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Call-Eckdaten
Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der EU
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2024-CITIZENS-REM-HOLOCAUST
Termine
Öffnung
05.03.2024
Deadline
06.06.2024 17:00
Budget des Calls
€ 8.880.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 50.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Unterstützung von Projekten, die darauf abzielen, an entscheidende Ereignisse in der modernen europäischen Geschichte zu erinnern, einschließlich der Ursachen und Folgen autoritärer und totalitärer Regime, und die europäischen Bürger*innen für ihre gemeinsame Geschichte, Kultur, ihr kulturelles Erbe und ihre Werte zu sensibilisieren und dadurch ihr Verständnis für die Union, ihre Ursprünge, ihren Zweck, ihre Vielfalt und ihre Errungenschaften sowie für die Bedeutung von gegenseitigem Verständnis und Toleranz zu verbessern.
Call-Ziele
Das europäische Gedenken ist grundlegend mit der Verwirklichung und dem Schutz der heutigen Werte und Rechte der EU verbunden. Die europäischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, einschließlich totalitärer und autoritärer Regime und ihrer Verbrechen, sowie der demokratische Übergang auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit, der Migration, der Entkolonialisierung und der europäischen Integration tragen alle dazu bei, die Europäer zu ermutigen, wachsam zu sein und die Grundrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, insbesondere die Rechte von Minderheiten.
Die Vorschläge sollen der Umsetzung der EU-Politik dienen, insbesondere der Umsetzung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens 2021-2030, des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus für 2020-2025, des Strategischen Rahmens der EU für Gleichstellung, Integration und Teilhabe der Roma und von "Kein Platz für Hass: Ein vereintes Europa gegen den Hass".
Ein übergreifendes Ziel der verschiedenen Prioritäten ist die Förderung eines differenzierteren Verständnisses historischer Ereignisse durch die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Untersuchung dieser Ereignisse. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung der Geschichte kann die Rolle, die Vertretung und die Perspektive von Gruppen und Einzelpersonen aller Geschlechter hervorheben und ein ganzheitlicheres und geschlechtersensibleres Verständnis der Geschichte fördern. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, in ihren Vorschlägen zu erläutern, aus wessen Perspektive die Geschichte erzählt wird, wessen Erfahrungen Bedeutung beigemessen wird und wessen Erfahrungen ausgelassen werden. Den Antragstellern wird außerdem empfohlen, für eine sinnvolle Beteiligung ihrer Zielgruppen zu sorgen, wobei geschlechtsspezifische Unterschiede zu berücksichtigen sind, und sicherzustellen, dass sie in ihren Vorschlägen Maßnahmen zur Vermeidung der Reproduktion von Stereotypen und Vorurteilen darlegen.
Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
CERV-2024-CITIZENS-REM-HOLOCAUST - Stärkung des Gedenkens an den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Stärkung der Demokratie in der EU
Das 20. Jahrhundert in Europa war geprägt von schrecklichen Verbrechen wie dem Holocaust und Verbrechen, die von autoritären und totalitären Regimen begangen wurden. Das Erbe dieser Verbrechen erfordert ständiges Teilen und Erinnern sowie Forschung, um Verzerrungen entgegenzuwirken. Die Lehren aus diesen Verbrechen sollten bei der Erziehung aller Generationen zur Wahrung der Demokratie und der Grundrechte berücksichtigt werden.
Junge Menschen sollten in die Lage versetzt werden, zu Botschaftern dieser Erinnerung zu werden, die Geschichte der Überlebenden sowohl offline als auch online in Erinnerung zu rufen, das Bewusstsein für ihre Tragödie zu schärfen und Verbindungen zu Gedenkstätten und Museen herzustellen. Die Aussagen der Zeugen und Zeuginnen dieser Verbrechen sind besonders wertvoll für die Aufklärung junger Menschen, zumal es immer weniger dieser Zeugen und Zeuginnengibt. Dazu gehört auch, der Verzerrung, Verleugnung und Verharmlosung der historischen Fakten entgegenzuwirken. Um die Werte der EU aufrechtzuerhalten, sind die Erinnerung an diese Verbrechen, die Aufklärung über die Grundrechte und das aktive Engagement der Menschen, um aus ihnen zu lernen, notwendig, insbesondere für Stakeholder, die an vorderster Front für die Verteidigung der Rechte eintreten, wie Grundrechtsverteidiger*innen, Beamte, Mitglieder der Justiz, Strafverfolgungsbeamte und politische Entscheidungsträger*innen.
Darüber hinaus ist die Unterdrückung von Grundrechten wie der Rede-, Versammlungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein wesentliches Merkmal totalitärer und autoritärer Regime. Die organisierte Opposition und/oder der Widerstand innerhalb der Gesellschaft spielten eine Schlüsselrolle im Kampf gegen ausländische Besatzer und/oder beim Sturz totalitärer und autoritärer Regime. Es ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, diese Ereignisse als Beispiele für die Verteidigung der Grundrechte für die Gegenwart und die Zukunft in Erinnerung zu rufen und die Stakeholder und Gruppen darüber aufzuklären.
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten sich auf spezifische Verbrechen wie den Holocaust, totalitäre Verbrechen oder andere Verbrechen des 20. Jahrhunderts wie Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konzentrieren und analysieren, wie diese Verbrechen organisiert waren, welche Stakeholder beteiligt waren und wie sie begangen wurden.
Projekte im Rahmen dieser Priorität werden ermutigt, neue Wege der Erinnerung an diese Verbrechen und der Aufklärung darüber zu finden, um die Gesellschaft vor den wiederauflebenden Bedrohungen durch Hass, Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antiziganismus und LGBTIQ-Phobie zu schützen.
Die Projekte werden ermutigt, nach neuen Lehrmethoden und modernen Formen der Aufklärung über historische Ereignisse, einschließlich des Holocaust, zu suchen. Neue und moderne Ansätze sollten die Inklusion gewährleisten und ein günstiges Lernumfeld für Teilnehmende aller Geschlechter schaffen. Im Einklang mit der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens sowie den anderen wichtigen politischen Initiativen, die im Rahmen dieser Priorität unterstützt werden, können sich die Projekte in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung von Netzwerken junger europäischer Botschafter*innen zur Förderung des Gedenkens an den Holocaust konzentrieren. Junge Europäer*innen sollten lernen, wie sie Zugang zu genauen Informationen über den Holocaust, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhalten und diese weitergeben können, und sie sollten in die Lage versetzt werden, sowohl online als auch in der realen Welt zu handeln.
Projekte können sich darauf konzentrieren, der Verzerrung, Verharmlosung und Leugnung des Holocaust entgegenzuwirken sowie historisches Material und Zeugenaussagen zu Bildungs- und Ausbildungszwecken zu digitalisieren. Diese Projekte werden ermutigt, auch mit jungen Menschen und anderen Generationen zu arbeiten, um die Erinnerung an die Ereignisse zu vermitteln.
Die Projekte können sich auch darauf konzentrieren, Neuankömmlinge und Migrant*innen zu erreichen und über die Geschichte des Holocaust, des Völkermords, der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu informieren. Darüber hinaus können Projekte im Rahmen dieser Priorität auch den Widerstand und/oder den organisierten Widerstand gegen totalitäre Herrschaft analysieren und hervorheben.
Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auch auf die Förderung des Bewusstseins und der Erinnerung an den Holocaust an den Roma und die Versöhnungsprozesse in der Gesellschaft konzentrieren, um Vorurteile und Antiziganismus als wichtige Ursachen für Diskriminierung abzubauen und zur Erreichung der Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Roma im Bereich der Gleichstellung beizutragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Beitrag zur Umsetzung von EU-Maßnahmen wie der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens, des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus, des strategischen Rahmens der EU für die Roma und der Mitteilung "Kein Platz für Hass".
- Engagement von Europäer*innen mit unterschiedlichem Hintergrund und Geschlecht - einschließlich junger Menschen und Personen, die als Multiplikatoren fungieren (Lehrende, Journalist*innen, Staatsbedienstete, Strafverfolgungsbeamte, Mitglieder der Justiz, politische Entscheidungsträger*innen, Rechtsverteidiger*innen usw.) - bei der Befürwortung, Stärkung und Unterstützung demokratischer Institutionen und Strukturen, die auf Rechtsstaatlichkeit basieren;
- Digitalisierung von historischem Material und Zeitzeugenberichten zu Bildungs- und Ausbildungszwecken;
- Einbeziehung einer europäischen Dimension in relevante nationale und internationale Debatten über wichtige historische Ereignisse und Momente der jüngeren europäischen Geschichte;
- Identifizierung, Sicherung und Verfügbarkeit, insbesondere online, von Archivmaterial, Zeitzeugenberichten und authentischen Stätten für Bildungszwecke, Gedenken und Forschung;
- Besseres Bewusstsein für die Rechte und Errungenschaften der europäischen Integration. Verankerung eines Gefühls der Zugehörigkeit der Europäer*innen zum europäischen Projekt;
- Engagement der Europäer*innen bei der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und allen Arten von Intoleranz; Engagement der Europäer*innen bei der Sicherstellung des Gedenkens an den Holocaust, sowohl offline als auch online;
- Stärkeres Bewusstsein für die historischen Wurzeln von Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sowie für Kolonialismus und Sklaverei als wichtige Faktoren, die in die europäische Geschichte eingebettet sind und diese geprägt haben;
- Stärkeres Bewusstsein für den Beitrag von Minderheiten wie den Roma zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt und zur gemeinsamen Geschichte Europas;
- Aufbau von transnationalen Koalitionen zur europäischen Erinnerung;
- Bekämpfung von Geschichtsverzerrung, Revisionismus und Negationismus.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie folgende Aspekte beinhalten:
- Verknüpfung verschiedener Arten von Organisationen zur Schaffung von Synergien (zwischen gemeinnützigen, lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungen, Hochschulen und Gedenk- und Lernstätten mit Bildungseinrichtungen),
- Entwicklung verschiedener Arten von Aktivitäten (Schulungsaktivitäten, Veröffentlichungen, Online-Tools, (Herkunfts-)Forschung, nicht-formale Bildung, öffentliche Debatten, Ausstellungen, Bewusstseinsbildung, Sammlung und Digitalisierung von Zeugnissen, innovative und kreative Aktionen usw.), auch durch den Einsatz neuer Lehrmethoden und neuer Technologien;
- Einrichtung und Durchführung von Schulungen für Rechtsverteidiger*innen, Beamte, Mitglieder der Justiz, Strafverfolgungsbeamte und politische Entscheidungsträger*innen;
- Schaffung von Möglichkeiten für einen generationenübergreifenden Austausch zwischen Zeitzeugen und künftigen Generationen;
- Menschen aus verschiedenen Zielgruppen und Geschlechtern einbeziehen, einschließlich, wenn möglich, Menschen, die mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz konfrontiert sind.
Die Projekte sollten eine europäische Dimension haben und vorzugsweise auf transnationaler Ebene durchgeführt werden (was die Schaffung und den Betrieb transnationaler Partnerschaften und Netzwerke einschließt).
Von der Konzeption und Durchführung der Projekte wird erwartet, dass sie die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung als Querschnittsaufgabe fördern. Dazu gehören eine Analyse der Geschlechterverhältnisse, die Ermittlung der potenziell unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern und der Auswirkungen auf sie sowie die Einbeziehung der Gleichstellungsperspektive in die Konzeption der Aktivitäten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellenden empfohlen, bei der Durchführung ihrer Gender-Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter sollten vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie ihre Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten auf geschlechtsspezifische Weise konzipieren und durchführen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Das Gleiche gilt für die Konzeption und Durchführung von Monitoring- und Evaluierungsaktivitäten. Vorschläge, die die Geschlechterperspektive in alle ihre Aktivitäten einbeziehen, werden als qualitativ hochwertiger eingestuft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Hauptantragsteller ("Koordinator") und mindestens einem Mitantragsteller, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen oder einen assoziierten Partner handelt) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
-
Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein.
-
Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen). Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck oder mit internationalen Organisationen bewerben.
-
Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 50 000 EUR betragen.
- Die Projekte können entweder national oder transnational sein.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (direkt online auszufüllen)
- obligatorische Anhänge (hochzuladen):
- Kalkulator für Pauschalbeträge
- Belegdokumente (hochzuladen):
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar). Gilt nicht für neu gegründete Organisationen
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams: nur für private Organisationen ohne Erwerbszweck (siehe andere Anhänge).
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Jugendliche unter 18 Jahren) durchführen: Öffentliche Einrichtungen müssen eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen und beifügen (Vorlage auf Anfrage bei der EACEA erhältlich - CERV@ec.europa.eu); private gemeinnützige Einrichtungen müssen ihre Kinderschutzpolitik vorlegen, die die vier Bereiche abdeckt, die in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards
- Wenn das Projekt von einer öffentlichen Behörde unterstützt wird, fügen Sie das Unterstützungsschreiben bei.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
CERV-2024-CITIZENS-REM Call documentCERV-2024-CITIZENS-REM Call document(871kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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