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Call-Eckdaten
Energiedatenraum
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-CLOUD-AI-06-ENERSPACE
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist es, einen zuverlässigen und sicheren gemeinsamen europäischen Datenraum für Energie zu schaffen, wie er in der Europäischen Datenstrategie und im EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesystems angekündigt wurde.
Call-Ziele
Dieser Datenraum wird den Zugang zu Daten erweitern, die für die Entwicklung innovativer Energiedienstleistungen benötigt werden, die dazu beitragen werden, die Stromnetze auszugleichen und zu optimieren und die Energieeffizienz der bebauten Umwelt zu verbessern. Er wird eine Schlüsselrolle bei der verstärkten Integration intermittierender erneuerbarer Energiequellen spielen und so die Ziele des Pakets "Fit for 55" und des RePowerEU-Plans vorantreiben. Der Energiedatenraum wird eng mit anderen sektorspezifischen Datenräumen (z. B. Mobilität und intelligente Gemeinschaften) verknüpft sein und somit Akteuren aus verschiedenen Sektoren wie Gebäudeautomatisierung und Elektromobilität ermöglichen, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen, Energiedienstleistungen zu erbringen, die Sektorintegration (die Verknüpfung verschiedener Energieträger - Strom, Wärme, Kälte, Gas, feste und flüssige Brennstoffe - miteinander) zu fördern und die Elektrifizierung der Endnutzungen wie Heizung/Kühlung und Verkehr zu erleichtern. Auf diese Weise können sie zur effizienten Energienutzung beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien fördern, die Integration, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Sektoren unterstützen und neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- (Technische) Infrastrukturen für den gemeinsamen europäischen Energiedatenraum, die alle oben genannten Bausteine abdecken und die ermittelten Anwendungsfälle berücksichtigen.
- Vollständig definierte Anwendungsfälle, die durch den Datenraum umgesetzt werden.
- Geeignete Geschäftsmodelle, die die Aufrechterhaltung und Skalierung des gemeinsamen europäischen Energiedatenraums über die Projektlaufzeit hinaus und die Zugänglichkeit der föderierten Daten gewährleisten.
- Governance-System für den gemeinsamen europäischen Energiedatenraum.
- Halbjährliche Berichte über Verbindungen zwischen relevanten lokalen und nationalen Datenökosystemen und Initiativen auf EU-Ebene sowie mit anderen sektoralen Datenräumen. -
- Leitfäden/Schulungsunterlagen zur Einbeziehung der Akteure in die gemeinsame Nutzung von Daten.
- Sobald der Datenraum in Betrieb ist, regelmäßige Berichte über Nutzungsdaten und Wartung.
Erwartete Ergebnisse
Der/die Vorschlag(e) sollte(n) die Einrichtung der ersten Version eines gemeinsamen europäischen Energiedatenraums und seiner Infrastruktur vorsehen und dabei so weit wie möglich auf den Ergebnissen der laufenden Horizont-Europa-Projekte aufbauen, die die Grundlage für den gemeinsamen europäischen Energiedatenraum bilden. Alle zusätzlichen bestehenden Einrichtungen (föderierte Datenquellen oder Datendrehscheiben) in den Mitgliedstaaten oder auf europäischer Ebene sollten berücksichtigt und so weit wie möglich integriert werden.
Die Vorschläge im Rahmen dieser Aktion sollten insbesondere Folgendes betreffen:
- Einführung einer ersten Version eines gemeinsamen europäischen Energiedatenraums in großem Maßstab (in mindestens 10 Mitgliedstaaten) und Ermittlung und Erprobung von mindestens fünf Anwendungsfällen (z. B. Management dezentraler Energieressourcen (DER), Bereitstellung von Flexibilitätsdiensten für Stromnetze (z. B., Netzausgleich, Engpassmanagement, Spannungsregelung) auf der Grundlage digitaler Energieanlagen, intelligentes und bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen (einschließlich dynamischer Energieoptimierung großer Elektrofahrzeugflotten usw.), die mindestens zwei der drei politischen Prioritäten (im EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesystems beschriebene Anwendungsfälle auf hoher Ebene) betreffen.
- Verwendung einer gemeinsam vereinbarten Referenzarchitektur, replizierbarer und skalierbarer Bausteine, z. B. Datenmodelle und -formate, Datenaustausch-APIs, Datenherkunft und Rückverfolgbarkeit, Metadaten- und Diensterkennung, Identitätsmanagement/Identifizierung und Authentifizierung, Vereinbarungen über Datenzugriff und Nutzungskontrolle, Geschäftsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Governance-Vereinbarungen. Insbesondere im Hinblick auf Dateninteroperabilitätsvereinbarungen sollte der Datenraum auf vereinbarten Mindestinteroperabilitätsmechanismen beruhen, die die wichtigsten Stakeholder im Energiebereich auf eine Reihe von Mindestkapazitäten abstimmen, die für die Interoperabilität von Daten, Systemen und Diensten zwischen den wichtigsten Akteuren der Energiewertschöpfungsketten auf allen Ebenen (europäisch, national und lokal) erforderlich sind. Die Interoperabilität mit anderen Datenräumen (z. B. Mobilitäts- oder Smart-Community-Datenraum) auf der entsprechenden Ebene ist, wann immer möglich, von Anfang an zu berücksichtigen.
- Berücksichtigung eines vollständigen Satzes gemeinsamer offener Normen, einschließlich semantischer Normen wie SAREF, Ontologie und Dateninteroperabilität, sowohl bereichsspezifisch als auch bereichsübergreifend.
- Definition geeigneter Geschäftsmodelle mit dem Ziel, die finanzielle Nachhaltigkeit des Energiedatenraums über das Projektende hinaus sicherzustellen.
- Implementierung eines Governance-Systems zur Überwachung des Betriebs des Energiedatenraums gemäß den definierten Geschäftsmodellen.
Der Aufbau des Energiedatenraums wird, soweit möglich, auf früheren Maßnahmen aufbauen, die im Rahmen des Programms Horizont Europa (wie oben erwähnt) unterstützt wurden, und sollte sich auf bestehende nationale oder regionale Bemühungen stützen.
Der/die ausgewählte(n) Vorschlag(e) wird/werden, soweit möglich und sofern verfügbar, die intelligente Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform Simpl nutzen. Sie werden auch eng mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume zusammenarbeiten, um die Anpassung an das übrige Ökosystem von Datenräumen zu gewährleisten, das mit Unterstützung des Programms "Digitales Europa" umgesetzt wird, insbesondere im Hinblick auf eine Referenzarchitektur für Datenräume, gemeinsame Bausteine, Toolboxen und Standards sowie Modelle für die Datenverwaltung. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit speziellen Expert*innengruppen für intelligente Energie und Energiedaten arbeiten, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurden. Es wird erwartet, dass der/die ausgezeichnete(n) Vorschlag(e) von Anfang an auf die Erreichung finanzieller Nachhaltigkeit bis zum Abschluss der Maßnahme hinarbeitet/arbeiten und diesbezüglich relevante Maßnahmen in Betracht zieht/ziehen.
Relevante Stakeholder für die Durchführung dieser Maßnahme sind alle Einrichtungen, die eine aktive Rolle bei der Steuerung des Betriebs von Energiesystemen und auf den Energiemärkten spielen, z. B. ein zunehmender Anteil von KMU/Mittelständlern, die Energiedienstleistungen für Verbraucher*innen erbringen (Datennutzende), sowie alle Einrichtungen, die Datenvereinbarungen im Hinblick auf die Erbringung von Flexibilitätsdienstleistungen abschließen.
Die aktive Beteiligung von Datenanbieter*innen und -nutzer*innen von Beginn des Projekts an ist sehr zu empfehlen, da dadurch sichergestellt wird, dass der Datenraum so konzipiert und strukturiert wird, dass er ihren Bedürfnissen entspricht, wodurch der Datenraum relevanter wird und am Ende der Projektlaufzeit zu einer höheren Akzeptanz und einem stärkeren Verantwortungsgefühl der Datenanbieter*innen und -nutzer*innen führt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Die finanzielle Unterstützung von Dritten ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-CLOUD-AI-06 Call documentDIGITAL-2024-CLOUD-AI-06 Call document(749kB)
Kontakt
Website
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