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Call-Eckdaten
Unterstützung von Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten, um effiziente Wege für KI im Gesundheitswesen zu fördern
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-06-HEALTHCARE-AI
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Maßnahme ist es auch, die Zeit bis zur Marktreife zu verkürzen und die Entwicklung neuer KI-gestützter Gesundheitsprodukte und -dienstleistungen zu fördern, die die Sicherheit und das Wohlbefinden der Patienten deutlich verbessern und gleichzeitig die Privatsphäre und die Sicherheit wahren. Diese Maßnahme ist nicht nur für die Umsetzung des EHDS relevant, sondern auch für die Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AIA), das einen übergreifenden Rahmen für vertrauenswürdige KI, auch im Gesundheitswesen (z. B. Medizinprodukte), schafft.
Call-Ziele
Der Bedarf im Gesundheitswesen nimmt aufgrund von Faktoren wie Bevölkerungswachstum, Überalterung der Bevölkerung und der Verbreitung chronischer Krankheiten weiter zu. Technologien im Gesundheitswesen können dazu beitragen, diese Anforderungen zu erfüllen, indem sie unter anderem die Wirksamkeit von Behandlungs- und Diagnoselösungen und die Effizienz von Gesundheitssystemen erhöhen. Der Einsatz neuer digitaler Medizintechnologien und von Lösungen mit künstlicher Intelligenz (KI) für das Gesundheitswesen erfordert den Zugang zu realen Gesundheitsdaten. Die Datenmenge, die für die Entwicklung von KI zur Verfügung steht, sollte so groß wie möglich sein, um die Einführung von Verzerrungen zu begrenzen, die die Wirksamkeit und Sicherheit von KI-Lösungen im Gesundheitswesen untergraben oder Ungleichheiten beim Zugang zur Versorgung verstärken könnten.
Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird ein gemeinsamer Rahmen für die Wiederverwendung von Gesundheitsdaten geschaffen. Er soll den Zugang zu EU-weiten realen Gesundheitsdaten für bestimmte Zwecke wie die Entwicklung, Erprobung, Einführung und Nutzung von Produkten oder Diensten, die zur öffentlichen Gesundheit beitragen, oder das Training, die Erprobung und die Bewertung von Algorithmen, einschließlich medizinischer Geräte, KI-Systeme und digitaler Gesundheitsanwendungen, erleichtern und vereinfachen. Der Vorschlag für eine Verordnung über den EHDS102 sieht Gesundheitsdaten-Zugangsstellen (Health Data Access Bodies, HDAB) in jedem Land als vertrauenswürdige Anker vor, um die Wiederverwendung von Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu überwachen.
Als Teil des umfassenderen KI-Ökosystems im Gesundheitswesen, wie z. B. Test- und Experimentiereinrichtungen (TEFs) für KI und europäische digitale Innovationszentren (EDIHs), zielt diese Maßnahme darauf ab, die Rolle und die Fähigkeiten der HDABs bei der Straffung der Test- und Einführungspfade für KI-Lösungen im Gesundheitswesen zu stärken.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aktion umfasst Folgendes:
- Ermittlung der derzeitigen Wege, d. h. der regulatorischen, organisatorischen und technischen Prozesse und Mittel für die Entwicklung, Erprobung und den Einsatz von KI im Gesundheitswesen, sowie der Einschränkungen, Engpässe und Lücken, die die Gesamtwirksamkeit dieser Wege beeinträchtigen;
- Gestaltung effektiverer Wege durch die Nutzung von EHDS und Gesundheitsdaten-Zugangsstellen sowie möglicherweise von Test- und Experimentiereinrichtungen (TEFs) und Europäischen Zentren für digitale Innovation (EDIHs);
- Schaffung und Umsetzung der erforderlichen Kapazitäten auf der Ebene der Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten, um diese Wege für die Entwicklung, Erprobung und den Einsatz von KI im Gesundheitswesen zu unterstützen, und Aufbau einer entsprechenden Gemeinschaft, die gegebenenfalls auch Datennutzende Dateninhaber*innen, TEFs und EDIHs umfasst;
- Erprobung und Präsentation dieser Wege mit den Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten und den einschlägigen Akteuren in der Gemeinschaft anhand konkreter Beispiele in relevanten Krankheitsbereichen, z. B. Krebs, psychische Gesundheit oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
- Bereitstellung von Leitlinien und Empfehlungen zur Verbesserung der Entwicklungs-, Test- und Einführungspfade für KI im Gesundheitswesen unter Nutzung der vom EHDS gebotenen Möglichkeiten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 6 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Darüber hinaus wird dringend empfohlen, dass dem Konsortium mindestens drei Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern und drei Unternehmen/Institute/Entwickler/Innovatoren, die KI-Lösungen entwickeln, aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern angehören.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Aufgrund sicherheitsbedingter Einschränkungen müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern stattfinden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle: zutreffend
- andere Anhänge
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call document DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-06Call document DIGITAL-2024-CLOUD-DATA-06(589kB)
Kontakt
Website
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