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Call-Eckdaten
Aufbau des Netzes der nationalen Koordinierungsstellen mit den Mitgliedstaaten
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-NCC-06-MS-COORDINATION
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 65.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit der Schaffung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung (Verordnung (EU) 2021/887) werden die nationalen Koordinierungszentren (NCCs) - die über ein Netzwerk zusammenarbeiten - dazu beitragen, die Ziele dieser Verordnung zu erreichen und die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit in jedem Mitgliedstaat zu fördern, indem sie zum Erwerb der erforderlichen Kapazitäten beitragen.
Call-Ziele
Nationale Koordinierungszentren können auch vorrangige Bereiche wie die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften (Richtlinie (EU) 2022/2555, das vorgeschlagene Gesetz über die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe38 und das Gesetz über Cybersicherheit39) unterstützen. Ziel ist es, den Betrieb der nationalen Koordinierungszentren zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, die Cybersicherheitsgemeinschaft, einschließlich KMU, bei der Übernahme und Verbreitung modernster Cybersicherheitslösungen zu unterstützen und die Cybersicherheitskapazitäten zu stärken.
Ziel ist es auch, wesentliche Unterstützung im Bereich der Cybersicherheit in Form von finanzieller Unterstützung für Dritte zu leisten. Die Finanzierung soll in erster Linie die Einführung und breite Nutzung modernster Cybersicherheitslösungen erleichtern. Auf diese Weise sollen Organisationen mit den neuesten und wirksamsten Instrumenten und Strategien für die Cybersicherheit ausgestattet werden, um ihre allgemeinen Cybersicherheitskapazitäten zu stärken und ihnen dabei zu helfen, widerstandsfähiger und besser auf die sich ständig ändernden Herausforderungen durch Cyberbedrohungen im digitalen Zeitalter vorbereitet zu sein. Diese Unterstützung sollte in Synergie mit anderen Maßnahmen der nationalen Koordinierungszentren erfolgen, z. B. ihrer Rolle als Kontaktstelle, der Förderung der Teilnahme an grenzüberschreitenden Projekten und Maßnahmen, der Schaffung von Synergien mit anderen Aktivitäten und der Förderung von Verbindungen mit dem ECCC und anderen einschlägigen nationalen und europäischen Maßnahmen wie den digitalen Innovationszentren. Dieses Thema richtet sich ausschließlich an nationale Koordinierungszentren, die von der Kommission als fähig anerkannt wurden, Mittel zu verwalten, um den Auftrag und die Ziele zu erreichen, die in der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes der nationalen Koordinierungszentren festgelegt sind. Voraussichtlich 50 % des Zuschusses werden in Form von finanzieller Unterstützung an Dritte vergeben. Diese Maßnahmen zielen auf den Betrieb der nationalen Koordinierungszentren ab, die eine zentrale Rolle in der Cybersicherheitslandschaft einnehmen, wie in der Verordnung (EU) 2021/887 vorgesehen. Aufgrund der synergetischen Rolle, die sie in Bezug auf Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene spielen, wie z. B. die Berücksichtigung der Cybersicherheit in der nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik und insbesondere in den in den nationalen Cybersicherheitsstrategien genannten Politiken, müssen sie in der Lage sein, mit sensiblen Informationen umzugehen und vor möglichen Abhängigkeiten und Schwachstellen in der Cybersicherheit geschützt werden, um ausländischer Einflussnahme und Kontrolle vorzubeugen. Wie bereits erwähnt, birgt die Teilnahme von Nicht-EU-Stellen das Risiko, dass hochsensible Informationen über Sicherheitsinfrastrukturen, Risiken und Vorfälle einer Gesetzgebung oder einem Druck ausgesetzt werden, der diese Nicht-EU-Stellen dazu zwingt, diese Informationen an Nicht-EU-Regierungen weiterzugeben, was ein unvorhersehbares Sicherheitsrisiko darstellt. Aus den dargelegten Sicherheitsgründen unterliegen die Maßnahmen im Zusammenhang mit den SOC daher Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/694, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm 2021/2022.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Gestärkte Cybersicherheitsgemeinschaft zur Unterstützung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung 50
- Akzeptanz von Cybersicherheitslösungen
- Gestärkte Cybersicherheitskapazitäten der Beteiligten
- Synergetische Aktivitäten, die die Rolle der NCCs stärken
Erwartete Ergebnisse
Das nationale Koordinierungszentrum sollte folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Als Kontaktstellen auf nationaler Ebene für die Kompetenzgemeinschaft Cybersicherheit fungieren, um die EECCC bei der Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben zu unterstützen;
- Bereitstellung von Fachwissen und aktiver Beitrag zu den strategischen Aufgaben des ECCC unter Berücksichtigung der relevanten nationalen und regionalen Herausforderungen für die Cybersicherheit in verschiedenen Sektoren;
- Förderung, Ermutigung und Erleichterung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Industrie, insbesondere von Start-ups und KMU, der Hochschul- und Forschungsgemeinschaften und anderer Akteure auf der Ebene der Mitgliedstaaten an grenzüberschreitenden Projekten und Cybersicherheitsmaßnahmen, die über alle einschlägigen Unionsprogramme finanziert werden;
- Bereitstellung technischer Hilfe für die Akteure, indem diese in der Antragsphase für vom ECCC verwaltete Projekte unterstützt werden, wobei die Regeln der wirtschaftlichen Haushaltsführung, insbesondere in Bezug auf Interessenkonflikte, uneingeschränkt einzuhalten sind. Dies sollte in enger Abstimmung mit den von den Mitgliedstaaten eingerichteten einschlägigen nationalen Kontaktstellen erfolgen;
- Suche nach Synergien mit einschlägigen Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, z. B. Berücksichtigung der Cybersicherheit in der nationalen Politik für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit, insbesondere in den nationalen Cybersicherheitsstrategien;
- Gegebenenfalls Durchführung spezifischer Maßnahmen, für die das ECCC Finanzhilfen gewährt hat, einschließlich der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Dritte gemäß Artikel 204 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 zu den in den betreffenden Finanzhilfevereinbarungen festgelegten Bedingungen; diese Unterstützung sollte insbesondere darauf abzielen, die Übernahme und Verbreitung von dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Cybersicherheitslösungen (vor allem durch KMU) zu fördern;
- Förderung und Verbreitung der einschlägigen Ergebnisse der Arbeit des Netzes und des ECCC auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene;
- Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit von Einrichtungen, die in demselben Mitgliedstaat wie das NCC ansässig sind;
- Werbung und Förderung der Beteiligung einschlägiger Einrichtungen an den Tätigkeiten, die sich aus dem ECCC, dem Netz der nationalen Koordinierungszentren und der Gemeinschaft für Cybersicherheitskompetenz ergeben, und gegebenenfalls Überwachung des Umfangs der Beteiligung an Maßnahmen, die für Forschung, Entwicklung und Einsatz im Bereich der Cybersicherheit vergeben werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist im Rahmen von DIGITAL-ECCC-2024-DEPLOY-NCC-06 MS-COORDINATION - Deployment of the Network of National Coordination Centres with Member States (Aufbau des Netzes der nationalen Koordinierungsstellen mit den Mitgliedstaaten) für Finanzhilfen unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden.
- Die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- Die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei dieser Aufforderung nicht fakultativ. Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, wie das Projekt verwaltet werden soll, und er muss eine Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten enthalten, für die Dritte eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-ECCC-2024-DeployCall document DIGITAL-ECCC-2024-Deploy(557kB)
Kontakt
Website
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