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Call-Eckdaten
Innovative und vernetzte öffentliche Verwaltungen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-BESTUSE-06-INNOV-ADMIN
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Plattform zur Sensibilisierung, Ideenfindung und Erprobung von Interoperabilitätskomponenten zu schaffen, die für grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste benötigt werden.
Call-Ziele
Das Ziel der Digitalen Dekade sieht vor, dass bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste online sein sollen. Diese sollten auch für Bürger*innen und Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierungsfrei zugänglich sein. Die künftige Akte "Interoperables Europa" wird hierfür eine wichtige Triebkraft sein und die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden Interoperabilität und des Datenaustauschs unterstützen. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, in den Mitgliedstaaten Kapazitäten für die erfolgreiche Umsetzung der Akte über das interoperable Europa zu schaffen und den Boden für entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zu bereiten.
Die Akte "Interoperables Europa" sieht die Möglichkeit vor, Projekte zur Unterstützung der Umsetzung der Politik einzurichten, die sich auf bestehende Lösungen für das interoperable Europa stützen, aber auch fehlende Interoperabilitätslösungen ermitteln können, die noch entwickelt werden müssen.
Innovationsmaßnahmen können die Entwicklung und Übernahme innovativer Interoperabilitätslösungen in der EU durch die Einbeziehung von GovTech-Stakeholdern oder die Einrichtung einer Sandbox für Interoperabilitätsvorschriften unterstützen. Diese Bemühungen können auch durch Schulungen, Erfahrungsaustausch, Peer-Reviews und die Nutzung eines Sandkastens für Interoperabilitätsvorschriften unterstützt werden.
Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist notwendig, um gemeinsame Projekte zur Förderung der grenzüberschreitenden Interoperabilität zu starten. Mit dieser CSA sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, gemeinsam den Bedarf ermitteln und eine Plattform für die Sensibilisierung, Ideenfindung und Erprobung von Interoperabilitätskomponenten entwickeln, die für grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste benötigt werden. Diese können zu wiederverwendbaren Interoperabilitätslösungen führen, die dem Interoperable Europe Board vorgelegt und schließlich als Interoperable Europe-Lösungen gekennzeichnet werden können. Die CSA wird daher für die Ausarbeitung eines wirksamen Sensibilisierungsplans für die nächste Phase der Entwicklung und Erprobung grenzüberschreitender digitaler öffentlicher Dienste von wesentlicher Bedeutung sein.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Ein nachhaltiges System der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Interessengruppen, einschließlich einer Reihe engagierter Interessengruppen und eines Rahmens für die künftige Einbeziehung neuer Interessengruppen, in voller Übereinstimmung mit der in der Akte über das interoperable Europa festgelegten Verwaltungsstruktur;
- Ein strategischer Fahrplan für die geplanten Aktionen und Unterstützungsmaßnahmen, die für die Verwirklichung der Ziele von Interoperable Europe erforderlich sind, auf der Grundlage einer Reihe von Konsultationen, Workshops und Sitzungen zur Sammlung von Anforderungen, bewährten Verfahren und Rückmeldungen der Beteiligten;
- Einen detaillierten Umsetzungsplan, wie dieser strategische Fahrplan umgesetzt werden könnte (einschließlich Zeitplan, Investitions- und Kapazitätsbedarf, Etappenziele und Leistungsindikatoren).
Erwartete Ergebnisse
Zu diesem Zweck soll diese CSA das Bewusstsein schärfen und dadurch Ökosysteme der digitalen Verwaltung, Expert*innen und relevante Interessengruppen zusammenbringen, um Anforderungen, Lösungen, Innovationsmaßnahmen und gemeinsame Pilotprojekte zu ermitteln, die für die Umsetzung neuer grenzüberschreitender Dienste erforderlich sind. Dies muss mit den in der Akte über ein interoperables Europa vorgesehenen Maßnahmen und Instrumenten in Einklang gebracht werden, einschließlich Maßnahmen wie den regulatorischen Sandkästen und Govtech. Sie wird auch Schulungen und Peer-Reviews fördern, wenn dies erforderlich ist. Sie wird auch als Testumgebung für neu ermittelte, wiederverwendbare Interoperabilitätslösungen in der Zukunft dienen. Es soll eine virtuelle Umgebung schaffen, in der europäische öffentliche Verwaltungen zusammenarbeiten, Daten austauschen, auf modernste Werkzeuge und Ressourcen zugreifen und den grenzüberschreitenden Austausch von Wissen und Daten erleichtern können, um die grenzüberschreitende Verfügbarkeit digitaler öffentlicher Dienste zu verbessern. Die Antragstellenden sollten auch eine breit angelegte Kommunikationsstrategie für die Beteiligten entwickeln. Sie sollte die Koordinierung zwischen dem künftigen Interoperable Europe Board und der Gemeinschaft sowie anderen relevanten Stakeholdern sicherstellen.
Die CSA sollte keine Elemente umfassen, die zu Überschneidungen mit Maßnahmen zum europäischen Ökosystem für digitale Identität und Vertrauen führen würden.
Zu diesem Zweck wird erwartet, dass die Maßnahme Folgendes umfasst:
- Einberufung von Vertreter*innen der öffentlichen Verwaltung und anderer relevanter Interessengruppen in der EU, um eine Plattform für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Akte über ein interoperables Europa zu schaffen, einschließlich einer geeigneten Verwaltungsstruktur;
- Kartierung bestehender Interoperabilitätslösungen, die bei der Umsetzung der politischen Anforderungen helfen können, und Ermittlung fehlender Interoperabilitätslösungen, die entwickelt werden müssen;
- Ermittlung konkreter Maßnahmen und eines Fahrplans, die für die Verwirklichung der Ziele des interoperablen Europas erforderlich sind;
- Ermittlung von Synergien mit den einschlägigen Politiken und Initiativen der Union und der nationalen Programme, einschließlich eIDAS, der Verordnung über ein einheitliches digitales Tor, Datenräumen und datenbezogenen Rechtsvorschriften, dem AI Act, ComPAct, Living-in.eu sowie den einschlägigen EDICS;
- Zusammenarbeit mit dem Interoperable Europe Board und der Interoperable Europe Community, um die Zusammenarbeit zu fördern und ein optimales Maß an Zusammenhängen und Synergien zu gewährleisten.
All diese Aktivitäten werden zum Aufbau von Kapazitäten in den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten beitragen, um die Verpflichtungen der künftigen Akte über ein interoperables Europa vor Ort umzusetzen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens fünf (5) einschlägige nationale Verwaltungen oder eine in ihrem Namen handelnde Rechtsperson aus fünf (5) verschiedenen EU-Mitgliedstaaten angehören.
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Die finanzielle Unterstützung von Dritten ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): nicht zutreffend
- Andere Annexe: nicht zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-BESTUSE-06 Call documentDIGITAL-2024-BESTUSE-06 Call document(549kB)
Kontakt
Website
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