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Call-Eckdaten
Full-Scale-Übungen
Förderprogramm
Fonds des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Call Nummer
UCPM-2024-KAPP-EX
Termine
Öffnung
01.02.2024
Deadline
25.04.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 500.000,00 und € 1.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung der Katastrophenschutzbereitschaft und -reaktion auf alle Arten von Katastrophen innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten/Teilnehmerstaaten des Verfahrens durch die Bereitstellung eines Testumfelds und einer Lernmöglichkeit für alle an Katastrophenschutzeinsätzen beteiligten Stakeholder: eine groß angelegte Übung.
Call-Ziele
Das Szenario für die Übungen sollte auf Risikobewertungen aufbauen.
Beispiele können, aber nicht ausschließlich, extreme Wetterbedingungen, Waldbrände, Überschwemmungen, Erdbeben, Tsunamis, Industrierisiken, Unterbrechungen kritischer Infrastrukturen, Meeresverschmutzung, Epidemie-/Gesundheitsrisiken, CBRN und sektorübergreifende Notfälle sein.
Zusätzlich zum Hauptthema werden Querschnittsthemen wie Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, ökologische Nachhaltigkeit, umweltfreundliche Wirtschaftspraktiken, Digitalisierung, Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur, Schutz des kulturellen Erbes usw. ermutigt, berücksichtigt und einbezogen zu werden, wenn sie relevant sind.
Erwartete Ergebnisse
Die Begünstigten werden ein umfassendes Übungsprojekt in den Mitgliedstaaten konzipieren, planen, durchführen und selbst auswerten.
Das umfassende Übungsprojekt muss die folgenden Elemente und Aktivitäten umfassen:
- Aktivierung des Mechanismus: Das UCPM muss aktiviert werden, wobei alle beteiligten Verfahren getestet, entwickelt und/oder als Lern- und Erkundungsmöglichkeit genutzt werden müssen.
- EU-Katastrophenschutzteam: Ein EU-Katastrophenschutzteam muss mindestens während der groß angelegten Feldübung eingesetzt werden, und seine Größe und Zusammensetzung sollte an die Merkmale der Übung angepasst sein (mindestens vier Mitglieder). Das EUCP-Team wird wie bei einem realen Einsatz und unter Berücksichtigung der Funktionsprofile zusammengestellt, d.h. ein*e Teamleiter*in, ein*e stellvertretende*r Teamleiter*in, ein*e ERCC-Verbindungsbeamter (ERCC LO) sowie Koordinierungs- und Bewertungsexpert*innen als Teammitglieder, die eng mit dem Technischen Assistenten-Unterstützungsteam (TAST) zusammenarbeiten.
Die Übungen im Rahmen des Projekts umfassen Einsätze, die dem EUCP-Team gewidmet sind, einschließlich Sitzungen mit den zuständigen Behörden, Bewertungen vor Ort und Aktivitäten zur Erleichterung der Koordinierung der europäischen Hilfe.
- Einsatz von Modulen und/oder anderen Reaktionskapazitäten (je nach Szenario und Zielsetzung ein vollständiges Team oder eine Notbesetzung).
- CECIS oder CECIS Meeresverschmutzung: Das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS) wird mindestens bei der Anforderung, dem Angebot und der Annahme von Hilfe durch die Mitgliedstaaten verwendet. Bei Übungen im Zusammenhang mit Meeresverschmutzung ist CECIS Marine Pollution zu verwenden.
- Nationale Einsatzstrukturen: Die nationale Einsatzstruktur der für den Katastrophenschutz oder die Meeresverschmutzung zuständigen Behörde jedes Antragstellers muss, je nach Übungsszenario, an der Übung als übendes Publikum teilnehmen. Die Beteiligung muss mindestens in Form einer Teilnahme der 24/7 nationalen Kontaktstelle an der Übung erfolgen. Die Beteiligung der Entscheidungsgremien (z. B. für die Ausrufung des nationalen Notstands/Katastrophenfalls und die Aktivierung der UCPM) als Übungspublikum wird dringend empfohlen. Das oben Genannte gilt nicht für internationale Organisationen.
- EU Host Nation Support Guidelines: Während der Übungen werden die EU-Leitlinien für die Unterstützung des Gastgeberlandes (HNS) umgesetzt und getestet. Die eingerichtete Zelle oder die Verbindungsbeamten, die im Notfall für den HNS zuständig sind, werden als Übungspublikum einbezogen. Andere relevante Fachministerien und Verwaltungen, die am nationalen Notfallmanagement und der Unterstützung des Gastlandes beteiligt sind, werden ebenfalls einbezogen. Ein Thema zu HNS wird in einer Table-Top- und/oder einer Gefechtsstandübung empfohlen.
- EU-Beobachterprogramm: Mindestens 10 Beobachtende, die im Rahmen des UCPM geschult wurden (mindestens MBC, CMI, TEC oder gleichwertig), werden während der groß angelegten Feldübung am EU-Beobachtendenprogramm teilnehmen. Der Koordinator lädt Beobachtende aus jedem Mitgliedstaat und aus jedem in Frage kommenden Drittland ein. In hinreichend begründeten Fällen kann die Zahl der Beobachtenden mit Genehmigung der Europäischen Kommission erhöht werden. Nach Erhalt der Einladung benennt die zuständige Behörde in jedem Land die Beobachtenden und legt ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf der Kandidat*innen vor. Auf der Grundlage dieser Unterlagen trifft der Koordinator eine Auswahl von mindestens 10 Beobachtenden. Die benannte Person erklärt sich bereit, an den im Rahmen des Programms organisierten Aktivitäten teilzunehmen.
Die Reise- und Aufenthaltskosten der Beobachtenden ab dem Abfahrtshafen müssen im Budget enthalten sein.
Leitlinien für das EU-Beobachtendenprogramm:- Die Beobachtenden sollten sich an der Übung beteiligen und nicht nur als bloße Beobachtende fungieren.
- In diesem Zusammenhang können den Beobachtenden Rollen im Übungsspiel zugewiesen werden.
- Das Konsortium wird den Beobachtenden ein standardisiertes Formular zur Verfügung stellen, um Informationen und Ansichten der Beobachtenden über die Übung zu sammeln. Das EU-Beobachtendenprogramm sieht einen abschließenden Workshop vor der Hot Wash-up-Sitzung vor. In diesem Workshop werden die Ansichten der Beobachtenden über die Übung gesammelt und gemeinsame Schlussfolgerungen gezogen. Diese Schlussfolgerungen werden in der Hot-Wash-up-Sitzung von einem/einer von der Gruppe benannten Sprecher*in vorgetragen.
- Auswertung: Für das gesamte Übungsprojekt, vom Beginn bis zum Ende des Projekts, d.h. für die vorbereitenden Maßnahmen, die verschiedenen Übungen und die Nachbereitung, muss eine angemessene Evaluierung durchgeführt werden. Mindestens eine Person wird für die Bewertung der Vorbereitungs- und Nachbereitungsaktivitäten benannt. Für die Bewertung der Übungen wird ein Team von Bewerter*innen gebildet, das die verschiedenen Orte, Standorte oder Ebenen der Übung abdecken soll. Am Ende des Projekts wird ein Bewertungsbericht mit den ermittelten Erkenntnissen vorgelegt und über das Wissensnetz der Union für den Katastrophenschutz verbreitet. Der Plan für die Umsetzung der ermittelten Erkenntnisse wird auf der Sitzung zur weiteren Vorgehensweise vorgestellt.
- Weitere Aktivitäten: Dieses umfassende Übungsprojekt muss die folgenden Aktivitäten umfassen (sofern nicht als fakultativ angegeben):
- Vorbereitende Maßnahmen:
- Kick-off Meeting.
- 1. Planungskonferenz.
- 2. Planungskonferenz.
- 3. Planungskonferenz.
- Workshops, Schulungen, Seminare, etc.
- Andere Treffen/Konferenzen nach Bedarf.
- Übungen: Eine obligatorische Feldübung in vollem Umfang zusammen mit mindestens einer vorangegangenen Übung in einem progressiven Ansatz. Diese vorherige Übung kann entweder eine Tischübung, eine Gefechtsstandübung oder beides sein.
- Table-Top-Übung mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.
- Gefechtsstandübung mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.
- Feldübung in vollem Umfang mit einer Mindestdauer von 36 Stunden.
- Nachbereitende Aktivitäten:
- Workshops und Seminare.
- Way-Forward-Meeting mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der ermittelten Erkenntnisse.
- Vorbereitende Maßnahmen:
Die Merkmale und Richtlinien für jede Aktivität werden im Technischen Leitfaden für UCPM-Übungen im großen Maßstab erläutert.
Die Projekte müssen deutlich zeigen, dass sie die in den jeweiligen Ländern bereits unternommenen Vorbereitungsbemühungen ergänzen. Die Komplementarität muss im Projektvorschlag beschrieben werden (Teil B der Vorschlagsvorlage).
Die Projekte sollten den Kontakt zu anderen einschlägigen laufenden Projekten suchen, um mögliche Synergien zu erzielen und die Ergebnisse von Projekten zu berücksichtigen, die von anderen EU-Förderprogrammen unterstützt werden.
Projektergebnisse wie Berichte, Papiere und Veröffentlichungen sollen über die UCPKN-Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden, die die virtuelle Drehscheibe für die Gemeinschaft des Wissensnetzwerks ist, um Informationen zu finden und auszutauschen, bewährte Verfahren vorzustellen, Kontakte und neue Verbindungen zu knüpfen und in Bereichen von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten. Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten die im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments und des Instruments für Heranführungshilfe finanzierten Aktivitäten ergänzen.
Nicht förderfähige Aktivitäten
Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Finanzierung im Rahmen des Themas "Full-scale exercise" nicht in Betracht:
- Online-Plattformen: Um Überschneidungen mit der UCPKN-Online-Plattform zu vermeiden, sollten die vorgeschlagenen Projekte die auf der Plattform vorhandenen Funktionen und Tools für ihre Projektaktivitäten nutzen. Falls zutreffend, sollten die Ergebnisse und Aktivitäten mit der UCPKN-Plattform verknüpft werden und nicht die Entwicklung ähnlicher Online-Plattformen wiederholen oder vorhersehen. Es ist möglich, dass mehrere Projektoutputs ausgewählt werden, um in die UCPKN-Online-Plattform integriert zu werden.
- Vollständige Übungen in den Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft, die im Rahmen anderer UCPM-Programme finanziert werden können (z.B.: PPRD EAST, IPA CARE).
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens drei Begünstigte aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Staaten angehören.
Ein Antragsteller wird als Koordinator fungieren. Diese Rolle sollte vom Gastgeberland der Maßnahme übernommen werden. Der Koordinator ist für die Verwaltung der Maßnahme, die Vorlage von Berichten und Ergebnissen und die Vermittlung aller Kontakte mit der Kommission zuständig.
Der Koordinator sollte eine öffentliche Einrichtung des Katastrophenschutzes sein.
Internationale Organisationen können sich nur zusätzlich zu den mindestens drei förderfähigen Bewerbern an dem Konsortium beteiligen und können nicht als Koordinator fungieren.
Niedergelassene Einrichtungen werden nicht auf die Mindestanforderungen an das Konsortium angerechnet.
Erinnerung: Nur Einrichtungen aus den Mitgliedstaaten und internationale Organisationen sind förderfähig. Internationale Organisationen können mit Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten und den UCPM-Teilnehmerstaaten zusammenarbeiten, können jedoch nicht als federführender Konsortialpartner fungieren, und ihre Teilnahme wird nicht auf die oben genannte "Mindestanzahl von Einrichtungen" angerechnet.
Der Vorschlag muss zeigen, dass alle am Konsortium beteiligten Begünstigten einen sinnvollen Beitrag zum Projekt leisten, der sicherstellt, dass die Mindestkriterien für die Förderfähigkeit erfüllt sind, und dass die Aktivitäten und Ergebnisse gemeinsam und partnerschaftlich entwickelt werden. Alle Vorschläge, unabhängig von der Zusammensetzung des Konsortiums, müssen die Relevanz und den Mehrwert für die UCPM nachweisen.
Anträge werden nur dann als förderfähig angesehen, wenn ihr Inhalt vollständig (oder zumindest teilweise) der Themenbeschreibung entspricht, für die sie eingereicht wurden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Teilnehmende Staaten an der UCPM: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und die Ukraine.
- Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik und IPA-Begünstigte sind nicht als Mitglieder des Konsortiums förderfähig, können aber, wenn eine Vereinbarung mit dem Projektkonsortium getroffen wird, mit Teams und
- Kapazitäten an der Feldstudie teilnehmen. Es gibt separate spezifische EU-Förderprogramme, die den Bedürfnissen dieser Länder Rechnung tragen
Andere Einrichtungen können sich in anderen Rollen am Konsortium beteiligen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13 der Aufforderung).
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies im Abkommen vorgesehen ist).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders) eingereicht werden. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Vorschläge (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).
Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und unterstützenden Dokumente enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (als PDF-Dateien hochzuladen/im Teil B enthalten):
- Detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (alle Teilnehmer) (gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, Behörden der Mitgliedstaaten, internationale Organisationen, private Hochschuleinrichtungen, die seit mehr als 5 Jahren bestehen)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (eigener Abschnitt in Teil B)
- Unterstützungsschreiben der zuständigen nationalen Katastrophenschutzbehörde jedes am Konsortium beteiligten Landes, das unmittelbar von den Ergebnissen der Aktion profitieren wird (außer bei Teilnehmern, die selbst die nationale Behörde sind). Es werden nur Schreiben der auf nationaler Ebene zuständigen Katastrophenschutzbehörde akzeptiert. Diese Anforderung gilt auch für Vorschläge, die eine besondere Gefahr betreffen (z. B. Meeresverschmutzung), für die andere Behörden als die nationale Katastrophenschutzbehörde zuständig sein können. Eine Anleitung zu den Informationen, die der nationalen Behörde bei der Beantragung der Genehmigung vorzulegen sind, finden Sie hier (eine spezielle Textvorlage ist im Einreichungssystem verfügbar).
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf 50 Seiten (Teil B), ohne Anhänge, begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
UCPM KAPP Exercise 2024 Call documentUCPM KAPP Exercise 2024 Call document(560kB)
Kontakt
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