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Call-Eckdaten
Europäischer Green-Deal-Datenraum
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-CLOUD-AI-06-GREENDEAL
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel dieser Aktion ist die Einrichtung eines betriebsbereiten Green-Deal-Datenraums (GDDS).
Call-Ziele
Es wird erwartet, dass die Aktion die neuesten Entwicklungen in der Datenstrategie und der Green-Deal-Landschaft berücksichtigt, einschließlich der Ergebnisse der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion "Vorbereitende Maßnahmen für den Green-Deal-Datenraum", die im Rahmen des Arbeitsprogramms 2021/22 finanziert wird. Sie sollte auch die Ergebnisse der unter HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-17 finanzierten Horizont-Europa-Projekte berücksichtigen: Gemeinsamer europäischer Green-Deal-Datenraum zur Bereitstellung besser zugänglicher und verwertbarer Umweltbeobachtungsdaten zur Unterstützung der vorrangigen Maßnahmen des europäischen Green Deal.
Es wird erwartet, dass die Aktion eine technische Infrastruktur und einen Verwaltungsmechanismus für den GDDS mit entsprechenden Anwendungsfällen einführt. Sie soll die Wiederverwendung und den Austausch von Daten aus bestehenden relevanten privaten und öffentlichen Datenökosystemen und Datenräumen ermöglichen, die neue Dienste und Anwendungen speisen werden, die zur Erreichung der Ziele des Green Deal beitragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Eine übergreifende Governance-Struktur mit Rollen und operativen Prozessen für die Entscheidungsfindung im Rahmen des GDDS
- Ein in die IT-Infrastruktur eingebetteter algorithmischer Mechanismus für die Datenverwaltung der GDDS
- Eine technische GDDS-Infrastruktur für den Betrieb der ausgewählten Anwendungen und Anwendungsfälle zur Unterstützung der genannten Bereiche (biologische Vielfalt, Kreislaufwirtschaft, keine Umweltverschmutzung, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel) bei gleichzeitiger nahtloser Verknüpfung von zuvor fragmentierten grünen Dateninfrastrukturen und operativen Datenökosystemen, ob öffentlich oder privat
- Hochwertige, wiederverwendbare Datensätze, die für den Europäischen Green Deal im Zusammenhang mit den ausgewählten Anwendungsfällen und im weiteren Sinne für die Schwerpunktbereiche relevant sind
- Die Anzahl der Stakeholder (Dateninhabende und -nutzende), die am Datenraum beteiligt sind, und eine Analyse der Stakeholder, die dem Datenraum nach Abschluss des Projekts beitreten könnten.
- Eine Reihe konkreter politischer Empfehlungen, die digitale Lösungen bei der Umsetzung der ausgewählten Anwendungsfälle ergänzen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Der/die im Rahmen dieser Aktion ausgezeichnete(n) Vorschlag/Vorschläge soll(en) sich auf Datenraumanwendungen und Anwendungsfälle konzentrieren, die zum Green Deal insgesamt und insbesondere zu den in den folgenden Schwerpunktbereichen festgelegten politischen Zielen beitragen: biologische Vielfalt, Kreislaufwirtschaft, keine Umweltverschmutzung, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung. Jeder GDDS-Nutzungsfall, dessen Hauptwert in mindestens einem der vier Schwerpunktbereiche liegt, fällt in den Anwendungsbereich.
Die Maßnahme wird außerdem dazu beitragen, die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Gewährleistung eines fairen Übergangs zur Klimaneutralität zu unterstützen und zu überwachen, einschließlich des vorrangigen Ziels, einen wirksamen, fairen und effektiven grünen und digitalen Übergang zu gewährleisten.
Anwendungen und Anwendungsfälle, die sich gleichzeitig auf andere relevante Bereiche auswirken und eindeutig Verbindungen zu relevanten sektoralen Datenräumen (z. B. Landwirtschaft, Energie, Mobilität usw.) aufzeigen, werden nachdrücklich gefördert.
Synergien und gemeinsame Anwendungsfälle mit den folgenden Maßnahmen des Programms "Digitales Europa" sind willkommen:
- Das operative Datenökosystem für die Entwicklung und den Betrieb von "digitalen Zwillingen" der Erde im Rahmen des Themas "Destination Earth" (DestinE)
- Die digitalen Produktpässe in den wichtigsten Wertschöpfungsketten der Elektronik (Verbraucher*innen und/oder Industrie), Batterien und mindestens zwei weiteren der im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft genannten vorrangigen Produkte
- Der Datenraum für intelligente Gemeinschaften, der durch sektorübergreifende Datenpiloten validiert und verfeinert wird und den Weg für die Einführung lokaler digitaler Zwillinge ebnet
Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 11-13 der Aufforderung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Die finanzielle Unterstützung von Dritten ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): nicht zutreffend
Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-CLOUD-AI-06 Call documentDIGITAL-2024-CLOUD-AI-06 Call document(749kB)
Kontakt
Website
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