationen zur Schaffung von Synergien (zwischen gemeinnützigen, lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungen, Hochschulen und Gedenk- und Lernstätten mit Bildungseinrichtungen),
  • Entwicklung verschiedener Arten von Aktivitäten (Schulungsaktivitäten, Veröffentlichungen, Online-Tools, (Herkunfts-)Forschung, nicht-formale Bildung, öffentliche Debatten, Ausstellungen, Bewusstseinsbildung, Sammlung und Digitalisierung von Zeugnissen, innovative und kreative Aktionen usw.), auch durch den Einsatz neuer Lehrmethoden und neuer Technologien;
  • Einrichtung und Durchführung von Schulungen für Rechtsverteidiger*innen, Beamte, Mitglieder der Justiz, Strafverfolgungsbeamte und politische Entscheidungsträger*innen;
  • Schaffung von Möglichkeiten für einen generationenübergreifenden Austausch zwischen Zeitzeugen und künftigen Generationen;
  • Menschen aus verschiedenen Zielgruppen und Geschlechtern einbeziehen, einschließlich, wenn möglich, Menschen, die mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz konfrontiert sind.

Die Projekte sollten eine europäische Dimension haben und vorzugsweise auf transnationaler Ebene durchgeführt werden (was die Schaffung und den Betrieb transnationaler Partnerschaften und Netzwerke einschließt).

Von der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördern. Dazu gehören eine Analyse der Geschlechterverhältnisse, die Ermittlung der potenziell unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern und der Auswirkungen auf sie sowie die Einbeziehung der Gleichstellungsperspektive in die Konzeption der Aktivitäten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellenden empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter sollten vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten auf geschlechtsspezifische Weise konzipieren und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die die Geschlechterperspektive in alle ihre Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ hochwertiger eingestuft.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Hauptantragsteller ("Koordinator") und mindestens einem Mitantragsteller, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen oder einen assoziierten Partner handelt) eingereicht werden.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein.

  • Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen). Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck oder mit internationalen Organisationen bewerben.

  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:

    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
  • Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

  • Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
  • Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 50 000 EUR betragen.
  • Die Projekte können entweder national oder transnational sein.
  • Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
  • obligatorische Anhänge (hochzuladen):
    • Kalkulator für Pauschalbeträge
  • Belegdokumente (hochzuladen):
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen
    • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck (siehe andere Anhänge).
    • für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Jugendliche unter 18 Jahren) durchführen: Öffentliche Einrichtungen müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und beifügen (Vorlage auf Anfrage bei der EACEA erhältlich - CERV@ec.europa.eu); private gemeinnützige Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier Bereiche abdeckt, die in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards
    • Wenn das Projekt von einer öffentlichen Behörde unterstützt wird, fügen Sie das Unterstützungsschreiben bei.

Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.

Kontakt

CERV Nationale Kontakstelle Österreich
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website

CERV Contact Points 2021-2027
Website

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