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Call-Eckdaten
Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement
Förderprogramm
Fonds des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Call Nummer
UCPM-2024-TRACK1
Termine
Öffnung
01.02.2024
Deadline
09.04.2024 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 750.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion "Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement" (im Folgenden: "Track 1") bietet den nationalen Katastrophenrisikomanagement-Behörden der förderfähigen Länder finanzielle Unterstützung für die Entwicklung strategischer Katastrophenrisikomanagement-Maßnahmen. Die nationalen Behörden für das Katastrophenrisikomanagement sind am besten in der Lage, Prioritäten und Lücken zu ermitteln, zu deren Behebung die UCPM und andere Programme (national, EU, international) in ihren Ländern beitragen können.
Call-Ziele
2.1. Allgemeine Ziele von Track 1 (gemäß dem Finanzierungsbeschluss)
- Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten, ihre institutionellen und technischen Kapazitäten für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbesserung strategischer Maßnahmen zur Katastrophenvorbeugung und -vorsorge auszubauen.
- Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten, künftige systemische Schocks im Zusammenhang mit Pandemien und/oder anderen Gefahren zu antizipieren, indem eine Kultur der Prävention gefördert und die Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz, dem Katastrophenrisikomanagement und anderen einschlägigen Diensten verbessert wird.
- Die Vorbereitung und Umsetzung von Investitionen, Strategien und Reformen in den Bereichen Prävention und Vorsorge zu unterstützen.
- Die neuen und künftigen Teilnehmerstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Verfahrens zu unterstützen.
- Pläne, Verfahren und/oder Vereinbarungen weiterzuentwickeln, die darauf abzielen, eine wirksame sektorübergreifende, grenzüberschreitende oder transnationale Krisenprävention, -vorsorge und -reaktion zu gewährleisten und gleichzeitig die Integration mit den allgemeinen UCPM-Bemühungen sicherzustellen.
- Zur Unterstützung von Katastrophenschutzorganisationen und Akteuren des Katastrophenrisikomanagements bei der Integration von Klimaanpassung und Resilienz in ihre Risikobewertungen, Strategien und Pläne, Investitionen und allgemeinen Aktivitäten.
- Die Ökologisierung des Katastrophenschutzes und des Katastrophenrisikomanagements zu unterstützen.
2.2. Spezifische Ziele der Aufforderung 2024 Track 1
- Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement, auch für den grünen Übergang;
- Beitrag zu neuen Politiken, Strategien und Investitionsplänen für die Antizipation und das Management aktueller und künftiger Risiken;
- Unterstützung der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Verhütung von Waldbränden;
- Zur Unterstützung der Umsetzung der Disaster Resilience Goals (vier der fünf Ziele werden durch diese Aufforderung unterstützt, das Disaster Resilience Goal Nr. 4 wird durch die Reaktionskapazitäten des Europäischen Katastrophenschutzpools und von rescEU abgedeckt);
- Verbesserung des Risikobewusstseins und der Risikovorsorge der Bevölkerung und Erleichterung des öffentlichen Zugangs zu Informationen über Katastrophenrisiken;
- Beschaffung von Erkenntnissen und Wissen für eine verbesserte Politik und Praxis im Bereich des Katastrophenrisikomanagements und der Klimaresilienz;
- Unterstützung des grünen Übergangs der Behörden für Katastrophenrisikomanagement.
Antragsteller müssen nur einen der folgenden Schwerpunkte wählen:
Priorität 1. Strategische Rahmen für Katastrophenrisikomanagement
- Entwicklung eines risikoübergreifenden oder risikospezifischen Katastrophenrisikomanagementplans und/oder einer Strategie;
- Durchführung von Studien und Bewertungen, die für die Entwicklung von Politiken, Gesetzen, Institutionen und/oder Maßnahmen für ein verbessertes Katastrophenrisikomanagement und Klimaresilienz erforderlich sind;
- Entwicklung eines strategischen Rahmens für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Schulungsprogramme für das Katastrophenrisikomanagement;
- Entwicklung oder Verbesserung von nationalen Datenbanken für Katastrophenschäden, die mehrere Gefahren beinhalten, und/oder von Instrumenten;
- Entwicklung von grünen Übergangsplänen und/oder Instrumenten für die Behörden des Katastrophenrisikomanagements;
- Beitrag zur Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union für die Katastrophenresilienz
Priorität 2. Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement
- Durchführung von Machbarkeitsstudien und/oder Bewertungen, die für die Vorbereitung oder den Ausbau von Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement und die Klimaresilienz (Infrastruktur- und/oder andere Investitionsprojekte) erforderlich sind, wie z. B. Entwurf, Kosten-Nutzen-Analysen, Folgenabschätzungen usw.;
- Entwicklung von Vorschlägen für Investitionsprojekte im Bereich Katastrophenschutz und Klimaresilienz, die zur Finanzierung im nationalen Haushalt oder in verschiedenen EU-Fonds eingereicht werden können;
- Entwicklung von nationalen/subnationalen Investitionsplänen zur Umsetzung von Präventions-, Bereitschafts- und/oder Wiederherstellungsmaßnahmen;
- Beitrag zur Umsetzung des/der entsprechenden Unionsziels/e für Katastrophenresilienz
Priorität 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementfähigkeiten
- Unterstützung wirksamer Krisenmanagementkapazitäten in einem Mitgliedstaat, z.B. Prozesse, die darauf abzielen, eine wirksame Entwicklung von Szenarien, Vorausschau und Horizontscanning zu gewährleisten, um potenzielle künftige Krisensituationen zu erkennen, zu identifizieren und zu bewerten;
- Entwicklung oder Verbesserung bestehender Pläne, Verfahren und/oder Vorkehrungen, einschließlich der Planung der Betriebskontinuität, die darauf abzielen, eine wirksame sektor- und grenzübergreifende Krisenvorsorge und -reaktion zu gewährleisten, einschließlich solcher mit einer UCPM-Komponente;
- Entwicklung oder Verbesserung bestehender Pläne, Verfahren und/oder Vereinbarungen für den sektor- und grenzübergreifenden Austausch von Informationen, einschließlich Frühwarninformationen;
- Beitrag zur Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union für die Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sind aufgefordert, ihren Beitrag zu den horizontalen Verpflichtungen der Kommission hervorzuheben, je nach Schwerpunkt und Struktur des Vorschlags. Zu den horizontalen Themen gehören: die Verringerung der mit der Projektdurchführung verbundenen Klimaauswirkungen sowie das umfassendere Konzept der Ökologisierung des Katastrophenschutzes, die Förderung der Ausgewogenheit und Gleichstellung der Geschlechter bei der Projektdurchführung und den Projektergebnissen sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Perspektiven von gefährdeten Gruppen und Menschen mit Behinderungen.
Priorität 1. Strategischer Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement - mögliche Ergebnisse:
- Stärkung der nationalen Fähigkeiten zur Katastrophenrisikobewertung;
- Stärkung des nationalen Rahmens für das Katastrophenrisikomanagement;
- Verbesserte Daten und Analysen für die Entwicklung neuer Strategien, Pläne, Gesetze usw. zum Katastrophenrisikomanagement;
- Verbessertes evidenzbasiertes öffentliches Risikobewusstsein und Bereitschaft der Bevölkerung;
- Stärkung der Fähigkeiten und des Verständnisses des Katastrophenrisikos in der breiten Öffentlichkeit oder bei bestimmten Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen;
- Verbesserte Daten über Katastrophenschäden, die sich auf mehrere Gefahren beziehen;
- Fortschritte bei der Umsetzung der Disaster Resilience Goals.
Priorität 2. Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement - mögliche Ergebnisse:
- Steigerung der Qualität von Investitionsplänen und Projekten für das Katastrophenrisikomanagement;
- Verbesserte Budgetierung des Katastrophenrisikomanagements im Hinblick auf die Umsetzung von Zielen der Katastrophenresilienz;
- Mehr Investitionen in das Katastrophenrisikomanagement;
- Verstärkte Synergien mit anderen Finanzierungsinstrumenten;
- Fortschritte bei der Umsetzung der Disaster Resilience Goals.
Priorität 3. Investitionen zur Verbesserung der Krisenmanagementfähigkeiten - mögliche Ergebnisse
- Verbesserte sektorübergreifende Krisenmanagementfähigkeiten auf nationaler, regionaler, lokaler, grenzüberschreitender und europäischer Ebene;
- Stärkung von Frühwarnsystemen, öffentlichen Warn- und Informationssystemen;
- Bessere Kapazitäten für Vorhersage und Szenarienbildung;
- Integration von Frühwarnsystemen in die Entscheidungsfindung;
- Fortschritte bei der Umsetzung der Disaster Resilience Goals.
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Erwartete Ergebnisse
Unter Priorität 1. Strategische Rahmen für das Katastrophenrisikomanagement - Ergebnisse könnten sein:
- Neue oder verbesserte risikoübergreifende oder risikospezifische Katastrophenrisikomanagementpläne oder -strategien;
- Verbesserte Analysen, Methoden oder Instrumente zur Risikobewertung;
- Zusammenstellung von bewährten Verfahren und Wissen im Bereich des Katastrophenrisikomanagements;
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Steigerung des Risikobewusstseins und der Risikobereitschaft der Bevölkerung
- Digitale Produkte zur Bewusstseinsbildung, wie z.B. Medienkampagnen, einschließlich sozialer Medien, Open-Source-Plattformen, anderes Bildmaterial;
- Entwicklung von Schulungs- und Aufklärungsmodulen, Methoden, Workshops, für die breite Öffentlichkeit oder bestimmte Gruppen, einschließlich gefährdeter Gruppen und Menschen mit Behinderungen;
- Neue oder verbesserte Aktionspläne zur Vorbeugung, einschließlich "Build-back better"-Maßnahmen nach Katastrophen;
- Studien und Analysen, die auf die Entwicklung/Verbesserung von Politiken, Rechtsvorschriften, Governance-Regelungen und/oder die Umsetzung der einschlägigen Ziele der Union für die Katastrophenresilienz abzielen;
- Grüne Übergangspläne und/oder Instrumente für Katastrophenschutzbehörden;
- Relevante Datenbanken und/oder IT-Anwendungen;
- Neue oder verbesserte nationale Multi-Hazard-Katastrophenschaden-Datenbanken und -Verfahren.
Unter Priorität 2. Investitionen für das Katastrophenrisikomanagement - Ergebnisse könnten sein:
- Studien zur Vorbereitung oder Verbesserung von Investitionen für Katastrophenrisikomanagement und Klimaresilienz (z.B. Machbarkeitsbewertung, wirtschaftliche Analysen, Folgenabschätzungen, Gestaltungsoptionen usw.).
- Vorschläge für Investitionsprojekte, die sich mit Katastrophenrisikomanagement und Klimaresilienz befassen und für eine Finanzierung aus dem nationalen Haushalt oder anderen Finanzierungsinstrumenten (einschließlich der EU) eingereicht werden sollen, einschließlich technischer Spezifikationen/Referenzbedingungen;
- Studien, Analysen, Leitlinien oder Verfahren, die auf die Umsetzung des entsprechenden Unionsziels für die Katastrophenresilienz abzielen.
Unter Priorität 3. Investitionen zur Verbesserung der Fähigkeiten zur Krisenbewältigung - Ergebnisse könnten sein:
- Pläne und Standardarbeitsanweisungen;
- Entwicklung von Schulungsmodulen und entsprechenden Schulungsmaterialien zum Aufbau relevanter Fähigkeiten im Bereich DRM;
- Leitfaden für die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in bestehende Lerninitiativen;
- Szenario-Rahmenwerke, Handbücher, Leitlinien und Planungsinstrumente, Aktionspläne, Evaluierungsberichte und Schulungen zu deren Nutzung und Anpassung; - Verbesserte Methoden und Anwendungen für Vorhersage, Erkennung und Überwachung;
- Werkzeuge für die öffentliche Warnung unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung (z.B. mehrsprachige Gemeinschaften, gefährdete Gruppen und Menschen mit Behinderungen usw.);
- Studien, Analysen, Leitlinien oder Verfahren, die auf die Umsetzung des/der jeweiligen Unionsziels/e für Katastrophenresilienz abzielen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind nur Anträge von Einzelantragstellern (Einzelbegünstigte); verbundene Einrichtungen sind zulässig, sofern sie zutreffend und hinreichend begründet sind.
Aufgrund des technischen Charakters der Tätigkeiten und der Verwaltungsstruktur im Falle dezentraler Verwaltungen kann eine juristische Person, die rechtlich oder kapitalmäßig mit dem Hauptantragsteller verbunden ist und die weder auf die Maßnahme beschränkt ist noch ausschließlich zu deren Durchführung gegründet wurde, als angeschlossene Einrichtung an der Maßnahme teilnehmen.
Verbundene Einrichtungen können förderfähige Kosten geltend machen. Es ist daher wichtig, dass die Antragsteller die Verbundene(n) Einrichtung(en) im Antragsformular korrekt angeben.
Sollte eine Maßnahme aufgrund ihrer Art die Vergabe von Unteraufträgen erfordern (z. B. zur Bereitstellung von spezifischem/technischem Fachwissen), muss der förderfähige Antragsteller dennoch die "Lenkung" der Maßnahme und die Verantwortung für deren Ergebnisse behalten. Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann die gesamte Maßnahme an Unterauftragnehmer vergeben werden, mit Ausnahme der Aufgaben der Berichterstattung und der Vorlage der Ergebnisse bei der Kommission.
In allen Fällen übernimmt der förderfähige Antragsteller die Verantwortung für die Überwachung und Durchführung der Aktivitäten und für die endgültigen Ergebnisse, die der Kommission vorzulegen sind.
Antragsteller können mit assoziierten Partnern teilnehmen (d.h. Partnerorganisationen, die sich an der Maßnahme beteiligen, aber keinen Anspruch auf Fördermittel haben). Sie nehmen ohne Finanzierung teil und müssen daher nicht validiert werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- Rechtspersonen (öffentliche Einrichtungen) sein;
- die nationale Katastrophenschutzbehörde oder eine nationale Behörde mit Zuständigkeit für das Katastrophenrisikomanagement der förderfähigen Länder sein;
- Sie haben ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder, d.h. in den UCPM-Teilnehmerländern:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG));
- Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Republik Moldau, Montenegro, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkiye, Ukraine;
- Andere Länder: Georgien und Kosovo, im Hinblick auf ihre laufenden Bemühungen, der UCPM beizutreten.
Nach dem Finanzierungsbeschluss muss es sich bei den Antragstellern um nationale Behörden für Katastrophenrisikomanagement der förderfähigen Länder handeln. Dazu gehören Katastrophenschutzbehörden und andere Behörden mit Zuständigkeit für das Katastrophenrisikomanagement. Handelt es sich bei dem Antragsteller nicht um eine nationale Katastrophenschutzbehörde, sollte der Antrag Verweise auf die entsprechende Rechtsgrundlage enthalten, aus der die Zuständigkeiten des Antragstellers im Bereich des Katastrophenrisikomanagements hervorgehen.
Andere Stellen können in anderen Rollen des Konsortiums teilnehmen, wie in Abschnitt 13 des Aufforderungsdokuments definiert.
weitere Förderkriterien
Besondere Fälle
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig.
- Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Die folgenden Aktivitäten kommen für eine Förderung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Betracht:
- Kauf von Ausrüstung;
- Arbeiten;
- Aktivitäten zur Prävention und Vorsorge im Bereich des Katastrophenrisikomanagements, die aus anderen EU-Fonds finanziert werden, einschließlich Mitteln, die zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU bereitgestellt werden.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Vorschläge müssen elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders) eingereicht werden. Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Vorschläge (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen nur zur Information).
Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und unterstützenden Dokumente enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
- Pflichtige Anhänge und unterstützende Dokumente (als PDF-Dateien hochzuladen/im Teil B enthalten):
- Detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Unterstützungsschreiben der zuständigen nationalen Katastrophenschutzbehörde, außer bei Antragstellern, die selbst die nationale Katastrophenschutzbehörde sind. Hinweise zu den Informationen, die der nationalen Behörde bei der Beantragung der Unterstützung vorzulegen sind, finden Sie hier (spezielle Word-Vorlage im Einreichungssystem).
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf 60 Seiten (Teil B), ohne Anhänge, begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
UCPM Track 1 2024 Call documentUCPM Track 1 2024 Call document(482kB)
Kontakt
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