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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Vorbereitende Maßnahme des EU KI Beschleuniger für Innovationen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-AI-ACT-06-INNOV
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema sollte sich auf die Erstellung von Leitlinien, Werkzeugen, Software, Online-Kursen und technischen Spezifikationen, um eine einfache Umsetzung des KI-Gesetzes durch Unternehmen, insbesondere KMU, und öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen.
Call-Ziele
Von dem ausgezeichneten Vorschlag zu diesem Thema wird erwartet, dass er eng mit dem ausgezeichneten Vorschlag zu KI-Sandkästen zusammenarbeitet. Letzterer sollte sich insbesondere auf die im Rahmen dieses Themas entwickelten Entwürfe von Instrumenten, Metriken und Leitlinien stützen, um sie in der Praxis mit Anbietern von KI-Systemen in einer Pilotphase der KI-Sandboxen unter der Aufsicht der zuständigen Behörden zu testen. Gleichzeitig sollten die Erfahrungen aus den Tests in den Sandkästen dazu dienen, die im Rahmen dieser Aktion erbrachten Leistungen zu prüfen und zu aktualisieren.
Alle endgültigen Materialien, Rahmen und Instrumente, die im Rahmen dieser Aktion entwickelt und validiert werden, werden öffentlich zugänglich gemacht und können von jedem Anbieter oder Nutzer von KI-Systemen verwendet werden.
Um Synergien mit anderen von der EU unterstützten Initiativen zu nutzen, sollte diese Aktion Kontakte mit dem KI-Büro, den TEFs, der KI-on-Demand-Plattform, den KI-Fabriken und den EDIHs knüpfen, um herauszufinden, welche bestehenden Ressourcen den KI-Innovatoren gemeinsam angeboten werden können und welche Ressourcen in Zukunft aufgebaut werden müssten.
Eine enge Zusammenarbeit sollte auch mit internationalen und europäischen Normungsorganisationen (insbesondere CEN3 und CENELEC4) angestrebt werden, um den Fortschritten bei der Entwicklung von KI-Normen Rechnung zu tragen und sie als Grundlage für die Entwicklung der Aktion zu nutzen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Förderung von KI-Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften des KI-Gesetzes und Verbesserung der Rechtssicherheit für Innovatoren;
- den Zugang innovativer KI-Systeme zum EU-Markt zu beschleunigen, indem ein einziger digitaler Raum geschaffen wird, der alle Informationen enthält, die zum Verständnis und zur Einhaltung des KI-Gesetzes erforderlich sind;
- Förderung der Ergebnisse einschlägiger KI-bezogener Initiativen der Kommission, die Dienstleistungen und/oder Unterstützung für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien anbieten;
- Bewertung des künftigen zusätzlichen Bedarfs zur Unterstützung der Umsetzung des KI-Gesetzes.
Erwartete Ergebnisse
- die Erstellung von Materialien und Schulungskursen, die das Verständnis und die Einhaltung des KI-Gesetzes erleichtern (dies könnte Zusammenfassungen und Schulungsmaterial des KI-Gesetzes, der einschlägigen Normen, der Leitfäden der Europäischen Kommission und anderer einschlägiger technischer und rechtlicher Dokumente umfassen, sollte sich aber nicht darauf beschränken);
- die Entwicklung von Prozessrahmen, virtueller Infrastruktur, Werkzeugen, Metriken und Benchmarks für die rechtskonforme Entwicklung und Validierung von KI-Systemen im Hinblick auf die Anforderungen des KI-Gesetzes (z. B. Datenqualität, Genauigkeit, Robustheit, Sicherheit), auch durch Prototypen von Softwarelösungen für die Rechtskonformität; dies sollte auch bewährte Verfahren und technische Werkzeuge für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten umfassen, wenn Lücken festgestellt werden;
- die Veröffentlichung eines digitalen Tools, das die Anbietenden von KI-Systemen bei der Einstufung ihres KI-Systems gemäß den im KI-Gesetz vorgesehenen Risikostufen unterstützt;
- die Entwicklung von Selbstbewertungsinstrumenten/Software für die Konformitätsbewertung, das Risikomanagement und die nachträgliche Marktüberwachung, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten sind;
- die Bereitstellung personalisierter technischer und rechtlicher Unterstützung für KMU und Behörden bei der Nutzung der im Rahmen dieser Aktion entwickelten Rahmen, Instrumente und Infrastrukturen, einschließlich der Beantwortung von Ad-hoc-Anfragen zum KI-Gesetz (dies könnte beispielsweise die Entwicklung von Online-Schulungs- und Sensibilisierungsmaterial für Anbietenden und Nutznenden von KI-Systemen in Bezug auf die einschlägigen Anforderungen und Verpflichtungen des KI-Gesetzes umfassen);
- die Einrichtung einer einzigen digitalen Plattform und Infrastruktur, die als zentrale Anlaufstelle für alle Unternehmen und Behörden dienen soll, die die Anforderungen des KI-Gesetzes verstehen und erfüllen wollen, und die der Öffentlichkeit die im Rahmen dieser Aktion und der Aktion "Sanboxes für KI-Regelungen" entwickelten Rahmen, Instrumente, Leitfäden und Online-Kurse zur Verfügung stellen soll.
- die Ergebnisse dieses Themas sollten eng auf den Zeitplan für die Umsetzung des KI-Gesetzes abgestimmt sein und in enger Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen (insbesondere dem KI-Büro) entwickelt werden. Die Entwicklung der einheitlichen digitalen Plattform sollte eine Priorität sein. Diese Plattform sollte regelmäßig mit relevanten Informationen und Dokumenten aktualisiert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Die finanzielle Unterstützung von Dritten ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-AI-ACT-06 Call documentDIGITAL-2024-AI-ACT-06 Call document(676kB)
Kontakt
Website
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